HRB 12215

Abwicklungsgesellschaft SBP AG

Amtsgericht Regensburg · Bayern

aktuell 19 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Barbing

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Registerdaten

Sitz
Barbing
Datenstand
2024-04-03
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-03

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. Smartbox Pro AG Barbing

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

19
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 12 IN 607/13 · Abwicklungsgesellschaft SBP AG (vormals Smartbox Pro AG) · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
12 IN 607/13
Wirksam am
14.10.2026
Registerbezug
Regensburg, HRB 12215
12 IN 607/13

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Abwicklungsgesellschaft SBP AG (vormals Smartbox Pro AG), Industriestraße 1, 93077 Bad Abbach, vertreten durch den Vorstand Grauer Uwe Heinz
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 12215
- Schuldnerin -

Die zu erstattenden weiteren Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl, Galgenbergstraße 2, 93053 Regensburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters erfolgte mit Beschluss vom 24.10.2024.Mit Antrag vom 06.08.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung von weiteren Auslagen in Höhe von 68,40 €
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für weitere Auslagen in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 07.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 12 IN 607/13 · Abwicklungsgesellschaft SBP AG (vormals Smartbox Pro AG) · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
12 IN 607/13
Wirksam am
30.10.2024
Registerbezug
Regensburg, HRB 12215
12 IN 607/13

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Abwicklungsgesellschaft SBP AG (vormals Smartbox Pro AG), Industriestraße 1, 93077 Bad Abbach, vertreten durch den Vorstand Grauer Uwe Heinz
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 12215
- Schuldnerin -

Beschluss:

Der Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 24.10.2024 (Vergütungsfestsetzung) wird
im Rubrum wie folgt berichtigt:
Abwicklungsgesellschaft SBP AG (vormals Smartbox Pro AG), Industriestraße 1, 93077 Bad Abbach, vertreten durch den Vorstand Grauer Uwe Heinz
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 12215
- Schuldnerin -

Gründe:

Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor.

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 30.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 12 IN 607/13 · Smartbox Pro AG · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
12 IN 607/13
Wirksam am
25.10.2024
Registerbezug
Regensburg, HRB 12215
12 IN 607/13

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Smartbox Pro AG, Industriestraße 1, 93077 Bad Abbach, vertreten durch den Vorstand Grauer Uwe Heinz
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 12215
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl, Galgenbergstraße 2, 93053 Regensburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 06.03.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 2.112.664,25 EUR auszugehen.
Gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV wurde ein Betrag in Höhe von BETRAG EUR berücksichtigt, um den sich die Insolvenzmasse als Grundlage der Vergütungsberechnung erhöht.
Aufgrund der Erhöhung der Berechnungsgrundlage gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV erhält der Insolvenzverwalter eine Zusatzvergütung in Höhe von BETRAG EUR.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 270 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 06.03.2024 wird vollumfänglich Bezug genommen.
Nr.
Zuschlagstatsbestände / Abschlagstatbestände
Ansatz
1.
Umsetzung der übertragenden Sanierung
85 %
2.
Auslandsbezug
20 %
3.
Arbeitnehmerangelegenheiten:

Abrechnung Insolvenzgeldvorfinanzierung
20 %

Insolvenzgeldbearbeitung
20 %

Abwicklung von 54 Arbeitsverhältnissen
25 %
4.
Prüfung und Abwicklung der betrieblichen Altersvorsorge und Direktversicherungen
25 %
5.
Aus-/Absonderungen
20 %
6.
Anzahl Gläubiger und Forderungsanmeldungen
10 %
7.
Geltendmachung der Ansprüche gegen Vorstand und Aufsichtsrat
20 %
8.
Sichtung und Aufarbeitung der Finanzbuchhaltungsunterlagen
30 %
9.
Vorläufiger Insolvenzverwalter
- 5 %

Summe
270 %

Als Erhöhungs- und Minderungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:Zu 1.: Im Zusammenhang mit dem Verkauf des schuldnerischen Unternehmens ergab sich ein besonderer Mehraufwand für die Umsetzung des Kaufvertrags zur übertragenden Sanierung, dem Umfang der abzuarbeitenden Sachverhalte und Bearbeitung von Fehlzahlungen. Zu 2.: Drei von vier wesentlichen Kunden hatten ihre Zentralverwaltungen im Ausland, die Korrespondenz musste in Englisch geführt werden. Zu 3.: Mit 54 Arbeitnehmern war von einer über den normalen Umfang hinausgehenden, erheblichen Belastung des Insolvenzverwalters durch arbeitsrechtliche Fragen auszugehen. Zu 4.: Die Abwicklung der betrieblichen Altersvorsorge und Direktversicherungen erforderte einen erhöhten Aufwand.Zu 5.: Die Ermittlung, Prüfung und Abgrenzung der Sicherungsrechte war aufgrund zahlreicher Einzelbesicherungen sehr komplex und zeitintensiv, Vertragsunterlagen mussten einzeln auf ihre Wirksamkeit geprüft werden. Zu 6.: Es waren 144 Forderungsanmeldungen zu berücksichtigen. Zu 7.: Es waren aufgrund der Komplexität unter Beauftragung einer Kanzlei Ansprüche gegen den Vorstand und gegen den Aufsichtsrat zu ermitteln, zu prüfen, festzustellen sowie erstmals außergerichtlich geltend zu machen. Zu 8.: Die Aufarbeitung und Aktualisierung der Finanzbuchhaltung war intensiv und zeitaufwändig und habe dadurch einen Mehraufwand verursacht. Zu 9.: Der Insolvenzverwalter war als vorläufiger Insolvenzverwalter tätig, was einen Abschlag in Höhe von 5 % rechtfertigt. Die Mehraufwendungen des Insolvenzverwalters wurden im Vergütungsantrag ausführlich dargelegt. Alle Zuschläge erscheinen angemessen und gerechtfertigt.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 270 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Es war ein Degressionsausgleich in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Auslagenpauschale und Zustellungskosten und sonstige Auslagen in Höhe von BETRAG und BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 24.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 12 IN 607/13 · Smartbox Pro AG · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
12 IN 607/13
Wirksam am
18.03.2024
Registerbezug
Regensburg, HRB 12215
12 IN 607/13

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Smartbox Pro AG, Industriestraße 1, 93077 Bad Abbach, vertreten durch den Vorstand Grauer Uwe Heinz
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 12215
- Schuldnerin -

Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters zu entscheiden. Vor der Entscheidung sind der Schuldner und die Gläubiger zu hören.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 2 Wochen nach Veröffentlichung Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.

Auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 08.03.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 12 IN 607/13 · Smartbox Pro AG · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
12 IN 607/13
Wirksam am
17.09.2020
Registerbezug
Regensburg, HRB 12215
12 IN 607/13

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Smartbox Pro AG, Industriestraße 1, 93077 Bad Abbach, vertreten durch den
Vorstand Grauer Uwe Heinz, geboren 1966
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 12215
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.10.2020 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 16.09.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 12 IN 607/13 · Smartbox Pro AG · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
12 IN 607/13
Wirksam am
17.07.2019
Registerbezug
Regensburg, HRB 12215
12 IN 607/13

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Smartbox Pro AG, Industriestraße 1, 93077 Bad Abbach, vertreten durch den
Vorstand Grauer Uwe Heinz,
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 12215
- Schuldnerin -

Der Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 04.07.2019 wird im Tenor wie
folgt berichtigt: "Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Dr. Hubert
Ampferl, Galgenbergstraße 2, 93053 Regensburg, für die Tätigkeit als
vorläufiger Insolvenzverwalter werden wie folgt festgesetzt: [...] "
Gründe: Es liegt ein offensichtliches Schreibversehen vor.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 16.07.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 12 IN 607/13 · Smartbox Pro AG · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
12 IN 607/13
Wirksam am
05.07.2019
Registerbezug
Regensburg, HRB 12215
12 IN 607/13

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Smartbox Pro AG, Industriestraße 1, 93077 Bad Abbach, vertreten durch den
Vorstand Grauer Uwe Heinz, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 12215
- Schuldnerin -

Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wurden festgesetzt. Der
vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch
Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden.
Es folgt eine auszugsweise Veröffentlichung von Tenor und Beschlussbegründung:
Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Dr. Hubert Ampferl,
Galgenbergstraße 2, 93053 Regensburg, für die Tätigkeit als Insolvenzverwalter
werden wie folgt festgesetzt: xxx Euro.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des
Insolvenzverwalters vom 03.06.2019.
Ausgehend von einem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von
xxx EUR beträgt die Vergütung gem. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen
Vergütungsverordnung (InsVV) xxx EUR (Regelvergütung).
Der Insolvenzverwalter beantragt hiervon einen Zuschlag von 55%.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag wird Bezug genommen.
Nach § 3 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die
Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des
Insolvenzverwalters es erfordern. Dieser Fall ist hier gegeben. Erhöhend
wirkten sich die Betriebsfortführung, Zahlungszusagen, Sanierungsbemühunen
sowie die Insolvenzgeldvorfinanzierung aus.
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der
Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter
Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV
hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 04.07.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 12 IN 607/13 · Smartbox Pro AG · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
12 IN 607/13
Wirksam am
12.06.2019
Registerbezug
Regensburg, HRB 12215
12 IN 607/13

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Smartbox Pro AG, Industriestraße 1, 93077 Bad Abbach, vertreten durch den
Vorstand Grauer Uwe Heinz, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 12215
- Schuldnerin -

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und
Auslagen beantragt. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts Regensburg eingesehen werden. Dem Insolvenzschuldner und die
Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit hierzu binnen zwei Wochen ab wirksamer
Veröffentlichung schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen.

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 12.06.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 12 IN 607/13 · Smartbox Pro AG · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
12 IN 607/13
Wirksam am
04.04.2018
Registerbezug
Regensburg, HRB 12215
12 IN 607/13

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Smartbox Pro AG, Industriestraße 1, 93077 Bad Abbach, vertreten durch den
Vorstand Grauer Uwe Heinz, geboren 1966, Registergericht: Amtsgericht
Regensburg Register-Nr.: HRB 12215
- Schuldnerin -

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung zu einem
Vergleich betreffend die Ansprüche aus der Haftung des Vorstands und der
Aufsichtsratsmitglieder der Insolvenzschuldnerin
wird bestimmt auf

Mittwoch, 25.04.2018, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 105, 1. Stock, Augustenstr. 5,
93049 Regensburg

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 04.04.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 12215 Smartbox Pro AG, Barbing, Industriestraße 1, 93077 Bad Abbach. Die Firma ist durch Erklärung des Insolvenzverwalters vom 10.01.2014 geändert. Neue Firma: Abwicklungsgesellschaft SBP AG.
Smartbox Pro AG, Barbing, Industriestraße 1, 93077 Bad Abbach. Die Firma ist durch Erklärung des Insolvenzverwalters vom 10.01.2014 geändert. Neue Firma: Abwicklungsgesellschaft SBP AG.
Veränderungen
HRB 12215 Smartbox Pro AG, Barbing, Industriestraße 1, 93077 Bad Abbach. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 01.01.2014 (Az. 12 IN 607/13) das Insolvenzverfahren eröf…
Smartbox Pro AG, Barbing, Industriestraße 1, 93077 Bad Abbach. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 01.01.2014 (Az. 12 IN 607/13) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 263 AktG.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 12 IN 607/13 · Smartbox Pro AG · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
12 IN 607/13
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Regensburg, HRB 12215

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 12 IN 607/13 · Smartbox Pro AG · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
12 IN 607/13
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Regensburg, HRB 12215

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 607/13 · Smartbox Pro AG · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
2 IN 607/13
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Regensburg, HRB 12215

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Vorgänge ohne Eintragung
HRB 12215 Smartbox Pro AG, Barbing, Industriestraße 1, 93077 Bad Abbach. Nicht eingetragen: Beim Amtsgericht Regensburg -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
Smartbox Pro AG, Barbing, Industriestraße 1, 93077 Bad Abbach. Nicht eingetragen: Beim Amtsgericht Regensburg -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
Veränderungen
HRB 12215 Smartbox Pro AG, Barbing, Industriestraße 1, 93077 Bad Abbach. Ausgeschieden: Vorstand: Grauer, Thomas Hermann, Rödermark, *XX.XX.XXXX; Sauter, Jürgen, Neuenstadt am Kocher, *XX.XX.XXXX.
Smartbox Pro AG, Barbing, Industriestraße 1, 93077 Bad Abbach. Ausgeschieden: Vorstand: Grauer, Thomas Hermann, Rödermark, *XX.XX.XXXX; Sauter, Jürgen, Neuenstadt am Kocher, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 12215 Smartbox Pro AG, Barbing, Borsigstraße 2, 93092 Barbing. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Industriestraße 1, 93077 Bad Abbach.
Smartbox Pro AG, Barbing, Borsigstraße 2, 93092 Barbing. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Industriestraße 1, 93077 Bad Abbach.
Berichtigungen
HRB 12215 Smartbox Pro AG, Barbing, Borsigstraße 2, 93092 Barbing.Funktion von Amts wegen berichtigt: Vorstand: Grauer, Thomas Hermann, Rödermark, *XX.XX.XXXX; Sauter, Jürgen, Neuenstadt am Kocher, *XX.XX.XXXX. Funkti…
Smartbox Pro AG, Barbing, Borsigstraße 2, 93092 Barbing.Funktion von Amts wegen berichtigt: Vorstand: Grauer, Thomas Hermann, Rödermark, *XX.XX.XXXX; Sauter, Jürgen, Neuenstadt am Kocher, *XX.XX.XXXX. Funktion von Amts wegen berichtigt: Vorstand: Grauer, Uwe Heinz, Wehrheim, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 12215 Smartbox Pro AG, Barbing, Borsigstraße 2, 93092 Barbing.Aktiengesellschaft. Satzung vom 01.12.1999. Die Hauptversammlung vom 17.08.2010 hat die Änderung der §§ 1 (Firma, bisher JENOPTIK Siebente Vermögens Ak…
Smartbox Pro AG, Barbing, Borsigstraße 2, 93092 Barbing.Aktiengesellschaft. Satzung vom 01.12.1999. Die Hauptversammlung vom 17.08.2010 hat die Änderung der §§ 1 (Firma, bisher JENOPTIK Siebente Vermögens Aktiengesellschaft (Amtsgericht Jena HRB 208112 und Sitz, bisher Jena ) sowie 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 7 (Vertretung) und 18 (Vergütung des Aufsichtsrates) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Borsigstraße 2, 93092 Barbing. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, Produktion und der Vertrieb von Ordnungs- und Aufbewahrungssysternen, Versandverpackungen, Archivierungssystemen und Facility-Erzeugnissen. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Grauer, Thomas Hermann, Rödermark, *XX.XX.XXXX; Sauter, Jürgen, Neuenstadt am Kocher, *XX.XX.XXXX. Geschäftsführer: Grauer, Uwe Heinz, Wehrheim, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Smartbox Pro GmbH mit dem Sitz in Regensburg (Amtsgericht Regensburg HRB 10184) als übertragender Rechtsträger ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2010 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 17.08.2010 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 17.08.2010 auf die Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.