HRB 205837

Abwicklungsgesellschaft 0221 GmbH

Amtsgericht Lüneburg · Niedersachsen

aktuell 20 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Lüneburg

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Registerdaten

Sitz
Lüneburg
Datenstand
2024-03-20
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-20

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Tradeconthor GmbH Adendorf
  2. Vonmählen GmbH Lüneburg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

20
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 47 IN 31/20 · Vonmählen GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
47 IN 31/20
Wirksam am
27.03.2025
Registerbezug
Lüneburg, HRB 205837
47 IN 31/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vonmählen GmbH, Vor dem Bardowicker Tore 49, 21339 Lüneburg (AG Lüneburg, HRB 205837), vertr. d.: Julian Thormählen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des (vorläufigen) Sachwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Klaus Pannen festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Lüneburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß 12 InsVV

EUR
Um 100 % (der Regelvergütung) erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem (vorläufigen) Sachwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 16.07.2024 beantragte der (vorläufige) Sachwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Berechnungsgrundlage wird mit 1.284.487,20 EUR beziffert.
Der (vorläufige) Sachwalter legt hierzu eine Übersicht der Vermögenswerte vor, mit denen er während der vorläufigen Eigenverwaltung befasst war. Sachlich zutreffend wurden Absonderungsrechte hier nicht in Abzug gebracht, denn auch hiermit hat er sich während des vorläufigen Verfahrens befasst.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 12 InsVV eine Bruchteilsvergütung für einen Sachwalter in Höhe von EUR (60 % der Regelvergütung eines Insolvenzverwalters von vorliegend EUR).

III.

Daneben macht der (vorläufige) Sachwalter Zuschläge in Höhe von insgesamt 150 % der Regelvergütung eines Insolvenzverwalters geltend für

- die Tätigkeit als vorläufiger Sachwalter gemäß § 12a Abs. 1 InsVV (25 %)
- den Zustimmungsvorbehalt (20 %)
- die Betriebsfortführung (30 %)
- die Arbeitnehmerangelegenheiten (30 %)
- die Zusammenarbeit mit dem vorläufigen Gläubigerausschuss (25 %)
- die Sanierungsbemühungen/übertragende Sanierung (20 %).

Grundsätzlich sind bei entsprechendem Mehraufwand auch dem (vorläufigen) Sachwalter Zuschläge zu gewähren. Der Aufgabenkreis des (vorläufigen) Sachwalters führt jedoch regelmäßig zu deutlich geringeren Zuschlägen als für vergleichbare zuschlagspflichtige Tätigkeitsbereiche des (vorläufigen) Insolvenzverwalters im Regelinsolvenzverfahren (BGH, Beschluss vom 21.07.2016, IX ZB 70/14). Die ggf. zu gewährenden Zuschläge haben somit deutlich hinter den Zuschlägen zurückzubleiben, die in der Regelinsolvenz zugestanden werden können. Unter diesem Gesichtspunkt sind die Zuschläge auch einer Gesamtwürdigung zu unterziehen und in ihrer Angemessenheit insgesamt zu bewerten.

Für die Tätigkeit als vorläufiger Sachwalter wurde ein Zuschlag von 25 % der Regelvergütung geltend gemacht. Da der vorläufige Sachwalter über keinen eigenen Vergütungsanspruch verfügt, soll dem Mehraufwand für die vorläufige Sachwaltung regelmäßig mit einem Zuschlag von 25 % Rechnung getragen werden (BGH, Beschluss vom 21.07.2016, IX ZB 70/14).

Für den Mehraufwand auf Grund der gerichtlichen Anordnung eines Zustimmungsvorbeshalts wird ein Zuschlag von 20 % geltend gemacht. Ein Zuschlag für die Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts ist in § 12 Abs. 2 InsVV gesetzlich vorgesehen und daher zu gewähren.

Die Betriebsfortführung liegt bereits in der Natur einer Eigenverwaltung. Die während dieser Zeit anfallende Prüfung der Rentabilitäts- und Liquidatinssituation der Schuldnerin ist originäre Aufgabe eines (vorläufigen) Sachwalters, ein Zuschlag im Rahmen der Unternehmensfortführung ist ein Ausnahmefall.
Der (vorläufige) Sachwalter hat die Unternehmensfortführung, durch welche vorliegend ein Verlust erzielt worden war, seit Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung (31.08.2020) bis zur Aufhebung derselben (24.02.2021) in vollem Umfang überwacht bzw. war in diesem Zeitraum dauerhaft und umfassend in den Prozess der Betriebsfortführung eingebunden. In diesem Rahmen waren neben der Sicherstellung der notwendigen Liquidität vielfältige Gespräche mit Kunden und Hauptdienstleistern zu führen und der Absatz von Großabnehmern und die Leistung von Kernlieferanten zu stabilisieren.
Aufgrund des Vortrags des Sachwalters zum Mehraufwand im Rahmen der Betriebsfortführung in der (vorläufigen) Sachwaltung und des Akteninhalts soll dieser vorliegend nicht unvergütet bleiben. Allerdings ist der geltend gemachte Zuschlag von 30 % zu hoch angesetzt.

Eine hohe Mitarbeiterzahl (vorliegend 72 Arbeitnehmer bei Antragstellung) kann ebenfalls einen Zuschlag rechtfertigen, wenn damit ein ungewöhnlicher und über das Übliche hinausgehender Arbeitsaufwand in der Überwachungstätigkeit verbunden ist. Es wird insofern auf die Ausführungen im Vergütungsfestsetzungsantrag vom 16.07.2024 verwiesen, der (vorläufige) Sachwalter war auch eingebunden in die geplanten Prozesse und insolvenzrechtlichen Fragen zwischen dem Verfahrensbevollmächtigten der Schuldnerin und der Geschäftsleitung.
Da die Schuldnerin weder personell noch fachlich in der Lage war, die Insolvenzgeldvorfinanzierung zu beantragen, wurde dies zusätzlich durch den Sachwalter vorgenommen, obwohl dies nicht zu seinen üblichen Aufgaben gehört.
Insofern ist auch hier ein angemessener Zuschalg zu gewähren, welcher sich jedoch regelmäßig mit dem Zuschlag für die Bertriebsfortführung überschneidet.

Für die Zusammenarbeit mit dem vorläufigen Gläubigerausschuss verbunden mit der Abhaltung damit einhergehender Sitzungen hat der Sachwalter ebenfalls einen Anspruch auf Erhöhung. Dies vorliegend insbesondere, weil eine Entlastung der Tätigkeit des (vorläufigen) Sachwalters durch den eingesetzten Gläubigerausschuss nicht stattgefunden hat.

Ein weiterer Zuschlag ist für die Überwachung der operativen und strukturellen Sanierung der Schuldnerin und der damit verbundenen Beratungstätigkeit zu gewähren, welche sich aufgrund des Umfangs des schuldnerischen Geschäftsbetriebs sowie der Vielzahl von Interessenten als äußerst zeitintensiv gestaltete und mit erheblichen Arbeitsaufwand verbunden war.
Um die umfassende Sanierung der Schuldnerin zu ermöglichen, waren über das normale Maß erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, so dass der geltend gemachte Zuschlag von 20 % angemessen ist.

Wie bereits angeführt, führt der Aufgabenzuschnitt des (vorläufigen) Sachwalters regelmäßig zu deutlich geringeren Zuschlägen als für vergleichbare zuschlagspflichtige Tätigkeitsbereiche des Verwalters im Regelinsolvenzverfahren.
Wird zudem eine Eigenverwaltung vor Beendigung des Verfahrens entsprechend
§ 272 InsO aufgehoben, wie vorliegend der Fall, ist die Vergütung des Sachwalters eventuell durch einen angemessenen Abschlag entsprechend § 3 Abs. 2 Buchst. c InsVV zu kürzen.

Es ist insofern eine Gesamtschau vorzunehmen, maßgeblich für den Gesamtzuschlag ist eine nach genauer Überprüfung und Beurteilung aller in Frage kommenden Zu- und Abschlagstatbestände im Ergebnis angemessene Gesamtwürdigung.
In der Gesamtschau und im Hinblick auf die dargelegten Zu- und Abschlagsfaktoren unter dem Gesichtspunkt des Aufgabenkreises eines (vorläufigen) Sachwalters und der Aufhebung der Eigenverwaltung vor Beendigung des Verfahrens wird ein Zuschlag von insgesamt 100 % für angemessen erachtet.

IV.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 1.066,80 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 381 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Lüneburg, 26.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 47 IN 31/20 · Vonmählen GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
47 IN 31/20
Wirksam am
18.03.2025
Registerbezug
Lüneburg, HRB 205837
47 IN 31/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vonmählen GmbH, Vor dem Bardowicker Tore 49, 21339 Lüneburg (AG Lüneburg, HRB 205837), vertr. d.: Julian Thormählen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Schlusstermin wird bestimmt auf:

Mittwoch, 14.05.2025, 11:00 Uhr, Saal 314, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg.

Der Termin dient der

a) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Lüneburg, 17.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 47 IN 31/20 · Vonmählen GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
47 IN 31/20
Wirksam am
22.01.2025
Registerbezug
Lüneburg, HRB 205837
47 IN 31/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vonmählen GmbH, Vor dem Bardowicker Tore 49, 21339 Lüneburg (AG Lüneburg, HRB 205837), vertr. d.: Julian Thormählen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des (vorläufigen) Sachwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Lüneburg, 21.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 47 IN 31/20 · Vonmählen GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
47 IN 31/20
Wirksam am
07.08.2024
Registerbezug
Lüneburg, HRB 205837
47 IN 31/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vonmählen GmbH, Vor dem Bardowicker Tore 49, 21339 Lüneburg (AG Lüneburg, HRB 205837), vertr. d.: Julian Thormählen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 04.09.2024 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Lüneburg, 06.08.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 47 IN 31/20 · Vonmählen GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
47 IN 31/20
Wirksam am
30.11.2023
Registerbezug
Lüneburg, HRB 205837
47 IN 31/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vonmählen GmbH, Vor dem Bardowicker Tore 49, 21339 Lüneburg (AG Lüneburg, HRB 205837), vertr. d.: Julian Thormählen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist weiterer angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 05.01.2024 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Lüneburg, 30.11.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 47 IN 31/20 · Vonmählen GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
47 IN 31/20
Wirksam am
01.09.2023
Registerbezug
Lüneburg, HRB 205837
47 IN 31/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vonmählen GmbH, Vor dem Bardowicker Tore 49, 21339 Lüneburg (AG Lüneburg, HRB 205837), vertr. d.: Julian Thormählen, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Bundesagentur für Arbeit festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Lüneburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Vergütung gemäß § 17 InsVV a. F.

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

G r ü n d e:

Mit Schriftsatz vom 27.07.2023 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Bundesagentur für Arbeit die Festsetzung der Vergütung. Der Berechnung der Vergütung liegt gem. § 17 InsVV a. F. ein Stundensatz in Höhe von 95,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Lüneburg, 31.08.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 47 IN 31/20 · Vonmählen GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
47 IN 31/20
Wirksam am
16.05.2023
Registerbezug
Lüneburg, HRB 205837
47 IN 31/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vonmählen GmbH, Vor dem Bardowicker Tore 49, 21339 Lüneburg (AG Lüneburg, HRB 205837), vertr. d.: Julian Thormählen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Mittwoch, 31.05.2023, 09:30 Uhr, Saal 314, Hauptgebäude, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:

Zustimmung zum Vergleich vom 22.02.2023 mit der KLT Health GmbH

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Lüneburg, 16.05.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 47 IN 31/20 · Vonmählen GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
47 IN 31/20
Wirksam am
18.01.2022
Registerbezug
Lüneburg, HRB 205837
47 IN 31/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vonmählen GmbH, Vor dem Bardowicker Tore 49, 21339 Lüneburg (AG Lüneburg, HRB 205837), vertr. d.: Julian Thormählen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der weiteren nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 17.02.2022 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Lüneburg, 17.01.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 47 IN 31/20 · Vonmählen GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
47 IN 31/20
Wirksam am
30.08.2021
Registerbezug
Lüneburg, HRB 205837
47 IN 31/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vonmählen GmbH, Vor dem Bardowicker Tore 49, 21339 Lüneburg (AG Lüneburg, HRB 205837), vertr. d.: Julian Thormählen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 30.09.2021 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Lüneburg, 26.08.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 47 IN 31/20 · Vonmählen GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
47 IN 31/20
Wirksam am
04.03.2021
Registerbezug
Lüneburg, HRB 205837
47 IN 31/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vonmählen GmbH,
Vor dem Bardowicker Tore 49, 21339 Lüneburg (AG Lüneburg, HRB 205837), vertr.
d.: Julian Thormählen, (Geschäftsführer), ist die Anordnung der Eigenverwaltung
aufgehoben worden. Zum Insolvenzverwalter ist der bisherige Sachwalter,
Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Klaus Pannen, Neuer Wall 25/Schleusenbrücke 1, d
20354 Hamburg, Tel.: 040/3208570, Fax: 040/320857140, E-Mail:
kpannen@drpannen.de, ernannt worden.

Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Lüneburg, 24.02.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 205837 HRB 205837: Vonmählen GmbH, Lüneburg, Vor dem Bardowicker Tore 49, 21339 Lüneburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Lüneburg (47 IN 31/20) vom 01.12.2020 ist die Eigenverwaltung durch die Schuldnerin angeord…
HRB 205837: Vonmählen GmbH, Lüneburg, Vor dem Bardowicker Tore 49, 21339 Lüneburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Lüneburg (47 IN 31/20) vom 01.12.2020 ist die Eigenverwaltung durch die Schuldnerin angeordnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Lüneburg (47 IN 31/20) vom 01.12.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 47 IN 31/20 · Vonmählen GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
47 IN 31/20
Wirksam am
03.12.2020
Registerbezug
Lüneburg, HRB 205837
47 IN 31/20: Über das Vermögen der Vonmählen GmbH, Vor dem Bardowicker Tore 49,
21339 Lüneburg (AG Lüneburg, HRB 205837), vertr. d.: Julian Thormählen,
(Geschäftsführer), ist am 01.12.2020 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.

Sachwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Klaus Pannen, Neuer Wall 25/
Schleusenbrücke 1, d 20354 Hamburg, Tel.: 040/3208570, Fax: 040/320857140,
E-Mail: kpannen@drpannen.de.

Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.

Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die
Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter
Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung
bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 03.02.2021
anzumelden;

b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an
beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der
Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 24.02.2021, 11:00 Uhr, 314,
Hauptgebäude, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg eine Gläubigerversammlung zur
Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters und
zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin)
abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276
S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung
(§ 272 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweis:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht
Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Lüneburg, 02.12.2020

Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden
Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:

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datenschutz_und_datenschutzbeauftragter/datenschutz-und-datenschutzbeauftragter

Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 47 IN 31/20 · Vonmählen GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
47 IN 31/20
Wirksam am
01.09.2020
Registerbezug
Lüneburg, HRB 205837
47 IN 31/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Vonmählen
GmbH, Vor dem Bardowicker Tore 49, 21339 Lüneburg (AG Lüneburg, HRB 205837),
vertr. d.: Julian Thormählen, (Geschäftsführer), ist am 31.08.2020 Folgendes
angeordnet worden: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gem. § 21 Abs. 2 S.
1 Nr. 3 lnsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden einstweilen
eingestellt - soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.

Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt
Prof. Dr. jur. Klaus Pannen, Neuer Wall 25/Schleusenbrücke 1, d 20354 Hamburg,
Tel.: 040/3208570, Fax: 040/320857140, E-Mail: kpannen@drpannen.de.

Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen
Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/
848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des
Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der
Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht
Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Lüneburg, 31.08.2020

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Veränderungen
HRB 205837 HRB 205837: Vonmählen GmbH, Lüneburg, Vor dem Bardowicker Tore 49, 21339 Lüneburg. Die Gesellschafterversammlung vom 06.03.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr d…
HRB 205837: Vonmählen GmbH, Lüneburg, Vor dem Bardowicker Tore 49, 21339 Lüneburg. Die Gesellschafterversammlung vom 06.03.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 6.898,00 EUR auf 34.783,00 EUR beschlossen. 34.783,00 EUR.
Veränderungen
HRB 205837 HRB 205837: Vonmählen GmbH, Lüneburg, Vor dem Bardowicker Tore 49, 21339 Lüneburg. Die Gesellschafterversammlung vom 09.10.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr d…
HRB 205837: Vonmählen GmbH, Lüneburg, Vor dem Bardowicker Tore 49, 21339 Lüneburg. Die Gesellschafterversammlung vom 09.10.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.360,00 EUR auf 27.885,00 EUR beschlossen. 27.885,00 EUR.
Veränderungen
HRB 205837 HRB 205837: Tradeconthor GmbH, Adendorf, Vor dem Bardowicker Tore 49, 21339 Lüneburg. Die Gesellschafterversammlung vom 03.08.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit…
HRB 205837: Tradeconthor GmbH, Adendorf, Vor dem Bardowicker Tore 49, 21339 Lüneburg. Die Gesellschafterversammlung vom 03.08.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma sowie die Sitzverlegung nach Lüneburg beschlossen. Geändert, nun: Neue Firma: Vonmählen GmbH. Sitz verlegt, nun: Lüneburg. Einzelprokura: Stumpf, Daniel, Lüneburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 205837 HRB 205837: Tradeconthor GmbH, Adendorf, Borgwardstraße 5 B, 21365 Adendorf. Die Gesellschafterversammlung vom 03.08.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erh…
HRB 205837: Tradeconthor GmbH, Adendorf, Borgwardstraße 5 B, 21365 Adendorf. Die Gesellschafterversammlung vom 03.08.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.525,00 EUR auf 26.525,00 EUR beschlossen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Vor dem Bardowicker Tore 49, 21339 Lüneburg. Wohnort geändert, nun: Geschäftsführer: Thormählen, Julian, Adendorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 205837 HRB 205837: Tradeconthor GmbH, Adendorf, Borgwardstraße 5 B, 21365 Adendorf. Die Gesellschafterversammlung vom 18.11.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 und § 9 beschlossen.
HRB 205837: Tradeconthor GmbH, Adendorf, Borgwardstraße 5 B, 21365 Adendorf. Die Gesellschafterversammlung vom 18.11.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 und § 9 beschlossen.
Veränderungen
HRB 205837 HRB 205837:Tradeconthor GmbH, Adendorf, Borgwardstraße 5 B, 21365 Adendorf.Die Gesellschafterversammlung vom 12.10.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 beschlossen.
HRB 205837:Tradeconthor GmbH, Adendorf, Borgwardstraße 5 B, 21365 Adendorf.Die Gesellschafterversammlung vom 12.10.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 beschlossen.
Neueintragungen
HRB 205837 HRB 205837:Tradeconthor GmbH, Adendorf, Borgwardstraße 5 B, 21365 Adendorf.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.08.2015 mit Änderung vom 15.09.2015. Geschäftsanschrift: Borgward…
HRB 205837:Tradeconthor GmbH, Adendorf, Borgwardstraße 5 B, 21365 Adendorf.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.08.2015 mit Änderung vom 15.09.2015. Geschäftsanschrift: Borgwardstraße 5 B, 21365 Adendorf. Gegenstand: Handel mit elektronischen Produkten sowie die Markteinführung neuer Produkte, insbesondere im elektronischen Bereich. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt als Geschäftsführer: Thormählen, Julian, Bienenbüttel, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.