HRB 48248

Aeria GmbH

Amtsgericht Mainz · Rheinland-Pfalz

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Schwerdstraße 5-7, Gesundheitszentrum Osthofen, 67574 Osthofen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Osthofen
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
08.01.2021
Datenstand
2025-10-26
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Simone Kaiser

Lustadt

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Ursula Gertrud Rosemarie Jentsch

Dirmstein

Einzelprokura
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-27

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-03-02 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-10-26 Registerinformationen ansehen

Gegenstand des Unternehmens

Die Erbringung von Pflege- und haushaltsnahen Dienstleistungen sowie alle in diesen Bereichen anfallenden Tätigkeiten.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 18 IN 78/20 · Aeria GmbH · Insolvenzgericht Worms
Insolvenzgericht
Worms
Aktenzeichen
18 IN 78/20
Wirksam am
17.01.2025
Registerbezug
Mainz, HRB 48248
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss

18 IN 78/20
16.01.2025

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Aeria GmbH, Gesundheitszentrum, Schwerdtstraße 5-7, 67574 Osthofen
(AG Mainz, HRB 48248),
vertreten durch:
Simone Kaiser, Jakob-Lehr-Straße 11, 67363 Lustadt, (Geschäftsführerin),

wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf

Donnerstag, den 06.02.2025.

Hierzu wird das schriftliche Verfahren angeordnet.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:

Die Gläubigerversammlung erteilt dem Insolvenzverwalter die Zustimmung zum Vergleich in der Angelegenheit LG Frankenthal (Pfalz), Az: 8 O 33/24 dahingehend, dass die wechselseitigen Ansprüche abgegolten sind, sofern Frau Ursula Jentsch an die Insolvenzmasse einen Betrag in Höhe von 5.000,00 € bezahlt, wobei ihr nachgelassen wird, den Vergleichsbetrag in fünf monatlichen Raten zu jeweils 1.000,00 € zu entrichten.

Die zugrundeliegenden Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Worms Hardtgasse 6 67547 Worms-, elektronisches Gerichtspostfach: govapp_16417973158617710649122712873785 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 18 IN 78/20 · Aeria GmbH · Insolvenzgericht Worms
Insolvenzgericht
Worms
Aktenzeichen
18 IN 78/20
Wirksam am
13.11.2024
Registerbezug
Mainz, HRB 48248
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss

18 IN 78/20
13.11.2024

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Aeria GmbH, Gesundheitszentrum, Schwerdtstraße 5-7, 67574 Osthofen
(AG Mainz, HRB 48248),
vertreten durch:
Simone Kaiser, Jakob-Lehr-Straße 11, 67363 Lustadt, (Geschäftsführerin),

wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf

Dienstag, den 10.12.2024.

Hierzu wird das schriftliche verfahren angeordnet.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:

1) Die Gläubigerversammlung erteilt dem Insolvenzverwalter nach § 160 Abs. 2 Nr. 3
InsO die Zustimmung dazu, von einer Klageerweiterung gegen Frau Jentsch im
Prozess vor dem LG Frankenthal AU.: 8 O 33/24 abzusehen, wobei in Konsequenz
hieraus zu Rechtsansprüchen gegenüber Frau Jentsch, welche die bereits
eingeklagten 130.000,00 € übersteigen, zeitnah Verjährung eintreten wird.

2) Die Gläubigerversammlung erteilt dem Insolvenzverwalter nach § 160 Abs. 2 Nr. 3
InsO die Zustimmung zur Führung eines Rechtstreites gegen Frau Simone Kaiser
über einen Schadenersatzanspruch. Die Höhe des einzuklagenden Betrages wird in
das pflichtgemäße Ermessen des Insolvenzverwalters gestellt, soll einen Betrag von
171.000,00 € jedoch nicht übersteigen.
Sollten Rückfragen oder Abstimmungsbedarf bzgl. eines Termins bestehen, steht der

Die zugrundeliegenden Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Worms Hardtgasse 6 67547 Worms-, elektronisches Gerichtspostfach: govapp_16417973158617710649122712873785 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 18 IN 78/20 · Aeria GmbH · Insolvenzgericht Worms
Insolvenzgericht
Worms
Aktenzeichen
18 IN 78/20
Wirksam am
15.02.2024
Registerbezug
Mainz, HRB 48248
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss

18 IN 78/20
15.02.2024

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Aeria GmbH, Gesundheitszentrum, Schwerdtstraße 5-7, 67574 Osthofen
(AG Mainz, HRB 48248),
vertreten durch:
Simone Kaiser, Jakob-Lehr-Straße 11, 67363 Lustadt, (Geschäftsführerin),

wird der Termin vom 08.02.2024 von Amts wegen aufgehoben und neuer Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf

Donnerstag, den 14.03.2024.

Hierzu wird das schriftliche Verfahren angeordnet.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:

Die Gläubigerversammlung erteilt dem Insolvenzverwalter nach § 160 Abs.2 Nr.3 InsO die Zustimmung zur Führung eines Rechtsstreits gegen Frau Ursula Jentsch über einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 130.000,- Euro.

Die zugrundeliegenden Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Worms Hardtgasse 6 67547 Worms-, elektronisches Gerichtspostfach: govapp_16417973158617710649122712873785 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 18 IN 78/20 · Aeria GmbH · Insolvenzgericht Worms
Insolvenzgericht
Worms
Aktenzeichen
18 IN 78/20
Wirksam am
19.01.2024
Registerbezug
Mainz, HRB 48248
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss

18 IN 78/20
18.01.2024

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Aeria GmbH, Gesundheitszentrum, Schwerdtstraße 5-7, 67574 Osthofen
(AG Mainz, HRB 48248),
vertreten durch:
Simone Kaiser, Jakob-Lehr-Straße 11, 67363 Lustadt, (Geschäftsführerin),

wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf

Donnerstag, den 08.02.2024.

Hierzu wird das schriftliche Verfahren angeordnet.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:

Die Gläubigerversammlung erteilt dem Insolvenzverwalter nach § 160 Abs.2 Nr.3 InsO die Zustimmung zur Führung eines Rechtsstreits gegen Frau Ursula Jentsch über einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 130.000,- Euro.

Die zugrundeliegenden Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Worms Hardtgasse 6 67547 Worms-, elektronisches Gerichtspostfach: govapp_16417973158617710649122712873785 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 18 IN 78/20 · Aeria GmbH · Insolvenzgericht Worms
Insolvenzgericht
Worms
Aktenzeichen
18 IN 78/20
Wirksam am
30.08.2021
Registerbezug
Mainz, HRB 48248
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss

18 IN 78/20
27.08.2021

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Aeria GmbH, Schwerdtstr.5-7, 67574 Osthofen

wird dem vorläufigen Insolvenzverwalter,
Herrn Rechtsanwalt Björn Rechel, Alzeyer Str.31, 67549 Worms
für die im vorläufigen Insolvenzverfahren geleisteten Tätigkeiten gestattet, die Vergütung in Höhe der festgesetzten Beträge nach Rechtskraft dieses Beschlusses aus der verwalteten Insolvenzmasse zu entnehmen. Die Höhe der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wird wie folgt festgesetzt:

XXX

Gründe:

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat einen Anspruch auf besondere Vergütung
gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 InsVV.
Diese soll sich aufgrund der Abwägung der geleisteten Tätigkeit nach Art, Umfang und Dauer an einen Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwalters messen.

Die Vergütung erstreckt sich allein auf die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter.
Soweit im Antrag Sachverhalte vorgetragen werden, die als Insolvenzverwalter vorgenommen wurden, sind sie für die vorstehende Vergütungsfestsetzung unrelevant. Die Person des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters ist voneinander zu trennen, auch wenn es sich dabei um dieselbe natürliche Person handelt.

Bei der Bemessungsgrundlage ist hierzu das der Verwaltung zum Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Insolvenz unterliegende Vermögen maßgebend.
(Haarmeyer/Wutzke/Förster, 3. Auflage, § 11 Rd.Nr. 43 bis 51; BGH, Beschluss vom 14.12.2000, AZ: IX ZB 105/00)

Wie der vorläufige Insolvenzverwalter in seinem Antrag sowie unter Bezugnahme auf sein Gutachten vom 17.12.2020 darlegte ist vorliegend eine Berechnungsgrundlage Höhe von 82.304,41 Euro heranzuziehen.

Nach der nunmehr durchzuführenden Staffelbewertung gemäß § 2 InsVV ergibt sich sodann folgende Regelvergütung für einen Insolvenzverwalter:

XXX

Nach Art, Umfang und Dauer einer durchschnittlich vorläufigen Insolvenz beträgt der Vergütungssatz für den vorläufigen Insolvenzverwalter in der Regel 25%.
Dieser Prozentsatz entspricht einem Normalverfahren bei Durchführung der Inbesitznahme, Verwaltung und Sicherung des schuldnerischen Vermögens, (Haarmeyer/Wutzke/Förster, 3. Auflage, § 11 Rd.Nr. 32ff).

Beantragt wurde ein Zuschlag auf den Regelsatz um 15 %-Punkte, dieser ist aufgrund folgender Tätigkeiten in der Gesamtbetrachtung des dadurch bedingten Mehraufwandes gerechtfertigt und angemessen:
Nachbearbeitung der Einstellung des Geschäftsbetriebs
Bearbeitung der vorhandenen Arbeitsverhältnisse
Vorschüsse auf Insolvenzgeld
Lückenhafte Situation im Belegwesen

Demzufolge wurde dem vorläufigen Insolvenzverwalter hier ein Zuschlag von
15 %-Punkten gewährt, so dass der vergütungsrelevante Anteil der Regelvergütung vorliegend 40 % beträgt.

Ferner wurde der pauschale Auslagenersatz gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wie beantragt in Höhe von XXX in Ansatz gebracht. Die Obergrenzen von 250,-- Euro je angefangenen Monat und höchstens 30 % der Regelvergütung wurden nicht überschritten.
Der Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer folgt aus § 7 InsVV

Hieraus ergibt sich die festgesetzte Gesamtvergütung einschließlich Umsatzsteuer in Höhe von XXX.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Worms oder Landgericht Mainz einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Worms einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen.
Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Worms, den 27.08.2021
Insolvenzgericht

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 48248 HRB 48248: Aeria GmbH, Osthofen, Schwerdstraße 5-7, Gesundheitszentrum Osthofen, 67574 Osthofen. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 48248: Aeria GmbH, Osthofen, Schwerdstraße 5-7, Gesundheitszentrum Osthofen, 67574 Osthofen. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 18 IN 78/20 · Aeria GmbH · Insolvenzgericht Worms
Insolvenzgericht
Worms
Aktenzeichen
18 IN 78/20
Wirksam am
04.01.2021
Registerbezug
Mainz, HRB 48248
Amtsgericht
Worms

Insolvenzgericht

Beschluss

18 IN 78/20 01.01.2021

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Aeria GmbH, Gesundheitszentrum, Schwerdtstraße 5-7, 67574 Osthofen

(AG Mainz, HRB 48248),

vertreten durch:

Simone Kaiser, Jakob-Lehr-Straße 11, 67363 Lustadt, (Geschäftsführerin),

wird heute, am 01.01.2021 um 00.00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß
§§ 2, 3, 11, 16 ff. Insolvenzordnung (InsO) eröffnet.

G r ü n d e :

Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet.

Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten
Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen
Rechtsanwalt Björn Rechel vom 17.12.2020.

Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Björn Rechel, Alzeyer Straße 31, 67549 Worms,

Tel.: 06241/268690, Fax: 06241/26869-100

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges
Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem
Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin
können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die
Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die
Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen des
Eröffnungsbeschlusses an die Gläubiger und Debitoren gemäß § 8 Abs. 3 InsO
beauftragt.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich
und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 26.01.2021,

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Es wird darauf hingewiesen, dass die im Gesetz vorgesehenen öffentlichen
Bekanntmachungen im Internet unter der Adresse www.insolvenzbekanntmachungen.de
eingesehen werden können.

Es wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Absatz 2 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 16.02.2021.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

# Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden. Der Widerspruch muss
enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er
sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet.
# Anträge über:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)

· die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Absatz 2 InsO)

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Absatz 3 InsO)

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere:

o Veräußerung

§ des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin

§ des Warenlagers im Ganzen

§ eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand

§ einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der
Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesen Unternehmen dienen soll

o die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten

würde

o Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits
mit erheblichem Streitwert

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebseräußerung unter Wert ( §§ 162, 163 InsO)

· eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO)

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem
vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen geprüft werden, liegt, in
der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten
niedergelegt.

Hinweise:

§ Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechthandlungen nach §
160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche
erhoben werden

§ Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte
Nachricht

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Worms einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift eingelegt oder
auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Beschwerdegericht
ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen
Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen
Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss

- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder

- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:

- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder

- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen.

Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit
den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen
des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische
Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der
jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Worms, den 01.01.2021

- Insolvenzgericht -

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 18 IN 78/20 · Aeria GmbH · Insolvenzgericht Worms
Insolvenzgericht
Worms
Aktenzeichen
18 IN 78/20
Wirksam am
28.10.2020
Registerbezug
Mainz, HRB 48248
Az.: 18 IN 78/20 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Aeria
GmbH, Gesundheitszentrum, Schwerdtstraße 5-7, 67574 Osthofen (AG Mainz, HRB
48248), vertr. d.: Simone Kaiser, Jakob-Lehr-Straße 11, 67363 Lustadt,
(Geschäftsführerin), ist am 28.10.2020 gegen die Antragstellerin die vorläufige
Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Björn Rechel,
Alzeyer Straße 31, 67549 Worms, Tel.: 06241/268690, Fax: 06241/26869-100
bestellt worden.

Amtsgericht Worms, 28.10.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 48248 HRB 48248: Aeria GmbH, Osthofen, Schwerdstraße 5-7, Gesundheitszentrum Osthofen, 67574 Osthofen. Nicht mehr Geschäftsführer: Jentsch, Ursula Gertrud Rosemarie, Dirmstein, *XX.XX.XXXX. Weiterhin nach Änderung…
HRB 48248: Aeria GmbH, Osthofen, Schwerdstraße 5-7, Gesundheitszentrum Osthofen, 67574 Osthofen. Nicht mehr Geschäftsführer: Jentsch, Ursula Gertrud Rosemarie, Dirmstein, *XX.XX.XXXX. Weiterhin nach Änderung der Vetretunsgbefugnis: Geschäftsführer: Kaiser, Simone, Lustadt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Jentsch, Ursula Gertrud Rosemarie, Dirmstein, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 48248 HRB 48248: Aeria GmbH, Osthofen, Schwerdstraße 5-7, Gesundheitszentrum Osthofen, 67574 Osthofen. Bestellt als Geschäftsführer: Jentsch, Ursula Gertrud Rosemarie, Dirmstein, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsbere…
HRB 48248: Aeria GmbH, Osthofen, Schwerdstraße 5-7, Gesundheitszentrum Osthofen, 67574 Osthofen. Bestellt als Geschäftsführer: Jentsch, Ursula Gertrud Rosemarie, Dirmstein, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vertretungsregelung geändert, jetzt: Geschäftsführer: Kaiser, Simone, Lustadt, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 48248 HRB 48248: Aeria GmbH, Osthofen, Schwerdstraße 5-7, Gesundheitszentrum Osthofen, 67574 Osthofen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.10.2017 Die Gesellschafterversammlung vom 1…
HRB 48248: Aeria GmbH, Osthofen, Schwerdstraße 5-7, Gesundheitszentrum Osthofen, 67574 Osthofen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.10.2017 Die Gesellschafterversammlung vom 19.04.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Insbesondere wurden § 1 (Firma und Sitz), § 2 (Gegenstand) und § 4 (Geschäftsführer) geändert und somit die Änderung der Firma, die Sitzverlegung von Frankfurt am Main nach Osthofen (bisher Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 111473 unter der Firma MAINPARABEL GmbH) sowie die Änderung des Gegenstandes des Unternehmens und der allgemeinen Vertretungsregelgung beschlossen. Geschäftsanschrift: Schwerdstraße 5-7, Gesundheitszentrum Osthofen, 67574 Osthofen. Gegenstand: Die Erbringung von Pflege- und haushaltsnahen Dienstleistungen sowie alle in diesen Bereichen anfallenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Schlesselmann, Mona, Buxtehude, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Kaiser, Simone, Lustadt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.