HRB 707599

AEGOS AG

Amtsgericht Mannheim · Baden-Württemberg

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: St. Leon-Rot

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Registerdaten

Sitz
St. Leon-Rot
Datenstand
2024-12-11
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-11

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. AEGOS AG Walldorf

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Löschungsankündigungen
HRB 707599 HRB 707599: AEGOS AG, St. Leon-Rot, An der Autobahn 32, 68789 St. Leon-Rot. von Amts wegen gelöscht als Vorstand: Sharei, Tejmur, Sandhausen, geb. 01.07.1971
HRB 707599: AEGOS AG, St. Leon-Rot, An der Autobahn 32, 68789 St. Leon-Rot. von Amts wegen gelöscht als Vorstand: Sharei, Tejmur, Sandhausen, geb. 01.07.1971
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 80 IN 363/18 · AEGOS AG · Insolvenzgericht Heidelberg
Insolvenzgericht
Heidelberg
Aktenzeichen
80 IN 363/18
Wirksam am
18.12.2018
Registerbezug
Mannheim, HRB 707599
80 IN 363/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

AEGOS AG, An der Autobahn 32, 68789 St Leon-Rot, vertreten durch den Vorstand
Tejmur Sharei, Vorstand der AEGOS AG, Konrad-Adenauer-Straße 22, 69207
Sandhausen
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 707599
- Schuldnerin -

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am 18.12.2018 um 10.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren
eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Gordon Rapp
Friedrich-Ebert-Anlage 24, 69117 Heidelberg
Telefon: 06221 97370
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 12.02.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
24.02.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Auf einen Berichtstermin wird gem. § 29 Abs. 2 InsO verzichtet.
5. Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt gem. § 5 Abs. 2 InsO im
schriftlichen Verfahren.

Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der
19.03.2019. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem
ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang
bestritten wird.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
24.02.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners
(im Folgenden: Beschwerdeführer), die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit
für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der
Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 18.12.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 707599 HRB 707599:AEGOS AG, Walldorf, Altrottstraße 26, 69190 Walldorf.Die Hauptversammlung vom 17.10.2014 hat die Änderung der Satzung in § 1 Absatz 2 (Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: St. Leon-Rot. Geschäfts…
HRB 707599:AEGOS AG, Walldorf, Altrottstraße 26, 69190 Walldorf.Die Hauptversammlung vom 17.10.2014 hat die Änderung der Satzung in § 1 Absatz 2 (Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: St. Leon-Rot. Geschäftsanschrift: An der Autobahn 32, 68789 St. Leon-Rot.
Neueintragungen
HRB 707599 AEGOS AG, Walldorf, Altrottstraße 26, 69190 Walldorf.Aktiengesellschaft. Satzung vom 27.07.2009. Geschäftsanschrift: Altrottstraße 26, 69190 Walldorf. Gegenstand: ist die Erbringung von Dienstleistungen jede…
AEGOS AG, Walldorf, Altrottstraße 26, 69190 Walldorf.Aktiengesellschaft. Satzung vom 27.07.2009. Geschäftsanschrift: Altrottstraße 26, 69190 Walldorf. Gegenstand: ist die Erbringung von Dienstleistungen jeder Art rund um das Auto wie Komplettierung, Umrüstung, Ein- und Ausbau, Einbau von Accessoires, Konservieren, Entkonservieren, Verpacken, Transportschutz, Versand-Vorbereitung, Aufbereitung, Dellenentfernung, Herrichtung für die Auslieferung, das lackfreie Ausbeulen von Hagelschäden und Blechverformungen an Fahrzeugen und die Weitergabe der entsprechenden Kenntnisse, die Ausbildung von Technikern, die Kalkulation von Hagelschäden, Abwicklung von Großschadensereignissen und die Vergabe von Franchiselizenzen. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Vorstand: Sharei, Tejmur, Sandhausen, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.