HRB 2532
Abwicklungsgesellschaft ADVANSA GmbH
aktuell 22 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Frielinghauser Straße 5, 59071 HammGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Hamm
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 02.04.2020
- Datenstand
- 2026-01-10
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Heinrich Meierkord
Soest
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- DuPont Sabanci Polyester GmbH Hamm
- AdvanSA GmbH Hamm
Gegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Polyesterfasern und anderen chemischen Produkten.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 259 IN 12/19 · ADVANSA GmbH · Insolvenzgericht Dortmund
- Insolvenzgericht
- Dortmund
- Aktenzeichen
- 259 IN 12/19
- Wirksam am
- 01.09.2026
- Registerbezug
- Hamm, HRB 2532
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 2532 eingetragenen ADVANSA GmbH, Frielinghauser Str. 5, 59071 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Heinrich Meierkord, Höggenstr. 13, 59494 Soest
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen (lfd. Nr. 150 - 180) einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
09.10.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.109 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
259 IN 12/19
Amtsgericht Dortmund, 28.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 259 IN 12/19 · ADVANSA GmbH · Insolvenzgericht Dortmund
- Insolvenzgericht
- Dortmund
- Aktenzeichen
- 259 IN 12/19
- Wirksam am
- 16.01.2024
- Registerbezug
- Hamm, HRB 2532
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 2532 eingetragenen ADVANSA GmbH, Frielinghauser Str. 5, 59071 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Heinrich Meierkord, Höggenstr. 13, 59494 Soest
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte (nur m) Dr. Ganteführer, Marquardt & Partner, Poststraße 1, 40213 Düsseldorf
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Achim Thomas Thiele, Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund
werden die Vergütung und Auslagen des Sachwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung -,-- EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen -,-- EUR
Zwischensumme -,-- EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von -,-- EUR -,-- EUR
Endbetrag -,-- EUR
Gründe:
Der Sachwalter übt sein Amt seit dem 01.05.2019 (vorläufiger Sachwalter) aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§§10, 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung beträgt in der Regel 60 vom Hundert der für den Insolvenzverwalter bestimmten Vergütung (§ 12 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentsatz der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens -,-- EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Nach der Schlussrechnung beträgt die Masse 7.510.340,12 EUR.
Der Regelsatz der Vergütung des Sachwalters beträgt demnach -,-- EUR.
Im Hinblick auf
1. die Tätigkeit als vorläufiger Sachwalter (0,25),
2. die Überwachung des Zahlungsverkehrs in Anlehnung an § 275 Abs. 2 InsO (0,10),
3. die Kommunikation mit dem Gläubigerausschuss (0,20),
4. die Einbindung in wesentliche verfahrensleitende Gespräche und Entscheidungen (Fortführungsbegleitung sowie Führung umfassender Verhandlungen mit Investoren im Rahmen des Investorenprozesses) (0,25),
5. die Verhandlungen DuPont-Konzern (0,20),
6. die Miterstellung und Verhandlung eines Kaufvertrages samt Entflechtungskonzeptes und der dazugehörigen Rahmenvereinbarungen mit Auslandsberührung (0,90)ist es gerechtfertigt, die Vergütung auf den 2,1-fachen Regelsatz zu erhöhen und damit auf den Betrag von -,-- EUR festzusetzen.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 28.12.2023 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2, 3 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der/die Sachwalter/in nach §§ 12 Abs. 3, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch -,-- EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Portoauslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Dortmund statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.315 eingesehen werden.
259 IN 12/19
Amtsgericht Dortmund, 15.01.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 259 IN 12/19 · ADVANSA GmbH · Insolvenzgericht Dortmund
- Insolvenzgericht
- Dortmund
- Aktenzeichen
- 259 IN 12/19
- Wirksam am
- 02.01.2024
- Registerbezug
- Hamm, HRB 2532
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 2532 eingetragenen ADVANSA GmbH, Frielinghauser Str. 5, 59071 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Heinrich Meierkord, Höggenstr. 13, 59494 Soest
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte (nur m) Dr. Ganteführer, Marquardt & Partner, Poststraße 1, 40213 Düsseldorf
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Achim Thomas Thiele, Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Pensions-Sicherungs-Verein a. G., Köln wie folgt festgesetzt.
Vergütung -,-- EUR
Auslagen -,-- EUR
Zwischensumme -,-- EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer -,-- EUR
Endbetrag -,-- EUR
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung in Verfahren die vor dem 01.01.2021 beantragt wurden regelmäßig -,-- EUR je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von -,-- EUR angemessen ist. Für 200,75 Stunden Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf -,-- EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde an das Amtsgericht Dortmund statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.315 eingesehen werden.
259 IN 12/19
Amtsgericht Dortmund, 29.12.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 259 IN 12/19 · ADVANSA GmbH · Insolvenzgericht Dortmund
- Insolvenzgericht
- Dortmund
- Aktenzeichen
- 259 IN 12/19
- Wirksam am
- 15.06.2023
- Registerbezug
- Hamm, HRB 2532
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 2532 eingetragenen ADVANSA GmbH, Frielinghauser Str. 5, 59071 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Heinrich Meierkord, Steingraben 25, 59494 Soest
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte (nur m) Dr. Ganteführer, Marquardt & Partner, Poststraße 1, 40213 Düsseldorf
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Achim Thomas Thiele, Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Lothar Wobedo, Eitelstraße 10, 59075 Hamm wie folgt festgesetzt.
Vergütung EUR
Reisezeit und Fahrtkosten EUR
Endbetrag EUR
Den darüber hinausgehenden Antrag hat das Gläubigerausschussmitglied zurückgenommen.
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung für Gläubigerausschussmitglieder in Verfahren die dem vor 01.01.2021 beantragt wurden regelmäßig EUR je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von EUR angemessen ist. Für 60,5 Stunden Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf EUR.
Anders als vom Antragsteller angenommen, liegt der von ihm veranschlagte Stundensatz damit nicht im unteren Drittel, sondern an der oberen Grenze der möglichen Stundensätze.
Aufgrund der Qualifikation des Antragstellers ist der Stundensatz von € jedoch trotzdem angemessen.
Neben der für die Tätigkeit anzusetzenden Vergütung, war dem Antragsteller die Fahrzeit und die Reisekosten zu erstatten.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung ist der Rechtsbehelf der sofortigen Beschwerde statthaft. Er ist binnen einer Frist von zwei Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses bzw. die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die Beschwerde kann beim Amtsgericht Dortmund eingelegt werden. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Die Beschwerde kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingelegt werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.103 eingesehen werden.
259 IN 12/19
Amtsgericht Dortmund, 14.06.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 259 IN 12/19 · ADVANSA GmbH · Insolvenzgericht Dortmund
- Insolvenzgericht
- Dortmund
- Aktenzeichen
- 259 IN 12/19
- Wirksam am
- 05.06.2023
- Registerbezug
- Hamm, HRB 2532
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Achim Thomas Thiele, Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses wie folgt festgesetzt.
Vergütung EUR
Reisezeit und Fahrtkosten EUR
Endbetrag EUR
Den darüber hinausgehenden Antrag hat das Gläubigerausschussmitglied zurückgenommen.
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung für Gläubigerausschussmitglieder in Verfahren die dem vor 01.01.2021 beantragt wurden regelmäßig EUR je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von EUR angemessen ist. Für 60,5 Stunden Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf EUR.
Anders als vom Antragsteller angenommen, liegt der von ihm veranschlagte Stundensatz damit nicht im unteren Drittel, sondern an der oberen Grenze der möglichen Stundensätze.
Aufgrund der Qualifikation des Antragstellers ist der Stundensatz von € jedoch trotzdem angemessen.
Neben der für die Tätigkeit anzusetzenden Vergütung, war dem Antragsteller die Fahrzeit und die Reisekosten zu erstatten.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung ist der Rechtsbehelf der sofortigen Beschwerde statthaft. Er ist binnen einer Frist von zwei Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses bzw. die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die Beschwerde kann beim Amtsgericht Dortmund eingelegt werden. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Die Beschwerde kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingelegt werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.103 eingesehen werden.
259 IN 12/19
Amtsgericht Dortmund, 25.05.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 2532 HRB 2532: ADVANSA GmbH, Hamm, Frielinghauser Straße 5, 59071 Hamm. Die Gesellschafterversammlung vom 28.01.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) und …
HRB 2532 HRB 2532: ADVANSA GmbH, Hamm, Frielinghauser Straße 5, 59071 Hamm. Prokura erloschen: Opszalski, Raymond, Korschenbroich, *XX.XX.XXXX; Schlotmann, Nikolaus, Hamm, *XX.XX.XXXX. Durch Beschluss des Amtsgericht…
HRB 2532 HRB 2532: ADVANSA GmbH, Hamm, Frielinghauser Straße 5, 59071 Hamm. Nicht mehr Geschäftsführer: McMillan, David Henry, Soest, *XX.XX.XXXX; van den Buijs, Johannes Jacobus Maria, Chaam, Niederlande / Niederlan…
HRB 2532 HRB 2532: ADVANSA GmbH, Hamm, Frielinghauser Straße 5, 59071 Hamm. Der mit der Uentrop Polyester Holding GmbH mit Sitz in Hamm (Amtsgericht Hamm, HR B 8491) am 08.06.2016 abgeschlossene Beherrschungs- und Ge…
HRB 2532 HRB 2532: ADVANSA GmbH, Hamm, Frielinghauser Straße 5, 59071 Hamm. Mit der Uentrop Polyester Holding GmbH mit Sitz in Hamm (Amtsgericht Hamm, HR B 8491) als herrschendem Unternehmen ist am 08.06.2016 ein Beh…
HRB 2532 HRB 2532: ADVANSA GmbH, Hamm, Frielinghauser Straße 5, 59071 Hamm. Einzelprokura: Schlotmann, Nikolaus, Hamm, *XX.XX.XXXX.
HRB 2532 AdvanSA GmbH, Hamm, Frielinghauser Straße 5, 59071 Hamm. Die Gesellschafterversammlung vom 25.10.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziff. 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) und mit ihr d…
HRB 2532 AdvanSA GmbH, Hamm, Frielinghauser Straße 5, 59071 Hamm. Die Gesellschafterversammlung vom 20.06.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 3 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) beschlossen.
HRB 2532 AdvanSA GmbH, Hamm, Frielinghauser Straße 5, 59071 Hamm.Bestellt als Geschäftsführer: van den Buijs, Johannes Jacobus Maria, Chaam, Niederlande, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im N…
HRB 2532 AdvanSA GmbH, Hamm, Frielinghauser Straße 5, 59071 Hamm.Geschäftsanschrift: Frielinghauser Straße 5, 59071 Hamm. Nicht mehr Geschäftsführer: Tuncay, Engin, London NW8 8QR/UK, *XX.XX.XXXX.
HRB 2532 AdvanSA GmbH, Hamm (Frielinghauser Str. 5, 59071 Hamm). Nicht mehr Geschäftsführer: Lehmbach, Horst, Wehrheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 2532 AdvanSA GmbH, Hamm (Frielinghauser Str. 5, 59071 Hamm). Vertretungsregelung geändert: Geschäftsführer: Dr. Meierkord, Heinrich, Soest, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäfts…
HRB 2532 AdvanSA GmbH, Hamm (Frielinghauser Str. 5, 59071 Hamm). Geschäftsführer: McMillan, David Henry, Soest, *XX.XX.XXXX; Tuncay, Engin, London NW8 8QR/UK, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Nicht m…
HRB 2532 AdvanSA GmbH, Hamm (Frielinghauser Str. 5, 59071 Hamm). Einzelprokura: Opszalski, Raymond, Korschenbroich, *XX.XX.XXXX.
HRB 2532 AdvanSA GmbH, Hamm (Frielinghauser Str. 5, 59071 Hamm). Geschäftsführer: Betil, Osman, Istanbul/Türkei, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Ünsal, Osman, Gerrards Cross Buck…
HRB 2532 DuPont Sabanci Polyester GmbH, Hamm (Frielinghauser Str. 5, 59071 Hamm). Die Gesellschafterversammlung vom 18.02.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) und mit ihr die Änderu…
HRB 2532 DuPont Sabanci Polyester GmbH, Hamm (Frielinghauser Str. 5, 59071 Hamm). Die Gesellschafterversammlung vom 18.02.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) und mit ihr die Änderu…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.