HRA 16520

Agentur- und Lettershop, Inhaber Roland Albrecht e.K.

Amtsgericht Fritzlar · Hessen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Melsungen

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Registerdaten

Sitz
Melsungen
Datenstand
2024-04-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-24

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 12 IN 16/23 · Albrecht, Roland · Insolvenzgericht Fritzlar
Insolvenzgericht
Fritzlar
Aktenzeichen
12 IN 16/23
Wirksam am
08.07.2026
Registerbezug
Fritzlar, HRA 16520
12 IN 16/23: In dem Restschuldbefreiungsverfahren Roland Albrecht, geb. am XX.XX.XXXX, Dessauer Straße 4, 34212 Melsungen, als Inhaber Agentur- und Lettershop, Inhaber Roland Albrecht e.K., (Betriebsstätte Ostring 4, 34277 Fuldabrück) (AG Fritzlar, HRA 16520), ist dem Schuldner durch Beschluss vom 29.06.2026 Restschuldbefreiung erteilt worden. Das Insolvenzverfahren bleibt hiervon unberührt.

Das Vermögen, das der Schuldner nach dem 02.05.2026 erwirbt, gehört nicht mehr zur Insolvenzmasse. Dies gilt nicht für Vermögensbestandteile, die auf Grund einer Anfechtung der Insolvenzverwalterin zur Insolvenzmasse zurückgewährt werden oder die auf Grund eines von der Insolvenzverwalterin geführten Rechtsstreits oder auf Grund Verwertungshandlungen der Insolvenzverwalterin zur Insolvenzmasse gehören.

Von der Restschuldbefreiung sind diejenigen Gläubiger betroffen, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners am 01.05.2023 Insolvenzgläubiger im Sinne des § 38 InsO waren, auch wenn sie nicht an dem Insolvenzverfahren teilgenommen haben. Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO aufgeführten Forderungen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Fritzlar, 29.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 12 IN 16/23 · Albrecht, Roland · Insolvenzgericht Fritzlar
Insolvenzgericht
Fritzlar
Aktenzeichen
12 IN 16/23
Wirksam am
23.06.2026
Registerbezug
Fritzlar, HRA 16520
12 IN 16/23: In dem Insolvenzverfahren Roland Albrecht, geb. am XX.XX.XXXX, Dessauer Straße 4, 34212 Melsungen, als Inhaber Agentur- und Lettershop, Inhaber Roland Albrecht e.K., (Betriebsstätte Ostring 4, 34277 Fuldabrück) (AG Fritzlar, HRA 16520), ist die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO angeordnet worden. Die Insolvenztabelle und die Anmeldung/Anmeldungen können bei Bedarf auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden. Der Schuldner , die Insolvenzgläubiger und die Insolvenzverwalterin werden aufgefordert, ein eventuelles Bestreiten einer solchen Forderung bis zum 31.08.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Anderenfalls gilt die Forderung nach Ablauf dieser Frist als festgestellt.
Amtsgericht Fritzlar, 22.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 12 IN 16/23 · Albrecht, Roland · Insolvenzgericht Fritzlar
Insolvenzgericht
Fritzlar
Aktenzeichen
12 IN 16/23
Wirksam am
29.05.2026
Registerbezug
Fritzlar, HRA 16520
Veröffentlichungstext

12 IN 16/23: In dem Insolvenzverfahren Roland Albrecht, geb. am XX.XX.XXXX, Dessauer Straße 4, 34212 Melsungen, als Inhaber Agentur- und Lettershop, Inhaber Roland Albrecht e.K., (Betriebsstätte Ostring 4, 34277 Fuldabrück) (AG Fritzlar, HRA 16520), wird gemäß § 300 der Insolvenzordnung die Frist zur Anhörung der Beteiligten auf zwei Wochen festgesetzt.
Fristbeginn ist am dritten Tag nach der Veröffentlichung dieses Beschlusses im Internet.
Die Laufzeit der Abtretungserklärung (Wohlverhaltensperiode) endete mit dem 02.05.2026. Diese Anhörung ist nach § 300 Abs. 1 InsO vorgeschrieben. Sofern innerhalb der oben genannten Frist keine Stellungnahme abgeben wird, wird die beantragte Restschuldbefreiung alsbald erteilt.
Da das Insolvenzverfahren noch nicht beendet ist, müssen Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung die Voraussetzungen des § 290 InsO erfüllen. Auf Wunsch kann der Gesetzestext zur Verfügung gestellt werden.
Die Entscheidung über einen Versagungsantrag ist kostenpflichtig.

Amtsgericht Fritzlar, 13.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 12 IN 16/23 · Albrecht, Roland · Insolvenzgericht Fritzlar
Insolvenzgericht
Fritzlar
Aktenzeichen
12 IN 16/23
Wirksam am
22.07.2024
Registerbezug
Fritzlar, HRA 16520
12 IN 16/23: In dem Insolvenzverfahren Roland Albrecht, geb. am XX.XX.XXXX, Dessauer Straße 4, 34212 Melsungen, als Inhaber Agentur- und Lettershop, Inhaber Roland Albrecht e.K., (Betriebsstätte Ostring 4, 34277 Fuldabrück) (AG Fritzlar, HRA 16520), ist die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO angeordnet worden. Die Insolvenztabelle und die Anmeldung/Anmeldungen können bei Bedarf auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden. Der Schuldner , die Insolvenzgläubiger und die Insolvenzverwalterin werden aufgefordert, ein eventuelles Bestreiten einer solchen Forderung bis zum 23.09.2024 schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Anderenfalls gilt die Forderung nach Ablauf dieser Frist als festgestellt.
Amtsgericht Fritzlar, 22.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 12 IN 16/23 · Albrecht, Roland · Insolvenzgericht Fritzlar
Insolvenzgericht
Fritzlar
Aktenzeichen
12 IN 16/23
Wirksam am
06.01.2024
Registerbezug
Fritzlar, HRA 16520
Geschäfts-Nr.: 12 IN 16/23. In dem Insolvenzverfahren Roland Albrecht, geb. am XX.XX.XXXX, Dessauer Straße 4, 34212 Melsungen, als Inhaber Agentur- und Lettershop, Inhaber Roland Albrecht e.K., (Betriebsstätte Ostring 4, 34277 Fuldabrück) (AG Fritzlar, HRA 16520), wird die der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Jutta Rüdlin, Am Markt 22, 34212 Melsungen, Tel.: 05661/926280, Fax: 05661/9262820, E-Mail: melsungen@brrs-rechtsanwaelte.de zu zahlende Vergütung festgesetzt. Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den Betrag aus der Masse zu entnehmen. Die Insolvenzverwalterin hat gemäß § 63 InsO Anspruch auf Vergütung der Tätigkeit und Ersatz der entstandenen Auslagen. Für die Bestimmung der Vergütung ist gemäß § 65 InsO die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) anzuwenden.
Der Vergütungsfestsetzungsantrag richtet sich nach den Bestimmungen der InsVV.
Die Vergütung wurde antragsgemäß festgesetzt.
Eine Veröffentlichung der festgesetzten Beträge darf gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht erfolgen. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Fritzlar, Schladenweg 1, 34560 Fritzlar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Fritzlar, Schladenweg 1, 34560 Fritzlar, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Fritzlar, 11.12.2023.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 12 IN 16/23 · Albrecht, Roland · Insolvenzgericht Fritzlar
Insolvenzgericht
Fritzlar
Aktenzeichen
12 IN 16/23
Wirksam am
03.05.2023
Registerbezug
Fritzlar, HRA 16520
12 IN 16/23: Über das Vermögen des Roland Albrecht, geboren am XX.XX.XXXX, Dessauer Straße 4, 34212 Melsungen, als Inhaber Agentur- und Lettershop, Inhaber Roland Albrecht e.K., (Betriebsstätte Ostring 4, 34277 Fuldabrück) (AG Fritzlar, HRA 16520), ist am 01.05.2023 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Jutta Rüdlin, Am Markt 22, 34212 Melsungen, Tel.: 05661/926280, Fax: 05661/9262820, E-Mail: melsungen@brrs-rechtsanwaelte.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 06.06.2023 anzumelden;

b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 11.07.2023, 10:30 Uhr, Sitzungssaal Raum 15, Gebäude A, Schladenweg 1, 34560 Fritzlar eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

* die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Fritzlar, 02.05.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 12 IN 16/23 · Agentur- und Lettershop Inhaber Roland Albrecht e.K. · Insolvenzgericht Fritzlar
Insolvenzgericht
Fritzlar
Aktenzeichen
12 IN 16/23
Wirksam am
08.03.2023
Registerbezug
Fritzlar, HRA 16520
12 IN 16/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Agentur- und Lettershop Inhaber Roland Albrecht e.K., Dessauer Straße 4, 34212 Melsungen, (Betriebsstätte: Ostring 4, 34277 Fuldabrück) (AG Fritzlar, HRA 16520), vertr. d.: Roland Albrecht, Dessauer Straße 4, 34212 Melsungen, (Inhaber), ist am 08.03.2023 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragstellers angeordnet worden. Verfügungen des Antragstellers sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Jutta Rüdlin, Am Markt 22, 34212 Melsungen, Tel.: 05661/926280, Fax: 05661/9262820, E-Mail: melsungen@brrs-rechtsanwaelte.de bestellt worden.

Die Schuldner des Antragstellers werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch den Antragsteller mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Fritzlar, Schladenweg 1, 34560 Fritzlar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Fritzlar, 08.03.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 16520 HRA 16520: Agentur- und Lettershop, Inhaber Roland Albrecht e.K., Melsungen, Dessauer Straße 4, 34212 Melsungen. (Erbringen von Dienstleistungen im Bereich von Mailings, Kuvertierung und Versand von Direktwe…
HRA 16520: Agentur- und Lettershop, Inhaber Roland Albrecht e.K., Melsungen, Dessauer Straße 4, 34212 Melsungen. (Erbringen von Dienstleistungen im Bereich von Mailings, Kuvertierung und Versand von Direktwerbung). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Dessauer Straße 4, 34212 Melsungen. Der Inhaber handelt allein. Inhaber: Albrecht, Roland, Melsungen, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.