HRA 3550

ACV Kunststofftechnik e. K.

Amtsgericht Bayreuth · Bayern

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Birkig 7, 95497 Goldkronach

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Goldkronach
Rechtsform
Eingetragener Kaufmann oder eingetragene Kauffrau
Letzte Eintragung
01.12.2009
Datenstand
2024-04-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Inhaber(in)

Carsten Voit

Neudrossenfeld

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-17

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRA 3550 ACV Kunststofftechnik e. K., Goldkronach (Birkig 7, 95497 Goldkronach OT Nemmersdorf, die Herstellung und der Vertrieb von kunststofftechnischen Erzeugnissen jeglicher Art.). Einzelkaufmann / Einzelkauffrau.…
ACV Kunststofftechnik e. K., Goldkronach (Birkig 7, 95497 Goldkronach OT Nemmersdorf, die Herstellung und der Vertrieb von kunststofftechnischen Erzeugnissen jeglicher Art.). Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein. Inhaber: Voit, Carsten, Neudrossenfeld, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Verschmelzung der ACV Kunststofftechnik GmbH, mit dem Sitz in Bindlach (Amtsgericht Bayreuth HRB 3198) mit dem Vermögen des Alleingesellschafters. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.