HRA 3380

adam Soft OHG

Amtsgericht Göttingen · Niedersachsen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Raseweg 4, 37124 Rosdorf

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Rosdorf
Rechtsform
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Letzte Eintragung
06.06.2019
Datenstand
2025-10-30
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Jens Marquardsen

Göttingen

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Manfred Mark-Mario Adam

Göttingen

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Gesellschaft wird durch zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinsam oder durch einen persönlich haftenden Gesellschafter gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

Weitere Unternehmen an dieser Anschrift

Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-30

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-04-28 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-10-30 Registerinformationen ansehen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 74 IN 18/19 GÖ · adam Soft OHG · Insolvenzgericht Göttingen
Insolvenzgericht
Göttingen
Aktenzeichen
74 IN 18/19 GÖ
Wirksam am
07.12.2022
Registerbezug
Göttingen, HRA 3380
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

adam Soft OHG, Raseweg 4, 37124 Rosdorf (AG Göttingen, HRA 3380),
vertreten durch:
1. Mark-Mario Adam, (persönlich haftende Gesellschafter),
2. Jens Marquardsen, (persönlich haftende Gesellschafter),

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Brinkmann.Weinkauf, Adenauerallee 8, 30175 Hannover,

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Peter Staufenbiel, Reinhäuser Landstraße 38, 37083 Göttingen, Tel.: 0551/381450-10, Fax: 0551/381450-29, E-Mail: info@staufenbiel-rae.de, Internet: www.staufenbiel-rae.de,

werden die Forderungen, die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldet worden sind, im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Die um die nachträglich angemeldeten Forderungen ergänzte Tabelle liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Göttingen, Berliner Straße 8, 37073 Göttingen, aus.

Einwendungen gegen die Forderungsprüfung im schriftlichen Verfahren und gegen die Forderungen selbst, können bis zum 30.12.2022 schriftlich erhoben werden.
Anschließend erfolgt die Forderungsprüfung im schriftlichen Verfahren.

Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, Betrag oder Rang bestritten wird.

74 IN 18/19 GÖ, Amtsgericht Göttingen (17.11.2022)

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 74 IN 18/19 GÖ · adam Soft OHG · Insolvenzgericht Göttingen
Insolvenzgericht
Göttingen
Aktenzeichen
74 IN 18/19 GÖ
Wirksam am
10.11.2021
Registerbezug
Göttingen, HRA 3380
Geschäfts-Nr.: 74 IN 18/19 GÖ. In dem Insolvenzverfahren adam Soft OHG, Raseweg 4, 37124 Rosdorf (AG Göttingen, HRA 3380), vertr. d.: 1. Mark-Mario Adam, (persönlich haftende Gesellschafter), 2. Jens Marquardsen, (persönlich haftende Gesellschafter), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.

Auf die zutreffend ermittelte Berechnungsgrundlage hat das Insolvenzgericht zu dem Mindestsatz von 25 % einen Zuschlag bewilligt von 40 %.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Göttingen, 10.11.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 74 IN 18/19 GÖ · adam Soft OHG · Insolvenzgericht Göttingen
Insolvenzgericht
Göttingen
Aktenzeichen
74 IN 18/19 GÖ
Wirksam am
06.10.2021
Registerbezug
Göttingen, HRA 3380
Geschäfts-Nr.: 74 IN 18/19 GÖ. In dem Insolvenzverfahren adam Soft OHG, Raseweg 4, 37124 Rosdorf (AG Göttingen, HRA 3380), vertr. d.: 1. Mark-Mario Adam, (persönlich haftende Gesellschafter), 2. Jens Marquardsen, (persönlich haftende Gesellschafter), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Göttingen, 05.10.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 74 IN 18/19 GÖ · adam Soft OHG · Insolvenzgericht Göttingen
Insolvenzgericht
Göttingen
Aktenzeichen
74 IN 18/19 GÖ
Wirksam am
20.07.2021
Registerbezug
Göttingen, HRA 3380
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

adam Soft OHG, Raseweg 4, 37124 Rosdorf (AG Göttingen, HRA 3380),
vertreten durch:
1. Mark-Mario Adam, (persönlich haftende Gesellschafter),
2. Jens Marquardsen, (persönlich haftende Gesellschafter),

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Brinkmann.Weinkauf, Adenauerallee 8, 30175 Hannover,

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Peter Staufenbiel, Reinhäuser Landstraße 38, 37083 Göttingen, Tel.: 0551/381450-10, Fax: 0551/381450-29, E-Mail: info@staufenbiel-rae.de, Internet: www.staufenbiel-rae.de,

werden die Forderungen, die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldet worden sind, im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Die um die nachträglich angemeldeten Forderungen ergänzte Tabelle liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Göttingen, Berliner Straße 8, 37073 Göttingen, aus.

Einwendungen gegen die Forderungsprüfung im schriftlichen Verfahren und gegen die Forderungen selbst, können bis zum 18.08.2021 schriftlich erhoben werden.
Anschließend erfolgt die Forderungsprüfung im schriftlichen Verfahren.

Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, Betrag oder Rang bestritten wird.

74 IN 18/19 GÖ, Amtsgericht Göttingen (20.07.2021)

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 74 IN 18/19 GÖ · adam Soft OHG · Insolvenzgericht Göttingen
Insolvenzgericht
Göttingen
Aktenzeichen
74 IN 18/19 GÖ
Wirksam am
04.07.2019
Registerbezug
Göttingen, HRA 3380
74 IN 18/19 GÖ: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der adam Soft OHG,
Raseweg 4, 37124 Rosdorf (AG Göttingen, HRA 3380), vertr. d.: 1. Mark-Mario
Adam, (persönlich haftende Gesellschafter), 2. Jens Marquardsen, (persönlich
haftende Gesellschafter), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt,
dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig
werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Göttingen, 03.07.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 3380 HRA 3380: adam Soft OHG, Rosdorf, Raseweg 4, 37124 Rosdorf. Durch Beschluss des Amtsgerichts Göttingen - Insolvenzgericht - (74 IN 18/19 GÖ) vom 01.05.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolven…
HRA 3380: adam Soft OHG, Rosdorf, Raseweg 4, 37124 Rosdorf. Durch Beschluss des Amtsgerichts Göttingen - Insolvenzgericht - (74 IN 18/19 GÖ) vom 01.05.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 74 IN 18/19 GÖ · adam Soft OHG · Insolvenzgericht Göttingen
Insolvenzgericht
Göttingen
Aktenzeichen
74 IN 18/19 GÖ
Wirksam am
09.05.2019
Registerbezug
Göttingen, HRA 3380
Geschäfts-Nr.: 74 IN 18/19 GÖ Am 01.05.2019 um 10:00 Uhr ist das
Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der adam Soft OHG, Raseweg
4, 37124 Rosdorf (AG Göttingen, HRA 3380),

vertreten durch:

1. Mark-Mario Adam, (persönlich haftende Gesellschafter),

2. Jens Marquardsen, (persönlich haftende Gesellschafter),

Verfahrensbevollmächtigte:

Rechtsanwälte Brinkmann.Weinkauf, Adenauerallee 8, 30175 Hannover,

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Peter Staufenbiel, Wagenstieg 9, 37077
Göttingen, Tel.: 0551/381450-10, Fax: 0551/381450-29, E-Mail:
info@staufenbiel-rae.de, Internet: www.staufenbiel-rae.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 01.07.2019 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Gläubigerversammlungen:

Am Freitag, 26.07.2019, 11:30 Uhr, Saal B 11, Amtsgericht, Maschmühlenweg 11,
37073 Göttingen, eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die
eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines
Gläubigerausschusses sowie über die evtl. Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§
68 InsO), Bestimmung der Rechnungslegungsfrist (§ 66InsO), Entscheidung über
Unterhaltsgewährung aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), Entscheidung über die
Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO),Entscheidungen über den Fortgang des
Verfahrens (§ 157 InsO), Entscheidungen über besonders bedeutsame
Rechtshandlungen (§ 160 InsO), Entscheidung über Betriebsveräußerung an
besonders Interessierte (§ 162 InsO) sowie zur Anhörung zur evtl. Einstellung
des Verfahren mangels Masse (§ 207 InsO); sowie die Prüfung der angemeldeten
Forderungen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO bei
Beschlussunfähigkeit der Gläubigerversammlung die Zustimmung zu besonders
bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt gilt.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (01.07.2019)
und dem Prüfungstermin (26.07.2019) liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs
Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde bzw.der befristeten
Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer
durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-,
Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143,
37070 Göttingen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-,
Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

74 IN 18/19 GÖ Amtsgericht Göttingen, 01.05.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 3380 HRA 3380: adam Soft OHG, Rosdorf, Raseweg 4, 37124 Rosdorf. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Adam, Manfred Mark-Mario, Göttingen, *XX.XX.XXXX; Marqu…
HRA 3380: adam Soft OHG, Rosdorf, Raseweg 4, 37124 Rosdorf. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Adam, Manfred Mark-Mario, Göttingen, *XX.XX.XXXX; Marquardsen, Jens, Göttingen, *XX.XX.XXXX. Durch Beschluss des Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht - (74 IN 18/19 GÖ) vom 06.02.2019 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 74 IN 18/19 GÖ · adam Soft OHG · Insolvenzgericht Göttingen
Insolvenzgericht
Göttingen
Aktenzeichen
74 IN 18/19 GÖ
Wirksam am
06.02.2019
Registerbezug
Göttingen, HRA 3380
74 IN 18/19 GÖ: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der adam
Soft OHG, Raseweg 4, 37124 Rosdorf (AG Göttingen, HRA 3380), vertr. d.: 1.
Mark-Mario Adam, (persönlich haftende Gesellschafter), 2. Jens Marquardsen,
(persönlich haftende Gesellschafter), ist am 06.02.2019 um 12:00 Uhr folgendes
angeordnet worden:

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Peter Staufenbiel,
Wagenstieg 9, 37077 Göttingen, Tel.: 0551/381450-10, Fax: 0551/381450-29,
E-Mail: info@staufenbiel-rae.de, Internet: www.staufenbiel-rae.de bestellt
worden.

Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2, 2. Halbsatz InsO wird angeordnet, daß Verfügungen
der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam sind.
Es wird der Antragstellerin insbesondere untersagt, ohne Zustimmung des
vorläufigen Verwalters Gegenstände seines Vermögens zu veräußern und/oder zu
belasten, Ansprüche abzutreten sowie Forderungen einzuziehen. Die Schuldner der
Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung
zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Kreditinstitute dürfen Zahlungseingänge für die Antragstellerin nicht mehr
verrechnen.

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO untersagt,
bereits eingeleitete Maßnahmen werden eingestellt. Dies gilt nicht für
unbewegliche Gegenstände und für vor Erlaß dieses Beschlusses erfolgte
Pfändungen von Arbeitseinkommen der Antragstellerin.

Amtsgericht Göttingen, 06.02.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.