HRB 4655
agrar-projekt GmbH
aktuell 4 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Magdeburg
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Registerdaten
- Sitz
- Magdeburg
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-01-30 Chronologischen Auszug ansehenVeröffentlichungen
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- agrar-projekt GmbH Burg
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 340 IN 177/19 (341) · agrar-projekt GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 177/19 (341)
- Wirksam am
- 19.02.2020
- Registerbezug
- Stendal, HRB 4655
39104 Magdeburg, Unternehmens- und Investitionsberatung; Beratung, Finanzierung
und Realisierung von Projekten im Bereich der Landwirtschaft, Gartenbau,
Forstwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft; Projektentwicklung,
Projektfinanzierung und Projektüberwachung von Investitionen im Bereich
erneuerbarer Energien, Beteiligungen an Unternehmen und Projekten aller Art,
Betreuung und Realisierung von Internetprojekten (AG Stendal, HRB 4655), vertr.
d.: Sandra Malter, Stargader Str. 69, 10437 Berlin,
(Minderheitsgesellschafterin), ist am 18.02.2020 um 09:15 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Arne Brumm, Königstraße 17, 39116
Magdeburg, Tel.: 0391/5971240, Fax: 0391/ 5971241, E-Mail:
info@insolvenzbuero-magdeburg.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem
Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 20.03.2020
anzumelden; dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das schriftliche Verfahren ist angeordnet (§ 5
InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 20.04.2020.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: a)
Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, b) Anträge über die
Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses
(§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu
Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO), eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und
Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), den
Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige
Fortführung, Insolvenzplan, die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO);
insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der
Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die
Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert, eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte
oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Beantragung
der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der
Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das
Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (20.03.2020)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (20.04.2020), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche
erhoben werden. Der vollständige Beschluss einschließlich der
Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in
einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach
§ 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im
Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate
nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens
gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der
Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Veröffentlichungen im
Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach
rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige
Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten
Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Hinweis:
Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)
finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/
datenschutzerklaerung/.
- 18.02.2020 - (340 IN 177/19 (341))
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 4655 HRB 4655: agrar-projekt GmbH, Magdeburg, Schleinufer 18, 39104 Magdeburg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 05.06.2019 (Az. 340 IN 177/19 (341)) die vorläu…
Insolvenzbekanntmachung 340 IN 177/19 (341) · agrar-projekt GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 177/19 (341)
- Wirksam am
- 05.06.2019
- Registerbezug
- Stendal, HRB 4655
agrar-projekt GmbH, Haeckelstr. 2, 39104 Magdeburg, Unternehmens- und
Investitionsberatung; Beratung, Finanzierung und Realisierung von Projekten im
Bereich der Landwirtschaft, Gartenbau, Forstwirtschaft und
Nahrungsgüterwirtschaft; Projektentwicklung, Projektfinanzierung und
Projektüberwachung von Investitionen im Bereich erneuerbarer Energien,
Beteiligungen an Unternehmen und Projekten aller Art, Betreuung und
Realisierung von Internetprojekten (AG Stendal, HRB 4655),
Minderheitsgesellschafterin Sandra Malter ist am 05.06.2019 um 10.30 Uhr gegen
die Antragsgegnerin ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die
vorläufige Verwaltung des Geschäftsbetriebs der Antragsgegnerin angeordnet
worden (§§ 21, 22 InsO). Die Schuldner der Antragsgegnerin (Drittschuldner)
werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Zum
vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Arne Brumm, Königstraße 17,
39116 Magdeburg, Tel.: 0391/5971240, Fax: 0391/ 5971241, E-Mail:
info@insolvenzbuero-magdeburg.de bestellt worden.- Amtsgericht Magdeburg,
05.06.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 4655 agrar-projekt GmbH, Burg, In der Alten Kaserne 33, 39288 Burg. Die Gesellschafterversammlung vom 12.10.2011 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Magdeburg. Geschäftsanschrift:…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.