HRB 213305
ACN Bauen und Wohnen GmbH
aktuell 12 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Neuenhaus
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Registerdaten
- Sitz
- Neuenhaus
- Datenstand
- 2024-03-23
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- ACN Bauen und Wohnen GmbH Nordhorn
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 11/23 · ACN Bauen und Wohnen GmbH · Insolvenzgericht Nordhorn
- Insolvenzgericht
- Nordhorn
- Aktenzeichen
- 7 IN 11/23
- Wirksam am
- 05.05.2026
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 213305
Stichtag, der dem Termin zur besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird bestimmt auf den
27.05.2026.
Der Termin dient der schriftlichen Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die freihändige Veräußerung des unbeweglichen Gegenstandes: Zustimmung der Gläubigerversammlung hinsichtlich des freihändigen Verkaufs eines Grundstücks eingetragen im Grundbuch von Boen, Blatt 275, Flur 16, Flurstück 35/2, Gemarkung Boen, Waldfläche, Bauten, groß 2963 qm zu einem Kaufpreis von 30.000,00 € an die Gemeinde Bunde, vertreten durch den Bürgermeister Der Verkehrswert ist in einem Versteigerungsverfahren auf nur 24.000 € festgesetzt worden. Für die Masse ist eine Massebeteiligung in Höhe von 3.000 € vorgesehen.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn keine schriftlichen Erklärungen zur Akte eingereicht werden. Zustimmung sowie Ablehnung können schriftlich bis zum 27.05.2026 einschließlich gegenüber dem Gericht zur Akte mitgeteilt werden. Eingänge nach dem 27.05.2026 dürfen nicht berücksichtigt werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Nordhorn - Insolvenzabteilung -, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272440532986-000215867 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Nordhorn, 04.05.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 11/23 · ACN Bauen und Wohnen GmbH · Insolvenzgericht Nordhorn
- Insolvenzgericht
- Nordhorn
- Aktenzeichen
- 7 IN 11/23
- Wirksam am
- 30.01.2025
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 213305
Stichtag, der dem Termin zur besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird bestimmt auf den
14.02.2025.
Der Termin dient der schriftlichen Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die freihändige Veräußerung des unbeweglichen Gegenstandes:
Der Insolvenzverwalter erbittet die Zustimmung der Gläubigerversammlung hinsichtlich des freihändigen Verkaufs eines Grundstücks gelegen in der Aarninkstraße 39 in Nordhorn zu einem Kaufpreis von 100.000,00 €.
-
- Gemäß Grundbuchauszug vom 27.02.2023 ist die Insolvenzschuldnerin als Eigentümerin im Grundbuch von Nordhorn, Blatt 22248, Flur 49, Flurstück 347, Gemarkung Nordhorn, Gebäude- und Freifläche, Aarninkstraße 39, groß 262 qm, eingetragen. Das Grundstück ist wie folgt belastet:
- Abt. II
- o Keine Eintragungen
- Abt. III
- o Lfd. Nr. 1: 85.000,00 EUR brieflose Grundschuld mit 15 % Zinsen jährlich und einer Nebenleistung von 5 % einmalig. Vor dem Amtsgericht Nordhorn ist bereits zum Aktenzeichen 7 IK 25/23 ein Zwangsvollstreckungsverfahren anhängig. Der Verkehrswert wurde auf 80.000,00 € festgesetzt. Der Versteigerungstermin wurde auf den 03.03.2025, 10.00 Uhr, im Amtsgericht Nordhorn bestimmt.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn keine schriftlichen Erklärungen zur Akte eingereicht werden. Zustimmung sowie Ablehnung können schriftlich bis zum 14.02.2025 einschließlich gegenüber dem Gericht zur Akte mitgeteilt werden. Eingänge nach dem 14.02.2025 dürfen nicht berücksichtigt werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Nordhorn - Insolvenzabteilung -, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272440532986-000215867 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Nordhorn, 30.01.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 11/23 · ACN Bauen und Wohnen GmbH · Insolvenzgericht Nordhorn
- Insolvenzgericht
- Nordhorn
- Aktenzeichen
- 7 IN 11/23
- Wirksam am
- 02.12.2024
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 213305
Stichtag, der dem Termin zur besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird bestimmt auf den
18.12.2024.
Der Termin dient der schriftlichen Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss zweier Vergleiche/Schiedsverträge zur Beilegung/Vermeidung von
Rechtsstreitigkeiten mit erheblichen Streitwert
-
I) Geltend gemachter Anspruch gegen die Grafschafter Volksbank eG, Nordhorn
- Für das Masse-Objekt Aarninkstr. 39 in Nordhorn läuft derzeit ein Zwangsversteigerungsverfahren vor dem Amtsgericht Nordhorn. Aus dem Verwertungserlös werden die Kosten für das Versteigerungsverfahren (insbesondere die vom Amtsgericht Nordhorn im ZV-Verfahren erhobenen Gebühren und Kosten) vorab entnommen / herausgerechnet.
- Vom Resterlös erhalten die Grafschafter Volksbank eG 70% und 30% die
Insolvenzmasse.
- Mit Abschluss dieser Vereinbarung sollen die gegen die Grafschafter Volksbank eG gerichteten Insolvenzanfechtungsansprüche in dem Insolvenzverfahren ACN Bauen und Wohnen GmbH (Amtsgericht Nordhorn, 7 IN 11/23) Erledigung finden.
II. Geltend gemachter Anspruch gegen die Evers GmbH, Veldhausen
- Die Evers GmbH zahlt auf den geltend gemachten Anfechtungsanspruch an das eingerichtete Insolvenzsonderkonto einen Betrag in Höhe von 20.000,00 €.
- Mit der vorgenannten Zahlung sind alle mit Schreiben vom 18.09.2024 geltend gemachten Ansprüche endgültig erledigt.
- Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben.
Der Insolvenzverwalter erbittet die Zustimmung der Gläubiger im schriftlichen Verfahren, wobei Beteiligte ggf. die Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs gemäß § 130 d ZPO zu beachten haben.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn keine schriftlichen Erklärungen zur Akte eingereicht werden. Zustimmung sowie Ablehnung können schriftlich bis zum 18.12.2024 einschließlich gegenüber dem Gericht zur Akte mitgeteilt werden. Eingänge nach dem 18.12.2024 dürfen nicht berücksichtigt werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Nordhorn - Insolvenzabteilung -, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272440532986-000215867 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Nordhorn, 29.11.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 11/23 · ACN Bauen und Wohnen GmbH · Insolvenzgericht Nordhorn
- Insolvenzgericht
- Nordhorn
- Aktenzeichen
- 7 IN 11/23
- Wirksam am
- 12.01.2024
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 213305
Stichtag, der dem Termin zur besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird bestimmt auf den
19.01.2024.
Der Termin dient der schriftlichen Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die freihändige Veräußerung des unbeweglichen Gegenstandes:
Der Unterzeichner erbittet die Zustimmung der Gläubigerversammlung hinsichtlich des Verkaufs eines Grundstücks gelegen in der Neuenhauser Straße 115 in Nordhorn zu einem Kaufpreis von 275.000,00 € an die Eheleute Yvonne und Thomas Ehlert, Neuenhauser Straße 152, 48527 Nordhorn.
Gemäß Grundbuchauszug vom 27.02.2023 ist die Insolvenzschuldnerin als Eigentümerin im Grundbuch von Nordhorn, Blatt 14616, Flur 66, Flurstück 18/4, Gemarkung Nordhorn, Gebäude- und Freifläche, Neuenhauser Straße 115, groß 1.050 qm, eingetragen.
Das Grundstück ist wie folgt belastet:
Abt. II
- Lfd. Nr. 1: Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht) für den
jeweiligen Eigentümer von Nordhorn Blatt 11840,
Bestandsverzeichnis Nr. 2.
Abt. III
- Lfd. Nr. 5: 350.000,00 EUR brieflose Grundschuld mit 19 % Zinsen
jährlich für die Kreissparkasse Grafschaft Bentheim zu Nordhorn,
Nordhorn.
Die Immobilie ist seit längerer Zeit unbewohnt und in einem nicht bewohnbaren Zustand.
Das auf der Immobilie errichtete Wohnhaus ist zum Abriss bestimmt.
Gemäß Forderungsanmeldung der Kreissparkasse Grafschaft Bentheim zu Nordhorn
valutieren die o. g. eingetragenen Grundschulden in Abt. III lfd. Nr. 5: 350.000,00 € in
Höhe von insgesamt 880.494,09 €.
Im Falle der Veräußerung hat die Grundpfandgläubigerin, Kreissparkasse Grafschaft
Bentheim zu Nordhorn, sich bereit erklärt an die Insolvenzmasse einen Kostenbeitrag in
Höhe von 5,00 % zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer vom vereinbarten Kaufpreis zu zahlen.
Daher erbittet der Unterzeichner die Zustimmung der Gläubigerversammlung zu dieser Veräußerung.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn keine schriftlichen Erklärungen zur Akte eingereicht werden. Zustimmung sowie Ablehnung können schriftlich bis einschließlich zum 19.01.2024 einschließlich gegenüber dem Gericht zur Akte mitgeteilt werden. Eingänge nach dem 19.01.2024 dürfen nicht berücksichtigt werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Nordhorn - Insolvenzabteilung -, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272440532986-000215867 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Nordhorn, 11.01.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 7 IN 11/23 · ACN Bauen und Wohnen GmbH · Insolvenzgericht Nordhorn
- Insolvenzgericht
- Nordhorn
- Aktenzeichen
- 7 IN 11/23
- Wirksam am
- 20.11.2023
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 213305
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 50 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 29.09.2023 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen als vorläufiger Insolvenzverwalter.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 103.855,14 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Zuschläge:
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Nordhorn - Insolvenzabteilung -, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272440532986-000215867 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Nordhorn - Insolvenzabteilung -, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272440532986-000215867 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Nordhorn, 16.11.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 7 IN 11/23 · ACN Bauen und Wohnen GmbH · Insolvenzgericht Nordhorn
- Insolvenzgericht
- Nordhorn
- Aktenzeichen
- 7 IN 11/23
- Wirksam am
- 16.10.2023
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 213305
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO) für das Verfahren zur Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 10.11.2023 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Nordhorn, 13.10.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 11/23 · ACN Bauen und Wohnen GmbH · Insolvenzgericht Nordhorn
- Insolvenzgericht
- Nordhorn
- Aktenzeichen
- 7 IN 11/23
- Wirksam am
- 18.07.2023
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 213305
Stichtag, der dem Termin zur besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird bestimmt auf den
07.08.2023.
Der Termin dient der schriftlichen Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die freihändige Veräußerung des unbeweglichen Gegenstandes:
- wie nachfolgend ausgeführt -
- den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung
eines Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert:
- wie nachfolgend ausgeführt -
I.
Der Unterzeichner erbittet die Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Abschluss
einer Vergleichsvereinbarung zwischen Arthur Piesch, geb. am XX.XX.XXXX,
und der Insolvenzmasse.
Bekanntlich ist die Insolvenzschuldnerin mit seinerzeit den Eheleuten Piesch durch einen Bauträgervertrag verbunden. Der Bau wurde seinerzeit durch die Eheleute Piesch bezogen. Eine Abnahme soll hingegen noch nicht erfolgt sein.
Der geschlossene Bauträgervertrag sieht einen Kaufpreis in Höhe von 334.500,00 € vor.
Folgende Raten wurde nach Baufortschritt bisher entrichtet:
100.350,00 € am 30.03.2021
93.660,00 € am 02.08.2021
39.805,50 € am 08.10.2021
44.488,50 € am 01.04.2022
39.471,00 € am 03.11.2022
Die letzte Rate in Höhe von 16.725,00 € wurde bisher auf Grund von Mängeln am
Mauerwerk nicht entrichtet. Insbesondere wird behauptet, dass die gesamte
Klinkerfassade stellenweise abgesackt ist und starke Risse aufweist. Zudem lösen sich die Klinkerfugen. Die Mängel wurden gegenüber dem Unterzeichner vom Geschäftsführer der Insolvenzschuldnerin bestätigt.
Zugunsten der Bauherren wurde ein Auflassungsvormerk im Grundbuch eingetragen.
Gemäß Grundbucheintragung vom 8.8.22 hat die frühere Berechtigte Angie Piesch ihren 1/2-Anteil an der Vormerkung bzw. ihren gesicherten - der Vormerkung zugrundeliegenden - Anspruch übertragen auf Arthur Piesch.
Die Zustimmung zu folgendem Vergleich wird erbeten:
1. Herr Arthur Piesch, geb. am XX.XX.XXXX,
zahlt an die Insolvenzmasse der ACN Bauen und Wohnen GmbH einen Betrag in Höhe von 2.000,00 €. Die Zahlung hat auf das
Insolvenzsonderkonto bei der Deutsche Bank, IBAN: DE62 2677 0024 0021 6218
20, BIC: DEUTDEDB267 zu erfolgen.
2. Der Unterzeichner in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen
der ACN Bauen und Wohnen GmbH stimmt der erforderlichen
Eigentumsumschreibung Grundbuch von Nordhorn, Blatt 35710, Flur 61, Flurstück
177/4, Gemarkung Nordhorn, Gebäude- und Freifläche, Waldenburger Straße 7 a,
groß 394 qm zu und gibt die gegenüber dem Grundbuchamt erforderlichen
Erklärungen ab.
3. Die Kosten und Gebühren im Rahmen der Eigentumsumschreibung zu dem Objekt
Grundbuch von Nordhorn, Blatt 35710, Flur 61, Flurstück 177/4, Gemarkung
Nordhorn, Gebäude- und Freifläche, Waldenburger Straße 7 a, groß 394 qm
werden durch Herrn Arthur Piesch, geb. am XX.XX.XXXX,
übernommen. Die Insolvenzmasse wird von anfallenden Kosten bzw. Gebühren freigestellt wird.
II.
Der Unterzeichner erbittet die Zustimmung der Gläubigerversammlung hinsichtlich der Übertragung der Immobilie Flur 61, Flurstück 177/3, Gemarkung Nordhorn, Gebäude und Freifläche, Waldenburger Straße 7 B, groß 330 qm an Frau Christiane Poth, geb. am XX.XX.XXXX und Herrn Christian Glünz, geb. am, 25.12.1972
Gemäß Grundbuchauszug vom 27.02.2023 ist die Insolvenzschuldnerin als
Eigentümerin im Grundbuch von Nordhorn, Blatt 35709:
Lfd. Nr. 1: Flur 61, Flurstück 177/3, Gemarkung Nordhorn, Gebäude- und
Freifläche, Waldenburger Straße 7 B, groß 330 qm,
Lfd. Nr. 2/ zu 1: Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrrecht) an dem Grundstück
Bestandsverzeichnis Nr. 1, eingetragen im Grundbuch von Nordhorn Blatt
35699 Abteilung II Nr. 1, eingetragen.
Lfd. Nr. 3/ zu 1: Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrrecht) an dem Grundstück
Bestandsverzeichnis Nr. 1, eingetragen im Grundbuch von Nordhorn Blatt
35700 Abteilung II Nr. 1.
Das Grundstück ist wie folgt belastet:
Abt. II
Lfd. Nr. 1: Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrrecht nebst Leitungsrecht) für
den jeweiligen Eigentümer Blatt 35710, Bestandsverzeichnis Nr. 1 Flurstück
177/4 Flur 61 Gemarkung Nordhorn. Im herrschenden Grundstück gemäß §
9 GBO vermerkt.
Lfd. Nr. 2: Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Übertragung des
Eigentums für Christian Glünz, geb. am XX.XX.XXXX und Christiane Poth, geb.
am XX.XX.XXXX, zu je 1/2 Anteil. Vorbehalten ist der Vorrang für
Grundpfandrechte bis 421.000,00 € nebst bis zu 20 % Zinsen seit dem Tage
der Bestellung des vorbehaltenen Rechts und 5 % einmalige Nebenleistung.
Abt. III
Lfd. Nr. 1: 185.000,00 EUR brieflose Grundschuld mit 19 % Zinsen jährlich
für die Kreissparkasse Grafschaft Bentheim zu Nordhorn, Nordhorn.
Gesamthaft in den Blättern 35699, 35700, 35709 und 35710.
Lfd. Nr. 2: 270.000,00 EUR brieflose Grundschuld mit 15 % Zinsen jährlich
für die Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft, Oldenburg (Oldb).
Der geschlossene Bauträgervertrag sieht einen Kaufpreis in Höhe von 324.500,00 € vor.
Folgende Raten wurde nach Baufortschritt bisher entrichtet:
97.350,00 € am 13.04.2021
90.860,00 € am 28.07.2021
38.615,00 € am 29.10.2021
43.158,50 € am 16.06.2022
38.291,00 € am 03.11.2022
Der Bau wurde bereits bezogen. Eine Abnahme soll hingegen noch nicht erfolgt sein.
Zugunsten der Schuldnerin wurde eine Forderung in Höhe von 16.225,00 €, sowie
3.892,00 geltend gemacht.
Nach Aufforderung durch den Unterzeichner wurde zunächst die Aufrechnung mit
Mängeln erklärt. Ausweislich eines durch die Bauherren in Auftrag gegebenen Gutachtens
belaufen sich die Mängelbeseitigungskosten sowie weitere Schadensersatzpositionen auf
insgesamt 23.099,88 €. Wegen der Gegenforderungen ist mit Massezuflüsse aus dem Bauträgervertrag nicht zu rechnen.
Auf Grund der eingetragenen Auflassungsvormerkung hat der Unterzeichner die
Auflassung zu erklären.
III.
Der Unterzeichner erbittet die Zustimmung der Gläubigerversammlung hinsichtlich der
Übertragung der Immobilie Flur 25, Flurstück 136/10, Gemarkung Bad Bentheim,
Gebäude- und Freifläche, Alter Postweg 9B, groß 339 qm an Frau Angela Frach, geb.
Neirich, geb. am XX.XX.XXXX
Gemäß Grundbuchauszug vom 27.02.2023 ist die Insolvenzschuldnerin als Eigentümerin
im Grundbuch von Bad Bentheim, Blatt 7602:
Lfd. Nr. 1: Flur 25, Flurstück 136/10, Gemarkung Bad Bentheim, Gebäudeund
Freifläche, Alter Postweg 9B, groß 339 qm,
Lfd. Nr. 2: Flur 25, Flurstück 136/9, Gemarkung Bad Bentheim, Gebäudeund
Freifläche, Alter Postweg 9A, groß 323qm,
eingetragen.
Das Grundstück ist wie folgt belastet:
Abt. II
Lfd. Nr. 1: -nur lastend auf dem Flurstück 136/10 der Flur 25-
Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Übertragung des Eigentums für
Angela Frach geb. Neirich, geb. am XX.XX.XXXX. Vorbehalten ist der Vorrang
für Grundpfandrechte bis 457.000,00 EUR nebst bis zu 20 % Zinsen jährlich
ab dem Tage der Grundpfandrechtsbestellung und 5 % Nebenleistung
einmalig.
Lfd. Nr. 2: -nur lastend auf dem Flurstück 136/9 der Flur 25-
Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Übertragung des Eigentums für
Julian Storch, geb. am XX.XX.XXXX. Vorbehalten ist der Vorrang für
Grundpfandrechte bis 457.000,00 EUR nebst bis zu 20 % Zinsen jährlich ab
dem Tage der Grundpfandrechtsbestellung und 5 % Nebenleistung einmalig.
Abt. III
Lfd. Nr. 1: -nur lastend auf Flurstück 136/9 der Flur 25-: 300.000,00 EUR
Grundschuld mit 15 % Zinsen jährlich und einer Nebenleistung von 5 %
einmalig für die Volksbank Gronau-Ahaus eG, Gronau.
Der geschlossene Bauträgervertrag sieht einen Kaufpreis in Höhe von 352.000,00 € vor.
Folgende Raten wurde nach Baufortschritt bisher entrichtet:
105.600,00 € am 19.10.2021
98.560,00 € am 14.04.2022
41.888,00 € am 06.07.2022
Der Bau befindet sich noch in der Rohbauphase und wurde noch nicht bezogen.
Die nach Auffassung des Geschäftsführers fällige 4. Rate wurde von der Bauherrin nicht
mehr entrichtet. Ausweislich eines von der Bauherrin in Auftrag gegebenen
Sachverständigengutachtens fallen für die Restfertigstellung Kosten in Höhe von
54.500,00 € an. Die Kosten der Mängelbeseitigung gibt der Sachverständige mit
124.150,00 € an. Wegen der Gegenforderungen ist mit Massezuflüsse aus dem
Bauträgervertrag nicht zu rechnen.
Auf Grund der eingetragenen Auflassungsvormerkung hat der Unterzeichner die
Auflassung zu erklären.
IV.
Der Unterzeichner erbittet die Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Abschluss
einer Vergleichsvereinbarung zwischen Julian Storch, geb. am XX.XX.XXXX und der
Insolvenzmasse.
Bekanntlich ist die Insolvenzschuldnerin mit Herrn Storch durch einen Bauträgervertrag
verbunden. Der Bau befindet sich noch in der Rohbauphase. Eine Abnahme ist nicht
erfolgt sein.
Der geschlossene Bauträgervertrag sieht einen Kaufpreis in Höhe von 352.000,00 € vor.
Folgende Raten wurde nach Baufortschritt bisher entrichtet:
105.600,00 € am 21.12.2021
98.560,00 € am 19.04.2022
41.888,00 € am 20.06.2022
Die nach Auffassung des Geschäftsführers fällige 4. Rate wurde von der Bauherrin nicht
mehr entrichtet. Ausweislich eines von der Bauherrin in Auftrag gegebenen
Sachverständigengutachtens wird der Wert der Immobilie im aktuellen Zustand unter
Berücksichtigung der vorhandenen Baumängel mit 207.000,00 € angegeben.
Zugunsten des Bauherrn wurde eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen.
Die Zustimmung zu folgendem Vergleich wird erbeten:
1. Herr Julian Storch zahlt an die Insolvenzmasse der ACN Bauen und Wohnen GmbH
einen Betrag in Höhe von 13.500,00 €. Die Zahlung hat auf das
Insolvenzsonderkonto bei der Deutschen Bank, IBAN: DE62 2677 0024 0021 6218
20, zu erfolgen.
2. Herr Rechtsanwalt Tim Ettner in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das
Vermögen der ACN Bauen und Wohnen GmbH stimmt der erforderlichen
Eigentumsumschreibung im Grundbuch zum Objekt Grundbuch von Bad Bentheim,
Blatt 7602, Flurstück 136/9 der Flur 25 der Gemarkung Bad Bentheim, Gebäudeund
Freifläche, Alter Postweg 9A, groß 323 qm, zu und gibt die gegenüber dem
Grundbuchamt erforderlichen Erklärungen ab.
3. Die Kosten und Gebühren im Rahmen der Eigentumsumschreibung zu dem Objekt
Grundbuch von Bad Bentheim, Blatt 7602, Flurstück 136/9 der Flur 25 der
Gemarkung Bad Bentheim, Gebäude- und Freifläche, Alter Postweg 9A, groß 323
qm, werden je zu ein Halb durch Herrn Julian Storch und die Insolvenzmasse
übernommen, mit Ausnahme der Gebühren des Grundbuchamtes, die Herr Julian
Storch allein trägt. Die Insolvenzmasse wird von Kosten und Gebühren, die nicht
von ihr zu tragen sind, insofern freigestellt.
4. Soweit vorhanden, übergibt der Insolvenzverwalter die entsprechende
Baudokumentation und (bau-)begleitende Unterlagen zu dem Objekt an Herrn
Storch binnen einer Frist von einem Monat ab Eigentumsumschreibung.
Unterzeichner: Insolvenzverwalter, Herr Rechtsanwalt Ettner, Nordhorn.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn keine schriftlichen Erklärungen zur Akte eingereicht werden. Zustimmung sowie Ablehnung können schriftlich bis zum 07.08.2023 einschließlich gegenüber dem Gericht zur Akte mitgeteilt werden. Eingänge nach dem 07.08.2023 dürfen nicht berücksichtigt werden.
Die Beteiligten werden darauf hingewiesen, dass gemäß § 130 d ZPO Erklärungen
die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, auch als elektronisches Dokument zusätzlich zu der schriftlichen Antwort zu übermitteln sind.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Nordhorn - Insolvenzabteilung -, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272440532986-000215867 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Nordhorn, 17.07.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 11/23 · ACN Bauen und Wohnen GmbH · Insolvenzgericht Nordhorn
- Insolvenzgericht
- Nordhorn
- Aktenzeichen
- 7 IN 11/23
- Wirksam am
- 07.06.2023
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 213305
Das schriftliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Termin zur besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird bestimmt auf den
21.06.2023.
Der Termin dient der schriftlichen Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die freihändige Veräußerung der unbeweglichen Gegenstände:
-
I.
Der Unterzeichner erbittet die Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Abschluss einer Vergleichsvereinbarung zwischen Angelina-Madeleine
Lage, geb. am XX.XX.XXXX sowie Simon Verwolt, geb. am
XX.XX.XXXX und der Insolvenzmasse.
Bekanntlich ist die Insolvenzschuldnerin mit Frau Lage und Herrn Verwolt durch einen Bauträgervertrag verbunden. Der Bau befindet noch in der Rohbauphase und wurde seit mehreren Monaten nicht weitergebaut.
Der geschlossene Bauträgervertrag sieht einen Kaufpreis in Höhe von 310.150,00 € vor.
Folgende Raten wurde nach Baufortschritt bisher entrichtet:
90.045,00 €
am 13.04.2021
86.842,00 €
am 04.08.2021
36.907,85 €
am 08.06.2022
Zugunsten der Bauherren wurde ein Auflassungsvormerk im Grundbuch eingetragen.
Die Zustimmung zu folgenden Vergleich wird erbeten:
1. Herr Simon Verwolt zahlt an die Insolvenzmasse der ACN Bauen und Wohnen GmbH einen Betrag in Höhe von 10.000,00 €. Die Zahlung hat auf das Insolvenzsonderkonto bei der Deutsche Bank, IBAN: DE62 2677 0024 0021 6218 20, BIC: DEUTDEDB267 zu erfolgen.
2. Der Unterzeichner in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen der ACN Bauen und Wohnen GmbH stimmt der erforderlichen
Eigentumsumschreibung im Grundbuch zu dem Objekt Grundbuch von Nordhorn, Blatt 35700: Lfd. Nr. 1: Flur 61, Flurstück 177/2, Gemarkung Nordhorn, Gebäude- und Freifläche, Waldenburger Straße 7 C, groß 330 qm zu und gibt die gegenüber dem Grundbuchamt erforderlichen Erklärungen ab.
3. Die Kosten und Gebühren im Rahmen der Eigentumsumschreibung zu dem Objekt Grundbuch von Nordhorn, Blatt 35700: Lfd. Nr. 1: Flur 61, Flurstück 177/2, Gemarkung Nordhorn, Gebäude- und Freifläche, Waldenburger Straße 7 C, groß 330 qm werden durch Herrn Verwolt übernommen. Die Insolvenzmasse wird von anfallenden Kosten bzw. Gebühren freigestellt wird.
4. Herr Verwolt nimmt die vor dem Amtsgericht Nordhorn zum Aktenzeichen 3 C 650/22 bzw. 31 ARG 3/23 erhobene Klage zurück. Auf die Stellung wechselseitiger Kostenanträge zu dem Klageverfahren vor dem Amtsgericht Nordhorn 3 C 650/22 bzw. 31 ARG 3/23 wird verzichtet. Jede Partei trägt ihre Kosten selbst.
5. Mit der Erfüllung des Vergleichs sind sämtliche Ansprüche der Frau Angelina Madeleine Lage sowie des Herrn Simon Verwolt und der Insolvenzmasse im Zusammenhang mit dem geschlossenen notariellen Kaufvertrag vom 12.01.2021 erledigt, hiervon erfasst werden auch etwaige Gewährleistungsrechte. Im Übrigen werden durch Frau Angelina-Madeleine Lage sowie des Herrn Simon Verwolt keine Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet.
II.
Der Unterzeichner erbittet die Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Abschluss einer Vergleichsvereinbarung zwischen Nina Magdalena Opitz geb. Uebbing, geb. am XX.XX.XXXX und Roman-Marco Opitz, geb. am XX.XX.XXXX und der Insolvenzmasse.
Bekanntlich ist die Insolvenzschuldnerin mit Frau Opitz und Herrn Opitz durch einen Bauträgervertrag verbunden. Der Bau wurde durch die Eheleute Opitz bezogen. Eine Abnahme soll hingegen noch nicht erfolgt sein.
Der geschlossene Bauträgervertrag sieht einen Kaufpreis in Höhe von 329.500,00 € vor.
Folgende Raten wurde nach Baufortschritt bisher entrichtet:
98.850,00 €
am 30.03.2021
92.260,00 €
am 27.07.2021
39.210,50 €
am 21.10.2021
43.823,50 €
am 25.03.2022
38.881,00 €
am 05.08.2022
Zugunsten der Bauherren wurde ein Auflassungsvormerk im Grundbuch eingetragen.
Die Zustimmung zu folgenden Vergleich wird erbeten:
1. Frau Nina Magdalena Opitz geb. Uebbing, geb. am XX.XX.XXXX und Herr RomanMarco Opitz, geb. am XX.XX.XXXX zahlen als Gesamtschuldner an die Insolvenzmasse der ACN Bauen und Wohnen GmbH einen Betrag in Höhe von 20.000,00 €. Die Zahlung hat auf das Insolvenzsonderkonto bei der Deutsche Bank, IBAN: DE62 2677 0024 0021 6218 20, BIC: DEUTDEDB267 zu erfolgen.
2. Der Unterzeichner in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen der ACN Bauen und Wohnen GmbH stimmt der erforderlichen
Eigentumsumschreibung Grundbuch von Nordhorn, Blatt 35699, Flur 61, Flurstück 177/1, Gemarkung Nordhorn, Gebäude- und Freifläche, Waldenburger Straße 7 D, groß 364 qm zu und gibt die gegenüber dem Grundbuchamt erforderlichen Erklärungen ab.
3. Die Kosten und Gebühren im Rahmen der Eigentumsumschreibung zu dem Objekt Grundbuch von Nordhorn, Blatt 35699, Flur 61, Flurstück 177/1, Gemarkung Nordhorn, Gebäude- und Freifläche, Waldenburger Straße 7 D, groß 364 qm werden durch Frau Nina Magdalena Opitz geb. Uebbing, geb. am XX.XX.XXXX und Herr Roman-Marco Opitz, geb. am XX.XX.XXXX übernommen. Die Insolvenzmasse wird von anfallenden Kosten bzw. Gebühren freigestellt wird.
4. Mit der Erfüllung des Vergleichs sind sämtliche Ansprüche der Frau Nina Magdalena Opitz geb. Uebbing, geb. am XX.XX.XXXX und Herr Roman-Marco Opitz, geb. am XX.XX.XXXX und der Insolvenzmasse im Zusammenhang mit dem geschlossenen notariellen Kaufvertrag vom 18.12.2020 erledigt, hiervon erfasst werden auch etwaige Gewährleistungsrechte. Im Übrigen werden durch Frau Nina Magdalena Opitz geb. Uebbing, geb. am XX.XX.XXXX und Herr Roman-Marco Opitz, geb. am XX.XX.XXXX keine Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet.
III.
Der Unterzeichner erbittet die Zustimmung der Gläubigerversammlung hinsichtlich des
Verkaufs eines Einfamilienhauses gelegen in der Essener Straße 25 in Nordhorn zu einem Kaufpreis von 250.000,00 € an die MCM Immobilien GbR, bestehend aus den Gesellschaftern Manfred und Michael Pas, Max-Born-Straße 21, 48529 Nordhorn.
Gemäß Grundbuchauszug vom 27.02.2023 ist die Insolvenzschuldnerin als Eigentümerin im Grundbuch von Nordhorn, Blatt 12053, Flur 51, Flurstück 198/2, Gemarkung Nordhorn, Gebäude- und Freifläche, Essener Straße 25, groß 716 qm, eingetragen.
Das Grundstück ist wie folgt belastet: Abt. II
Keine Eintragungen.
Abt. III
Lfd. Nr. 7: 195.000,00 EUR brieflose Grundschuld mit 15 % Zinsen jährlich und einer Nebenleistung von 5 % einmalig für die Grafschafter Volksbank eG, Nordhorn. Register: AG Osnabrück GnR 130002. Vollstreckbar nach § 800 ZPO.
Gemäß Kontoauszug Darlehen, Kontostand am 02.05.2023, IBAN: DE72 2806 9956 5013 4876 63, valutiert das Darlehen in Höhe von 173.529,04 € im Soll.
Die Immobilie ist vermietet. Es können monatlich Mieteinkünfte in Höhe von 1.500,00 € erzielt werden.
Im Rahmen der Veräußerung fallen für die Insolvenzmasse eine Maklerprovision in Höhe von 1,785 % inkl. MwSt. vom Kaufpreis an.
IV.
Der Unterzeichner erbittet die Zustimmung der Gläubigerversammlung hinsichtlich der Übertragung Flurstück 56/28, Gemarkung Neuenhaus, Gebäude- und Freifläche, Katharina-Heinroth-Straße, groß 317 qm eingetragen an Frau Sophie Buscher, geb. am XX.XX.XXXX und Herrn Philipp Geerties, geb. a, 19.10.1994
Gemäß Grundbuchauszug vom 24.02.2023 ist die Insolvenzschuldnerin als Eigentümerin im Grundbuch von Neuenhaus, Blatt 7136:
Lfd. Nr. 1: Flur 46, Flurstück 56/29, Gemarkung Neuenhaus, Gebäude- und Freifläche, Katharina-Heinroth-Straße, groß 347 qm,
Lfd. Nr. 2/ zu 1 tlw.: Flurstück 56/28, Gemarkung Neuenhaus, Gebäude- und Freifläche, Katharina-Heinroth-Straße, groß 317 qm eingetragen.
Das Grundstück ist wie folgt belastet:
Abt. II
Lfd. Nr. 1: Rückauflassungsvormerkung für die GEG Grundstücks- und
Entwicklungsgesellschaft Neuenhaus mbH, Neuenhaus, Register: AG
Osnabrück HRB 131232. Vorbehalten ist der einmalige auszuübende Vorrang für Grundpfandrechte bis 400.000,00 € nebst bis zu 25 % Zinsen jährlich einschließlich Nebenleistungen ab Beurkundung der Grundpfandrechtsbestellungsurkunde.
Lfd. Nr. 2: -Nur lastend auf dem Flurstück 56/28 Flur 46 Gemarkung Neuenhaus-:
Auflassungsvormerkung für Sophie Buscher, geb. am XX.XX.XXXX und
Philipp Geerties, geb. a, 19.10.1994, zu je 1/2 Anteil. Vorbehalten ist der Vorrang für Grundpfandrechte bis 506.000,00 EUR nebst bis zu 20 % Zinsen jährlich und 5 % Nebenleistung einmalig, die im Rahmen der Finanzierungsvollmacht vom 19.07.2021 bestellt werden.
Abt. III
Lfd. Nr. 1: 70.000,00 € brieflose Grundschuld mit 19 % Zinsen jährlich für die Kreissparkasse Grafschaft Bentheim zu Nordhorn, Nordhorn, Register: AG Osnabrück GRA 130464. Vollstreckbar nach § 800 ZPO.
Lfd. Nr. 2: 430.000,00 EUR Grundschuld mit 15 % Zinsen jährlich und einer Nebenleistung von 5 % einmalig für die Grafschafter Volksbank eG, Nordhorn, Register: AG Osnabrück GnR 130002. Vollstreckbar nach § 800 ZPO.
Lfd. Nr. 3: 240.000,00 EUR brieflose Grundschuld mit 19 % Zinsen jährlich für die Kreissparkasse Grafschaft Bentheim zu Nordhorn, Nordhorn, Register: AG Osnabrück HRA 130464. Vollstreckbar nach § 800 ZPO.
Gemäß Schreiben der Kreissparkasse Grafschaft Bentheim zu Nordhorn valutieren die o. g. eingetragenen Grundschulden:
Abt. III lfd. Nr. 1: 70.000,00 €,
Abt. III lfd. Nr. 3: 240.000,00 €,
in Höhe von insgesamt 872.742,28 € per 10.02.2023 (Darlehn der Insolvenzschuldnerin). Bei der Grundschuld zur lfd. Nr. 2 handelt es sich um das Finanzierungsdarlehn der Frau Buscher und des Herrn Geerties.
Der geschlossene Bauträgervertrag sieht einen Kaufpreis in Höhe von 389.500,00 € vor.
Folgende Raten wurde nach Baufortschritt bisher entrichtet:
116.850,00 €
am 27.08.2021
109.060,00 €
am 25.01.2022
46.350,50 €
am 14.03.2022
51.803,50 €
am 20.07.2022
45.961,00 €
am 22.12.2022
Der Bau wurde bereits bezogen. Eine Abnahme soll hingegen noch nicht erfolgt sein. Zugunsten der Schuldnerin wurde eine Forderung in Höhe von 19.475,00 sowie 1.237,00 € geltend gemacht.
Nach Aufforderung durch den Unterzeichner wurde zunächst die Aufrechnung mit Mängeln erklärt. Ferner bestätigte der Geschäftsführer, dass das Bauvorhaben noch nicht fertiggestellt worden ist. Die Schlussrate ist daher nicht fällig. Die weiteren Ermittlungen haben ergeben, dass zur Fertigstellung des Bauvorhabens ein höherer Betrag als die noch offene Forderung erforderlich ist. Der Eintritt in den Bauträgervertrag erscheint daher als wirtschaftlich nicht sinnvoll. Massezuflüsse können daher nicht realisiert werden.
Auf Grund der eingetragenen Auflassungsvormerkung hat der Unterzeichner die Auflassung zu erklären.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn keine schriftlichen Erklärungen zur Akte eingereicht werden. Zustimmung sowie Ablehnung können schriftlich bis zum 21.06.2023 einschließlich gegenüber dem Gericht zur Akte mitgeteilt werden. Eingänge nach dem 21.06.2023 dürfen nicht berücksichtigt werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Nordhorn - Insolvenzabteilung -, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272440532986-000215867 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Nordhorn, 06.06.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 7 IN 11/23 · ACN Bauen und Wohnen GmbH · Insolvenzgericht Nordhorn
- Insolvenzgericht
- Nordhorn
- Aktenzeichen
- 7 IN 11/23
- Wirksam am
- 03.04.2023
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 213305
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Tim Ettner, Jahnstraße 2, 48529 Nordhorn, Tel.: 05921/819470, Fax: 05921/8194720, E-Mail: kanzlei@ra-pannenborg.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 03.05.2023 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 24.05.2023, 10:30 Uhr, Saal 42, Amtsgericht Nordhorn, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Nordhorn - Insolvenzabteilung -, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272440532986-000215867 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Nordhorn, 31.03.2023
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Insolvenzbekanntmachung 7 IN 11/23 · ACN Bauen und Wohnen GmbH · Insolvenzgericht Nordhorn
- Insolvenzgericht
- Nordhorn
- Aktenzeichen
- 7 IN 11/23
- Wirksam am
- 14.02.2023
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 213305
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
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Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
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Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
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HRB 213305 HRB 213305: ACN Bauen und Wohnen GmbH, Nordhorn, Schlinghook 11, 48531 Nordhorn. Geschäftsanschrift: Firnhaberstraße 8, 48529 Nordhorn.
HRB 213305 HRB 213305: ACN Bauen und Wohnen GmbH, Nordhorn, Schlinghook 11, 48531 Nordhorn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.01.2019 mit Änderung vom 07.02.2019. Geschäftsanschrift: Sc…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.