HRB 32147

ACS Advanced Coating Solutions AG

Amtsgericht Zweibrücken · Rheinland-Pfalz

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Landstuhl

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Registerdaten

Sitz
Landstuhl
Datenstand
2024-04-06
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-06

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 60/21 · ACS Advanced Coating Solutions AG · Insolvenzgericht Zweibrücken
Insolvenzgericht
Zweibrücken
Aktenzeichen
1 IN 60/21
Wirksam am
14.12.2021
Registerbezug
Zweibrücken, HRB 32147
1 IN 60/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ACS Advanced Coating Solutions AG, Ladestr. 2, 66849 Landstuhl (AG Zweibrücken, HRB 32147), vertr. d.: 1. Norbert Staab, Erfurter Str. 2, 67722 Winnweiler, (Vorstand), 2. Brigitta van der Veen, Erfurter Str. 2, 67722 Winnweiler, (Vorstand), 3. Thomas Ottmann, Am Felsenberg 10, 67273 Herxheim am Berg, (Vorstand), 4. Thomas Mund, Am Alten Berg 31, 63303 Dreieich, (Vorstand), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Zweibrücken, 10.12.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 32147 HRB 32147: ACS Advanced Coating Solutions AG, Landstuhl, Ladestraße 2, 66849 Landstuhl. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 32147: ACS Advanced Coating Solutions AG, Landstuhl, Ladestraße 2, 66849 Landstuhl. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1 IN 60/21 · ACS Advanced Coating Solutions AG · Insolvenzgericht Zweibrücken
Insolvenzgericht
Zweibrücken
Aktenzeichen
1 IN 60/21
Wirksam am
07.10.2021
Registerbezug
Zweibrücken, HRB 32147
1 IN 60/21: Über das Vermögen der ACS Advanced Coating Solutions AG, Ladestr. 2, 66849 Landstuhl (AG Zweibrücken, HRB 32147), vertr. d.: 1. Norbert Staab, Erfurter Str. 2, 67722 Winnweiler, (Vorstand), 2. Brigitta van der Veen, Erfurter Str. 2, 67722 Winnweiler, (Vorstand), 3. Thomas Ottmann, Am Felsenberg 10, 67273 Herxheim am Berg, (Vorstand), 4. Thomas Mund, Am Alten Berg 31, 63303 Dreieich, (Vorstand), ist am 04.10.2021 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, Augustaanlage 62-64, 68165 Mannheim, Tel.: 0621/4329280, Fax: 0621/43292827, E-Mail: mannheim@brinkmann-partner.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 03.12.2021 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 05.01.2022.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

" Anträge über:

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (03.12.2021) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (05.01.2022), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Zweibrücken, Herzogstraße 2, 66482 Zweibrücken einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Zweibrücken, 04.10.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Vorgänge ohne Eintragung
HRB 32147 HRB 32147: ACS Advanced Coating Solutions AG, Landstuhl, Ladestraße 2, 66849 Landstuhl. Die Gesellschaft hat eine geänderte Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum Handelsregister Zweibrücken eingereicht.
HRB 32147: ACS Advanced Coating Solutions AG, Landstuhl, Ladestraße 2, 66849 Landstuhl. Die Gesellschaft hat eine geänderte Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum Handelsregister Zweibrücken eingereicht.
Neueintragungen
HRB 32147 HRB 32147: ACS Advanced Coating Solutions AG, Landstuhl, Ladestraße 2, 66849 Landstuhl. Aktiengesellschaft. Satzung vom 13.06.2019. Geschäftsanschrift: Ladestraße 2, 66849 Landstuhl. Gegenstand: 1. Forschung…
HRB 32147: ACS Advanced Coating Solutions AG, Landstuhl, Ladestraße 2, 66849 Landstuhl. Aktiengesellschaft. Satzung vom 13.06.2019. Geschäftsanschrift: Ladestraße 2, 66849 Landstuhl. Gegenstand: 1. Forschung, Entwicklung, Produktion und Vermarktung von allen chemisch-technischen Produkten, insbesondere von Produkten der Oberflächenversiegelung und allen angrenzenden Produkt- und Dienstleistungen zu dessen Anwendungen. 2. Erbringung betriebswirtschaftlicher und strategischer Beratungsleistungen für andere Unternehmen und sämtlicher im Zusammenhang damit stehender Leistungen bzgl. der Produktanwendungen der entwickelten Produkte unter Abs. 1. 3. Entwicklung, Verkauf und Lizensierung von Online-Plattformen für die unter Abs. 1 entwickelten Produkte für die Produkt- und Dienstleistungsvermarktung in verschiedenen Branchen weltweit. 4. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich an solchen Unternehmen zu beteiligen sowie alle Geschäfte zu tätigen, die geeignet sind, den Geschäftszweck der Fima zu fördern. 5. Lizenzierung des Produktvertriebes unter Abs. 1 und Abs. 2 über Distributoren, Lizenznehmern und Franchisepartnern. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Mund, Thomas, Dreieich, *XX.XX.XXXX; Ottmann, Thomas, Herxheim am Berg, *XX.XX.XXXX; Staab, Norbert, Winnweiler, *XX.XX.XXXX; van der Veen, Brigitta, Winnweiler, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.