HRB 421368
Achat Hotel- und Immobilienbetriebsgesellschaft mbH
aktuell 24 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Mannheim
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Mannheim
- Datenstand
- 2024-03-30
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-03-30 Chronologischen Auszug ansehenHistorischer Auszug
Historischer Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung.
Historischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
16 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- IP Immobiliendienst und Projektaufbereitungs GmbH Hockenheim
- Achat Hotel- und Immobilienbetriebsgesellschaft mbH Hockenheim
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzplan 4 IN 2454/24 · Achat Hotel- und Immobilienbetriebsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Mannheim
- Insolvenzgericht
- Mannheim
- Aktenzeichen
- 4 IN 2454/24
- Wirksam am
- 04.12.2025
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 421368
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Achat Hotel- und Immobilienbetriebsgesellschaft mbH, Konrad-Zuse-Ring 23, 68163 Mannheim, vertreten durch die Geschäftsführer Johann Philipp Wilderich Hubertus Lothar Freiherr von Bodman und Andre Hintzen
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 421368
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte act AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Zeppelinallee 77, 60487 Frankfurt
Das Verfahren wird nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans zum 05.12.2025 aufgehoben.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 04.12.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzplan 4 IN 2454/24 · Achat Hotel- und Immobilienbetriebsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Mannheim
- Insolvenzgericht
- Mannheim
- Aktenzeichen
- 4 IN 2454/24
- Wirksam am
- 28.10.2025
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 421368
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Achat Hotel- und Immobilienbetriebsgesellschaft mbH, Konrad-Zuse-Ring 23, 68163 Mannheim, vertreten durch die Geschäftsführer Johann Philipp Wilderich Hubertus Lothar Freiherr von Bodman und Andre Hintzen
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 421368
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte act AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Zeppelinallee 77, 60487 Frankfurt
Die Vergütung des Mitglieds des (vorläufigen) Gläubigerausschusses Michael Klinger wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des (vorläufigen) Gläubigerausschusses vom 17.10.2025.Die Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses beträgt regelmäßig zwischen 50,00 € und 300,00 € je Stunde.Bei der Festsetzung des Stundensatzes sind insbesondere der Umfang der Tätigkeit und die berufliche Qualifikation des Ausschussmitglieds zu berücksichtigen.Die Festsetzung eines Stundensatzes im oberen Bereich der in § 17 InsVV genannten Vergütungsspanne ist im vorliegenden Fall angemessen, weil der Umfang der Tätigkeit in dem Insolvenzverfahren erheblich von dem üblicherweise für einen Gläubigerausschuss anfallenden Tätigkeitsumfang abwich. Bei der Schuldnerin handelte es sich um eine Gesellschaft mit 45 deutschlandweit verteilten Hotels mit ca. 1.400 Arbeitnehmern. Das Mitglied des (vorläufigen) Gläubigerausschusses hatte u.a. über die Durchführung eines strukturierten M&A-Prozesses, über diverse Konzernsachverhalte im Hinblick auf die Tochtergesellschaften, die Umsetzung wesentlicher Sanierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit notwendigen Anpassungen am schuldnerischen Hotelportfolio nebst entsprechender Personalmaßnahmen und den Abschluss einer Investmentvereinbarung mit dem Plansponsor des nun rechtskräftigen Insolvenzplans zu entscheiden.
Der Stundensatz des Mitglieds des (vorläufigen) Gläubigerausschusses für seine Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 30,5 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 27.10.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 4 IN 2454/24 · Achat Hotel- und Immobilienbetriebsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Mannheim
- Insolvenzgericht
- Mannheim
- Aktenzeichen
- 4 IN 2454/24
- Wirksam am
- 14.10.2025
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 421368
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Achat Hotel- und Immobilienbetriebsgesellschaft mbH, Konrad-Zuse-Ring 23, 68163 Mannheim, vertreten durch die Geschäftsführer Johann Philipp Wilderich Hubertus Lothar Freiherr von Bodman und Andre Hintzen
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 421368
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte act AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Zeppelinallee 77, 60487 Frankfurt
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Thomas Rittmeister, M 1, 10, 68161 Mannheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Sachwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Sachwalters vom 08.09.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 15.402.524,34 EUR auszugehen. Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Sachwalters ist der Wert des Vermögens, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt (§ 12a Abs. 1 S. 2 InsVV). Aufgrund der Fortführung des Geschäftsbetriebs werden die nicht verwerteten Vermögensgegenstände mit den Fortführungswerten gemäß der Vermögensübersicht angesetzt.
Der vorläufige Sachwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 49,5 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 08.09.2025 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 12a, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
In der Gesamtschau war ein Übersteigen des Regelsatzes um 49,5 % gerechtfertigt.
Der Geschäftsbetrieb wurde während der vorläufigen Eigenverwaltung unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters vollumfänglich fortgeführt. Die Unternehmensfortführung ist zwar in der Eigenverwaltung der Regelfall, dennoch ist ein Zuschlag hierfür anerkannt (BGH vom 21.07.2016 - IX ZB 70/14, Rn. 66), soweit die Überwachung der Betriebsfortführung die Arbeitskraft des vorläufigen Sachwalters in überdurchschnittlichem Umfang in Anspruch genommen hat. Aufgrund der Größe des schuldnerischen Unternehmens und den deutschlandweit verteilten Hotels mit ca. 1.400 Arbeitnehmern war die Überwachungstätigkeit weit überdurchschnittlich und mit enormem zeitlichem Arbeitsaufwand für den vorläufigen Sachwalter und seine Mitarbeiter verbunden. Die Schuldnerin betrieb als operative Gesellschaft der ACHAT-Gruppe unter der Marke ACHAT bei Verfahrenseinleitung deutschlandweit 45 Hotels (Betriebsstätten).Soweit durch die Schuldnerin neue Dienstleister und Berater beauftragt wurden, wurde die Notwendigkeit und die entsprechenden Vertragsbedingungen zuvor vom vorläufigen Sachwalter geprüft. Aufgrund der wirtschaftlichen Verflechtungen zu einer weiteren Gesellschaft (LOGINN) war auch ein Austausch mit dem dortigen vorläufigen Sachwalter erforderlich.
Darüber hinaus waren die Anträge auf Erteilung von Einzelermächtigungen zur Begründung von ernormen Masseverbindlichkeiten sowie zur Aufnahme eines Massekredits zu prüfen und gegenüber dem Gericht Stellung zu nehmen.
Bei der Zuschlagshöhe wurde auch der Mehraufwand aufgrund der Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses berücksichtigt. Auch wenn die Einholung von Zustimmungen des Gläubigerausschusses und die Information der Mitglieder in Eigenverwaltungsverfahren nicht dem (vorläufigen) Sachwalter, sondern vielmehr der Schuldnerin obliegt (§ 276 InsO), verursacht der Gläubigerausschuss auch für den vorläufigen Sachwalter einen Mehraufwand. Anderseits ist der vorläufige Gläubigerausschuss aufgrund seiner Überwachungsfunktion und seinen Aufgaben in der Lage, den vorläufigen Sachwalter zu entlasten, weshalb ein Zuschlag lediglich einen geringen Umfang hat (vgl. BGH vom 21.07.2016, IX ZB 70/14, Rn. 76).
Ebenso war die Einbindung bei den Sanierungsmaßnahmen zuschlagserhöhend swoie die große Anzahl an Beteiligten zu berücksichtigen, die einen extrem hohen Kommunikationsaufwand mit sich brachten.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 175,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 14.10.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzplan 4 IN 2454/24 · Achat Hotel- und Immobilienbetriebsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Mannheim
- Insolvenzgericht
- Mannheim
- Aktenzeichen
- 4 IN 2454/24
- Wirksam am
- 02.10.2025
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 421368
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Achat Hotel- und Immobilienbetriebsgesellschaft mbH, Konrad-Zuse-Ring 23, 68163 Mannheim, vertreten durch die Geschäftsführer Johann Philipp Wilderich Hubertus Lothar Freiherr von Bodman und Andre Hintzen
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 421368
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte act AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Zeppelinallee 77, 60487 Frankfurt
Die Vergütung des Mitglieds des vorläufigen und endgültigen Gläubigerausschusses Bundesagentur für Arbeit wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des vorläufigen und endgültigen Gläubigerausschusses vom 14.08.2025.Es wurde ein Stundensatz von 200,00 € geltend gemacht mit nachfolgender Begründung:
besondere berufliche Stellung, Sachkunde und Qualifikation des Mitgliedes
Seit mehr als 10 Jahren in zahlreichen Gläubigerausschüssen bestellt, auch in Großverfahren aktive Mitwirkung in Gläubigerausschüssen ist wichtiger Bestandteil der beruflichen Tätigkeit Mitwirkung auch außerhalb der Sitzungen, einige bilaterale Telefonate und Emails mit anderen Gläubigerausschussmitgliedern und der Eigenverwaltung /Sachwaltung Umfangreiche Betriebsfortführung während des vorläufigen und eröffneten Verfahrens Besondere Haftungsrisiken Mitarbeiteranzahl- Tatsächliche und rechtliche Probleme, vor allem bei der Unternehmensfortführung, es wurde kein M und A Prozess aufgesetzt, einige Hotels wurden mit den bestehenden Mitarbeitern an Interessenten abgegeben Hochkomplexes Verfahren, Zeitaufwändige Entscheidungsfindung mit Eigenverwaltung, Sachwaltung und GläubigerausschussDie Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses beträgt regelmäßig zwischen 50,00 € und 300,00 € je Stunde.Bei der Festsetzung des Stundensatzes sind insbesondere der Umfang der Tätigkeit und die berufliche Qualifikation des Ausschussmitglieds zu berücksichtigen.Der Stundensatz des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses für die Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss von 200,00 EUR ist gerechtfertigt. Das Mitglied des Gläubigerausschusses wird regelmäßig in Großverfahren bestellt und verfügt über eine besondere Sachkunde.
Die Schuldnerin unterhielt 45 Betriebsstätten und beschäfttigte mehr als 1300 Arbeitnehmer. Für die verschiedenen Betriebsstätten waren verschiedene Lösungen zu finden und der Insolvenzplan zu prüfen. Für 22,05 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt 4.410,00 EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.Von der festgesetzten Vergütung entfällt ein Anteil 8,35 Stunden, somit von 1.670,00 € nebst Umsatzsteuer von 317,30 € auf die Tätigkeit als Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses.Von der festgesetzten Vergütung entfällt ein Anteil von 13,7 Stunden, somit 2.740 € nebst Umsatzsteuer von 520,60 € auf die Tätigkeit als Mitglied des Gläubigerausschusses.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde im Folgenden: Beschwerde oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 02.10.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 4 IN 2454/24 · Achat Hotel- und Immobilienbetriebsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Mannheim
- Insolvenzgericht
- Mannheim
- Aktenzeichen
- 4 IN 2454/24
- Wirksam am
- 13.08.2025
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 421368
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Achat Hotel- und Immobilienbetriebsgesellschaft mbH, Konrad-Zuse-Ring 23, 68163 Mannheim, vertreten durch die Geschäftsführer Johann Philipp Wilderich Hubertus Lothar Freiherr von Bodman und Andre Hintzen
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 421368
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte act AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Zeppelinallee 77, 60487 Frankfurt
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 1551-1572 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.08.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. Eine Forderung, die ein Insolvenzgläubiger, der Schuldner oder der Sachwalter bestritten hat, gilt nicht als festgestellt.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 13.08.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 4 IN 2454/24 · Achat Hotel- und Immobilienbetriebsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Mannheim
- Insolvenzgericht
- Mannheim
- Aktenzeichen
- 4 IN 2454/24
- Wirksam am
- 18.07.2025
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 421368
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Achat Hotel- und Immobilienbetriebsgesellschaft mbH, Konrad-Zuse-Ring 23, 68163 Mannheim, vertreten durch die Geschäftsführer Johann Philipp Wilderich Hubertus Lothar Freiherr von Bodman und Andre Hintzen
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 421368
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte act AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Zeppelinallee 77, 60487 Frankfurt
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 1532-1550 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.08.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 18.07.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzplan 4 IN 2454/24 · Achat Hotel- und Immobilienbetriebsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Mannheim
- Insolvenzgericht
- Mannheim
- Aktenzeichen
- 4 IN 2454/24
- Wirksam am
- 01.07.2025
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 421368
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Achat Hotel- und Immobilienbetriebsgesellschaft mbH, Konrad-Zuse-Ring 23, 68163 Mannheim, vertreten durch die Geschäftsführer Johann Philipp Wilderich Hubertus Lothar Freiherr von Bodman und Andre Hintzen
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 421368
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte act AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Zeppelinallee 77, 60487 Frankfurt
Terminsbestimmung:
Termin zur
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
wird bestimmt auf
Donnerstag, 17.07.2025, 10:00 Uhr
im Gebäude des Landgericht Mannheim, 68159 Mannheim A 1, 1, Erdgeschoss Saal 1
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können der vollständige Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gegen einen späteren gerichtlichen Beschluss, durch den nach Annahme des Planes durch die Beteiligten der Insolvenzplan bestätigt wird (§§ 248 bis
252 InsO), die sofortige Beschwerde gemäß § 253 Abs. 2 InsO nur dann zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und gegen den Plan gestimmt hat und mit präsenten Beweismitteln glaubhaft macht hat, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne den Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 251 Abs. 3 InsO genannten Mitteln ausgeglichen werden kann.
Bitte beachten Sie, dass die Termine im Gebäudes des Landgerichts Mannheim (Mannheim A 1, 1, dort Erdgeschoss) stattfinden. Der genaue Sitzungssaal wird am Terminstag auch im Gebäudes des LG Mannheim durch Aushang transparent gemacht.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 30.06.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 4 IN 2454/24 · Achat Hotel- und Immobilienbetriebsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Mannheim
- Insolvenzgericht
- Mannheim
- Aktenzeichen
- 4 IN 2454/24
- Wirksam am
- 26.06.2025
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 421368
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Achat Hotel- und Immobilienbetriebsgesellschaft mbH, Konrad-Zuse-Ring 23, 68163 Mannheim, vertreten durch die Geschäftsführer Johann Philipp Wilderich Hubertus Lothar Freiherr von Bodman und Andre Hintzen
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 421368
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte act AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Zeppelinallee 77, 60487 Frankfurt
1. Die Prüfung der bis 26.06.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.07.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 26.06.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 4 IN 2454/24 · Achat Hotel- und Immobilienbetriebsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Mannheim
- Insolvenzgericht
- Mannheim
- Aktenzeichen
- 4 IN 2454/24
- Wirksam am
- 03.03.2025
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 421368
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Achat Hotel- und Immobilienbetriebsgesellschaft mbH,
Konrad-Zuse-Ring 23, 68163 Mannheim,
vertreten durch die Geschäftsführer Johann Philipp Wilderich Hubertus Lothar Freiherr von Bodman und Andre Hintzen
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 421368,
Gegenstand des Unternehmens: die Konzeption, Planung und Aufbereitung und der Betrieb von Hotels, Boardinghäusern, gastronomischen Einrichtungen und sonstigen Immobilienprojekten sowie die Vornahme aller hiermit in Zusammenhang stehenden Hilfs- und Nebengeschäfte, die unmittelbar oder mittelbar zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte act AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Zeppelinallee 77, 60487 Frankfurt
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.03.2025 um 11.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Thomas Rittmeister
M 1, 10, 68161 Mannheim
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 14.04.2025 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Sachwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 23.04.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters bzw. Wahl eines Insolvenzverwalters, über die Beibehaltung/Besetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 i.V.m. § 160 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen, insbesondere Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder eines Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert; Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert §§162, 163), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit bestimmter Rechtsgeschäfte der Schuldnerin durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 12.05.2025, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 129, 1. OG, Schloss, Westflügel, 68159 Mannheim
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 12.05.2025, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 129, 1. OG, Schloss, Westflügel, 68159 Mannheim
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Mit Beschluss vom 26.11.2024 wurde ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Dieser wird bis zur ersten Gläubigerversammlung beibehalten. Er besteht aus folgenden Mitgliedern :
- Bundesagentur für Arbeit, Brauerstraße 10, 76135 Karlsruhe
- Dr. Thomas Wirth, Augustaanlage 32, 68165 Mannheim
- Michael Klinger, Konrad-Zuse-Ring 23, 68163 Mannheim
- Comfort Hotel Verwaltungs GmbH, Günther-Wagner-Allee 13, 30177 Hannover
- Karim Zarini, Friedhofsallee 126, 23554 Lübeck
9. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 01.03.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 2454/24 · ACHAT Hotel- und Immobilienbetriebsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Mannheim
- Insolvenzgericht
- Mannheim
- Aktenzeichen
- 4 IN 2454/24
- Wirksam am
- 28.11.2024
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 421368
In dem Verfahren über den Antrag d.
ACHAT Hotel- und Immobilienbetriebsgesellschaft mbH, Konrad-Zuse-Ring 23, 68163 Mannheim, vertreten durch die Geschäftsführer Johann Philipp Wilderich Hubertus Lothar Freiherr von Bodman und Andre Hintzen
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 421368
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte act AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Zeppelinallee 77, 60487 Frankfurt
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Zur Verhütung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 27.11.2024 um 12:00 Uhr vorläufige Eigenverwaltung angeordnet, § 270b Absatz 1 Satz 1 InsO.
1. Zum vorläufigen Sachwalter wird
Herr Rechtsanwalt Thomas Rittmeister
M 1, 10, 68161 Mannheim
bestellt.
2. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§§ 21 Absatz 2 Nummer 3, 270c Absatz 3 InsO).
3. Der vorläufige Sachwalter hat die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin zu prüfen und die Geschäftsführung sowie die Ausgaben für die Lebensführung zu überwachen. Sie ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Sachwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und ihm alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen (§§ 270b Absatz 1 Satz 1, 274 Absatz 2 Satz 1 und 3, 22 Absatz 3 InsO).
4. Stellt der vorläufige Sachwalter Umstände fest, die erwarten lassen, dass die Fortsetzung der Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird, so hat er dies unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem vorläufigen Gläubigerausschuss anzuzeigen (§§ 270b Absatz 1 Satz 1, 274 Absatz 3 Satz 1 InsO); ggf. ist gemäß § 274 Absatz 3 Satz 2 InsO zu verfahren.
5. Die Schuldnerin ist bis zur Entscheidung über den Insolvenzeröffnungsantrag berechtigt, unter Aufsicht des vorläufigen Sachwalters die künftige Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen, jedoch nur zu dem Zweck der künftigen gemeinschaftlichen Befriedigung der Insolvenzgläubiger. Zahlungen für Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer im Sinne von § 266a StGB an die jeweiligen Sozialkassen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters wirksam.
6. Der vorläufige Sachwalter wird zugleich beauftragt, sachverständig zu prüfen, ob ein für die Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und ob eine kostendeckende Masse vorhanden ist.
7. Der vorläufige Sachwalter wird gemäß § 270c Absatz 1 InsO beauftragt Bericht zu erstatten über
a. die von der Schuldnerin vorgelegte Eigenverwaltungsplanung, insbesondere, ob diese von den erkannten und erkennbaren tatsächlichen Gegebenheiten ausgeht, schlüssig ist und durchführbar erscheint und unter Beachtung von § 12 Abs. 1 InsVV Mehr- oder Minderkosten im Rahmen der Eigenverwaltung im Vergleich zu einem Regelverfahren und im Verhältnis zur Insolvenzmasse voraussichtlich anfallen werden;
b. die Vollständigkeit und Geeignetheit der Rechnungslegung und Buchführung als Grundlage für die Eigenverwaltungsplanung, insbesondere für die Finanzplanung;
c. das Bestehen von Haftungsansprüchen der Schuldnerin gegen amtierende oder ehemalige Mitglieder der Organe.
8. Die Schuldnerin hat dem Gericht und dem vorläufigen Sachwalter unverzüglich wesentliche Änderungen mitzuteilen, welche die Eigenverwaltungsplanung betreffen (§ 270c Absatz 2 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 27.11.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 421368 HRB 421368: Achat Hotel- und Immobilienbetriebsgesellschaft mbH, Mannheim, Harrlachweg 5, 68163 Mannheim. Neue Geschäftsanschrift: Konrad-Zuse-Ring 23, 68163 Mannheim.
HRB 421368 HRB 421368: Achat Hotel- und Immobilienbetriebsgesellschaft mbH, Mannheim, Harrlachweg 5, 68163 Mannheim. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.…
HRB 421368 HRB 421368: Achat Hotel- und Immobilienbetriebsgesellschaft mbH, Mannheim, Harrlachweg 5, 68163 Mannheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Kotter, Wilhelm, Bad Griesbach, *XX.XX.XXXX.
HRB 421368 HRB 421368: Achat Hotel- und Immobilienbetriebsgesellschaft mbH, Mannheim, Harrlachweg 5, 68163 Mannheim. Bestellt als Geschäftsführer: Freiherr von Bodman, Philipp, Mannheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsb…
HRB 421368 HRB 421368: Achat Hotel- und Immobilienbetriebsgesellschaft mbH, Mannheim, Harrlachweg 5, 68163 Mannheim. Mit der "Comfort Hotel Beteiligungs GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 727366) wurde am 25.10.…
HRB 421368 HRB 421368:Achat Hotel- und Immobilienbetriebsgesellschaft mbH, Mannheim, Harrlachweg 5, 68163 Mannheim.Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Kotter, Wilhelm, Bad Griesbach, *XX.XX.XXXX, mit d…
HRB 421368 HRB 421368:Achat Hotel- und Immobilienbetriebsgesellschaft mbH, Mannheim, Harrlachweg 5, 68163 Mannheim.Die Gesellschafterversammlung vom 18.07.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Abs. 1 …
HRB 421368 Achat Hotel- und Immobilienbetriebsgesellschaft mbH, Hockenheim, Untere Hauptstr. 11, 68766 Hockenheim. Die Gesellschafterversammlung vom 17.04.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 …
HRB 421368 Achat Hotel- und Immobilienbetriebsgesellschaft mbH, Hockenheim, Untere Hauptstr. 11, 68766 Hockenheim. Die Gesellschafterversammlung vom 18.07.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Abs. 1 …
HRB 421368 Achat Hotel- und Immobilienbetriebsgesellschaft mbH, Hockenheim, Untere Hauptstr. 11, 68766 Hockenheim. Die Gesellschafterversammlung vom 27.07.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Abs. 1 …
HRB 421368 Achat Hotel- und Immobilienbetriebsgesellschaft mbH, Hockenheim, Untere Hauptstr. 11, 68766 Hockenheim. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Untere Hauptstr. 11, 68766 Hockenheim.…
HRB 421368 Achat Hotel- und Immobilienbetriebsgesellschaft mbH, Hockenheim, (Untere Hauptstr. 11, 68766 Hockenheim).Die Gesellschafterversammlung vom 12.08.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Abs. 1…
HRB 421368 Achat Hotel- und Immobilienbetriebsgesellschaft mbH, Hockenheim (Untere Hauptstr. 11, 68766 Hockenheim). Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.07.2008 auf 1.512.000,00 EUR…
HRB 421368 Achat Hotel- und Immobilienbetriebsgesellschaft mbH, Hockenheim (Untere Hauptstr. 11, 68766 Hockenheim). Die Gesellschafterversammlung vom 14.05.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stamm…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.