HRB 3220
Abwicklungsgesellschaft Cloud GmbH
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Lise-Meitner-Straße 5, 89081 UlmGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Ulm
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 07.03.2022
- Datenstand
- 2025-10-26
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Andreas Werther
Elchingen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- ScanPlus Gesellschaft mit beschränkter Haftung Reprobetrieb Ulm
- ScanPlus GmbH Ulm
Gegenstand des Unternehmens
Tätigkeiten im Bereich der Telekommunikation, insbesondere auf IP basierende Dienste; Handel mit Hard- und Software, EDV- Projektierungen im Bereich Planung, Entwicklung, Realisierung, Wartung und Betrieb, Consulting zu allen Geschäftsbereichen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Schlusstermin 3 IN 277/21 · Abwicklungsgesellschaft Cloud GmbH · Insolvenzgericht Ulm
- Insolvenzgericht
- Ulm
- Aktenzeichen
- 3 IN 277/21
- Wirksam am
- 16.04.2026
- Registerbezug
- Ulm, HRB 3220
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Abwicklungsgesellschaft Cloud GmbH, Lise-Meitner-Straße 5, 89081 Ulm, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Lothar Werther
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 3220
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Karlstraße 33, 89073 Ulm
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Sachwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 21.05.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Ulm erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 28.552.940,15 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 16.452.399,75 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht - 02.04.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 3 IN 277/21 · Abwicklungsgesellschaft Cloud GmbH · Insolvenzgericht Ulm
- Insolvenzgericht
- Ulm
- Aktenzeichen
- 3 IN 277/21
- Wirksam am
- 16.04.2026
- Registerbezug
- Ulm, HRB 3220
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Abwicklungsgesellschaft Cloud GmbH, Lise-Meitner-Straße 5, 89081 Ulm, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Lothar Werther
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 3220
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Karlstraße 33, 89073 Ulm
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 28.552.940,15 EUR steht ein Betrag von 16.452.399,75 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Sachwalters und der Mitglieder des Gläubigerausschusses zur Verfügung.
Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht - 02.04.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 3 IN 277/21 · Abwicklungsgesellschaft Cloud GmbH · Insolvenzgericht Ulm
- Insolvenzgericht
- Ulm
- Aktenzeichen
- 3 IN 277/21
- Wirksam am
- 27.11.2025
- Registerbezug
- Ulm, HRB 3220
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Abwicklungsgesellschaft Cloud GmbH, Lise-Meitner-Straße 5, 89081 Ulm, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Lothar Werther
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 3220
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Karlstraße 33, 89073 Ulm
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Sachwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann, Syrlinstraße 38, 89073 Ulm, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Sachwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Sachwalters vom 26.09.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 15.569.456,58 EUR auszugehen.
Der Sachwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um BETRAG EUR, also 60 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 26.09.2025 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 12 Abs. 1, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um BETRAG EUR gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 175,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Sachwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Schuldner und Gläubigerausschuss wurden zu dem Antrag angehört. Einwände sind keine erhoben worden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht - 26.11.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 3220 HRB 3220: ScanPlus GmbH, Ulm, Lise-Meitner-Straße 5, 89081 Ulm. Die Gesellschafterversammlung vom 28.02.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; n…
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 277/21 · ScanPlus GmbH · Insolvenzgericht Ulm
- Insolvenzgericht
- Ulm
- Aktenzeichen
- 3 IN 277/21
- Wirksam am
- 05.01.2022
- Registerbezug
- Ulm, HRB 3220
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ScanPlus GmbH, Lise-Meitner-Straße 5, 89081 Ulm, vertreten durch die Geschäftsführer Jürgen Heinz Hörmann, geboren am XX.XX.XXXX, Ahornweg 49, 89275 Elchingen und Andreas Lothar Werther, geboren am XX.XX.XXXX, Rosenweg 24, 89275 Elchingen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 3220
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Karlstraße 33, 89073 Ulm|
werden zur Durchführung für die am 13.01.2022 um 10:30 Uhr im Sitzungssaal 3, 1. OG, Zeughausgasse 14, 89073 Ulm im Amtsgericht Ulm angesetzte Gläubigerversammlung gemäß § 176 GVG folgende Anordnungen getroffen:
1. Diese Verfügung wird durch Aushang am Sitzungssaal und durch Veröffentlichung im Internet bekannt gegeben.
2. Das Betreten des Sitzungsaals ist Personen untersagt, die Symptome einer Corona-Erkrankung aufweisen oder nach der CoronaEinreiseV oder Corona-Verordnung Absonderung des Landes Baden-Württemberg zur Absonderung verpflichtet sind.
3. Im Sitzungssaal gilt die '3G-Regel'. In entsprechender Anwendung des § 28b Abs. 1 IfSG werden nur Beteiligte mit einem Impfnachweis, einem Genesenennachweis oder einem Testnachweis im Sinne des § 2 Nummer 3, Nummer 5 oder Nummer 7 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung in den Sitzungssaal gelassen.
4. Im Sitzungsaal gilt für alle Verfahrensbeteiligte die Pflicht, eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske oder Maske des Standards KN95, FFP2 und vergleichbar) zu tragen. Dem Sachwalter und den Vertretern der Schuldnerin wird zur Berichterstattung erlaubt, die Maske vorübergehend abzunehmen. Über weitere Ausnahmen entscheidet der Vorsitz.
5. Die Kontrolle des '3G-Nachweises' sowie die Dokumentation der Personalien erfolgen vor dem Sitzungssaal durch Justizbedienstete. Es ist daher vor Betreten des Sitzungssaals der Nachweis sowie ein gültiges Ausweisdokument bereitzuhalten.
6. Aufgrund der begrenzten räumlichen Kapazität des Sitzungssaals wird darum gebeten, die Teilnehmerzahl an der Sitzung möglichst gering zu halten.
7. Die Anordnungen der Behördenleitung für die übrigen Räumlichkeiten bleiben unberührt.
Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht - 04.01.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 3220 HRB 3220: ScanPlus GmbH, Ulm, Lise-Meitner-Straße 5, 89081 Ulm. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Ulm, 3 IN 277/21) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbH…
Forderungsprüfung 3 IN 277/21 · ScanPlus GmbH · Insolvenzgericht Ulm
- Insolvenzgericht
- Ulm
- Aktenzeichen
- 3 IN 277/21
- Wirksam am
- 02.11.2021
- Registerbezug
- Ulm, HRB 3220
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ScanPlus GmbH, Lise-Meitner-Straße 5, 89081 Ulm, vertreten durch die Geschäftsführer Jürgen Heinz Hörmann, geboren am XX.XX.XXXX, Ahornweg 49, 89275 Elchingen und Andreas Lothar Werther, geboren am XX.XX.XXXX, Rosenweg 24, 89275 Elchingen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 3220
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Karlstraße 33, 89073 Ulm
1. In Ergänzung zu dem Beschluss vom 01.11.2021, in welchem das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.11.2021 um 11.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet und Eigenverwaltung angeordnet wurde, werden noch die folgenden Bestimmungen getroffen:
2. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 21.12.2021 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
3. Der mit Beschluss des Amtsgerichts Ulm vom 17.09.2021 gem. §§ 270, 22a InsO eingesetzte vorläufige Gläubigerausschuss wird gem. §§ 270, 67 InsO bis zu einer endgültigen Beschlussfassung in der ersten Gläubigerversammlung in folgender personeller Zusammensetzung beibehalten:
- Agentur für Arbeit Stuttgart - Bad Cannstatt, vertr. d. Frau Christine Wittmann-Rabe, Bahnhofstr. 29, 70372 Stuttgart
- UWS Ulmer Wohnungs- und Siedlungs-Gesellschaft mbH, vertr. d. Frau Heide Bigalke, Neue Straße 100, 89073 Ulm
- Sparkasse Ulm, vertr. d. Herrn Thomas Beschoner, Hans-und-Sophie-Scholl-Platz 2, 89073 Ulm
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 13.01.2022, 10:30 Uhr,
Sitzungssaal 3, 1. OG, Zeughausgasse 14, 89073 Ulm, Amtsgericht Ulm
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, 13.01.2022, 10:30 Uhr,
Sitzungssaal 3, 1. OG, Zeughausgasse 14, 89073 Ulm, Amtsgericht Ulm
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht - 02.11.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 3220 HRB 3220:ScanPlus GmbH, Ulm, Lise-Meitner-Straße 5, 89081 Ulm.Die Gesellschafterversammlung vom 18.03.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 Abs. 1 (Das Stammkapital der Gesellschaft) beschl…
HRB 3220 HRB 3220:ScanPlus GmbH, Ulm, Lise-Meitner-Straße 5, 89081 Ulm.Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2013 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der …
HRB 3220 ScanPlus GmbH, Ulm, Lise-Meitner-Straße 5, 89081 Ulm. Die Gesellschafterversammlung vom 08.04.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Be…
HRB 3220 ScanPlus GmbH, Ulm, Lise-Meitner-Straße 5, 89081 Ulm.Die Gesellschafterversammlung vom 01.02.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 4 (Stammkapital) und 22 (Bekanntmachungen) beschlossen.…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.