HRB 13358

Abwicklungsgesellschaft Schwartzkopffstraße 1 mbH

Amtsgericht Cottbus · Brandenburg

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Wildau

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Registerdaten

Sitz
Wildau
Datenstand
2024-04-08
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-08

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. BIOMES NGS GmbH Wildau

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 63 IN 228/21 · Abwicklungsgesellschaft Schwartzkopffstraße 1 mbH · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 228/21
Wirksam am
23.08.2023
Registerbezug
Cottbus, HRB 13358
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Abwicklungsgesellschaft Schwartzkopffstraße 1 mbH (vormals: BIOMES NGS GmbH), Schwartzkopffstr. 1, Halle 21, 15745 Wildau sind die Regelvergütung des vorläufigen Verwalters Rechtsanwalt Udo Feser, Emser Straße 9, 10719 Berlin, gem. § 63 Abs. 3 InsO festgesetzt worden. Als maßgebliche Berechnungsgrundlage wurden 262.424,54 € zu Grunde gelegt, worin als Überschuss aus der Betriebsfortführung 32.536,88 € enthalten sind. Zuschläge wurden antragsgemäß wie folgt festgesetzt: +18,5 % nach Vergleichsberechnung für eine Betriebsfortführung mit 71 Arbeitnehmern über einen Zeitraum von 3 Monaten, + 25% Arbeitnehmerangelegenheiten. Bei der Schuldnerin waren 71 Arbeitnehmer beschäftigt. Durch den vorläufigen Insolvenzverwalter wurde die Vorfinanzierung der Insolvenzgeldansprüche für den maximalen Zeitraum von 3 Monaten veranlasst + 17,5 % Sanierungsbemühungen+ 12,5 % Mehraufwand im Rahmen der Bildung des Gläubigerausschusses. Die Auslagen gem. § 8 InsVV sind als Pauschale in Höhe von 350,00 € je Monat unter Berücksichtigung eines Tätigkeitzeitraumes von drei Monaten nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Hilfskräfte sind nicht beauftragt worden. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i. V. m. § 11 Abs. 1 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, ist gem. § 64 Abs. 3 InsO der Rechtsbehelf der Erinnerung zulässig. Die Erinnerung ist ausschließlich beim Amtsgericht Cottbus in der oben genannten Frist und Form einzulegen. Amtsgericht Cottbus, den 21. August 2023, 63 IN 228/21

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 228/21 · Abwicklungsgesellschaft Schwartzkopffstraße 1 mbH · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 228/21
Wirksam am
06.07.2022
Registerbezug
Cottbus, HRB 13358
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Abwicklungsgesellschaft Schwartzkopffstraße 1 mbH (vormals: BIOMES NGS GmbH) (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 13358 CB), Geschäftszweig: Entwicklung und Vermarktung von Systemen zur Analyse, Interpretation und Optimierung individuell biologischer Systeme und Gemeinschaften u. a., Schwartzkopffstr. 1, Halle 21, 15745 Wildau, eingetragener Sitz: Wildau, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Paul Hammer, ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitgliedes Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Berlin Mitte, Charlottenstr. 87-90, 10969 Berlin, für einen Zeitaufwand von 5,25 Stunden und einen Stundensatz von 65,00 € nebst Umsatzsteuer festgesetzt worden (§ 73 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Cottbus, den 4. Juli 2022, 63 IN 228/21

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 13358 CB HRB 13358 CB: Abwicklungsgesellschaft Schwartzkopffstraße 1 mbH, Wildau, Schwartzkopffstraße 1 Halle 21, 15745 Wildau. Name der Firma: Abwicklungsgesellschaft Schwartzkopffstraße 1 mbH; Rechtsform: Mit Besch…
HRB 13358 CB: Abwicklungsgesellschaft Schwartzkopffstraße 1 mbH, Wildau, Schwartzkopffstraße 1 Halle 21, 15745 Wildau. Name der Firma: Abwicklungsgesellschaft Schwartzkopffstraße 1 mbH; Rechtsform: Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.03.2022 ist die Firmierung und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma und Sitz).
Insolvenzbekanntmachung
Eröffnung des Verfahrens 63 IN 228/21 · BIOMES NGS GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 228/21
Wirksam am
04.01.2022
Registerbezug
Cottbus, HRB 13358
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BIOMES NGS GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 13358 CB),Geschäftszweig: Entwicklung und Vermarktung von Systemen zur Analyse, Interpretation und Optimierung individuell biologischer Systeme und Gemeinschaften u.a., Schwartzkopffstr. 1, 15745 Wildau, eingetragener Sitz: Wildau, vertr. d. d. Geschäftsführer Herr Dr. Paul Hammer wurde am 01.01.2022, um 08:00 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Udo Feser, Emser Straße 9, 10719 Berlin. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 31.01.2022 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 03.02.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Es wurde das mündliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Satz 2 InsO). Der Termin zur ersten Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderung geprüft werden und auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird, ist am Mittwoch, 9. Februar 2022, 10:00 Uhr, Saal 030 (Thiemstraße 130, Berichtstermin). Der Termin dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über die Person des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den Gläubigerausschuss. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden. Amtsgericht Cottbus, 3. Januar 2022, Az.: 63 IN 228/21

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 228/21 · BIOMES NGS GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 228/21
Wirksam am
28.10.2021
Registerbezug
Cottbus, HRB 13358
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
BIOMES NGS GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 13358 CB), Geschäftszweig: Entwicklung und Vermarktung von Systemen zur Analyse, Interpretation und Optimierung individuell biologischer Systeme und Gemeinschaften u. a., Schwartzkopffstr. 1, 15745 Wildau, eingetragener Sitz: Wildau, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Paul Hammer,
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Thomas Van Aubel, Kurfürstendamm 57, 10707 Berlin,
ist heute, am 28.10.2021, um 11.22 Uhr, Rechtsanwalt Udo Feser, Emser Straße 9, 10719 Berlin zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO).
Cottbus, den 28. Oktober 2021
63 IN 228/21

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Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.