GnR 198

Ärztegenossenschaft Selbold eG

Amtsgericht Hanau · Hessen

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Langenselbold

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Registerdaten

Sitz
Langenselbold
Rechtsform
Eingetragene Genossenschaft
Letzte Eintragung
27.10.2020
Datenstand
2025-01-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Katrin Fitzler

Langenselbold

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten jeweils zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-21

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-29 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-01-25 Registerinformationen ansehen

Gegenstand des Unternehmens

a) die Erbringung von administrativen, sozialen und/oder medizinischen Dienstleistungen für ihre Mitglieder auf Grund der von ihnen wahrzunehmenden Patientenversorgung, wie z.B. Marketing, Praxismanagement, Aufbau und Betreuung einer gemeinsamen IT-Infrastruktur, Leistungsabrechnung, Material- und Geräteeinkauf, Betrieb eines Mitarbeiter- und Gerätepools, Organisation der Qualitätssicherung, Koordination der Weiterbildung, Kinder- und Altenbetreuung, Erholung etc. b) die Beratung und Vertretung der Mitglieder in allen Angelegenheiten, die geeignet sind, ihre Berufsausübung zu fördern, wie z.B. Abschluss und Management von Verträgen oder Rahmenvereinbarungen, denen die Mitglieder beitreten können, oder von Verträgen mit gesetzlichen und privaten Kostenträgern (Honorarverträge, Modellvorhaben, Strukturverträge, Verträge zur integrierten Versorgung, strukturierte Behandlungsprogramme etc.), Weiterbildungsangebote c) von ihr gegründete Unternehmen oder Unternehmen, mit denen sie ein Beteiligungsverhältnis eingeht, kann / können Medizinische Versorgungszentren und Zweigpraxen betreiben, in denen Mitglieder ihre Kassenzulassung einbringen und im Gegenzug dort angestellt werden d) die Gründung von Unternehmen, die Geschäftsbesorgungs- bzw. Managementaufgaben und Dienstleistungen für die Mitglieder sowie die eigenen Geschäftsbetriebe und Unternehmen erbringen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70 IN 433/25 · Ärztegenossenschaft Selbold eG · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 433/25
Wirksam am
03.11.2025
Registerbezug
Hanau, GnR 198
70 IN 433/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ärztegenossenschaft Selbold eG, Steinweg 11, 13, 63505 Langenselbold (AG Hanau, GnR 198), vertr. d.: Katrin Fitzler, Altwiedermuser Str. 29, 63549 Ronneburg, (Vorstand), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO am 03.11.2025 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Hanau, 03.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70 IN 433/25 · Ärztegenossenschaft Selbold eG · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 433/25
Wirksam am
30.10.2025
Registerbezug
Hanau, GnR 198
Geschäfts-Nr.: 70 IN 433/25 Am 29.10.2025 um 11:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Ärztegenossenschaft Selbold eG, Steinweg 11, 13, 63505 Langenselbold (AG Hanau, GnR 198), vertr. d.: Katrin Fitzler, Altwiedermuser Str. 29, 63549 Ronneburg, (Vorstand),. Insolvenzverwalter ist: Alexander Pilgrim, Hww Rechtsanwälte Partnerschaft, Goldsteinstr. 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: +49 69 913092-0, Fax: +49 69 913092-30.

Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich, in EURO und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 02.12.2025.
b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Vor dem Insolvenzgericht wird am

Dienstag, 13.01.2026, 11:00 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau
eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweis:
- Für den Fall dass die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist, gelten Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt.
- Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hanau, 29.10.2025.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70 IN 433/25 · Ärztegenossenschaft Selbold eG · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 433/25
Wirksam am
25.08.2025
Registerbezug
Hanau, GnR 198
70 IN 433/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ärztegenossenschaft Selbold eG, Steinweg 11, 13, 63505 Langenselbold, vertr. d.: Katrin Fitzler, Altwiedermuser Str. 29, 63549 Ronneburg, (Vorstand), ist am 25.08.2025 um 15:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Alexander Pilgrim, Hww Rechtsanwälte Partnerschaft, Goldsteinstr. 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: +49 69 913092-0, Fax: +49 69 913092-30 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hanau, 25.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
GnR 198 GnR 198: Ärztegenossenschaft Selbold eG, Langenselbold (Steinweg 11, 63505 Langenselbold). eingetragene Genossenschaft. Satzung vom 30.09.2020. Gegenstand: a) die Erbringung von administrativen, sozialen und…
GnR 198: Ärztegenossenschaft Selbold eG, Langenselbold (Steinweg 11, 63505 Langenselbold). eingetragene Genossenschaft. Satzung vom 30.09.2020. Gegenstand: a) die Erbringung von administrativen, sozialen und/oder medizinischen Dienstleistungen für ihre Mitglieder auf Grund der von ihnen wahrzunehmenden Patientenversorgung, wie z.B. Marketing, Praxismanagement, Aufbau und Betreuung einer gemeinsamen IT-Infrastruktur, Leistungsabrechnung, Material- und Geräteeinkauf, Betrieb eines Mitarbeiter- und Gerätepools, Organisation der Qualitätssicherung, Koordination der Weiterbildung, Kinder- und Altenbetreuung, Erholung etc. b) die Beratung und Vertretung der Mitglieder in allen Angelegenheiten, die geeignet sind, ihre Berufsausübung zu fördern, wie z.B. Abschluss und Management von Verträgen oder Rahmenvereinbarungen, denen die Mitglieder beitreten können, oder von Verträgen mit gesetzlichen und privaten Kostenträgern (Honorarverträge, Modellvorhaben, Strukturverträge, Verträge zur integrierten Versorgung, strukturierte Behandlungsprogramme etc.), Weiterbildungsangebote c) von ihr gegründete Unternehmen oder Unternehmen, mit denen sie ein Beteiligungsverhältnis eingeht, kann / können Medizinische Versorgungszentren und Zweigpraxen betreiben, in denen Mitglieder ihre Kassenzulassung einbringen und im Gegenzug dort angestellt werden d) die Gründung von Unternehmen, die Geschäftsbesorgungs- bzw. Managementaufgaben und Dienstleistungen für die Mitglieder sowie die eigenen Geschäftsbetriebe und Unternehmen erbringen. Keine Nachschusspflicht der Mitglieder. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten jeweils zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen. Bestellt als Vorstand: Fitzler, Katrin, Langenselbold, *XX.XX.XXXX. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Genossenschaft erfolgen in der Gelnhäuser Neue Zeitung. Der Jahresabschluss und die in diesem Zusammenhang offenzulegenden Unterlagen werden soweit gesetzlich vorgeschrieben im Bundesanzeiger unter der Firma der Genossenschaft bekannt gemacht.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.