HRA 5028

Adler Elektrotechnik GmbH & Co. KG

Amtsgericht Aschaffenburg · Bayern

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Karlstein

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Registerdaten

Sitz
Karlstein
Datenstand
2024-12-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-22

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 651 IN 400/18 · Adler Elektrotechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Aschaffenburg
Insolvenzgericht
Aschaffenburg
Aktenzeichen
651 IN 400/18
Wirksam am
24.06.2026
Registerbezug
Aschaffenburg, HRA 5028
651 IN 400/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Adler Elektrotechnik GmbH & Co. KG, Kahler Straße 8, 63791 Karlstein, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Adler GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Adler Manfred
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRA 5028
- Schuldnerin -

Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Aschaffenburg
Erthalstr. 3
63739 Aschaffenburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 24.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 651 IN 400/18 · Adler Elektrotechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Aschaffenburg
Insolvenzgericht
Aschaffenburg
Aktenzeichen
651 IN 400/18
Wirksam am
11.11.2025
Registerbezug
Aschaffenburg, HRA 5028
651 IN 400/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Adler Elektronik GmbH & Co. KG findet mit Zustimmung des Gerichts der Schlusstermin statt.
Es wurden Forderungen in Höhe von 248.935,23 € zur Insolvenztabelle festgestellt. Nach Abzug der Verfahrenskosten ist eine Verteilungsmasse verfügbar.
Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht -Aschaffenburg niedergelegt.

Aschaffenburg, den 07.11.2025
Eingereicht vom Insolvenzverwalter
RA Michael Pfeffer

Amtsgericht Aschaffenburg -Insolvenzgericht-

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 651 IN 400/18 · Adler Elektrotechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Aschaffenburg
Insolvenzgericht
Aschaffenburg
Aktenzeichen
651 IN 400/18
Wirksam am
06.11.2025
Registerbezug
Aschaffenburg, HRA 5028
651 IN 400/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Adler Elektrotechnik GmbH & Co. KG, Kahler Straße 8, 63791 Karlstein, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Adler GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Adler Manfred
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRA 5028
- Schuldnerin -

1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 25.12.2025
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 06.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 651 IN 400/18 · Adler Elektrotechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Aschaffenburg
Insolvenzgericht
Aschaffenburg
Aktenzeichen
651 IN 400/18
Wirksam am
05.08.2025
Registerbezug
Aschaffenburg, HRA 5028
651 IN 400/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Adler Elektrotechnik GmbH & Co. KG, Kahler Straße 8, 63791 Karlstein, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Adler GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Adler Manfred
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRA 5028
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 25.08.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 24 ff. erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.09.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 04.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 5028 HRA 5028: Adler Elektrotechnik GmbH & Co. KG, Karlstein, Kahler Str. 8, 63791 Karlstein. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Aschaffenburg vom 15.01.2019 (Az. 651 IN 400/1…
HRA 5028: Adler Elektrotechnik GmbH & Co. KG, Karlstein, Kahler Str. 8, 63791 Karlstein. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Aschaffenburg vom 15.01.2019 (Az. 651 IN 400/18) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 161 Abs. 2, 143 HGB.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 651 IN 400/18 · Adler Elektrotechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Aschaffenburg
Insolvenzgericht
Aschaffenburg
Aktenzeichen
651 IN 400/18
Wirksam am
15.01.2019
Registerbezug
Aschaffenburg, HRA 5028
651 IN 400/18

In dem Verfahren über den Antrag d.

Finanzamt Aschaffenburg, Auhofstraße 13, 63741 Aschaffenburg, Gz.: 9204/150/
08709 - VO33 - 261/18 Ins
- Antragstellender Gläubiger -

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.

Adler Elektrotechnik GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende
Gesellschafterin Adler GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Adler
Manfred, geboren am XX.XX.XXXX, Kahler Straße 8, 63791 Karlstein
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRA 5028
- Schuldnerin -
Geschäftszweig:

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 15.01.2019 um 10.55 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Michael Pfeffer
Kapuzinerplatz 1, 63739 Aschaffenburg
Telefon: +49 (6021) 386710
Telefax: +49 (6021) 3867130
Email: postmaster@rae-bachmann-hansen.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 26.02.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Mittwoch, 27.02.2019
10:00 Uhr
Sitzungssaal 5103, 1. Stock, Schloßplatz 5, Amtsgericht Aschaffenburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Mittwoch, 27.02.2019
10:00 Uhr
Sitzungssaal 5103, 1. Stock, Schloßplatz 5, Amtsgericht Aschaffenburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 25.10.2018 beim Insolvenzgericht Aschaffenburg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Aschaffenburg
Erthalstr. 3
63739 Aschaffenburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 15.01.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 5028 Adler Elektrotechnik GmbH & Co. KG, Karlstein, Kahler Str. 8, 63791 Karlstein. (der Betrieb eines Elektrounternehmens). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Kahler Str. 8, 63791 Karlstein. Der persönli…
Adler Elektrotechnik GmbH & Co. KG, Karlstein, Kahler Str. 8, 63791 Karlstein. (der Betrieb eines Elektrounternehmens). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Kahler Str. 8, 63791 Karlstein. Der persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Der persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Adler GmbH, Karlstein (AG Aschaffenburg HRB 11510).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.