HRB 1116
Abwicklungsgesellschaft WMK GmbH
aktuell 13 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Werner-von-Siemens-Straße 24, 36041 FuldaGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Fulda
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 13.10.2016
- Datenstand
- 2026-03-18
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Bernd Depping
Essen
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenGeorg Hauer
Fulda
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Walter Musterkollektionen GmbH Fulda
- Walter Musterkollektionen GmbH Sundern
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Bemusterungssystemen und verwandten Geschäften.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Verteilungsverzeichnis 74 IN 45/15 · Walter Musterkollektionen GmbH jetzt Abwicklungsgesellschaft WMK GmbH · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
- Insolvenzgericht
- Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 74 IN 45/15
- Wirksam am
- 26.08.2026
- Registerbezug
- Fulda, HRB 1116
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Fulda unter HRB 1116 eingetragenen Walter Musterkollektionen GmbH jetzt
Abwicklungsgesellschaft WMK GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 24, 36041 Fulda, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Bernd Depping, BDO Restructuring GmbH, Max-Keith-Straße 66, 45136 Essen und Herrn Georg Hauer, Werner-von-Siemens-Straße 24, 36041 Fulda
Verfahrensbevollmächtigte:
Kanzlei am Stadthaus I, Salzstraße 52, 48143 Münster,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 11.118.118,08 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 338.603,88 EUR abzüglich noch zu begleichender Masseverbindlichkeiten zur Verfügung.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 218 B zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
74 IN 45/15
Amtsgericht Münster, 26.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 74 IN 45/15 · Walter Musterkollektionen GmbH jetzt Abwicklungsgesellschaft WMK GmbH · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
- Insolvenzgericht
- Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 74 IN 45/15
- Wirksam am
- 26.08.2026
- Registerbezug
- Fulda, HRB 1116
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Fulda unter HRB 1116 eingetragenen Walter Musterkollektionen GmbH jetzt
Abwicklungsgesellschaft WMK GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 24, 36041 Fulda, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Bernd Depping, BDO Restructuring GmbH, Max-Keith-Straße 66, 45136 Essen und Herrn Georg Hauer, Werner-von-Siemens-Straße 24, 36041 Fulda
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kanzlei am Stadthaus I, Salzstraße 52, 48143 Münster
Insolvenzverwalter: Prof. Dr. Torsten Martini, Kantstraße 164, 10623 Berlin
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx €
Zwischensumme xxx €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx € xxx €
Endbetrag xxx €
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 10.07.2019 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens xxxEUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 1.126.542,82 €.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach xxx (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 175 Gläubigern auf xxx. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 360 % und damit auf den Betrag von xxx€ gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 17.10.2023 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 218 B eingesehen werden.
74 IN 45/15
Amtsgericht Münster, 24.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 74 IN 45/15 · Walter Musterkollektionen GmbH jetzt Abwicklungsgesellschaft WMK GmbH · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
- Insolvenzgericht
- Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 74 IN 45/15
- Wirksam am
- 26.08.2026
- Registerbezug
- Fulda, HRB 1116
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Fulda unter HRB 1116 eingetragenen Walter Musterkollektionen GmbH jetzt
Abwicklungsgesellschaft WMK GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 24, 36041 Fulda, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Bernd Depping, BDO Restructuring GmbH, Max-Keith-Straße 66, 45136 Essen und Herrn Georg Hauer, Werner-von-Siemens-Straße 24, 36041 Fulda
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kanzlei am Stadthaus I, Salzstraße 52, 48143 Münster
vorl. Sachw.:
Rechtsanwalt Prof. Rolf Rattunde, Kurfürstendamm 26 a, 10719 Berlin
werden die Vergütung und Auslagen d. vorl. Sachw. wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx €
Zwischensumme xxx €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx€ xxx €
Endbetrag xxx €
Gründe:
Der/Die vorläuf. Sachw. übt sein/ihr Amt seit dem 16.07.2015 aus. Unstreitig ist, dass er/sie Anspruch auf Vergütung für seine/ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen hat. Auf welche Weise und nach welcher Vorschrift die Vergütung des vorläufigen Sachwalters festzusetzen ist, ist jedoch ebenso ungeklärt wie die Frage, wonach sich die Berechnungsgrundlage bemisst.
Bis zur Klarstellung durch den Gesetzgeber und Ergänzung der maßgeblichen Vorschriften in der InsO bzw. der InsVV erscheint es sachgerecht, die Vergütung d. vorläufigen Sachwalt. über die Verweisungskette der §§ 270a Abs. 1, 274 Abs. 1, 63, 65 InsO i. V. m. § 12 InsVV analog zu ermitteln.
Danach stehen d. vorläufigen Sachwalt. in der Regel 60 % der für den Insolvenzverwalter bestimmten Vergütung zu. Ob dieser Regelsatz aufgrund einer analogen Anwendung des § 11 InsVV nochmals zu reduzieren ist, ist streitig.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung des vorläufigen Sachwalters gemäß § 270a InsO ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat.
Bei Beendigung des Amtes des/der vorl. Sachw. belief sich der Wert der Masse auf 1.082.639,90 € EUR.
Unter Berücksichtigung des maßgeblichen Regelsatzes beträgt die Vergütung demnach xxx EUR.Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 20.01.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2, 3 InsVV insbesondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der/die vorl. Sachw. gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV i. V. m. § 12 Abs. 3 InsVV analog einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 125 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Auf die Vergütung ist ein bereits gezahlter Vorschuss in Höhe von xxx anzurechnen.
Der Restbetrag in Höhe von xxx ist an den vorläufigen Sachwalter aus der Masse zu erstatten.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie steht, soweit beschwert, der Verwalterin/dem Verwalter, der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster oder dem Landgericht Münster, Am Stadtgraben 10, 48143 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 218 B eingesehen werden.
74 IN 45/15
Amtsgericht Münster, 24.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 74 IN 45/15 · Walter Musterkollektionen GmbH jetzt Abwicklungsgesellschaft WMK GmbH · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
- Insolvenzgericht
- Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 74 IN 45/15
- Wirksam am
- 26.08.2026
- Registerbezug
- Fulda, HRB 1116
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Fulda unter HRB 1116 eingetragenen Walter Musterkollektionen GmbH jetzt
Abwicklungsgesellschaft WMK GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 24, 36041 Fulda, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Bernd Depping, BDO Restructuring GmbH, Max-Keith-Straße 66, 45136 Essen und Herrn Georg Hauer, Werner-von-Siemens-Straße 24, 36041 Fulda
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kanzlei am Stadthaus I, Salzstraße 52, 48143 Münster
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
23.10.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 218 B aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
74 IN 45/15
Amtsgericht Münster, 24.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 1116 HRB 1116: Abwicklungsgesellschaft WMK GmbH, Fulda, Werner-von-Siemens-Straße 24, 36041 Fulda. Durch Entscheidung des Insolvenzverwalters vom 23.09.2016 wird ein Rumpfgeschäftsjahr beginnend am 1.10.2015, end…
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HRB 1116 HRB 1116: Walter Musterkollektionen GmbH, Fulda, Werner-von-Siemens-Straße 24, 36041 Fulda. Bestellt als Geschäftsführer: Depping, Bernd, Essen, *XX.XX.XXXX.
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HRB 1116 Walter Musterkollektionen GmbH, Fulda, (Werner-von-Siemens-Straße 24, 36041 Fulda).Nicht mehr Geschäftsführer: Schmuck, Erwin, Diplom-Betriebswirt, Sundern.
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HRB 1116 Walter Musterkollektionen GmbH, Fulda (Werner-von-Siemens-Straße 24, 36041 Fulda). Mit der Silfox Holding GmbH in Emsdetten (HR B 3985 Amtsgericht Steinfurt) als herrschendem Unternehmen ist am 18.04.2008 ei…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.