HRB 115607
ADVANSA Manufacturing GmbH
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Frankfurt am Main
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Registerdaten
- Sitz
- Frankfurt am Main
- Datenstand
- 2024-03-12
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- Blitz F19-555 GmbH Frankfurt am Main
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 259 IN 71/22 · ADVANSA Manufacturing GmbH · Insolvenzgericht Dortmund
- Insolvenzgericht
- Dortmund
- Aktenzeichen
- 259 IN 71/22
- Wirksam am
- 06.01.2023
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 115607
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 115607 eingetragenen ADVANSA Manufacturing GmbH, Frielinghauser Str. 5, 59071 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Heimann,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.01.2023, um 10:13 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 24.10.2022 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Holger Rhode, Kaiserstraße 21 - 23, 44135 Dortmund, Telefon: 0231/1385216, Fax: 02311388950.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.02.2023 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 28.03.2023, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, 2. Etage, Sitzungssaal 3.201.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 09.03.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.110 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
259 IN 71/22
Amtsgericht Dortmund, 01.01.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 259 IN 71/22 · ADVANSA Manufacturing GmbH · Insolvenzgericht Dortmund
- Insolvenzgericht
- Dortmund
- Aktenzeichen
- 259 IN 71/22
- Wirksam am
- 26.10.2022
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 115607
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 115607 eingetragenen ADVANSA Manufacturing GmbH, Frielinghauser Str. 5, 59071 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Heimann, ebenda
ist am 26.10.2022, um 11:12 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Z. vorläufig. Insolvenzverwalter wird bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung d. vorläufigen Insolvenzverwalt. wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. D. vorläufige_Insolvenzverwalt. wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
259 IN 71/22
Amtsgericht Dortmund,
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 115607 HRB 115607: ADVANSA Manufacturing GmbH, Frankfurt am Main, Frielinghauser Straße 5, 59071 Hamm. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Meierkord, Heinrich, Soest, *XX.XX.XXXX.
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HRB 115607 HRB 115607: Blitz F19-555 GmbH, Frankfurt am Main, c/o Blitzstart Holding AG, Theresienhöhe 30, 80339 München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.05.2019. Geschäftsanschrift: …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.