GnR 397

Agrargenossenschaft GeRoMe eG

Amtsgericht Potsdam · Brandenburg

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Dahme/Mark

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Registerdaten

Sitz
Dahme/Mark
Rechtsform
eG
Letzte Eintragung
23.05.2023
Datenstand
2025-01-27
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
274

Eckhard Schulze

Rosenthal

274

Stefanie Pötsch

Dahme/Mark OT Rosenthal

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Jedes Vorstandsmitglied vertritt die Genossenschaft allein. Die Vorstandsmitglieder sind berechtigt, Rechtsgeschäfte der Gesellschaft mit sich selbst als Vertreter eines Dritten abzuschließen.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-29

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-29 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-01-27 Registerinformationen ansehen

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Bauerngenossenschaft Gebersdorf-Mehlsdorf eG Gebersdorf

Gegenstand des Unternehmens

Die Erzeugung pflanzlicher und tierischer Produkte einschließlich der Vermehrung von Saat- und Pflanzgut, die Zucht- und Nutztierhaltung zur Milch- und Fleischproduktion sowie die Aufbereitung und der Vertrieb der produzierten Güter sowie ergänzende Geschäfte.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Veränderungen
GnR 397 P GnR 397 P: Agrargenossenschaft GeRoMe eG, Dahme/Mark (Rosenthal 39, 15936 Dahme/Mark OT Rosenthal). Vertretungregelung: Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie fol…
GnR 397 P: Agrargenossenschaft GeRoMe eG, Dahme/Mark (Rosenthal 39, 15936 Dahme/Mark OT Rosenthal). Vertretungregelung: Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Jedes Vorstandsmitglied vertritt die Genossenschaft allein.
Die Vorstandsmitglieder sind berechtigt, Rechtsgeschäfte der Gesellschaft mit sich selbst als Vertreter eines Dritten abzuschließen. Vorstand: Nicht mehr Vorstandsmitglied: Pelz, Ines; Vorstandsmitglied: Pötsch, Stefanie, *XX.XX.XXXX, Dahme/Mark OT Rosenthal
Veränderungen
GnR 397 P GnR 397 P: Agrargenossenschaft GeRoMe eG, Dahme/Mark (Rosenthal 39, 15936 Dahme/Mark). Rechtsform: Die Satzung ist am 30.11.2017 in den §§ 17 (Zusammensetzung und Dienstverhältnisse) 37 (Gesetzliche Rücklage…
GnR 397 P: Agrargenossenschaft GeRoMe eG, Dahme/Mark (Rosenthal 39, 15936 Dahme/Mark). Rechtsform: Die Satzung ist am 30.11.2017 in den §§ 17 (Zusammensetzung und Dienstverhältnisse) 37 (Gesetzliche Rücklage) 38 (Andere Ergebnisrücklage) geändert und neu gefasst.
Veränderungen
GnR 397 P GnR 397 P: Agrargenossenschaft GeRoMe eG, Dahme/Mark (Rosenthal 39, 15936 Dahme/Mark). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 30.06.2016 ist…
GnR 397 P: Agrargenossenschaft GeRoMe eG, Dahme/Mark (Rosenthal 39, 15936 Dahme/Mark). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 30.06.2016 ist die Bauerngenossenschaft Rosenthal eG mit Sitz in Rosenthal (Amtsgericht Potsdam GnR 401 P) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Genossenschaft verschmolzen.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.