HRB 93067
Acomodeo UG (haftungsbeschränkt)
aktuell 17 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Frankfurt am Main
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Registerdaten
- Sitz
- Frankfurt am Main
- Datenstand
- 2024-04-08
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Chronologischer Auszug
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- M Quadrat Advisor UG (haftungsbeschränkt) Frankfurt am Main
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 780/20 A-6-5 · Acomodeo UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 780/20 A-6-5
- Wirksam am
- 04.08.2026
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 93067
vertreten durch: Eric-Jan Krausch, An der Oberpforte 7, 60388 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung stattfinden.
Hierfür steht eine Masse in Höhe von € 325.372,35 zur Verfügung.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main Insolvenzgericht zur Einsicht niedergelegten Schlussverzeichnis betragen die bei der Schlussverteilung zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO € 2.921.566,26.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 04.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 810 IN 780/20 A-6-5 · Acomodeo UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 780/20 A-6-5
- Wirksam am
- 04.08.2026
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 93067
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustellungsauslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 615.053,43 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR XXX, die insbesondere aufgrund der Seitens des Insolvenzverwalters im Bereich Fortführung des Geschäftsbetriebs, übertragende Sanierung, Bearbeitung/Übertragung der Arbeitsverhältnisse und komplexe tatsächliche und rechtliche Sachverhalte geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens eine Erhöhung der Regelvergütung um 60% auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR XXX rechtfertigt.
Antragsgemäß sind Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Landgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 04.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 780/20 A-6-5 · Acomodeo UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 780/20 A-6-5
- Wirksam am
- 04.08.2026
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 93067
vertreten durch:
Eric-Jan Krausch, An der Oberpforte 7, 60388 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 28.09.2026 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 04.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 780/20 A-6-5 · Acomodeo UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 780/20 A-6-5
- Wirksam am
- 09.07.2026
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 93067
vertreten durch:
Eric-Jan Krausch, An der Oberpforte 7, 60388 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Dienstag, 28.07.2026, 10:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main
Tagesordnung: Bericht des Insolvenzverwalters und Erörterung des Verfahrensfortgangs
Frankfurt am Main, 09.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 780/20 A-6-5 · Acomodeo UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 780/20 A-6-5
- Wirksam am
- 04.04.2023
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 93067
vertreten durch:
Eric-Jan Krausch, An der Oberpforte 7, 60388 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Montag, 17.04.2023, 10:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main
Tagesordnung:
1. Bericht des Insolvenzverwalters.
2. Beschlussfassung zum Zustimmungserfordernis der Gläubigerversammlung zu den bedeutsamen Rechtshandlungen gemäß § 160 InsO. Beschlussvorlagen:
a) Der Beschluss der Gläubigerversammlung vom 01.02.2021 zur allgemeinen Zustimmung zu den zustimmungspflichtigen Rechtshandlungen nach § 160 InsO wird aufgehoben.
b) Der Insolvenzverwalter hat die Zustimmung der Gläubigerversammlung einzuholen, wenn er Rechtshandlungen vornehmen will, die für das Insolvenzverfahren von besonderer Bedeutung sind. Die Zustimmung der Gläubigerversammlung ist insbesondere erforderlich, wenn ein Rechtsstreit mit einem Streitwert von mehr als EUR 10.000,00 anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll. Die Zustimmung der Gläubigerversammlung ist auch erforderlich, wenn für den Debitoreneinzug insgesamt Massekosten oder Masseverbindlichkeiten von mehr als EUR 5.000,00 begründet werden sollen. Die Zustimmung der Gläubigerversammlung ist im Übrigen erforderlich, wenn im Einzelnen eine Masseverbindlichkeit von mehr als EUR 2.500,00 begründet werden soll.
c) Die Zustimmung gilt als nicht erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. Dies gilt auch für die Aufhebung der Beschlüsse dieser Gläubigerversammlung
Frankfurt am Main, 03.04.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 780/20 A-6-5 · Acomodeo UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 780/20 A-6-5
- Wirksam am
- 27.03.2023
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 93067
vertreten durch:
Eric-Jan Krausch, An der Oberpforte 7, 60388 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Dienstag, 11.04.2023, 10:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main
Tagesordnung: Tagesordnung eingeben
Frankfurt am Main, 23.03.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 810 IN 780/20 A-6-5 · Acomodeo UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 780/20 A-6-5
- Wirksam am
- 06.12.2021
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 93067
vertreten durch:
Eric-Jan Krausch, An der Oberpforte 7, 60388 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird der Beschluss vom 04.11.2021 aufgrund einer offensichtlichen Unrichtigkeit gem. § 319 ZPO wie folgt berichtigt.
Für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter wird festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter war in vorliegendem Verfahren im Zeitraum vom 17.08.2020 bis 31.10.2020 tätig. In dieser Zeit ist ein geringerer Mehrwertsteuersatz in Höhe von 16% angefallen, dies wurde im Beschluss vom 04.11.2021 nicht berücksichtigt. Der Vergütungsbeschluss vom 04.11.2021 war deshalb aufgrund einer offensichtlichen Unrichtigkeit gemäß § 319 ZPO zu berichtigen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, den 03.12.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 810 IN 780/20 A-6-5 · Acomodeo UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 780/20 A-6-5
- Wirksam am
- 04.11.2021
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 93067
vertreten durch:
Eric-Jan Krausch, Sandweg 52, 60316 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 563.002,77 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR XXX. Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus den vorläufigen Insolvenzverwalter in Anspruch genommen haben. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund der Mehrarbeit im Bereich der Fortführung des Geschäftsbetriebs, der Sanierungsbemühungen, der Bearbeitung der Arbeitsverhältnisse und der komplexen Rechts- und Finanzierungsfragen die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 115 % auf insgesamt 140% der Regelvergütung.
Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR XXX ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend.
Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, den 04.11.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 93067 HRB 93067: Acomodeo UG (haftungsbeschränkt), Frankfurt am Main, Am Salzhaus 4, 60311 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 810 IN 780/20 A-6-5 · Acomodeo UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 780/20 A-6-5
- Wirksam am
- 05.11.2020
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 93067
Acomodeo UG (haftungsbeschränkt), Am Salzhaus 4, 60311 Frankfurt am Main (AG
Frankfurt am Main, HRB 93067),
vertreten durch:
Eric-Jan Krausch, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case
Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/
36506998-0, Fax: 069/36506998-5555
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis 21.12.2020 bei dem Insolvenzverwalter
schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer
Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO).
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu
leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht findet am Montag, 01.02.2021, 10:00 Uhr, Saal 1,
Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung
mit folgendem Inhalt statt:
· Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
· Wahl eines Gläubigerausschusses
· Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
· Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
· Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§
271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung
der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der
Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
· gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66
(Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der
Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO
bezeichneten Angelegenheiten
· zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung
im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 04.11.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 780/20 A-6-5 · Acomodeo UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 780/20 A-6-5
- Wirksam am
- 17.08.2020
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 93067
Acomodeo UG, Am Salzhaus 4, 60311 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB
93067), vertr. d.: Eric-Jan Krausch, Sandweg 52, 60316 Frankfurt am Main,
(Geschäftsführer), ist am 17.08.2020 um 11:55 Uhr die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind
nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case
Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/
36506998-0, Fax: 069/36506998-5555 bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 17.08.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 93067 HRB 93067: Acomodeo UG (haftungsbeschränkt), Frankfurt am Main, Am Salzhaus 4, 60311 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Wohde, David, Rödermark, *XX.XX.XXXX.
HRB 93067 HRB 93067: Acomodeo UG (haftungsbeschränkt), Frankfurt am Main, Am Salzhaus 4, 60311 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesonder…
HRB 93067 HRB 93067: Acomodeo UG (haftungsbeschränkt), Frankfurt am Main, Friedensstraße 2, 60311 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Am Salzhaus 4, 60311 Frankfurt am Main. Personenbezogene Daten ge…
HRB 93067 HRB 93067: M Quadrat Advisor UG (haftungsbeschränkt), Frankfurt am Main, c/o Greenwich Beteiligungen AG, Kaiserstr. 8, 60311 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 26.03.2015 mit Nachtrag vom 1…
HRB 93067 M Quadrat Advisor UG (haftungsbeschränkt), Frankfurt am Main, c/o Greenwich Beteiligungen AG, Rossmarkt 14, 60311 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: c/o Greenwich Beteiligungen AG, Kaisers…
HRB 93067 M Quadrat Advisor UG (haftungsbeschränkt), Frankfurt am Main, c/o Greenwich Beteiligungen AG, Rossmarkt 14, 60311 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.01.2012…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.