HRB 60214
Adam seit 1914 GmbH
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Roßstr. 31, 40474 DüsseldorfGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Düsseldorf
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 28.01.2020
- Datenstand
- 2025-11-01
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Max Nothofer
Viersen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführeren kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten.Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Fridolin Adam GmbH Malerei und Anstrich Düsseldorf
Gegenstand des Unternehmens
Ausführung sämtlicher Maler-, Anstrich- und Tapezierarbeiten, Bodenverlegung und Betonsanierung sowie Restaurierung von Kirchen und Gestaltung von Fassaden.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 503 IN 29/19 · Adam seit 1914 GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 503 IN 29/19
- Wirksam am
- 24.09.2026
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 60214
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 60214 eingetragenen Adam seit 1914 GmbH, Roßstr. 31, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Max Nothofer, Freiheitsstr. 191, 41747 Viersen
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 15.06.2026.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 eingesehen werden.
503 IN 29/19
Amtsgericht Düsseldorf, 23.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 503 IN 29/19 · Adam seit 1914 GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 503 IN 29/19
- Wirksam am
- 21.09.2026
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 60214
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der/des Adam seit 1914 GmbH, Roßstr. 31, 40474 Düsseldorf
werden die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Gründe:
Der Insolvenzverwalter hat Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Die Vergütung des Verwalters beträgt in der Regel 15 % der Insolvenzmasse.
Sie soll mindestens 1.400,00 EUR betragen.
Die Mindestvergütung kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 13 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung d. Insolvenzverwalt. beträgt die Masse .....
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach 3.....(§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV.......
Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes gerechtfertigt.
Die notwendigen Auslagen waren zu berücksichtigen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag verwiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise § 9 Abs.1, S.1, 2.Hbs. InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 eingesehen werden.
503 IN 29/19
Amtsgericht Düsseldorf, 17.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 503 IN 29/19 · Adam seit 1914 GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 503 IN 29/19
- Wirksam am
- 06.08.2026
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 60214
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 60214 eingetragenen Adam seit 1914 GmbH, Roßstr. 31, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Max Nothofer, Freiheitsstr. 191, 41747 Viersen
erfolgt die Schlussverteilung nach dem Schlusstermin durch den Insolvenzverwalter.
Laut Schlussverzeichnis beträgt die Summe der Forderungen der Insolvenzgläubiger 699.977,19 EUR.
Für die Schlussverteilung steht ein Betrag von ca. 0,00 EUR zur Verfügung.
Die Gläubiger bestrittener und absonderungsberechtigter Forderungen sowie Massegläubiger werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
503 IN 29/19
Amtsgericht Düsseldorf, 05.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 503 IN 29/19 · Adam seit 1914 GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 503 IN 29/19
- Wirksam am
- 06.08.2026
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 60214
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 60214 eingetragenen Adam seit 1914 GmbH, Roßstr. 31, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Max Nothofer, Freiheitsstr. 191, 41747 Viersen
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 09.09.2026 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Schlussrechnung und Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen; Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 aus.
503 IN 29/19
Amtsgericht Düsseldorf, 05.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 503 IN 29/19 · Adam seit 1914 GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 503 IN 29/19
- Wirksam am
- 14.10.2025
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 60214
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 60214 eingetragenen Adam seit 1914 GmbH, Roßstr. 31, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Max Nothofer, Freiheitsstr. 191, 41747 Viersen
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf
werden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen und endgültigen Sachwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Sachwalter übt sein Amt seit dem 01.05.2019 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§§10, 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung beträgt in der Regel 60 vom Hundert der für den Insolvenzverwalter bestimmten Vergütung (§ 12 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentsatz der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben. Eine den Regelsatz übersteigende Vergütung ist insbesondere festzusetzen, wenn das Insolvenzgericht gemäß § 277 Abs. 1 InsO angeordnet hat, dass bestimmte Rechtsgeschäfte des Schuldners nur mit Zustimmung des Sachwalters wirksam sind (§§ 10, 12 Abs.2, InsVV). Nach der Schlussrechnung beträgt die Masse ....
Der Regelsatz der Vergütung des Sachwalters beträgt demnach ......
Die Vergütung für die Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters war gesetzlich nicht explizit geregelt. Mit der herrschenden Meinung war jedoch anzunehmen, dass der Gesetzgeber nicht von einer unentgeltlichen Tätigkeit ausgeht.
Ein Vergütungsanspruch für diese Tätigkeit ist daher allgemein aus den §§ 274 Abs. 1, 63 ff. InsO abzuleiten.
Im Hinblick auf die planwidrige Regelungslücke sind zur Ermittlung der angemessenen Höhe der Vergütung die Vorschriften der InsVV zur Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters (Tätigkeit vor Verfahrenseröffnung) sowie des Sachwalters (Rechtsstellung in Bezug auf das schuldnerische Vermögen) heranzuziehen.
Die Vergütung des vorläufigen Sachwalters ist jedoch im Hinblick auf die Vergleichbarkeit der Tätigkeit in erster Linie an die des vorläufigen Insolvenzverwalters anzulehnen. Zwar war im beschlussgegenständlichen Verfahren dem vorläufigen Sachwalter wegen der Eigenverwaltung durch die Schuldnerin keine Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis übertragen, jedoch verlangt § 270b Abs. 4 Satz 2 InsO eine engmaschige Überwachung des Geschäftsbetriebes: Dem vorläufigen Sachwalter der Gläubiger obliegt es dem Insolvenzgericht im Schutzschirmverfahren unverzüglich den etwaigen Eintritt der Zahlungsunfähigkeit anzuzeigen.
Die Regelvergütung eines vorläufigen Verwalters beträgt hier 25 % der Staffelvergütung des Insolvenzverwalters, § 11 Abs. 1 Satz 2 InsVV.
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit kann dieser Regelsatz überschritten werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Insoweit ist die Regelvergütung des Sachwalters zunächst zu erhöhen.
Wegen der Argumentation zum grundsätzlichen Vergütungsanspruch und der konkreten Höhe der Festsetzung wird auf den Vergütungsantrag vom XXXX Bezug genommen, dessen Argumentation sich das Insolvenzgericht zu Eigen macht.
Im Hinblick auf auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung des endgültigen Sachwalters ist es darüberhinaus gerechtfertigt, die Vergütung zu erhöhen Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 11.08.2025 verwiesen.
Insgesamt ist eine Erhöhung um 95 % auf 155 % angemessen, aber auch ausreichend.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2, 3 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der/die Sachwalter/in nach §§ 12 Abs. 3, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 125 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 eingesehen werden.
503 IN 29/19
Amtsgericht Düsseldorf, 08.10.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 503 IN 29/19 · Adam seit 1914 GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 503 IN 29/19
- Wirksam am
- 02.04.2024
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 60214
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 60214 eingetragenen Adam seit 1914 GmbH, Roßstr. 31, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Max Nothofer, Freiheitsstr. 191, 41747 Viersen
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag ist der 08.05.2024.
503 IN 29/19
Amtsgericht Düsseldorf, 27.03.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 60214 HRB 60214: Adam seit 1914 GmbH, Düsseldorf, Roßstr. 31, 40474 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens kraft Gesetzes aufgelöst. Prokura gemäß § 117 InsO erloschen: Schöne, …
HRB 60214 HRB 60214: Adam seit 1914 GmbH, Düsseldorf, Roßstr. 31, 40474 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Adam, Thomas, Meerbusch, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Nothofer, Max, Viersen, *XX.XX.XXXX, …
HRB 60214 HRB 60214: Fridolin Adam GmbH Malerei und Anstrich, Düsseldorf, Roßstr. 31, 40474 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 11.06.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und damit…
HRB 60214 Fridolin Adam GmbH Malerei und Anstrich, Düsseldorf, Roßstr. 31, 40474 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Adam, Fridolin, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX.
HRB 60214 Fridolin Adam GmbH Malerei und Anstrich, Düsseldorf, Roßstr. 31, 40474 Düsseldorf.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.12.2008. Geschäftsanschrift: Roßstr. 31, 40474 Düsseldorf.…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.