HRB 100101 früher Amtsgericht Celle
Abwicklungsgesellschaft vdb Bergen GmbH
aktuell 5 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Lange Straße 25, 29451 DannenbergGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Bergen
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 27.07.2020
- Datenstand
- 2025-10-08
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Manfred Schleicher
Leinach
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Wegener & Stapel GmbH, Födertechnik, Maschinen- und Apparatebau Bergen
- Wegener + Stapel Fördertechnik GmbH Bergen
Gegenstand des Unternehmens
die Entwicklung, Planung, Konzeptionierung, Herstellung und der Handel von Anlagen, Maschinen und Serviceleistungen für den logistischen Bereich, insbesondere der Fördertechnik
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 34 IN 27/19 · WEGENER + STAPEL FÖRDERTECHNIK GMBH · Insolvenzgericht Celle
- Insolvenzgericht
- Celle
- Aktenzeichen
- 34 IN 27/19
- Wirksam am
- 07.04.2021
- Registerbezug
- Lüneburg, HRB 100101
WEGENER + STAPEL FÖRDERTECHNIK GMBH, Goldbergweg 22, 29303 Bergen (AG Lüneburg,
HRB 100101),
vertr. d.: 1. Hans-Jörg Braumüller, Ludwig-Leinsing-Str. 2, 87727 Babenhausen,
(Geschäftsführer),
2. Manfred Schleicher, Sankt-Peter-Str. 73, 97274 Leinach, (Geschäftsführer),
sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt
Boris Frhr. v. d. Bussche antragsgemäß festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2
S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der
vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts -
Insolvenzgericht - Celle eingesehen werden. Es war keine Stellungnahme zum
Vergütungsantrag eingegangen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-,
Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem
Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Celle, 02.04.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 34 IN 27/19 · WEGENER + STAPEL FÖRDERTECHNIK GMBH · Insolvenzgericht Celle
- Insolvenzgericht
- Celle
- Aktenzeichen
- 34 IN 27/19
- Wirksam am
- 17.12.2020
- Registerbezug
- Lüneburg, HRB 100101
WEGENER + STAPEL FÖRDERTECHNIK GMBH, Goldbergweg 22, 29303 Bergen (AG Lüneburg,
HRB 100101),
vertr. d.: 1. Hans-Jörg Braumüller, Ludwig-Leinsing-Str. 2, 87727 Babenhausen,
(Geschäftsführer), 2. Manfred Schleicher, Sankt-Peter-Str. 73, 97274 Leinach,
(Geschäftsführer),
wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der
Insolvenzgläubiger sowie der Mitglieder des Gläubigerausschusses zu dem
Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den
29.01.2021 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei
dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Celle, 17.12.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 34 IN 27/19 · WEGENER + STAPEL FÖRDERTECHNIK GMBH · Insolvenzgericht Celle
- Insolvenzgericht
- Celle
- Aktenzeichen
- 34 IN 27/19
- Wirksam am
- 17.07.2020
- Registerbezug
- Lüneburg, HRB 100101
WEGENER + STAPEL FÖRDERTECHNIK GMBH, Goldbergweg 22, 29303 Bergen (AG Lüneburg,
HRB 100101), vertr. d.: 1. Hans-Jörg Braumüller, Ludwig-Leinsing-Str. 2, 87727
Babenhausen, (Geschäftsführer), 2. Manfred Schleicher, Sankt-Peter-Str. 73,
97274 Leinach, (Geschäftsführer),
hat der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Boris Frhr. v. d. Bussche angezeigt,
dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht
ausreicht (§ 208 InsO).
Amtsgericht Celle, 16.07.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 34 IN 27/19 · WEGENER + STAPEL FÖRDERTECHNIK GMBH · Insolvenzgericht Celle
- Insolvenzgericht
- Celle
- Aktenzeichen
- 34 IN 27/19
- Wirksam am
- 02.07.2019
- Registerbezug
- Lüneburg, HRB 100101
WEGENER + STAPEL FÖRDERTECHNIK GMBH, Goldbergweg 22, 29303 Bergen (AG Lüneburg,
HRB 100101),
vertr. d.: 1. Hans-Jörg Braumüller, Ludwig-Leinsing-Str. 2, 87727 Babenhausen,
(Geschäftsführer),
2. Manfred Schleicher, Sankt-Peter-Str. 73, 97274 Leinach, (Geschäftsführer),
ist am 01.07.2019 um 13:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Boris Frhr. v. d. Bussche, Lange Straße 25, 29451 Dannenberg
(Elbe), Tel.: 05861/985560, Fax: 05861/9855621, E-Mail: dannenberg@bsb-inso.de,
Internet: www.bsb-inso.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 19.08.2019 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Freitag, 20.09.2019, 10:00 Uhr, Saal 124,
Eingang 4, EG, Amtsgericht Celle Hauptgebäude, Mühlenstr. 8, 29221 Celle
eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter
und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin)
abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Celle
-Insolvenzabteilung- , Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen. Die Frist
beginnt mit der Zustellung der Verkündung der Entscheidung. Soweit die
Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald
nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt
die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der
Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die
Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Celle, 02.07.2019
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Insolvenzbekanntmachung 34 IN 27/19 · WEGENER + STAPEL FÖRDERTECHNIK GMBH · Insolvenzgericht Celle
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- Wirksam am
- 18.06.2019
- Registerbezug
- Lüneburg, HRB 100101
STAPEL FÖRDERTECHNIK GMBH, Goldbergweg 22, 29303 Bergen (AG Lüneburg, HRB
100101), vertr. d.: 1. Hans-Jörg Braumüller, Ludwig-Leinsing-Str. 2, 87727
Babenhausen, (Geschäftsführer), 2. Manfred Schleicher, Sankt-Peter-Str. 73,
97274 Leinach, (Geschäftsführer), ist am 17.06.2019 um 11:00 Uhr die vorläufige
Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin - unter Aufhebung der Bestellung eines
vorläufigen Sachwalters - angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind
nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Boris Frhr. v. d. Bussche, Lange Straße 25,
29451 Dannenberg (Elbe), Tel.: 05861/985560, Fax: 05861/9855621, E-Mail:
dannenberg@bsb-inso.de, Internet: www.bsb-inso.de bestellt worden.
Amtsgericht Celle, 17.06.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.