HRB 724973
Abwicklungsgesellschaft 4 IN 35/14, vormals HAGER + ELSÄSSER Syntec GmbH
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Mittelbiberach
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Registerdaten
- Sitz
- Mittelbiberach
- Datenstand
- 2024-03-31
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- HAGER + ELSÄSSER Syntec GmbH Mittelbiberach
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 4 IN 35/14 · Abwicklungsgesellschaft 4 IN 35/14, vormals HAGER + ELSÄSSER GmbH · Insolvenzgericht Waldshut-Tiengen
- Insolvenzgericht
- Waldshut-Tiengen
- Aktenzeichen
- 4 IN 35/14
- Wirksam am
- 14.05.2024
- Registerbezug
- Ulm, HRB 724973
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Abwicklungsgesellschaft 4 IN 35/14, vormals HAGER + ELSÄSSER Syntec GmbH
vertr.d.d. Geschäftsführer Rudolf Lauper
Industriestraße 42, 88441 Mittelbiberach
- Schuldnerin -
Rechtsanwalt Tobias Hoefer
Soldnerstraße 2, 68219 Mannheim
- Insolvenzverwalter -
Beschluss:
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tobias Hoefer, Soldnerstraße 2, 68219 Mannheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 13.11.2023.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Verwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 32.808,30 EUR auszugehen.
Somit ergibt sich eine Grundvergütung für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter i.H.v. BETRAG EUR Erhöhungstatbestände wurden nicht geltend gemacht, so dass die Regelvergütung i.H.v. 25 %, also BETRAG EUR festzusetzen war.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Auslagen in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Waldshut-Tiengen
Bismarckstraße 23
79761 Waldshut-Tiengen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Waldshut-Tiengen - Insolvenzgericht - 02.05.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 4 IN 35/14 · Abwicklungsgesellschaft 4 IN 35/14, vormals HAGER + ELSÄSSER Syntec GmbH · Insolvenzgericht Waldshut-Tiengen
- Insolvenzgericht
- Waldshut-Tiengen
- Aktenzeichen
- 4 IN 35/14
- Wirksam am
- 09.05.2023
- Registerbezug
- Ulm, HRB 724973
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Abwicklungsgesellschaft 4 IN 35/14, vormals HAGER + ELSÄSSER Syntec GmbH
vertr.d.d. Geschäftsführer Rudolf Lauper
Industriestraße 42, 88441 Mittelbiberach
- Schuldnerin -
Rechtsanwalt Tobias Hoefer
Soldnerstraße 2, 68219 Mannheim
- Insolvenzverwalter -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 5 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.07.2023 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Waldshut-Tiengen - Insolvenzgericht - 05.05.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 4 IN 35/14 · Abwicklungsgesellschaft 4 IN 35/14, vormals HAGER + ELSÄSSER Syntec GmbH · Insolvenzgericht Waldshut-Tiengen
- Insolvenzgericht
- Waldshut-Tiengen
- Aktenzeichen
- 4 IN 35/14
- Wirksam am
- 16.02.2021
- Registerbezug
- Ulm, HRB 724973
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Abwicklungsgesellschaft 4 IN 35/14, vormals HAGER + ELSÄSSER Syntec GmbH
vertr.d.d. Geschäftsführer Rudolf Lauper
Industriestraße 42, 88441 Mittelbiberach
- Schuldnerin -
Rechtsanwalt Tobias Hoefer
Soldnerstraße 2, 68219 Mannheim
- Insolvenzverwalter -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.03.2021 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
3. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Waldshut-Tiengen - Insolvenzgericht - 15.02.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 724973 HRB 724973: HAGER + ELSÄSSER Syntec GmbH, Mittelbiberach, Industriestraße 42, 88441 Mittelbiberach. Der Insolvenzverwalter hat am 27.11.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) …
HRB 724973 HRB 724973:HAGER + ELSÄSSER Syntec GmbH, Mittelbiberach, Industriestraße 42, 88441 Mittelbiberach.Durch Beschluss des Amtsgerichts Waldshut-Tiengen vom 11.08.2014 (4 IN 35/14) wurde über das Vermögen der Ges…
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 35/14 · Hager + Elsässer Syntec GmbH · Insolvenzgericht Waldshut-Tiengen
- Insolvenzgericht
- Waldshut-Tiengen
- Aktenzeichen
- 4 IN 35/14
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Ulm, HRB 724973
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 35/14 · HAGER + ELSÄSSER Syntec GmbH · Insolvenzgericht Waldshut-Tiengen
- Insolvenzgericht
- Waldshut-Tiengen
- Aktenzeichen
- 4 IN 35/14
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Ulm, HRB 724973
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 724973 HAGER + ELSÄSSER Syntec GmbH, Mittelbiberach, Industriestraße 42, 88441 Mittelbiberach. Die Gesellschafterversammlung vom 15.06.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (1) (Geschäftsjahr) bes…
HRB 724973 HAGER + ELSÄSSER Syntec GmbH, Mittelbiberach, Industriestraße 42, 88441 Mittelbiberach. Nicht mehr Geschäftsführer: Stein, Hans-Jürgen, Grenzach-Wyhlen, *XX.XX.XXXX.
HRB 724973 HAGER + ELSÄSSER Syntec GmbH, Mittelbiberach, Industriestraße 42, 88441 Mittelbiberach. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Stein, Hans-Jürgen, Grenzach-Wyhlen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsbe…
HRB 724973 HAGER + ELSÄSSER Syntec GmbH, Mittelbiberach, Industriestraße 42, 88441 Mittelbiberach.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.03.2000. Die Gesellschafterversammlung vom 16.03.2010…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.