HRB 56352
ACENDIS Handels GmbH
aktuell 21 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Wohlenbergstraße 5, 30179 HannoverGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Hannover
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 25.06.2020
- Datenstand
- 2025-10-30
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Hasan Sahin
Hannover
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsanschrift
Weitere Unternehmen an dieser Anschrift
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Medicana International GmbH
HRB 213871 · Amtsgericht Hannover
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- DELTA TRADE COMPANY Medizinhandels GmbH Hannover
Gegenstand des Unternehmens
(1) Handel, Import- und Export, Vertrieb von medizinischen Waren aller Art (Gebrauchs- und Verbrauchsgüter), sowie der Handel mit sonstigen Waren aller Art, einschließlich gewerblicher Produkte und Dienstleistungen, Werbeartikel, Präsentationssystemen und Shopsystemen, Beteiligungen an Unternehmen. (2) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann sich insbesondere an anderen Unternehmen, auch wenn sie einen anderen Unternehmensgegenstand haben, beteiligen, sie erwerben, die Geschäftsführung für solche Unternehmen übernehmen sowie Zweigniederlassungen errichten.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 909 IN 242/19 - 3 - · ACENDIS Handels GmbH · Insolvenzgericht Hannover
- Insolvenzgericht
- Hannover
- Aktenzeichen
- 909 IN 242/19 - 3 -
- Wirksam am
- 22.10.2026
- Registerbezug
- Hannover, HRB 56352
EUR
90 % der Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 23.09.2026 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Andre Hildebrandt die Festsetzung eines Vorschusses auf seine Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 95,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Vergütung ist aus der Insolvenzmasse zu zahlen. Die aus der Insolvenzmasse beglichenen Prämien für die D&O-Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung des Gläubigerausschusses in Höhe von insgesamt EUR stellen Massekosten gem. § 54 Nr. 2 InsO dar und sind nicht auf die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds anzurechnen.
Der Insolvenzverwalter wurde zu dem Antrag gehört.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 21.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 909 IN 242/19 - 3 - · ACENDIS Handels GmbH · Insolvenzgericht Hannover
- Insolvenzgericht
- Hannover
- Aktenzeichen
- 909 IN 242/19 - 3 -
- Wirksam am
- 08.03.2024
- Registerbezug
- Hannover, HRB 56352
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Simon Braun, An der Börse 2, 30159 Hannover, Tel.: 0511 1322320-0, Fax: 0511 1322320-9, Internet: www.Muenzel-boehm.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 2.000.000,00 EUR. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 9.427.808,35 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 08.03.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 909 IN 242/19 - 3 - · ACENDIS Handels GmbH · Insolvenzgericht Hannover
- Insolvenzgericht
- Hannover
- Aktenzeichen
- 909 IN 242/19 - 3 -
- Wirksam am
- 26.02.2024
- Registerbezug
- Hannover, HRB 56352
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Simon Braun, An der Börse 2, 30159 Hannover, Tel.: 0511 1322320-0, Fax: 0511 1322320-9, Internet: www.Muenzel-boehm.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 2.000.000,00 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 9.427.808,35 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 23.02.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 909 IN 242/19 - 3 - · ACENDIS Handels GmbH · Insolvenzgericht Hannover
- Insolvenzgericht
- Hannover
- Aktenzeichen
- 909 IN 242/19 - 3 -
- Wirksam am
- 16.05.2023
- Registerbezug
- Hannover, HRB 56352
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 26.06.2023 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 15.05.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 909 IN 242/19 - 3 - · ACENDIS Handels GmbH · Insolvenzgericht Hannover
- Insolvenzgericht
- Hannover
- Aktenzeichen
- 909 IN 242/19 - 3 -
- Wirksam am
- 20.09.2021
- Registerbezug
- Hannover, HRB 56352
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 01.11.2021 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 20.09.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 909 IN 242/19 - 3 - · ACENDIS Handels GmbH · Insolvenzgericht Hannover
- Insolvenzgericht
- Hannover
- Aktenzeichen
- 909 IN 242/19 - 3 -
- Wirksam am
- 23.09.2020
- Registerbezug
- Hannover, HRB 56352
Handels GmbH, Wohlenbergstraße 5, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 56352),
vertr. d.: Hasan Sahin, Löwenstr. 12, 30175 Hannover, (Geschäftsführer), sind
die Vergütung und Auslagen des Sachwalters Rechtsanwalt Simon Braun festgesetzt
worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung
wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR Nettovergütung gemäß InsVV
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 16 %
EUR Auslagen zuzüglich
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 16 %
EUR Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 16 %
EUR abzüglich Vorschuss
EUR Gesamtbetrag
Dem Sachwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des
Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 01.07.2020 (eingegangen am 02.07.2020) beantragte der
Sachwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu
berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine
Regelvergütung in Höhe von EUR.
Dem Sachwalter stehen 60% der Regelvergütung des Insolvenzverwalters als dessen
Regelvergütung zu. Daher waren 52.141,91 € festzusetzen.
Diesem Betrag wurde ein Zuschlag von 25% für die Tätigkeit als vorläufiger
Sachwalter sowie ein zuschlag von 15% für gesteigerter Überwachungsaufwand
hinzuaddiert.
Antragsgemäß wurde ein Abschlag in Höhe von 10% für die die vorzeitige
Beendigung des Eigenverwaltungsverfahrens vorgenommen.
Der vom Sachwalter zusätzlich beantragte Zuschlag in Höhe von 10% für die
Stellungnahme zum Insolvenzplan der Schuldnerin wurde abgesetzt.
Dieser beantragte Zuschlag wurde damit begründet, dass eine ausführliche
Stellungnahme (11 Seiten) vorgenommen worden ist. Weiterhin wurde ausgeführt,
dass die darin enthaltenen Ausführungen mitursächlich dafür waren, dass der
durch die Mehrheit der abstimmenden Gläubigergruppen angenommenen Plan die
gerichtliche Bestätigung versagt geblieben ist. Aus diesem Grunde ist der
Antragsteller der Auffassung, dass sowohl der Umfang als auch die
Bearbeitungstiefe der Stellungnahme über die üblichen Stellungnahmen eines
Sachwalters zu einem von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplan hinaus geht.
Das Gericht hat mit Schreiben vom 09.09.2020 u. a. dem Sachwalter mitgeteilt,
dass der beantragte Zuschlag für die Stellungnahme zum Insolvenzplan so nicht
festgesetzt werden kann, da nach hiesiger Einschätzung die Formulierung einer
Stellungnahme eine Regelaufgabe dar stellt. Es wurde dem Antragsteller die
Möglichkeit eingeräumt gegen die beabsichtigte Absetzung Stellung zu nehmen.
Mit Schreiben vom 21.09.2020 (eingegangen am 21.09.2020) hat er die
Gelegenheit ergriffen und dargestellt, dass der Insolvenzplan mit ihm im
Vorfeld nicht abgestimmt worden sei und dadurch eine vertiefte Befassung mit
den Regelungen stattfand. Dies habe dazu geführt, dass der Insolvenzplan nicht
bestätigt wurde und daher zum Wohle der Gläubigergesamtheit in einer deutlich
überobligatorischen Weise die Annahme eines gläubigerschädigenden und zudem
handwerklich mangelhaften Insolvenzplans verhindert. Daher fußt die
Stellungnahme auf ein Arbeisteinsatz, welcher das übliche Maß hinaus geht.
Der Sachwalter verweist abschließend darauf, dass weder die Schuldnerin noch
der Gläubigerausschuss zu dem Vergütungsfestsetzungsantrag Bedenken geäußert
hat.
In der Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass ein Zuschlag zu
gewähren ist, wenn der Sachwalter einen Insolvenzplan erabeitet hat.
Hier ist der Insolvenzplan durch die Schuldnerin erstellt worden.
Die Begründung des Sachwalters, dass seine Stellungnahme erfolgreich in dem
Sinne war, dass der Plan nicht bestätigt worden ist, ist bei der Entscheidung,
ob für das Erstellen der Stellungnahme ein Zuschlag zu gewähren ist, ohne
relevanz. Genauso wenig spielt bei der Festsetzung eine Rolle, aus wie vielen
Seiten die Stellungnahme bestand, noch wie der Sachwalter den Insolvenzplan
inhaltlich bewertet.
Bei der Gewährung eines Zuschlages spielt einzig eine Rolle, ob die Tätigkeit
des Sachwalters den Regelaufgaben zuzuordnen ist.
In seiner Stellungnahme vom 21.09.2020 führt der Antragsteller u. a. aus, dass,
wenn der Insolvenzplan mit ihm abgestimmt worden wäre, hätte er auf die
Geltungmachung eines Zuschlages verzichtet.
Dies bestätigt die gerichtliche Auffassung, dass eine Stellungnahme zu einem
Insolvenzplan der Schuldnerin eine Regeaufgabe des Sachwalters darstellt
unabhängig von der Qualität des Plans und der inhaltliche Bewertung durch ihn
selbst.
Eine erfolgsabhängige Vergütung ist weder für die Tätigkeit als vorläufigen
Insolvenzverwalters noch für die Tätigkeit als Insolvenzverwalter vorgesehen.
Dies gilt, nach Einschätzung des Gerichtes, auch für den Sachwalter.
Aus diesem Grunde ist der beantragte Zuschlag abzusetzen.
Des Weiteren hat das Gericht die vom Sachwalter beantragte Umsatzsteuer in Höhe
von 19% nicht festgesetzt, sondern lediglich den Steuersatz, welcher zum
Zeitpunkt des Einganges des Antrags (bei Gericht) galt. Da der Antrag am
02.07.2020 eingegangen ist, war der Steuersatz von 16% zugrunde zulegen.
In dem Schriftsatz vom 21.09.2020 äußert der Sachwalter zudem eine Rüge
bezüglich einer nicht ausreichenden Gewährung des rechtlichen Gehörs.
Es ist zutreffend, dass das Gericht den Sachwalter eine Frist zur Abgabe einer
Stellungnahme binnen 5 Tagen im Schreiben vom 09.09.2020 vorgegeben hat. Diese
ist gemäß des Vermerkes der zuständigen Serviceeinheit am 10.9.2020 abgegangen.
Mit Schreiben vom 16.09.2020 (eingegangen am 16.09.2020) hat der Sachwalter
mitgeteilt, dass das gerichtliche Schreiben am 15.09.2020 bei ihm eingegangen
ist und er insoweit um stillschweigende Fristverlängerung gebeten hat. Das
Gericht hat die stillschweigende Fristverlängerung gewährt und hat auch nicht
nach Ablauf der gesetzten Frist dem Sachwalter Erinnerungs- oder gar
Aufforderungsschreiben zugesandt noch die Festsetzung vorgenommen.
Grundsätzlich ist das Gericht der Auffassung, dass ein hochprofessioneller
Insolvenzverwalter, Sachwalter oder entsprechend der vorläufige
insolvenzverwalter als auch der vorläufige Sachwalter mit einem bewährten
Mitarbeiterteam in der Lage sein muss, auch innerhalb einer kurzen Frist,
Sachverhalte zu erläutern, erst Recht und vor allem, wenn es um erläuternde und
/oder grundsätzliche Ergänzungen zu einem gestellten
Vergütungsfestsetzungsantrag geht. Schließlich basiert dieser auf vielen
Überlegungen, die dazu führen, dass auch in einer kurzen Frist, Ergänzungen
dazu vom Antragsteller erwartet werden können.
Daher gibt es keine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch die vom Gericht
vorgegebene "5-Tages-Frist". ŽDamit läuft die Rüge ins Leere.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO sind in Höhe von
EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 16 % festzusetzen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung
-, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg
1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover einzulegen. Die befristete
Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -,
Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1,
30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 22.09.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 909 IN 242/19 - 3 - · ACENDIS Handels GmbH · Insolvenzgericht Hannover
- Insolvenzgericht
- Hannover
- Aktenzeichen
- 909 IN 242/19 - 3 -
- Wirksam am
- 18.09.2020
- Registerbezug
- Hannover, HRB 56352
Handels GmbH, Wohlenbergstraße 5, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 56352),
vertr. d.: Hasan Sahin, Löwenstr. 12, 30175 Hannover, (Geschäftsführer), wurde
beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird
angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 30.10.2020
bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist
angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine
Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der
Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 17.09.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 909 IN 242/19 - 3 - · ACENDIS Handels GmbH · Insolvenzgericht Hannover
- Insolvenzgericht
- Hannover
- Aktenzeichen
- 909 IN 242/19 - 3 -
- Wirksam am
- 07.07.2020
- Registerbezug
- Hannover, HRB 56352
Handels GmbH, Wohlenbergstraße 5, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 56352),
vertr. d.: Hasan Sahin, Wohlenbergstraße 5, 30179 Hannover, (Geschäftsführer),
wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern sowie den Mitgliedern des
Gläubigerausschusses wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den
Vergütungsantrag des Sachwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme
innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses
Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 06.07.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 56352 HRB 56352: ACENDIS Handels GmbH, Hannover, Wohlenbergstraße 5, 30179 Hannover. Prokura erloschen: Kegler, Gerhard Hubert, Herschbach, *XX.XX.XXXX.
HRB 56352 HRB 56352: ACENDIS Handels GmbH, Hannover, Wohlenbergstraße 5, 30179 Hannover. Nicht mehr Geschäftsführer: Fritsche, Hans Georg, Hannover, *XX.XX.XXXX.
HRB 56352 HRB 56352: ACENDIS Handels GmbH, Hannover, Wohlenbergstraße 5, 30179 Hannover. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hannover (909 IN 242/19 - 3 -) vom 04.05.2020 ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben.…
Insolvenzbekanntmachung 909 IN 242/19 - 3 - · ACENDIS Handels GmbH · Insolvenzgericht Hannover
- Insolvenzgericht
- Hannover
- Aktenzeichen
- 909 IN 242/19 - 3 -
- Wirksam am
- 05.05.2020
- Registerbezug
- Hannover, HRB 56352
Handels GmbH, Wohlenbergstraße 5, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 56352),
vertr. d.: 1. Hasan Sahin, Wohlenbergstraße 5, 30179 Hannover,
(Geschäftsführer), 2. Hans Georg Fritsche, Lüerstraße 10-12, 30175 Hannover,
(SanierungsGeschäftsführer ), ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben
worden. Zum Insolvenzverwalter ist der bisherige Sachwalter, Rechtsanwalt Simon
Braun, An der Börse 2, 30159 Hannover, Tel.: 0511 1322320-0, Fax: 0511
1322320-9, Internet: www.Muenzel-boehm.de, ernannt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 04.05.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzplan 909 IN 242/19 - 3 - · ACENDIS Handels GmbH · Insolvenzgericht Hannover
- Insolvenzgericht
- Hannover
- Aktenzeichen
- 909 IN 242/19 - 3 -
- Wirksam am
- 27.02.2020
- Registerbezug
- Hannover, HRB 56352
Handels GmbH, Wohlenbergstraße 5, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 56352),
vertr. d.: 1. Hasan Sahin, Wohlenbergstraße 5, 30179 Hannover,
(Geschäftsführer), 2. Hans Georg Fritsche, Lüerstraße 10-12, 30175 Hannover,
(SanierungsGeschäftsführer ), ist Termin zur
a) Erörterung des von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans vom
12.12.2019 in der Fassung vom 24.02.2020
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Montag, 16.03.2020, 09:30 Uhr, Saal 226, 2. Obergeschoss, Amtsgericht Hannover,
Dienstgebäude Hamburger Allee 26, 30161 Hannover.
Der Insolvenzplan mit Anlagen, die gemäß § 232 InsO zum Plan vom 12.12.2020
eingegangene Stellungnahme des Sachwalters vom 05.02.2020, die
"Gegenstellungnahme" der Schuldnerin vom 20.02.2020 sowie etwaige noch
eingehende Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen
des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert
werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss,
durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der
Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu
Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Hannover, 27.02.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 909 IN 242/19 - 3 - · ACENDIS Handels GmbH · Insolvenzgericht Hannover
- Insolvenzgericht
- Hannover
- Aktenzeichen
- 909 IN 242/19 - 3 -
- Wirksam am
- 26.02.2020
- Registerbezug
- Hannover, HRB 56352
Handels GmbH, Wohlenbergstraße 5, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 56352),
vertr. d.: 1. Hasan Sahin, Wohlenbergstraße 5, 30179 Hannover,
(Geschäftsführer), 2. Hans Georg Fritsche, Lüerstraße 10-12, 30175 Hannover,
(SanierungsGeschäftsführer ), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird
angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 17.03.2020
bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist
angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine
Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der
Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 25.02.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 909 IN 242/19 - 3 - · ACENDIS Handels GmbH · Insolvenzgericht Hannover
- Insolvenzgericht
- Hannover
- Aktenzeichen
- 909 IN 242/19 - 3 -
- Wirksam am
- 20.02.2020
- Registerbezug
- Hannover, HRB 56352
Handels GmbH, Wohlenbergstraße 5, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 56352),
vertr. d.: 1. Hasan Sahin, Wohlenbergstraße 5, 30179 Hannover,
(Geschäftsführer), 2. Hans Georg Fritsche, Lüerstraße 10-12, 30175 Hannover,
(SanierungsGeschäftsführer ), wird der Erörterungs- und Abstimmungstermin vom
24.02.2020 auf Antrag der Schuldnerin aufgehoben. Ein neuer Termin wird von
Amts wegen bestimmt werden. Die beteiligten Gläubiger werden gebeten, sich als
neuen Termin den 12.03.2020 um 9:30 Uhr vorzumerken. Förmliche Ladung folgt in
den nächsten Tagen gesondert.
Amtsgericht Hannover, 20.02.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzplan 909 IN 242/19 - 3 - · ACENDIS Handels GmbH · Insolvenzgericht Hannover
- Insolvenzgericht
- Hannover
- Aktenzeichen
- 909 IN 242/19 - 3 -
- Wirksam am
- 28.01.2020
- Registerbezug
- Hannover, HRB 56352
Handels GmbH, Wohlenbergstraße 5, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 56352),
vertr. d.: 1. Hasan Sahin, Wohlenbergstraße 5, 30179 Hannover,
(Geschäftsführer), 2. Hans Georg Fritsche, Lüerstraße 10-12, 30175 Hannover,
(SanierungsGeschäftsführer ), ist Termin zur
a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Montag, 24.02.2020, 09:30 Uhr, Saal 226, 2. Obergeschoss, Amtsgericht Hannover,
Dienstgebäude Hamburger Allee 26, 30161 Hannover.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur
Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen
des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert
werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss,
durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der
Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu
Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Hannover, 27.01.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 909 IN 242/19 - 3 - · ACENDIS Handels GmbH · Insolvenzgericht Hannover
- Insolvenzgericht
- Hannover
- Aktenzeichen
- 909 IN 242/19 - 3 -
- Wirksam am
- 08.01.2020
- Registerbezug
- Hannover, HRB 56352
Handels GmbH, Wohlenbergstraße 5, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 56352),
vertr. d.: 1. Hasan Sahin, Wohlenbergstraße 5, 30179 Hannover,
(Geschäftsführer), 2. Hans Georg Fritsche, Lüerstraße 10-12, 30175 Hannover,
(SanierungsGeschäftsführer ), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im
schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 13.02.2020
bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist
angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine
Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der
Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 07.01.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 909 IN 242/19 - 3 - · ACENDIS Handels GmbH · Insolvenzgericht Hannover
- Insolvenzgericht
- Hannover
- Aktenzeichen
- 909 IN 242/19 - 3 -
- Wirksam am
- 16.07.2019
- Registerbezug
- Hannover, HRB 56352
Handels GmbH, Wohlenbergstraße 5, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 56352),
vertr. d.: Hasan Sahin, Wohlenbergstraße 5, 30179 Hannover, (Geschäftsführer),
wird die Veröffentlichungen vom 1.7.19 dahingehend ergänzt und berichtigt, dass
die Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet ist und die Berichterstattung in
der Gläubigerversammlung durch die Schuldnerin, nicht durch den Sachwalter
erfolgen wird.
Amtsgericht Hannover, 16.07.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 56352 HRB 56352: ACENDIS Handels GmbH, Hannover, Wohlenbergstraße 5, 30179 Hannover. Bestellt als Geschäftsführer: Fritsche, Hans Georg, Hannover, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Nam…
Forderungsprüfung 909 IN 242/19 - 3 - · ACENDIS Handels GmbH · Insolvenzgericht Hannover
- Insolvenzgericht
- Hannover
- Aktenzeichen
- 909 IN 242/19 - 3 -
- Wirksam am
- 02.07.2019
- Registerbezug
- Hannover, HRB 56352
Wohlenbergstraße 5, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 56352), vertr. d.: Hasan
Sahin, Wohlenbergstraße 5, 30179 Hannover, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2019
um 12:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Simon Braun, An der Börse 2, 30159 Hannover, Tel.:
0511 1322320-0, Fax: 0511 1322320-9, Internet: www.Muenzel-boehm.de.
Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Hannover ergibt sich aus
Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848, da der Schuldner den Mittelpunkt
seiner hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter unter Beachtung des
§ 174 InsO bis zum 23.08.2019 anzumelden;
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an
beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der
Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Sachwalter zu
leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 25.09.2019, 10:45 Uhr, Saal 226, 2.
Obergeschoss, Amtsgericht Hannover, Dienstgebäude Hamburger Allee 26, 30161
Hannover eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Sachwalter
und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin)
abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Sachwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Sachwalters (§ 160 InsO);
insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der
Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die
Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover -
Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover,
Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 01.07.2019
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 56352 DELTA TRADE COMPANY Medizinhandels GmbH, Hannover, Wohlenbergstraße 5, 30179 Hannover.Die Gesellschafterversammlung vom 23.01.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und § 3 (Gegenst…
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