HRB 8533

Abwicklungsgesellschaft FHO AG

Amtsgericht Würzburg · Bayern

aktuell 23 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Bahnhofstraße 27-31, 97348 Markt Einersheim

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Markt Einersheim
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Letzte Eintragung
06.11.2019
Datenstand
2025-02-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Alexander Schmitz

Mainbernheim

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-02-04

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Fritsch Holding Aktiengesellschaft Markt Einersheim

Gegenstand des Unternehmens

Beteiligung an Unternehmen, deren Gegenstand die Herstellung und der Vertrieb von Bäckereimaschinen und Zubehör zu Bäckereimaschinen ist, und deren einheitliche Leitung.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

23
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 147/19 · Fritsch Holding Aktiengesellschaft nunmehr: Abwicklungsgesellschaft FHO AG · Insolvenzgericht Würzburg
Insolvenzgericht
Würzburg
Aktenzeichen
IN 147/19
Wirksam am
23.02.2026
Registerbezug
Würzburg, HRB 8533
IN 147/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Fritsch Holding Aktiengesellschaft nunmehr: Abwicklungsgesellschaft FHO AG, Bahnhofstraße 27-31, 97348 Markt Einersheim, vertreten durch den Vorstand Schmitz Alexander
Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht Register-Nr.: HRB 8533
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl, Wörthstraße 13, 97082 Würzburg, für das vorläufige Insolvenzverfahren wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 10.08.2023.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 1.441.829,58 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 70 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 10.08.2023 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 70 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Auslage in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Würzburg
Ottostr. 5
97070 Würzburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Würzburg
Ottostr. 5
97070 Würzburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 23.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung IN 147/19 · Fritsch Holding Aktiengesellschaft nunmehr: Abwicklungsgesellschaft FHO AG · Insolvenzgericht Würzburg
Insolvenzgericht
Würzburg
Aktenzeichen
IN 147/19
Wirksam am
04.02.2026
Registerbezug
Würzburg, HRB 8533
IN 147/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Fritsch Holding Aktiengesellschaft nunmehr: Abwicklungsgesellschaft FHO AG, Bahnhofstraße 27-31, 97348 Markt Einersheim, vertreten durch den Vorstand Schmitz Alexander
Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht Register-Nr.: HRB 8533
- Schuldnerin -

Vor Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters erhalten die Beteiligten Gelegenheit bis einschließlich 19.02.2026 Erhebung von Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.

Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 04.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 147/19 · Fritsch Holding Aktiengesellschaft nunmehr: Abwicklungsgesellschaft FHO AG · Insolvenzgericht Würzburg
Insolvenzgericht
Würzburg
Aktenzeichen
IN 147/19
Wirksam am
02.10.2023
Registerbezug
Würzburg, HRB 8533
IN 147/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Fritsch Holding Aktiengesellschaft nunmehr: Abwicklungsgesellschaft FHO AG, Bahnhofstraße 27-31, 97348 Markt Einersheim, vertreten durch den Vorstand Schmitz Alexander
Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht Register-Nr.: HRB 8533
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 18 - 22 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.11.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 02.10.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 8533 HRB 8533: Fritsch Holding Aktiengesellschaft, Markt Einersheim, Bahnhofstraße 27 - 31, 97348 Markt Einersheim. Der Insolvenzverwalter hat mit Anmeldung vom 15.08.2019 ein Rumpfgeschäftsjahr vom 01.07.2019 bi…
HRB 8533: Fritsch Holding Aktiengesellschaft, Markt Einersheim, Bahnhofstraße 27 - 31, 97348 Markt Einersheim. Der Insolvenzverwalter hat mit Anmeldung vom 15.08.2019 ein Rumpfgeschäftsjahr vom 01.07.2019 bis 31.12.2019 und den Beginn der folgenden Geschäftsjahre satzungsgemäß auf 01.01. eines Jahres festgesetzt. Der Insolvenzverwalter hat am 14.10.2019 die Änderung des § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Abwicklungsgesellschaft FHO AG. Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 27-31, 97348 Markt Einersheim.
Veränderungen
HRB 8533 HRB 8533: Fritsch Holding Aktiengesellschaft, Markt Einersheim, Bahnhofstraße 27 - 31, 97348 Markt Einersheim. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Würzburg vom 01.07.2019 …
HRB 8533: Fritsch Holding Aktiengesellschaft, Markt Einersheim, Bahnhofstraße 27 - 31, 97348 Markt Einersheim. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Würzburg vom 01.07.2019 (Az. IN 147/19) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 263 AktG.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 147/19 · Fritsch Holding Aktiengesellschaft nunmehr: Abwicklungsgesellschaft FHO AG · Insolvenzgericht Würzburg
Insolvenzgericht
Würzburg
Aktenzeichen
IN 147/19
Wirksam am
01.07.2019
Registerbezug
Würzburg, HRB 8533
IN 147/19

In dem Verfahren über den Antrag d.

Fritsch Holding Aktiengesellschaft, Bahnhofstraße 27-31, 97348 Markt
Einersheim, vertreten durch den Vorstand Schmitz Alexander, geboren am
XX.XX.XXXX, Breslauer Weg 10, 97350 Mainbernheim
Registergericht: Amtsgericht Würzburg Register-Nr.: HRB 8533
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Beteiligung an Unternehmen, deren Gegenstand die Herstellung
und der Vertrieb von Bäckereimaschinen und Zubehör ist
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.07.2019 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl
Wörthstraße 13, 97082 Würzburg
Telefon: +49(931)78010790
Telefax: +49(931)78010799
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 12.08.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung
über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens,
Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans,
Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 12.09.2019, 10:30 Uhr,
Sitzungssaal B003, Erdgeschoss, Ottostr. 5, Amtsgericht Würzburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, 12.09.2019, 10:30 Uhr,
Sitzungssaal B003, Erdgeschoss, Ottostr. 5, Amtsgericht Würzburg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 16.04.2019 beim Insolvenzgericht Würzburg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Würzburg
Ottostr. 5
97070 Würzburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 01.07.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 147/19 · Fritsch Holding Aktiengesellschaft nunmehr: Abwicklungsgesellschaft FHO AG · Insolvenzgericht Würzburg
Insolvenzgericht
Würzburg
Aktenzeichen
IN 147/19
Wirksam am
17.04.2019
Registerbezug
Würzburg, HRB 8533
IN 147/19

In dem Verfahren über den Antrag d.

Fritsch Holding Aktiengesellschaft, Bahnhofstraße 27-31, 97348 Markt
Einersheim, vertreten durch den Vorstand Schmitz Alexander, geboren am
XX.XX.XXXX, Breslauer Weg 10, 97350 Mainbernheim
Registergericht: Amtsgericht Würzburg Register-Nr.: HRB 8533
- Schuldnerin -
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 17.04.2019 um 08:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Hubert
Ampferl, Wörthstraße 13, 97082 Würzburg, Telefon: +49(931)78010790, Telefax:
+49(931)78010799.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Würzburg
Ottostr. 5
97070 Würzburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 17.04.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 8533 HRB 8533: Fritsch Holding Aktiengesellschaft, Markt Einersheim, Bahnhofstraße 27 - 31, 97348 Markt Einersheim. Beim Amtsgericht Würzburg -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ei…
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Veränderungen
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Vorgänge ohne Eintragung
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Vorgänge ohne Eintragung
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Veränderungen
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Veränderungen
HRB 8533 HRB 8533: Fritsch Holding Aktiengesellschaft, Markt Einersheim, Bahnhofstraße 27 - 31, 97348 Markt Einersheim. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Vorstand: Hirner, Helmut, Kempten, *XX.XX.XXXX, einzelvertret…
HRB 8533: Fritsch Holding Aktiengesellschaft, Markt Einersheim, Bahnhofstraße 27 - 31, 97348 Markt Einersheim. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Vorstand: Hirner, Helmut, Kempten, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 8533 HRB 8533: Fritsch Holding Aktiengesellschaft, Markt Einersheim, Bahnhofstraße 27 - 31, 97348 Markt Einersheim. Die Hauptversammlung vom 22.04.2016 hat die Satzung neu gefasst.
HRB 8533: Fritsch Holding Aktiengesellschaft, Markt Einersheim, Bahnhofstraße 27 - 31, 97348 Markt Einersheim. Die Hauptversammlung vom 22.04.2016 hat die Satzung neu gefasst.
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HRB 8533 HRB 8533: Fritsch Holding Aktiengesellschaft, Markt Einersheim, Bahnhofstraße 27 - 31, 97348 Markt Einersheim. Ausgeschieden: Vorstandsvorsitzender: Dr. Brahms, Ulrich, Markt Einersheim, *XX.XX.XXXX. Bestell…
HRB 8533: Fritsch Holding Aktiengesellschaft, Markt Einersheim, Bahnhofstraße 27 - 31, 97348 Markt Einersheim. Ausgeschieden: Vorstandsvorsitzender: Dr. Brahms, Ulrich, Markt Einersheim, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Vorstand: Hirner, Helmut, Kempten, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
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HRB 8533 HRB 8533:Fritsch Holding Aktiengesellschaft, Markt Einersheim, Bahnhofstraße 27 - 31, 97348 Markt Einersheim.Prokura erloschen: Begatik, Regine, Markt Einersheim, *XX.XX.XXXX. Nicht eingetragen: Beim Amtsger…
HRB 8533:Fritsch Holding Aktiengesellschaft, Markt Einersheim, Bahnhofstraße 27 - 31, 97348 Markt Einersheim.Prokura erloschen: Begatik, Regine, Markt Einersheim, *XX.XX.XXXX. Nicht eingetragen: Beim Amtsgericht Würzburg -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
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HRB 8533 HRB 8533:Fritsch Holding Aktiengesellschaft, Markt Einersheim, Bahnhofstraße 27 - 31, 97348 Markt Einersheim.Ausgeschieden: Vorstand: Egner-Walter, Ralf, Berlin, *XX.XX.XXXX.
HRB 8533:Fritsch Holding Aktiengesellschaft, Markt Einersheim, Bahnhofstraße 27 - 31, 97348 Markt Einersheim.Ausgeschieden: Vorstand: Egner-Walter, Ralf, Berlin, *XX.XX.XXXX.
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HRB 8533 HRB 8533:Fritsch Holding Aktiengesellschaft, Markt Einersheim, Bahnhofstraße 27 - 31, 97348 Markt Einersheim.Ausgeschieden: Vorstand: Fritsch, Klaus, Markt Einersheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 8533:Fritsch Holding Aktiengesellschaft, Markt Einersheim, Bahnhofstraße 27 - 31, 97348 Markt Einersheim.Ausgeschieden: Vorstand: Fritsch, Klaus, Markt Einersheim, *XX.XX.XXXX.
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HRB 8533 HRB 8533:Fritsch Holding Aktiengesellschaft, Markt Einersheim, Bahnhofstraße 27 - 31, 97348 Markt Einersheim.Bestellt: Vorstand: Egner-Walter, Ralf, Berlin, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Geändert…
HRB 8533:Fritsch Holding Aktiengesellschaft, Markt Einersheim, Bahnhofstraße 27 - 31, 97348 Markt Einersheim.Bestellt: Vorstand: Egner-Walter, Ralf, Berlin, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Geändert, nun: Vorstandsvorsitzender: Dr. Brahms, Ulrich, Achterwehr, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
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HRB 8533 Fritsch Holding Aktiengesellschaft, Markt Einersheim, Bahnhofstraße 27 - 31, 97348 Markt Einersheim. Bestellt: Vorstand: Dr. Brahms, Ulrich, Achterwehr, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Nicht einget…
Fritsch Holding Aktiengesellschaft, Markt Einersheim, Bahnhofstraße 27 - 31, 97348 Markt Einersheim. Bestellt: Vorstand: Dr. Brahms, Ulrich, Achterwehr, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Nicht eingetragen: Beim Amtsgericht Würzburg -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
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HRB 8533 Fritsch Holding Aktiengesellschaft, Markt Einersheim (Bahnhofstr. 27 - 31, 97348 Markt Einersheim). Einzelprokura: Begatik, Regine, Markt Einersheim, *XX.XX.XXXX.
Fritsch Holding Aktiengesellschaft, Markt Einersheim (Bahnhofstr. 27 - 31, 97348 Markt Einersheim). Einzelprokura: Begatik, Regine, Markt Einersheim, *XX.XX.XXXX.
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HRB 8533 Fritsch Holding Aktiengesellschaft, Markt Einersheim (Bahnhofstr. 27 - 31, 97348 Markt Einersheim). Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Abspaltungs- und Übernahmevertrag vom 25.07.2007 sowie Be…
Fritsch Holding Aktiengesellschaft, Markt Einersheim (Bahnhofstr. 27 - 31, 97348 Markt Einersheim). Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Abspaltungs- und Übernahmevertrag vom 25.07.2007 sowie Beschluss ihrer Hauptversammlung vom 25.07.2007 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 25.07.2007 Teile desVermögens (eine jeweils 100%-ige Beteiligung an der Fritsch BTT GmbH, an der Fritsch Vertriebsgesellschaft mbH, an der Fritsch UK Limited und an der Fritsch Italia Srl) von der Fritsch GmbH mit dem Sitz in Markt Einersheim (Amtsgericht Würzburg HRB 8223)übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.