HRB 203593
Adveo Deutschland GmbH
aktuell 17 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Sehnde
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Registerdaten
- Sitz
- Sehnde
- Datenstand
- 2024-03-19
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 185/18 · Adveo Deutschland GmbH · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 185/18
- Wirksam am
- 14.02.2024
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 203593
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 16.01.2024 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Dr. Carsten Müller-Seils die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 250,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang und die Komplexität der Tätigkeit sowie die besonderen Fachkenntnisse des Gläubigerausschussmitgliedes berücksichtigt.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 12.02.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 35 IN 185/18 · Adveo Deutschland GmbH · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 185/18
- Wirksam am
- 08.11.2023
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 203593
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 05.01.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gifhorn, 07.11.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 35 IN 185/18 · Adveo Deutschland GmbH · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 185/18
- Wirksam am
- 29.04.2020
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 203593
GmbH, Gretlade 1, 31319 Sehnde/Höver (AG Hildesheim, HRB 203593), vertr. d.:
Sven Pelka, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im
schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 23.06.2020
bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist
angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der
Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Gifhorn, 28.04.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 35 IN 185/18 · Adveo Deutschland GmbH · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 185/18
- Wirksam am
- 27.03.2020
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 203593
In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der
Adveo Deutschland GmbH, Gretlade 1, 31319 Sehnde/Höver (AG Hildesheim, HRB
203593),
vertreten durch:
Sven Pelka, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Elsässer Rechtsanwälte GbR, Königstraße 10 C, 70173 Stuttgart,
wird die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Bundesagentur für Arbeit,
Agentur für Arbeit Hannover für die Tätigkeit im vorläufigen
Gläubigerausschuss sowie im Gläubigerausschuss festgesetzt auf:
EUR Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR Auslagen zuzüglich
EUR Gesamtbetrag
Die festgesetzte Vergütung ist nach Rechtskraft des Beschlusses aus der
Insolvenzmasse zu erstatten.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 27.01.2020 beantragte das Gläubigerausschussmitglied
Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Hannover die Festsetzung der
Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein
Stundensatz in Höhe von 150,00 EUR zugrunde.
Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der
Tätigkeit sowie die tatsächliche und rechtliche Komplexität des
Insolvenzverfahren mit Auslandsbezügen berücksichtigt. Es wird insofern auf die
detaillierten Ausführungen des Vergütungsantrages Bezug genommen.
Den Ausführungen im Antrag der Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit
Hannover konnte in Gänze gefolgt werden.
Die Insolvenzverwalterin wurde zu dem Antrag gehört. Einwendungen wurden nicht
erhoben.
Die Vergütung sowie die Auslagen waren somit in voller Höhe festzusetzen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn
einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516
Gifhorn einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 24.03.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 185/18 · Adveo Deutschland GmbH · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 185/18
- Wirksam am
- 24.05.2019
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 203593
GmbH, Gretlade 1, 31319 Sehnde/Höver (AG Hildesheim, HRB 203593), vertr. d.:
Sven Pelka, (Geschäftsführer), ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben
worden. Zur Insolvenzverwalterin ist die bisherige Sachwalter, Rechtsanwältin
Dr. Stefanie Zulauf, Robert-Enke-Str. 1, 30169 Hannover, Tel.: (0511) 62 62 87
- 0, Fax: (0511) 62 62 87 - 10, Internet: eckert-law.eu, ernannt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Gifhorn - eingesehen
werden.
Amtsgericht Gifhorn, 24.05.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 203593 HRB 203593: Adveo Deutschland GmbH, Sehnde, Gretlade 1, 31319 Sehnde. Die Gesellschaft ist durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Forderungsprüfung 35 IN 185/18 · Adveo Deutschland GmbH · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 185/18
- Wirksam am
- 30.01.2019
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 203593
Sehnde/Höver (AG Hildesheim, HRB 203593), vertr. d.: Sven Pelka,
(Geschäftsführer), ist am 30.01.2019 um 07:00 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.
Sachwalterin ist: Rechtsanwältin Dr. Stefanie Zulauf, Robert-Enke-Str. 1, 30169
Hannover, Tel.: (0511) 62 62 87 - 0, Fax: (0511) 62 62 87 - 10, Internet:
eckert-law.eu.
Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht der Sachwalterin die
Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Sachwalterin schriftlich unter
Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung
bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 08.04.2019
anzumelden;
b) der Sachwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie
an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der
Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 29.04.2019, 10:00 Uhr, Saal 114,
Amtsgericht Gifhorn, Am Schloßgarten 4, 38518 Gifhorn eine Gläubigerversammlung
zur Berichterstattung durch die Schuldnerin und der Sachwalterin und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person der Sachwalterin (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Sachwalterin (§ 276
S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung
(§ 272 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von
2 Wochen bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 30.01.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 203593 HRB 203593: Adveo Deutschland GmbH, Sehnde, Gretlade 1, 31319 Sehnde. Nicht mehr Geschäftsführer: Lopez Anton, Manuel, Madrid / Spanien, *XX.XX.XXXX.
HRB 203593 HRB 203593: Adveo Deutschland GmbH, Sehnde, Gretlade 1, 31319 Sehnde. Die Gesellschafterversammlung vom 09.10.2018 hat die Streichung des § 7 (Verfügung über Geschäftsanteile) des Gesellschaftsvertrages besc…
HRB 203593 HRB 203593: Adveo Deutschland GmbH, Sehnde, Gretlade 1, 31319 Sehnde. Prokura erloschen: Lenth, Yasmin, Berlin, *XX.XX.XXXX.
HRB 203593 HRB 203593: Adveo Deutschland GmbH, Sehnde, Gretlade 1, 31319 Sehnde. Bestellt als Geschäftsführer: Lopez Anton, Manuel, Madrid / Spanien, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im…
HRB 203593 HRB 203593: Adveo Deutschland GmbH, Sehnde, Gretlade 1, 31319 Sehnde. Nicht mehr Geschäftsführerin: Möcks-Carone, Susanne, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 203593 HRB 203593: Adveo Deutschland GmbH, Sehnde, Gretlade 1, 31319 Sehnde. Bestellt als Geschäftsführer: Pelka, Sven, Neuss, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Proku…
HRB 203593 HRB 203593: Adveo Deutschland GmbH, Sehnde, Gretlade 1, 31319 Sehnde. Nicht mehr Geschäftsführer: Hentzel, Detlef, Meerbusch, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführerin: Möcks-Carone, Susanne, Hamburg, *XX.…
HRB 203593 HRB 203593:Adveo Deutschland GmbH, Sehnde, Gretlade 1, 31319 Sehnde.Prokura erloschen: Rieger, Henning, München, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Paulus, Ulrich, Burgwedel, *XX.XX.XXXX.
HRB 203593 HRB 203593:Adveo Deutschland GmbH, Sehnde, Gretlade 1, 31319 Sehnde.Nicht mehr Geschäftsführer: Apelrath, Thomas, Wedemark, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Hentzel, Detlef, Meerbusch, *XX.XX.XXXX,…
HRB 203593 Adveo Deutschland GmbH, Sehnde, Gretlade 1, 31319 Sehnde. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.12.2011, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 10.09.2013 hat die Ä…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.