HRB 19446 PI
Agenta GmbH
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Schulstraße 16, 25767 AlbersdorfGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Albersdorf
- Rechtsform
- 221110
- Letzte Eintragung
- 15.12.2025
- Datenstand
- 2026-02-02
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Darius Danny Wuttke
Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertretenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
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Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2026-02-02 Chronologischen Auszug ansehenRegisterinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2026-02-02 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Die Förderung der Altenhilfe und der Wohlfahrtspflege durch Betreuung, Pflege und Beratung hilfsbedürftiger Menschen im stationären, teilstationären und ambulanten Bereich. Zu diesem Zweck, insbesondere um die hilfsbedürftigen Menschen vor sozialer und gesundheitlicher Gefährdung zu bewahren, kann die Gesellschaft die dafür erforderlichen Einrichtungen, wie Altenpflegeheime, Seniorenwohnheime, teilstationäre Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflegeeinrichtungen und Sozialstationen sowie Einrichtungen des betreuten Wohnens und Wohngemeinschaften errichten, betreiben und verwalten. Zweck der Gesellschaft ist auch die Einrichtung und Umsetzung neuer medizinischer, am Bedarf der zu versorgenden Menschen ausgerichteter Versorgungsstrukturen und insbesondere der Betrieb von oder die Mitwirkung an ganzheitlichen, qualitativ hochwertigen Versorgungsangeboten, bei denen bestehende Segmentierungen der Versorgungsbereiche überwunden werden. Der Zweck wird auch verwirklicht durch die Erbringung von Leistungen für zu versorgende Menschen im Rahmen der integrierten Versorgung nach § 140 a SGB V sowie durch den Betrieb von Einrichtungen, die eine solche integrierte Versorgung durch die nach dem 4. Kapitel des SGB V berechtigte Leistungserbringer anbieten und durch den Abschluss entsprechender Verträge mit den Kostenträgern sowie durch das Anbieten von Dienstleistungen im Bereich der Medizin, insbesondere durch Vermittlung von Personal in Form der Arbeitnehmerüberlassung.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Abweisung mangels Masse 3612 IN 3457/26 · Agenta GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
- Insolvenzgericht
- Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 3612 IN 3457/26
- Wirksam am
- 04.09.2026
- Registerbezug
- Pinneberg, HRB 19446
In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Agenta GmbH, Schulstraße 16, 25767 Albersdorf,
vertreten durch den Geschäftsführer Darius Danny Wuttke
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg - Registergericht Register-Nr.: HRB 19446
- Schuldnerin -
Beschluss:
Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 12.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.