HRB 204296
ADVESTA Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft mbH
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Göttingen
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Registerdaten
- Sitz
- Göttingen
- Datenstand
- 2024-04-08
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 74 IN 167/19 GÖ · ADVESTA Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Göttingen
- Insolvenzgericht
- Göttingen
- Aktenzeichen
- 74 IN 167/19 GÖ
- Wirksam am
- 05.03.2021
- Registerbezug
- Göttingen, HRB 204296
Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, Obere Karspüle 36, 37073
Göttingen (AG Göttingen, HRB 204296), vertr. d.: 1. Bodo Steffen,
(Geschäftsführer), 2. Peter Menz, (Geschäftsführer), sind Vergütung und
Auslagen des vorläufigen Verwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts
festgesetzt worden.
Auf die zutreffend ermittelte Berechnungsgrundlage hat das Insolvenzgericht zu
dem Mindestsatz von 25 % einen Zuschlag bewilligt von insgesamt 66,44 %,
nämlich für
Vorfinanzierung Insolvenzgeld 15 %
Unternehmensfortführung 26,44 %
Sanierungsbemühungen 25%
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Göttingen, 03.03.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 204296 HRB 204296: ADVESTA Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, Göttingen, Obere Karspüle 36, 37073 Göttingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Göttingen (74 IN 167/19 GÖ) vom 29.11.2019 ist über das…
Insolvenzbekanntmachung 74 IN 167/19 GÖ · ADVESTA Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Göttingen
- Insolvenzgericht
- Göttingen
- Aktenzeichen
- 74 IN 167/19 GÖ
- Wirksam am
- 09.12.2019
- Registerbezug
- Göttingen, HRB 204296
Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, Obere Karspüle 36, 37073
Göttingen (AG Göttingen, HRB 204296), vertr. d.: 1. Bodo Steffen,
(Geschäftsführer), 2. Peter Menz, (Geschäftsführer), hat die
Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur
Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen
Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Göttingen, 09.12.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 74 IN 167/19 GÖ · ADVESTA Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Göttingen
- Insolvenzgericht
- Göttingen
- Aktenzeichen
- 74 IN 167/19 GÖ
- Wirksam am
- 05.12.2019
- Registerbezug
- Göttingen, HRB 204296
Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der ADVESTA Rechtsanwalts-
und Steuerberatungsgesellschaft mbH, Obere Karspüle 36, 37073 Göttingen (AG
Göttingen, HRB 204296),
vertreten durch:
1. Bodo Steffen, (Geschäftsführer),
2. Peter Menz, (Geschäftsführer),
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Karina Schwarz, Bertastraße 10, 30159
Hannover, Tel.: 0511/4753390, Fax: 0511/4753399, E-Mail:
Hannover@insolvenzverwaltungen.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) der Insolvenzverwalterin unter Beachtung
des § 174 InsO bis zum 20.01.2020 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die
Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Gläubigerversammlungen:
Am Freitag, 07.02.2020, 10:00 Uhr, Saal B 11, Amtsgericht, Maschmühlenweg 11,
37073 Göttingen, eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die
eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines
Gläubigerausschusses sowie über die evtl. Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§
68 InsO), Bestimmung der Rechnungslegungsfrist (§ 66InsO), Entscheidung über
Unterhaltsgewährung aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), Entscheidung über die
Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO),Entscheidungen über den Fortgang des
Verfahrens (§ 157 InsO), Entscheidungen über besonders bedeutsame
Rechtshandlungen (§ 160 InsO), Entscheidung über Betriebsveräußerung an
besonders Interessierte (§ 162 InsO) sowie zur Anhörung zur evtl. Einstellung
des Verfahren mangels Masse (§ 207 InsO); sowie die Prüfung der angemeldeten
Forderungen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO bei
Beschlussunfähigkeit der Gläubigerversammlung die Zustimmung zu besonders
bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt gilt.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (20.01.2020)
und dem Prüfungstermin (07.02.2020) liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs
Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde bzw.der befristeten
Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer
durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-,
Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143,
37070 Göttingen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-,
Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
74 IN 167/19 GÖ Amtsgericht Göttingen, 29.11.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 204296 HRB 204296: ADVESTA Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, Göttingen, Obere Karspüle 36, 37073 Göttingen. Durch Beschluss des Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht - (74 IN 167/19 GÖ) vom 08.…
Insolvenzbekanntmachung 74 IN 167/19 GÖ · ADVESTA Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Göttingen
- Insolvenzgericht
- Göttingen
- Aktenzeichen
- 74 IN 167/19 GÖ
- Wirksam am
- 08.10.2019
- Registerbezug
- Göttingen, HRB 204296
Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, Obere Karspüle 36, 37073
Göttingen (AG Göttingen, HRB 204296), vertr. d.: 1. Bodo Steffen,
(Geschäftsführer), 2. Peter Menz, (Geschäftsführer), ist am 08.10.2019 um 09:15
Uhr folgendes angeordnet worden:
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Karina Schwarz,
Bertastraße 10, 30159 Hannover, Tel.: 0511/4753390, Fax: 0511/4753399, E-Mail:
Hannover@insolvenzverwaltungen.de bestellt worden.
Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2, 2. Halbsatz InsO wird angeordnet, daß Verfügungen
der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam sind.
Es wird der Antragstellerin insbesondere untersagt, ohne Zustimmung des
vorläufigen Verwalters Gegenstände seines Vermögens zu veräußern und/oder zu
belasten, Ansprüche abzutreten sowie Forderungen einzuziehen. Die Schuldner der
Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung
zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Kreditinstitute dürfen Zahlungseingänge für die Antragstellerin nicht mehr
verrechnen.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO untersagt,
bereits eingeleitete Maßnahmen werden eingestellt. Dies gilt nicht für
unbewegliche Gegenstände und für vor Erlaß dieses Beschlusses erfolgte
Pfändungen von Arbeitseinkommen der Antragstellerin.
Amtsgericht Göttingen, 08.10.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 74 IN 167/19 GÖ · ADVESTA Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Göttingen
- Insolvenzgericht
- Göttingen
- Aktenzeichen
- 74 IN 167/19 GÖ
- Wirksam am
- 01.10.2019
- Registerbezug
- Göttingen, HRB 204296
Steuerberatungsgesellschaft mbH, Obere Karspüle 36, 37073 Göttingen (AG
Göttingen, HRB 204296), vertr. d.: 1. Bodo Steffen, (Geschäftsführer), 2. Peter
Menz, (Geschäftsführer), ist die Zwangsvollstreckung durch Beschluss vom
30.09.2019 gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO untersagt, bereits eingeleitete
Maßnahmen werden eingestellt. Dies gilt nicht für unbewegliche Gegenstände und
für vor Erlass des Beschlusses erfolgte Pfändungen von Arbeitseinkommen der
Antragstellerin.
Amtsgericht Göttingen (30.09.2019)
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 204296 HRB 204296: ADVESTA Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, Göttingen, Maschmühlenweg 8-10, 37073 Göttingen. Geschäftsanschrift: Obere Karspüle 36, 37073 Göttingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Gr…
HRB 204296 HRB 204296: ADVESTA Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, Göttingen, Maschmühlenweg 8-10, 37073 Göttingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hundeshagen, Paul, Teistungen OT Neuendorf, *XX.XX.XXXX. B…
HRB 204296 HRB 204296:ADVESTA Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, Göttingen, Maschmühlenweg 8-10, 37073 Göttingen.Nicht mehr Geschäftsführer: Illie, Helmut, Göttingen, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäft…
HRB 204296 HRB 204296:ADVESTA Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, Göttingen, Maschmühlenweg 8-10, 37073 Göttingen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.02.2014. Die Gesellsc…
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