HRB 24029

Abwicklungsgesellschaft Straße der Einheit 142-148 GmbH

Amtsgericht Potsdam · Brandenburg

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Falkensee

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Registerdaten

Sitz
Falkensee
Datenstand
2024-02-21
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-02-21

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. POS Servicegesellschaft mbH Falkensee

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 51/18 · Abwicklungsgesellschaft Straße der Einheit 142 - 148 GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
Insolvenzgericht
Potsdam
Aktenzeichen
35 IN 51/18
Wirksam am
06.10.2022
Registerbezug
Potsdam, HRB 24029
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Abwicklungsgesellschaft Straße der Einheit 142-148 GmbH (früher: POS Servicegesellschaft mbH) (Registergericht: AG Potsdam HRB 24029 P), Straße der Einheit 142-148, 14612 Falkensee, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Werner, Danziger Straße 2, 71638 Ludwigsburg

liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, AZ: 35 IN 51/18 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.

Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.

Amtsgericht Potsdam

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 35 IN 51/18 · Abwicklungsgesellschaft Straße der Einheit 142 - 148 GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
Insolvenzgericht
Potsdam
Aktenzeichen
35 IN 51/18
Wirksam am
01.09.2022
Registerbezug
Potsdam, HRB 24029
35 IN 51/18
(Geschäftsnummer)

Amtsgericht Potsdam

Beschluss

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der Abwicklungsgesellschaft Straße der Einheit 142-148 GmbH (früher: POS Servicegesellschaft mbH) ; Straße der Einheit 142-148 ; 14612 Falkensee

werden die Vergütung und Auslagen des ehemaligen Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses

Bundesagentur für Arbeit, 10969 Berlin, im Übrigen nicht näher bezeichnet

wie folgt festgesetzt:

Vergütung €¬¬¬¬¬¬¬ 2284

Gründe

Das Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses, Bundesagentur für Arbeit, hat mit Schriftsatz vom 09.08.2022 die Festsetzung seiner Vergütung beantragt. Auf den Schriftsatz und seine Begründung wird verwiesen. Das Insolvenzgericht hat zu diesem Antrag die Insolvenz zur weiteren angehört. Diese ist dem Antrag inhaltlich nicht entgegengetreten.

Der Antrag auf Vergütung wurde nachvollziehbar und sachgerecht begründet. Auf die Begründung kann insoweit verwiesen werden. Da insbesondere die Insolvenzverwalterin als Vertreterin der Interessen der Insolvenzschuldnerin und der weiteren Verfahrensbeteiligten im Antrag nicht entgegengetreten ist, kann die Vergütung wie beantragt festgesetzt werden.

Diese Entscheidung unterliegt dem Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach § 6, § 4 InsO, § 568 ff. ZPO.
Das Rechtsmittel ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen nach Zustellung bzw. öffentlicher Bekanntmachung dieser Entscheidung einzureichen. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Tages, an welchem die Zustellung wirksam erfolgt ist, § 6 Abs. 2 InsO. Bei öffentlicher Bekanntmachung der Entscheidung beginnt die Frist mit Ablauf des zweiten Tages nach Veröffentlichung, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO. Der jeweils frühere Fristbeginn ist maßgebend.
Das Rechtsmittel ist bei dem Insolvenzgericht Potsdam, Jägerallee 10 - 12,1 4469 Potsdam einzulegen, § 6 Abs. 1 S. 2 InsO, § 567 Abs. 2 ZPO. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde, § 567 Abs. 2 ZPO. Die Beschwerde soll begründet werden, § 571 ZPO.

Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 35 IN 51/18 · Abwicklungsgesellschaft Straße der Einheit 142 - 148 GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
Insolvenzgericht
Potsdam
Aktenzeichen
35 IN 51/18
Wirksam am
22.08.2022
Registerbezug
Potsdam, HRB 24029
35 IN 51/18
(Geschäftsnummer)

Amtsgericht Potsdam

Beschluss

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der Abwicklungsgesellschaft Straße der Einheit 142-148 GmbH (früher: POS Servicegesellschaft mbH) ; Straße der Einheit 142-148 ; 14612 Falkensee

werden die Vergütung und Auslagen

der Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin

in Ihrer Funktion als Sachwalterin

wie folgt festgesetzt:

Vergütung € geschwärzt
Auslangenpauschale € geschwärzt
Zustellungspaushale € geschwärzt
Umsatzsteuer € geschwärzt
Endbetrag € geschwärzt

Gründe

Die ehemalige vorläufige Sachwalterin hat mit Schriftsatz vom 11.07.2022 beantragt, ihre Vergütung festzusetzen. Inhaltlich wird auf den Schriftsatz vom 11.07.2022 und seine Begründung verwiesen.

Das Insolvenzgericht hat die Verfahrensbeteiligten zu diesem Vergütungsantrag angehört. Von keiner Seite wurden Einwendungen gegen eine Vergütungsfestsetzung in antragsgemäße Weise erhoben.

Die Berechnung der Vergütung der vorläufige Sachwalterin ist nachvollziehbar und die insoweit geltend gemachten Erhöhungen angemessen und sachgerecht. Dementsprechend kann die Vergütung der vorläufigen Sachwalterin wie beantragt erfolgen. Hinsichtlich der Begründung wird auf die Erläuterung der vorläufigen Sachwalterin in ihrem Schriftsatz vom 11.07.2022 verwiesen.

Diese Entscheidung unterliegt dem Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach § 6, § 4 InsO, § 568 ff. ZPO.
Das Rechtsmittel ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen nach Zustellung bzw. öffentlicher Bekanntmachung dieser Entscheidung einzureichen. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Tages, an welchem die Zustellung wirksam erfolgt ist, § 6 Abs. 2 InsO. Bei öffentlicher Bekanntmachung der Entscheidung beginnt die Frist mit Ablauf des zweiten Tages nach Veröffentlichung, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO. Der jeweils frühere Fristbeginn ist maßgebend.
Das Rechtsmittel ist bei dem Insolvenzgericht Potsdam, Jägerallee 10 - 12,1 4469 Potsdam einzulegen, § 6 Abs. 1 S. 2 InsO, § 567 Abs. 2 ZPO. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde, § 567 Abs. 2 ZPO. Die Beschwerde soll begründet werden, § 571 ZPO.

Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 35 IN 51/18 · Abwicklungsgesellschaft Straße der Einheit 142 - 148 GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
Insolvenzgericht
Potsdam
Aktenzeichen
35 IN 51/18
Wirksam am
20.07.2022
Registerbezug
Potsdam, HRB 24029
35 IN 51/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Abwicklungsgesellschaft Straße der Einheit 142-148 GmbH (früher: POS Servicegesellschaft mbH) ; Straße der Einheit 142-148 ; 14612 Falkensee

wurden Vergütungsanträge für die Tätigkeit in einem vorläufigen Gläubigerausschuss, als vorläufiger Sachwalter, als Sachwalter und als Insolvenzverwalter eingereicht.

Die Verfahrensbeteiligten erhalten hiermit Gelegenheit zu Kenntnis- und Stellungnahme zu diesen Anträgen. Zur Vermeidung von Kosten wurde jedoch vorerst davon abgesehen, jeden Beteiligten eine Abschrift der Anträge zuzusenden.
Auf Wunsch werden die Anträge zur Kenntnisnahme übersandt.

Sollte eine Stellungnahme beabsichtigt sein, müssten dies binnen 3 Wochen dem Insolvenzgericht mitgeteilt werden. Nach Ablauf dieser Frist wird das Insolvenzgericht über den Vergütungsantrag auf der Basis der gesetzlichen Vorschriften entscheiden, auch wenn keiner der Beteiligten eine Stellungnahme einreicht.

Potsdam, den 19.07.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 35 IN 51/18 · Abwicklungsgesellschaft Straße der Einheit 142 - 148 GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
Insolvenzgericht
Potsdam
Aktenzeichen
35 IN 51/18
Wirksam am
21.02.2022
Registerbezug
Potsdam, HRB 24029
35 IN 51/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Abwicklungsgesellschaft Straße der Einheit 142-148 GmbH (früher: POS Servicegesellschaft mbH), Straße der Einheit 142-148, 14612 Falkensee, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Werner (Registergericht: AG Potsdam HRB 24029 P)
wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 23.03.2022 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 18. Februar 2022, 35 IN 51/18

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 24029 P HRB 24029 P: Abwicklungsgesellschaft Straße der Einheit 142-148 GmbH, Falkensee, Straße der Einheit 142-148, 14612 Falkensee. Name der Firma: Abwicklungsgesellschaft Straße der Einheit 142-148 GmbH; Rechtsfo…
HRB 24029 P: Abwicklungsgesellschaft Straße der Einheit 142-148 GmbH, Falkensee, Straße der Einheit 142-148, 14612 Falkensee. Name der Firma: Abwicklungsgesellschaft Straße der Einheit 142-148 GmbH; Rechtsform: Die Insolvenzverwalterin hat im Rahmen der ihr gem. § 80 Abs. 1 Inso eingeräumten Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis nach der Veräußerung der Firma der Gesellschaft durch Entschließung vom 25.04.2019/09.05.2019 eine Ersatzfirma gebildet.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.