HRB 6500
ADW - Estrich GmbH
aktuell 2 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Eberswalde
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Registerdaten
- Sitz
- Eberswalde
- Rechtsform
- 221110
- Letzte Eintragung
- 31.07.2020
- Datenstand
- 2025-10-25
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Alf Dürre
Eberswalde
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Handelsregister
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Abrufstand 2025-10-25 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Die Herstellung von Estrichen, insbesondere von Zement-Estrichen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
HRB 6500 FF HRB 6500 FF: ADW - Estrich GmbH, Eberswalde (Grabowstraße 17, 16225 Eberswalde). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
Forderungsprüfung 3 IN 429/16 · ADW-Estrich GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 429/16
- Wirksam am
- 07.07.2020
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 6500
Insolvenzabteilung
3 IN 429/16
BESCHLUSS
Über das Vermögen der Firma
ADW-Estrich GmbH, Grabowstraße 17, 16225 Eberswalde , vertreten durch den
Geschäftsführer
(Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRB 6500 FF)
wird auf den am 21.11.2016 bei Gericht eingegangenen Antrag wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 02.07.2020 um 10:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet.
Rechtsanwältin Beatrice Gottschalk,
Ostendstraße 25,
12459 Berlin
wird zur Insolvenzverwalterin bestellt.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr Vermögen, das ihr zur Zeit der
Eröffnung zusteht und das während des Verfahrens erlangt wird, verboten. Das
Verwaltungs- und Verfügungsrecht geht auf die Insolvenzverwalterin über.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.08.2020 unter Beachtung des
§ 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin in 2facher Ausfertigung anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO).Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern nur noch an die
Insolvenzverwalterin.
Die Forderungsanmeldungen liegen ab 27.08.2020 in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichtes zur Einsicht der Beteiligten aus.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO)
entspricht, ist der 18.09.2020. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger
bei Gericht Widersprüche gegen die angemeldeten Forderungen und schriftliche
Stellungnahmen einreichen zur Person des Insolvenzverwalters, zur Einsetzung
und Besetzung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie zur
Hinterlegungsstelle und den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld,
Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO).
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das
Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO).
Auf eingereichten Titeln werden Vermerke über die Feststellung nur auf Antrag
angebracht.
Die Insolvenzverwalterin wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die Zustellung
des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen. Ausgenommen
hiervon ist die Zustellung an die Schuldnerin, welche durch das
Insolvenzgericht erfolgt.
Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts erfolgen ausschließlich unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Veröffentlichung der Daten aus dem
Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht.
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben.
Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim
Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder)
einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses. Für den Fall
der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses beginnt die Frist sobald nach
dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder durch
Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes Frankfurt (Oder)
eingelegt. Die schriftliche Form wird auch durch Einreichung einer
Beschwerdeschrift per Telefax oder als elektronisches Dokument mit einer
qualifizierten Signatur nach dem Signaturgesetz gewahrt. Die Beschwerdeschrift
muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung
enthalten, dass gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt werde.
Die Beschwerde soll begründet werden. Die Gerichtssprache ist deutsch.
Frankfurt (Oder), 2. Juli 2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.