HRB 33431

ACQUA Medical Ästhetik GmbH

Amtsgericht Leipzig · Sachsen

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Leipzig

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Registerdaten

Sitz
Leipzig
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 403 IN 623/23 · ACQUA Medical Ästhetik GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
403 IN 623/23
Wirksam am
05.05.2026
Registerbezug
Leipzig, HRB 33431
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 623/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ACQUA Medical Ästhetik GmbH, Käthe-Kollwitz-Straße 64, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 33431
vertreten durch den Geschäftsführer René Werner Klinger

- wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 04.05.2026 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 403 IN 623/23 · ACQUA Medical Ästhetik GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
403 IN 623/23
Wirksam am
09.01.2025
Registerbezug
Leipzig, HRB 33431
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 623/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ACQUA Medical Ästhetik GmbH, Käthe-Kollwitz-Straße 64, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 33431
vertreten durch den Geschäftsführer René Werner Klinger

- wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 08.01.2025 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 403 IN 623/23 · ACQUA Medical Ästhetik GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
403 IN 623/23
Wirksam am
04.04.2024
Registerbezug
Leipzig, HRB 33431
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 623/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ACQUA Medical Ästhetik GmbH, Käthe-Kollwitz-Straße 64, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 33431
vertreten durch den Geschäftsführer René Werner Klinger

- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 03.04.2024 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 403 IN 623/23 · ACQUA Medical Ästhetik GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
403 IN 623/23
Wirksam am
30.08.2023
Registerbezug
Leipzig, HRB 33431
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 623/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ACQUA Medical Ästhetik GmbH, Käthe-Kollwitz-Straße 64, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 33431
vertreten durch den Geschäftsführer René Werner Klinger
Hinsichtlich der Prüfung der Forderung(en) des Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze als Insolvenzverwalter über das Vermögen der ACQUA Klinik Leipzig GmbH (Tab. Nr. 29)

wird

Herr Rechtsanwalt Heiko Kratz, Humboldtstr. 10, 04105 Leipzig zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 403 IN 623/23 · ACQUA Medical Ästhetik GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
403 IN 623/23
Wirksam am
28.08.2023
Registerbezug
Leipzig, HRB 33431
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 623/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ACQUA Medical Ästhetik GmbH, Käthe-Kollwitz-Straße 64, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 33431
vertreten durch den Geschäftsführer René Werner Klinger

Hinsichtlich der Prüfung der Forderung(en) des

- Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Kopfzentrum Management GmbH (Tab. Nr. 30)

wird

Herr Rechtsanwalt Rechtsanwalt Heiko Kratz, Humboldtstr. 10, 04105 Leipzig zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 403 IN 623/23 · ACQUA Medical Ästhetik GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
403 IN 623/23
Wirksam am
03.07.2023
Registerbezug
Leipzig, HRB 33431
Amtsgericht Leipzig - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 403 IN 623/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ACQUA Medical Ästhetik GmbH, Käthe-Kollwitz-Straße 64, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 33431
vertreten durch den Geschäftsführer René Werner Klinger

- wurde am 01.07.2023 um 10:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze, Kreuzstraße 2a, 04103 Leipzig, Telefon geschäftlich: 0341 124582 0 Telefax: 0341 124582 29 Email geschäftlich: leipzig@bbl-law.de

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 31.07.2023 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über

|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne der §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für {...} zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung {...} oder [Ausgabe Sachwalter] mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO)
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO

wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Donnerstag, 31.08.2023, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 101, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Donnerstag, 31.08.2023, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 101, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen

bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig

einzulegen.

In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann die Beschwerde auch bei dem Landgericht Leipzig, Harkortstraße 9, 04107 Leipzig eingelegt werden.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.

Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 403 IN 623/23 · ACQUA Medical Ästhetik GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
403 IN 623/23
Wirksam am
17.04.2023
Registerbezug
Leipzig, HRB 33431
Amtsgericht Leipzig - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 403 IN 623/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der

ACQUA Medical Ästhetik GmbH
Käthe-Kollwitz-Straße 64, 04109 Leipzig
vertreten durch den Geschäftsführer René Klinger
(Amtsgericht Leipzig HRB 33431)
Schuldnerin
wird heute, am 14.04.2023 um 14.15 Uhr zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse

angeordnet:

- Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze,
Kreuzstraße 2a, 04103 Leipzig, bestellt (§§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 22 Abs. 2 InsO).

- Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam, § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO
(allgemeiner Zustimmungsvorbehalt).

- Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten. Er ist berechtigt es zu diesem Zweck in Besitz zu nehmen und
Forderungen der Schuldnerin, auch Bankguthaben, einzuziehen.

Er wird ermächtigt, auf den Namen der Schuldnerin oder in seiner Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter auf eigenen Namen für die zukünftige Masse neue Konten (sog. Insolvenzsonderkonten) zu eröffnen und hierüber zu verfügen sowie in Bezug auf hierdurch entstehende Kosten und gegebenenfalls anfallende Zinsen Verbindlichkeiten im Rang von Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.

- Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.

- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Auskünfte Dritter, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, einzuziehen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (nachfolgend als Beschwerde bezeichnet) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels
einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs gilt die Zustellung drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt die Zustellung zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als bewirkt.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Dase elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Es muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein
und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht
mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen
oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege,
die in § 130a Abs. 4 ZPO abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierüber können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 33431 HRB 33431: ACQUA Medical Ästhetik GmbH, Leipzig, Käthe-Kollwitz-Straße 64, 04109 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 21.07.2022 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurden insbesondere geän…
HRB 33431: ACQUA Medical Ästhetik GmbH, Leipzig, Käthe-Kollwitz-Straße 64, 04109 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 21.07.2022 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurden insbesondere geändert: §§ 2 (Gegenstand) und 5 (Vertretung). Neuer Gegenstand: Vorbereitung, Durchführung und Nachbehandlung operativer und nicht operativer Behandlungsverfahren mit und ohne medizinische Indikation im Bereich der Schönheitsbehandlung, kosmetisch-medizinische Verfahren; Vertrieb von Gesundheitsprodukten und medizinischen Hilfsmitteln sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehende Behandlungsmethoden und Anwendungen.
Veränderungen
HRB 33431 HRB 33431: ACQUA Medical Ästhetik GmbH, Leipzig, Käthe-Kollwitz-Straße 64, 04109 Leipzig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Haake, Birgit, Leipzig, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Schling, Ines, Taucha…
HRB 33431: ACQUA Medical Ästhetik GmbH, Leipzig, Käthe-Kollwitz-Straße 64, 04109 Leipzig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Haake, Birgit, Leipzig, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Schling, Ines, Taucha, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 33431 HRB 33431: ACQUA Medical Ästhetik GmbH, Leipzig, Thomaskirchhof 9, 04109 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 21.03.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR und die Änd…
HRB 33431: ACQUA Medical Ästhetik GmbH, Leipzig, Thomaskirchhof 9, 04109 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 21.03.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Änderung der Geschäftsanschrift: Käthe-Kollwitz-Straße 64, 04109 Leipzig. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.
Neueintragungen
HRB 33431 HRB 33431: ACQUA Medical Ästhetik GmbH, Leipzig, Thomaskirchhof 9, 04109 Leipzig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.01.2017. Geschäftsanschrift: Thomaskirchhof 9, 04109 Leipz…
HRB 33431: ACQUA Medical Ästhetik GmbH, Leipzig, Thomaskirchhof 9, 04109 Leipzig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.01.2017. Geschäftsanschrift: Thomaskirchhof 9, 04109 Leipzig. Gegenstand des Unternehmens: Vorbereitung, Durchführung und Nachbehandlung operativer und nicht operativer Behandlungsverfahren mit und ohne medizinische Indikation im Bereich der Schönheitsbehandlung, kosmetisch-medizinische Verfahren; Vertrieb von Gesundheitsprodukten und medizinischen Hilfsmitteln sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehende Behandlungsmethoden und Anwendungen. Die Gesellschaft kooperiert eng mit den Gesellschaftern sowie dem Praxisnetz Kopfzentrum Leipzig Gruppe, deren Gesellschafter Herr Professor Dr. med. Gero Strauß ist. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Haake, Birgit, Leipzig, *XX.XX.XXXX; Strauß, Anne, Leipzig, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.