HRB 201469

adam Soft Service GmbH

Amtsgericht Göttingen · Niedersachsen

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Rosdorf

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Registerdaten

Sitz
Rosdorf
Datenstand
2024-03-19
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-19

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 74 IN 21/19 GÖ · adam Soft Service GmbH · Insolvenzgericht Göttingen
Insolvenzgericht
Göttingen
Aktenzeichen
74 IN 21/19 GÖ
Wirksam am
22.01.2021
Registerbezug
Göttingen, HRB 201469
Geschäfts-Nr.: 74 IN 21/19 GÖ. In dem Insolvenzverfahren adam Soft Service
GmbH, Raseweg 4, 37124 Rosdorf (AG Göttingen, HRB 201469), vertr. d.: 1.
Manfred Mark-Mario Adam, (Geschäftsführer), 2. Jens Marquardsen,
(Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters durch
Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.

Auf die zutreffend ermittelte Berechnungsgrundlage hat das Insolvenzgericht zu
dem Mindestsatz von 25 % einen Zuschlag bewilligt von 15% für
Betriebsfortführung/Insolvenzgeldvorfinanzierung.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Göttingen, 21.01.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 74 IN 21/19 GÖ · adam Soft Service GmbH · Insolvenzgericht Göttingen
Insolvenzgericht
Göttingen
Aktenzeichen
74 IN 21/19 GÖ
Wirksam am
22.07.2019
Registerbezug
Göttingen, HRB 201469
74 IN 21/19 GÖ: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der adam Soft
Service GmbH, Raseweg 4, 37124 Rosdorf (AG Göttingen, HRB 201469), vertr. d.:
1. Manfred Mark-Mario Adam, (Geschäftsführer), 2. Jens Marquardsen,
(Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass
die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden
sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Göttingen, 19.07.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 74 IN 21/19 GÖ · adam Soft Service GmbH · Insolvenzgericht Göttingen
Insolvenzgericht
Göttingen
Aktenzeichen
74 IN 21/19 GÖ
Wirksam am
07.05.2019
Registerbezug
Göttingen, HRB 201469
Geschäfts-Nr.: 74 IN 21/19 GÖ: Am 01.05.2019 10:00 Uhr ist das
Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen adam Soft Service GmbH,
Raseweg 4, 37124 Rosdorf (AG Göttingen, HRB 201469),

vertreten durch:

1. Manfred Mark-Mario Adam, (Geschäftsführer),

2. Jens Marquardsen, (Geschäftsführer),

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Peter Staufenbiel, Wagenstieg 9, 37077
Göttingen, Tel.: 0551/381450-10, Fax: 0551/381450-29, E-Mail:
info@staufenbiel-rae.de, Internet: www.staufenbiel-rae.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 24.06.2019 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 15.07.2019.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· die Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines
Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (24.06.2019)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (15.07.2019), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs
Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde bzw. der befristeten
Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer
durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-,
Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143,
37070 Göttingen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-,
Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

74 IN 21/19 GÖ Amtsgericht Göttingen, 03.05.2019 .

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 74 IN 21/19 GÖ · adam Soft Service GmbH · Insolvenzgericht Göttingen
Insolvenzgericht
Göttingen
Aktenzeichen
74 IN 21/19 GÖ
Wirksam am
20.02.2019
Registerbezug
Göttingen, HRB 201469
74 IN 21/19 GÖ: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der adam
Soft Service GmbH, Raseweg 4, 37124 Rosdorf (AG Göttingen, HRB 201469), vertr.
d.: 1. Manfred Mark-Mario Adam, (Geschäftsführer), 2. Jens Marquardsen,
(Geschäftsführer), ist am 20.02.2019 um 10:00 Uhr folgendes angeordnet worden:

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Peter Staufenbiel,
Wagenstieg 9, 37077 Göttingen, Tel.: 0551/381450-10, Fax: 0551/381450-29,
E-Mail: info@staufenbiel-rae.de, Internet: www.staufenbiel-rae.de bestellt
worden.

Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2, 2. Halbsatz InsO wird angeordnet, daß Verfügungen
der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam sind.
Es wird der Antragstellerin insbesondere untersagt, ohne Zustimmung des
vorläufigen Verwalters Gegenstände seines Vermögens zu veräußern und/oder zu
belasten, Ansprüche abzutreten sowie Forderungen einzuziehen. Die Schuldner der
Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung
zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Kreditinstitute dürfen Zahlungseingänge für die Antragstellerin nicht mehr
verrechnen.

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO untersagt,
bereits eingeleitete Maßnahmen werden eingestellt. Dies gilt nicht für
unbewegliche Gegenstände und für vor Erlaß dieses Beschlusses erfolgte
Pfändungen von Arbeitseinkommen der Antragstellerin.

Amtsgericht Göttingen, 20.02.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 74 IN 21/19 GÖ · adam Soft Service GmbH · Insolvenzgericht Göttingen
Insolvenzgericht
Göttingen
Aktenzeichen
74 IN 21/19 GÖ
Wirksam am
18.02.2019
Registerbezug
Göttingen, HRB 201469
74 IN 21/19 GÖ In dem Insolvenzantragsverfahren adam Soft Service GmbH, Raseweg
4, 37124 Rosdorf (AG Göttingen, HRB 201469), vertr. d.: 1. Manfred Mark-Mario
Adam, (Geschäftsführer), 2. Jens Marquardsen, (Geschäftsführer), ist die
Zwangsvollstreckung durch Beschluss vom 18.02.2019 gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO
untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden eingestellt. Dies gilt nicht
für unbewegliche Gegenstände und für vor Erlass des Beschlusses erfolgte
Pfändungen von Arbeitseinkommen der Antragstellerin.

Amtsgericht Göttingen (18.02.2019)

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 201469 adam Soft Service GmbH, Rosdorf, Raseweg 4, 37124 Rosdorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.01.2011. Geschäftsanschrift: Raseweg 4, 37124 Rosdorf. Gegenstand: Die Dienstleis…
adam Soft Service GmbH, Rosdorf, Raseweg 4, 37124 Rosdorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.01.2011. Geschäftsanschrift: Raseweg 4, 37124 Rosdorf. Gegenstand: Die Dienstleistung und Reparatur von EDV-Systemen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Adam, Manfred Mark-Mario, Göttingen, *XX.XX.XXXX; Marquardsen, Jens, Göttingen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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