HRA 106061

Adam & Eve Fruchtgroßhandel GmbH & Co. KG

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: München

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Registerdaten

Sitz
München
Datenstand
2024-05-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1507 IN 2730/18 · Adam & Eve Fruchtgroßhandel GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1507 IN 2730/18
Wirksam am
15.05.2020
Registerbezug
München, HRA 106061
1507 IN 2730/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Adam & Eve Fruchtgroßhandel GmbH & Co. KG, Schäftlarnstraße 10, 81371 München,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Adam & Eve
Fruchtgroßhandel Verwaltungs GmbH, Schäftlarnstraße 10, 81371 München, diese
vertreten durch die Geschäftsführerin Orakci Nurten, Registergericht:
Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 106061
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Schneider Manfred, Leonhardsplatz 8, 82256 Fürstenfeldbruck

in Kategorie "Termine"

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum
Verkauf des Kundenstamms und der Kundendatei der Insolvenzschuldnerin an die A&
M Südfrüchte München GmbH zu einem Kaufpreis in Höhe von brutto 154.700,-- EUR
wird bestimmt auf

Dienstag, 16.06.2020, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße
5, 80797 München

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 13.05.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1507 IN 2730/18 · Adam & Eve Fruchtgroßhandel GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1507 IN 2730/18
Wirksam am
07.05.2020
Registerbezug
München, HRA 106061
1507 IN 2506/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Adam & Eve Fruchtgroßhandel GmbH & Co. KG, Schäftlarnstraße 10, 81371 München,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Adam & Eve
Fruchtgroßhandel Verwaltungs GmbH, Schäftlarnstraße 10, 81371 München, diese
vertreten durch die Geschäftsführerin Orakci Nurten,
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 106061
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Schneider Manfred, Leonhardsplatz 8, 82256 Fürstenfeldbruck

Der für
Dienstag, 19.05.2020, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
bestimmte Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird abgesetzt.
Gründe:
Aufgrund der Schließung des Gerichtsgebäudes für den Partei- und Besuchsverkehr
kann die Parteiöffentlichkeit des Termins nicht mit Sicherheit gewährleistet
werden.
Er war daher abzusetzen und wird nach Aufhebung der Schließungsverfügung neu
anberaumt.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1507 IN 2730/18 · Adam & Eve Fruchtgroßhandel GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1507 IN 2730/18
Wirksam am
30.04.2020
Registerbezug
München, HRA 106061
1507 IN 2730/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Adam & Eve Fruchtgroßhandel GmbH & Co. KG, Schäftlarnstraße 10, 81371 München,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Adam & Eve
Fruchtgroßhandel Verwaltungs GmbH, Schäftlarnstraße 10, 81371 München, diese
vertreten durch die Geschäftsführerin Orakci Nurten,
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 106061
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Schneider Manfred, Leonhardsplatz 8, 82256 Fürstenfeldbruck

in Kategorie "Termine"

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum
Verkauf des Kundenstamms und der Kundendatei der Insolvenzschuldnerin an die A&
M Südfrüchte München GmbH zu einem Kaufpreis in Höhe von brutto 154.700,-- EUR
wird bestimmt auf

Dienstag, 19.05.2020, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße
5, 80797 München

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 24.04.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 106061 HRA 106061: Adam & Eve Fruchtgroßhandel GmbH & Co. KG, München, Schäftlarnstraße 10, 81371 München. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 10.01.2019 (Az. 1507 IN…
HRA 106061: Adam & Eve Fruchtgroßhandel GmbH & Co. KG, München, Schäftlarnstraße 10, 81371 München. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 10.01.2019 (Az. 1507 IN 2730/18) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 161 Abs. 2, 143 HGB.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 1507 IN 2730/18 · Adam & Eve Fruchtgroßhandel GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1507 IN 2730/18
Wirksam am
15.01.2019
Registerbezug
München, HRA 106061
1507 IN 2730/18

In dem Verfahren über den Antrag d.

Adam & Eve Fruchtgroßhandel GmbH & Co. KG, Schäftlarnstraße 10, 81371 München,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Adam & Eve
Fruchtgroßhandel Verwaltungs GmbH, Schäftlarnstraße 10, 81371 München, diese
vertreten durch die Geschäftsführerin Orakci Nurten,
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 106061
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Schneider Manfred, Leonhardsplatz 8, 82256 Fürstenfeldbruck
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 10.01.2019 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Michael George
Landsberger Straße 191, 80687 München
Telefon: +49(89)2123140
Telefax: +49(89)21231430
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 20.02.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.04.2019 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über
die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160
(Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters),
162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 09.04.2019,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 18.10.2018 beim Insolvenzgericht München eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 10.01.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1507 IN 2730/18 · Adam & Eve Fruchtgroßhandel GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1507 IN 2730/18
Wirksam am
28.11.2018
Registerbezug
München, HRA 106061
Az.: 1507 IN 2730/18

In dem Verfahren über den Antrag d.

Adam & Eve Fruchtgroßhandel GmbH & Co. KG, Schäftlarnstraße 10, 81371 München,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Adam & Eve
Fruchtgroßhandel Verwaltungs GmbH, Schäftlarnstraße 10, 81371 München, diese
vertreten durch die Geschäftsführerin Orakci Nurten,
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 106061
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Schneider Manfred, Leonhardsplatz 8, 82256 Fürstenfeldbruck
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 28.11.2018 um 11:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Michael George,
Landsberger Straße 191, 80687 München, Telefon: +49(89)2123140, Telefax: +49
(89)21231430.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten,
sei denn, dieser stimmt der Leistung an den Schuldner zu. Der vorläufige
Insolvenzverwalter wird ermächtigt, über Konten des Schuldners zu verfügen und
neue Konten auf den Namen des Schuldners zu eröffnen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 28.11.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 106061 HRA 106061: Adam & Eve Fruchtgroßhandel GmbH & Co. KG, München, Schäftlarnstraße 10, 81371 München. (Großhandel mit Obst und Gemüse, Tiefkühlprodukten für Gastronomie, jeglicher Art von Gastronomieartikel, V…
HRA 106061: Adam & Eve Fruchtgroßhandel GmbH & Co. KG, München, Schäftlarnstraße 10, 81371 München. (Großhandel mit Obst und Gemüse, Tiefkühlprodukten für Gastronomie, jeglicher Art von Gastronomieartikel, Verkauf von Fruchtsäften, Betrieb von Lebensmittelläden und Fruchtsaftbars.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Schäftlarnstraße 10, 81371 München. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Adam & Eve Fruchtgroßhandel Verwaltungs GmbH, München (Amtsgericht München HRB 228475).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.