VR 702461

ADM WILD Unterstützungskasse e.V.

Amtsgericht Mannheim · Baden-Württemberg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Eppelheim

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Eppelheim
Datenstand
2024-12-21
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-21

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-21 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
VR 702461 VR 702461: ADM WILD Unterstützungskasse e.V., Eppelheim ( Eppelheim). Satzung vom 24.01.2019. Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern. Die Mitglieder des Vorstands sind alleinvertretungsbefugt.Vorsitzender…
VR 702461: ADM WILD Unterstützungskasse e.V., Eppelheim ( Eppelheim). Satzung vom 24.01.2019. Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern. Die Mitglieder des Vorstands sind alleinvertretungsbefugt.Vorsitzender Wagner, Reiner, Dielheim, 13.02.1967; Stellvertretender Vorsitzender Oesting, Burkhard, Osnabrück, 29.11.1959Der Verein (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung alle Rechte, Pflichten und Vermögensgegenstände, die der Altersversorgung ADM Gruppe wirtschaftlich und rechtlich zugeordnet werden können aus dem Vermögen des Vereins "Unterstützungskasse der Rudolf-Wild-Werke e.V.", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim VR 330213) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 24.01.2019 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 24.01.2019. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.