HRB 71429

Actendo UG (haftungsbeschränkt)

Amtsgericht Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Düsseldorf

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Registerdaten

Sitz
Düsseldorf
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 34 IN 7/18 · Actendo UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Kleve
Insolvenzgericht
Kleve
Aktenzeichen
34 IN 7/18
Wirksam am
17.09.2026
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 71429
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 34 IN 7/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 71429 eingetragenen Actendo UG (haftungsbeschränkt), Schanzenstraße 94, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Atanasov Georgiev, Holderberger Straße 150, 47447 Moers

Insolvenzverwalter: Dr. Bero-Alexander Lau, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf

werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:

Vergütung EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Endbetrag EUR

Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.

Gründe:

Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 12.04.2018 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).

Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 65.924,10 EUR.

Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 19 Gläubigern auf EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 29.05.2024 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Kleve statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 106 eingesehen werden.

34 IN 7/18
Amtsgericht Kleve, 14.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 34 IN 7/18 · Actendo UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Kleve
Insolvenzgericht
Kleve
Aktenzeichen
34 IN 7/18
Wirksam am
07.07.2026
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 71429
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 34 IN 7/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 71429 eingetragenen Actendo UG (haftungsbeschränkt), Schanzenstraße 94, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Atanasov Georgiev, Holderberger Straße 150, 47447 Moers

hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.

Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 149.635,48 EUR.

Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 15.560,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 106 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

34 IN 7/18
Amtsgericht Kleve, 07.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 34 IN 7/18 · Actendo UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Kleve
Insolvenzgericht
Kleve
Aktenzeichen
34 IN 7/18
Wirksam am
07.07.2026
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 71429
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 34 IN 7/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 71429 eingetragenen Actendo UG (haftungsbeschränkt), Schanzenstraße 94, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Atanasov Georgiev, Holderberger Straße 150, 47447 Moers

wird der Schlussverteilung zugestimmt.

Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
08.09.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse (sofern vorhanden);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 106 aus.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

34 IN 7/18
Amtsgericht Kleve, 06.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 71429 HRB 71429:Actendo UG (haftungsbeschränkt), Düsseldorf, Schanzenstraße 94, 40549 Düsseldorf.Die Gesellschafterversammlung vom 28.01.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § Ziff. 2 und damit des…
HRB 71429:Actendo UG (haftungsbeschränkt), Düsseldorf, Schanzenstraße 94, 40549 Düsseldorf.Die Gesellschafterversammlung vom 28.01.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § Ziff. 2 und damit des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Ferner wurde Ziffer 3 (Stammkapital) redaktionell geändert und Ziff. 4, 6 und 7 wurden ersatzlos gestrichen. Neuer Unternehmensgegenstand: Sind Betrieb, Beratung und Organisation von Gastronomiebetrieben, Partyservice, Catering und Events sowie sonstige Servicedienstleistungen für die Vermarktung von Gastronomie, Messen und Events, Handel mit Waren und Rechten aller Art im Bereich Gastronomie, Messen und Events und ähnliche oder artverwandte Geschäfte aller Art, die dem Gesellschaftszweck dienlich sein können. Nicht mehr Geschäftsführer: Hartmann, Stefan, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Georgiev, Stefan, Duisburg, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Bramtschijska, Antoaneta, Moers, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 71429 HRB 71429:Actendo UG (haftungsbeschränkt), Düsseldorf, Schanzenstraße 94, 40549 Düsseldorf.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.11.2013. Geschäftsanschrift: Schanzenstraße 94, 4…
HRB 71429:Actendo UG (haftungsbeschränkt), Düsseldorf, Schanzenstraße 94, 40549 Düsseldorf.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.11.2013. Geschäftsanschrift: Schanzenstraße 94, 40549 Düsseldorf. Gegenstand: Der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Elektroartikeln. Stammkapital: 6,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Hartmann, Stefan, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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