HRB 91741

Abwicklungsgesellschaft 9 IN 171/19 GmbH, vormals La Fonte Verde GmbH

Amtsgericht Darmstadt · Hessen

aktuell 15 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Grasellenbach

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Registerdaten

Sitz
Grasellenbach
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. La Fonte Verde GmbH Grasellenbach

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

15
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 9 IN 171/19 · La Fonte Verde GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 171/19
Wirksam am
14.04.2026
Registerbezug
Darmstadt, HRB 91741
9 IN 171/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der La Fonte Verde GmbH, Weschnitzquellenweg 15, 64689 Grasellenbach (AG Darmstadt, HRB 91741), vertr. d.: Silke Kristina Wilch, Weschnitzquellenweg 15, 64689 Grasellenbach, (Geschäftsführerin), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist und Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt auf: 27.05.2026. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis , Anhörung der Beteiligten zur Einstellung des Verfahrens nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit (§ 211 InsO).
Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert. Rechtsmittelbelehrung:Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 14.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 9 IN 171/19 · La Fonte Verde GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 171/19
Wirksam am
14.04.2026
Registerbezug
Darmstadt, HRB 91741
9 IN 171/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der La Fonte Verde GmbH, Weschnitzquellenweg 15, 64689 Grasellenbach (AG Darmstadt, HRB 91741), vertr. d.: Silke Kristina Wilch, Weschnitzquellenweg 15, 64689 Grasellenbach, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
X
EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

X
EUR Auslagen zuzüglich
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

X
EUR Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Marc Schmidt-Thieme, Soldnerstraße 2, 68219 Mannheim, Tel.: 0621/87708-0, Fax: 0621/8770820 wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e:

Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 28.05.2019 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet.

Dabei soll die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.

Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 29.707,35 EUR ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Verwalter in Höhe von X EUR. Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 55 % festgesetzt wird.

Regelmäßig steht einem vorläufigen Verwalter ein Bruchteil von 25% der Vergütung eines endgültigen Insolvenzverwalters zu. Nachdem sich jedoch der vorläufige Insolvenzverwalter um die Fortführung des Betriebes kümmern musste, zudem Vorbereitungen für die übertragende Sanierung getroffen hat und sich mit arbeitsrechtlichen Fragen auseinandersetzen musste, ist der Regelbruchteil nicht geeignet, die Tätigkeiten im vorläufigen Verfahren angemessen zu entgelten. Die Anhebung des Regelbruchteils von 25% auf 55% ist im Rahmen der Gesamtbetrachtung notwendig und bezieht auch die Tatsache mit ein, dass durch die Fortführung des Geschäftsbetriebs die Masse angestiegen ist und somit mittelbar auch die Vergütung des Verwalters erhöht hat.

Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.

Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Darmstadt, 14.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 9 IN 171/19 · La Fonte Verde GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 171/19
Wirksam am
14.04.2026
Registerbezug
Darmstadt, HRB 91741
9 IN 171/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der La Fonte Verde GmbH, Weschnitzquellenweg 15, 64689 Grasellenbach (AG Darmstadt, HRB 91741), vertr. d.: Silke Kristina Wilch, Weschnitzquellenweg 15, 64689 Grasellenbach, (Geschäftsführerin), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 247.517,57 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 0,00 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung.
Amtsgericht Darmstadt, 14.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 9 IN 171/19 · La Fonte Verde GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 171/19
Wirksam am
14.04.2026
Registerbezug
Darmstadt, HRB 91741
9 IN 171/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der La Fonte Verde GmbH, Weschnitzquellenweg 15, 64689 Grasellenbach (AG Darmstadt, HRB 91741), vertr. d.: Silke Kristina Wilch, Weschnitzquellenweg 15, 64689 Grasellenbach, (Geschäftsführerin), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:

1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR um 40 % erhöht zzgl.
3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie
4. X EUR Auslagen zuzüglich
5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %
6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich
7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %.
------------------------------------
X EUR Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e:

Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt, auf den sich die Schlussrechnung bezieht. Die Insolvenzmasse wurde im vorliegenden Fall mit 72.962,40 EUR ermittelt. Die Regelvergütung daraus beträgt X EUR. Ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz ist nach Art und Umfang des Verfahrens nicht gerechtfertigt.

Vielmehr bedarf es der Gewährung eines Zuschlags in Höhe von 40%, da der Insolvenzverwalter den Geschäftsbetrieb der Schuldnerin fortführte, die Umsetzung der übertragenden Sanierung sicherstellte und sich darüber hinaus mit arbeitsrechtlichen Fragen auseinandersetzen musste. Die Prüfung und rechtliche Würdigung potentieller Anfechtungsansprüche, wie auch die weitere Bearbeitung der ermittelten Lebenssachverhalte nahm den Insolvenzverwalter erheblich in Anspruch. Die Regelvergütung genügt nicht, um die Tätigkeiten des Insolvenzverwalters sowohl im Hinblick auf die Qualität und Komplexität angemessen zu honorieren.

Der beantragte und festgesetzte Zuschlag von 40% ist im vorliegenden Verfahren notwendig aber auch ausreichend und bezieht die Tatsache mit ein, dass durch die Fortführung des Geschäftsbetriebs die Masse und somit auch mittelbar die Vergütung des Verwalters erhöht wurde. Ebenso wurde mindernd berücksichtigt, dass der Verwalter bereits als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt war und von der synergetischen Effekten profitieren konnte.

Hinzu kommen die Auslagen. Bei der Festsetzung der Auslagen kann der Insolvenzverwalter zwischen den tatsächlich entstandenen Auslagen und einem Pauschsatz gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wählen. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen. Im vorliegenden Fall wurde die Pauschale in Ansatz gebracht. Außerdem wurden die gesondert festgestellten Auslagen für die Übertragung des Zustellwesens berücksichtigt.

Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Darmstadt, 14.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 9 IN 171/19 · La Fonte Verde GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 171/19
Wirksam am
02.03.2026
Registerbezug
Darmstadt, HRB 91741
9 IN 171/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der La Fonte Verde GmbH, Weschnitzquellenweg 15, 64689 Grasellenbach (AG Darmstadt, HRB 91741), vertr. d.: Silke Kristina Wilch, Weschnitzquellenweg 15, 64689 Grasellenbach, (Geschäftsführerin), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete und vorläufige Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 27.03.2026. Die Vergütungsanträge können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Darmstadt, 02.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 171/19 · La Fonte Verde GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 171/19
Wirksam am
14.09.2020
Registerbezug
Darmstadt, HRB 91741
9 IN 171/19 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der La Fonte Verde
GmbH, Weschnitzquellenweg 15, 64689 Grasellenbach (AG Darmstadt, HRB 91741),
vertr. d.: Silke Kristina Wilch, Weschnitzquellenweg 15, 64689 Grasellenbach
(Geschäftsführerin), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass
die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden
sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Darmstadt, 14.09.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 91741 HRB 91741: La Fonte Verde GmbH, Grasellenbach, Weschnitzquellenweg 15, 64689 Grasellenbach. Die Gesellschafterversammlung vom 16.01.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlosse…
HRB 91741: La Fonte Verde GmbH, Grasellenbach, Weschnitzquellenweg 15, 64689 Grasellenbach. Die Gesellschafterversammlung vom 16.01.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: Abwicklungsgesellschaft 9 IN 171/19 GmbH, vormals La Fonte Verde GmbH.
Veränderungen
HRB 91741 HRB 91741: La Fonte Verde GmbH, Grasellenbach, Weschnitzquellenweg 15, 64689 Grasellenbach. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 91741: La Fonte Verde GmbH, Grasellenbach, Weschnitzquellenweg 15, 64689 Grasellenbach. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 171/19 · La Fonte Verde GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 171/19
Wirksam am
19.08.2019
Registerbezug
Darmstadt, HRB 91741
Amtsgericht Darmstadt 16.08.2019

- Insolvenzgericht -

9 IN 171/19

(bitte stets angeben)

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

La Fonte Verde GmbH, Weschnitzquellenweg 15, 64689 Grasellenbach (AG Darmstadt,
HRB 91741),

vertreten durch:

Silke Kristina Wilch, Weschnitzquellenweg 15, 64689 Grasellenbach,
(Geschäftsführerin),

wird der Eröffnungsbeschluss des Amtsgerichts Darmstadt - Insolvenzgericht -
vom 05.08.2019 dahingehend geändert, dass er im Rubrum durch Aufnahme der
Handelsregisterbezeichnung der Schuldnerin ergänzt wird. Diese lautet:

(Amtsgericht Darmstadt, HRB 91741)

G r ü n d e :

Es handelt sich um einen Schreibfehler, der gem. §§ 4 InsO, 319 Abs. 1 ZPO von
Amts wegen zu ändern ist.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 171/19 · La Fonte Verde GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 171/19
Wirksam am
05.08.2019
Registerbezug
Darmstadt, HRB 91741
9 IN 171/19: Über das Vermögen der La Fonte Verde GmbH, Weschnitzquellenweg 15,
64689 Grasellenbach, vertr. d.: Silke Kristina Wilch, Weschnitzquellenweg 15,
64689 Grasellenbach, (Geschäftsführerin), ist am 05.08.2019 um 10:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Marc Schmidt-Thieme, Soldnerstraße 2,
68219 Mannheim, Tel.: 0621/87708-0, Fax: 0621/8770820.

Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Darmstadt ergibt sich aus
Art.3 Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt
ihre hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 04.09.2019 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 16.10.2019.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (04.09.2019)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (16.10.2019), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

· Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

· Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird
hingewiesen.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der
Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt,
Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Darmstadt, 05.08.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 171/19 · La Fonte Verde GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 171/19
Wirksam am
29.05.2019
Registerbezug
Darmstadt, HRB 91741
Geschäfts-Nr.: 9 IN 171/19 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen
der La Fonte Verde GmbH, Weschnitzquellenweg 15, 64689 Grasellenbach, vertr.
d.: Silke Kristina Wilch, Weschnitzquellenweg 15, 64689 Grasellenbach,
(Geschäftsführerin), ist am 28.05.2019 um 15:00 Uhr gegen die Antragsgegnerin
die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter
ist Rechtsanwalt Marc Schmidt-Thieme, Soldnerstraße 2, 68219 Mannheim, Tel.:
0621/87708-0, Fax: 0621/8770820 bestellt worden.

Amtsgericht Darmstadt, 28.05.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 91741 HRB 91741: La Fonte Verde GmbH, Grasellenbach, Weschnitzquellenweg 15, 64689 Grasellenbach. Die Gesellschafterversammlung vom 07.02.2019 mit Nachtrag vom 14.02.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrag…
HRB 91741: La Fonte Verde GmbH, Grasellenbach, Weschnitzquellenweg 15, 64689 Grasellenbach. Die Gesellschafterversammlung vom 07.02.2019 mit Nachtrag vom 14.02.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Neuer Gegenstand: Bürodienstleistungen aller Art, Garten und Landschaftsbau und Handel mit Baustoffen aller Art und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Veränderungen
HRB 91741 HRB 91741: La Fonte Verde GmbH, Grasellenbach, Weschnitzquellenweg 15, 64689 Grasellenbach. Durch Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt (Az. 9 IN 137/16) vom 11.04.2016 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter …
HRB 91741: La Fonte Verde GmbH, Grasellenbach, Weschnitzquellenweg 15, 64689 Grasellenbach. Durch Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt (Az. 9 IN 137/16) vom 11.04.2016 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Veränderungen
HRB 91741 HRB 91741:La Fonte Verde GmbH, Grasellenbach, Weschnitzquellenweg 15, 64689 Grasellenbach.Die Gesellschafterversammlung vom 02.03.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlo…
HRB 91741:La Fonte Verde GmbH, Grasellenbach, Weschnitzquellenweg 15, 64689 Grasellenbach.Die Gesellschafterversammlung vom 02.03.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Neuer Gegenstand: Hundezucht, An- und Verkauf von Hundewelpen und alle damit verbundenen Rechtsgeschäfte sowie Bürodienstleistungen aller Art, Garten- und Landschaftsbau und Handel mit Baustoffen aller Art und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Neueintragungen
HRB 91741 La Fonte Verde GmbH, Grasellenbach, Weschnitzquellenweg 15, 64689 Grasellenbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.11.2012. Geschäftsanschrift: Weschnitzquellenweg 15, 64689 …
La Fonte Verde GmbH, Grasellenbach, Weschnitzquellenweg 15, 64689 Grasellenbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.11.2012. Geschäftsanschrift: Weschnitzquellenweg 15, 64689 Grasellenbach. Gegenstand: Die Hundezucht, An- und Verkauf von Hundewelpen und alle damit verbundenen Rechtsgeschäfte sowie Bürodienstleistungen aller Art und Kurierfahrten ohne Personenbeförderung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführerin: Wilch, Silke Kristina, Grasellenbach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.