HRB 224932

ACON KVG & Trust GmbH

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: München

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Registerdaten

Sitz
München
Datenstand
2024-03-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-23

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 47 IN 31/22 · ACON KVG & Trust GmbH · Insolvenzgericht Bückeburg
Insolvenzgericht
Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 31/22
Wirksam am
13.09.2022
Registerbezug
München, HRB 224932
47 IN 31/22: Über das Vermögen der ACON KVG & Trust GmbH, Lindenstraße 2, 31867 Pohle (AG München, HRB 224932), vertr. d.: Oleg Borodin, Volgersweg 17, 30175 Hannover, (Geschäftsführer), ist am 12.09.2022 um 15:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Sascha Bibiha, Marienstraße 126, 32425 Minden, Tel.: 0571/6457710, Fax: 0571/6457739, E-Mail: info@sh-inso.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 01.11.2022 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 07.12.2022, 09:30 Uhr, 4117, Amtsgericht, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bückeburg, 13.09.2022

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Veränderungen
HRB 224932 HRB 224932: ACON KVG & Trust GmbH, München, Vahrenwalder Straße 261, 30179 Hannover. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Lindenstr. 2, 31867 Pohle.
HRB 224932: ACON KVG & Trust GmbH, München, Vahrenwalder Straße 261, 30179 Hannover. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Lindenstr. 2, 31867 Pohle.
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HRB 224932 HRB 224932: ACON KVG & Trust GmbH, München, In den Kolkwiesen 68, c/o German Property Group GmbH, 30851 Langenhagen. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Vahrenwalder Straße 261, 30179 Hannover.
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HRB 224932 HRB 224932: ACON KVG & Trust GmbH, München, Germaniastr. 38, 80805 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: In den Kolkwiesen 68, c/o German Property Group GmbH, 30851 Langenhagen. Bestellt: Geschäftsführ…
HRB 224932: ACON KVG & Trust GmbH, München, Germaniastr. 38, 80805 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: In den Kolkwiesen 68, c/o German Property Group GmbH, 30851 Langenhagen. Bestellt: Geschäftsführer: Borodin, Oleg, Hannover, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Hasenstab, Michael, Dublin / Irland, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 224932 HRB 224932: ACON KVG & Trust GmbH, München, Dessauerstr. 6, 80992 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Germaniastr. 38, 80805 München.
HRB 224932: ACON KVG & Trust GmbH, München, Dessauerstr. 6, 80992 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Germaniastr. 38, 80805 München.
Veränderungen
HRB 224932 HRB 224932: ACON KVG & Trust GmbH, München, Heimeranstraße 37, 80339 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Dessauerstr. 6, 80992 München.
HRB 224932: ACON KVG & Trust GmbH, München, Heimeranstraße 37, 80339 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Dessauerstr. 6, 80992 München.
Neueintragungen
HRB 224932 HRB 224932: ACON KVG & Trust GmbH, München, Heimeranstraße 37, 80339 München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.03.2015. Die Gesellschafterversammlung vom 24.03.2016 hat die …
HRB 224932: ACON KVG & Trust GmbH, München, Heimeranstraße 37, 80339 München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.03.2015. Die Gesellschafterversammlung vom 24.03.2016 hat die Änderung des § 1 (Sitz, bisher Griesheim, Amtsgericht Darmstadt HRB 94135) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Heimeranstraße 37, 80339 München. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Hasenstab, Michael, Dublin / Irland, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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