HRB 75986

ABU - Akademie für Berufsförderung und Umschulung gGmbH

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 22 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Berlin

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Registerdaten

Sitz
Berlin
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

22
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36a IN 1261/23 · ABU - Akademie für Berufsförderung und Umschulung gGmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36a IN 1261/23
Wirksam am
01.04.2025
Registerbezug
Berlin, HRB 75986
36a IN 1261/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ABU - Akademie für Berufsförderung und Umschulung gGmbH, Beilsteiner Straße 118, 12681 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer René Gisbert Rommeiß
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 75986
- Schuldnerin -

Auf Antrag des Insolvenzverwalters vom 27.03.2025 wird die Zustimmung des Gerichts gemäß § 123 Abs. 3 Satz 1 InsO erteilt an die Sozialplangläubiger 100 % auszuschütten.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 31.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 36a IN 1261/23 · ABU - Akademie für Berufsförderung und Umschulung gGmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36a IN 1261/23
Wirksam am
08.01.2025
Registerbezug
Berlin, HRB 75986
36a IN 1261/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ABU - Akademie für Berufsförderung und Umschulung gGmbH, Beilsteiner Straße 118, 12681 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer René Gisbert Rommeiß
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 75986
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dirk Semmelmann, Berliner Straße 117, 10713 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 05.12.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Bemessungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Verwalters ist gemäß § 63 Abs. 3 InsO und § 11 Abs. 1 InsVV der Wert des insgesamt gesicherten und verwalteten materiellen wie immateriellen Vermögens (Aktivvermögen), das seiner Tätigkeit während der vorläufigen Verwaltung zugrunde lag, ohne hierbei einen Abzug für Aus- und Absonderungsrechte an der Insolvenzmasse vorzunehmen, soweit der vorläufige Insolvenzverwalter sich damit in "erheblichem" Umfang befasst hat.
Die von dem vorläufigen Insolvenzverwalter in seinem Antrag vom 05.12.2024 angegebenen Tätigkeiten sind als "erheblich" zu betrachten.
Die genauen Tätigkeiten des vorläufigen Insolvenzverwalters sind seinen Berichten und dem Vergütungsantrag vom 05.12.2024 zu entnehmen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 75 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 05.12.2024 wird Bezug genommen.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- Betriebsfortführung für 3 Monate
- umfangreiche Sanierungsbemühungen
- mehrere Betriebsstätten
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 75 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 07.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 36a IN 1261/23 · ABU - Akademie für Berufsförderung und Umschulung gGmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36a IN 1261/23
Wirksam am
11.12.2024
Registerbezug
Berlin, HRB 75986
36a IN 1261/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ABU - Akademie für Berufsförderung und Umschulung gGmbH,
Beilsteiner Straße 118, 12681 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer René Gisbert Rommeiß
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 75986
- Schuldnerin -

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 05.12.2024 die Vergütung gemäß § 11 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von BETRAG Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 75 % für Betriebsfortführung; Sanierungsbemühungen; mehrere Betriebsstätten beantragt.
An von dem vorläufigen Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt.
Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 10.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36a IN 1261/23 · ABU - Akademie für Berufsförderung und Umschulung gGmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36a IN 1261/23
Wirksam am
03.08.2023
Registerbezug
Berlin, HRB 75986
36a IN 1261/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ABU - Akademie für Berufsförderung und Umschulung gGmbH, Beilsteiner Straße 118, 12681 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer René Gisbert Rommeiß
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 75986
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 01.08.2023 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 02.08.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 36a IN 1261/23 · ABU - Akademie für Berufsförderung und Umschulung gGmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36a IN 1261/23
Wirksam am
01.06.2023
Registerbezug
Berlin, HRB 75986
36a IN 1261/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ABU - Akademie für Berufsförderung und Umschulung gGmbH, Beilsteiner Straße 118, 12681 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer René Gisbert Rommeiß,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 75986
- Schuldnerin -

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.06.2023 um 09.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dirk Semmelmann
Berliner Straße 117, 10713 Berlin
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 24.08.2023 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 13.07.2023, 11:40 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, 05.10.2023, 11:05 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen.

Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 01.03.2023 beim Insolvenzgericht Charlottenburg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 01.06.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36a IN 1261/23 · ABU - Akademie für Berufsförderung und Umschulung gGmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36a IN 1261/23
Wirksam am
01.03.2023
Registerbezug
Berlin, HRB 75986
36a IN 1261/23

In dem Verfahren über den Antrag der

ABU - Akademie für Berufsförderung und Umschulung gGmbH, Beilsteiner Str. 118, 12681 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer René Gisbert Rommeiß,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 75986
- Schuldnerin -

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 01.03.2023 beschlossen:

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 01.03.2023 um 13:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Herr Rechtsanwalt Dirk Semmelmann
Berliner Straße 117, 10713 Berlin

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).

Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 01.03.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Vorgänge ohne Eintragung
HRB 75986 B HRB 75986 B: ABU - Akademie für Berufsförderung und Umschulung gGmbH, Berlin, Beilsteiner Str. 118, 12681 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglied…
HRB 75986 B: ABU - Akademie für Berufsförderung und Umschulung gGmbH, Berlin, Beilsteiner Str. 118, 12681 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht (§52 GmbHG).
Veränderungen
HRB 75986 B HRB 75986 B: ABU - Akademie für Berufsförderung und Umschulung gGmbH, Berlin, Beilsteiner Str. 118, 12681 Berlin. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 2. Winkelmann, Petra; 3. Zielinski, Anne-Katrin, *XX.XX.XXXX, …
HRB 75986 B: ABU - Akademie für Berufsförderung und Umschulung gGmbH, Berlin, Beilsteiner Str. 118, 12681 Berlin. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 2. Winkelmann, Petra; 3.
Zielinski, Anne-Katrin, *XX.XX.XXXX, Berlin; Einzelprokura
Veränderungen
HRB 75986 B HRB 75986 B: ABU - Akademie für Berufsförderung und Umschulung gGmbH, Berlin, Beilsteiner Str. 118, 12681 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Winkelmann, Petra; Geschäftsführer: 3. Rommeiß, René Gisbert, …
HRB 75986 B: ABU - Akademie für Berufsförderung und Umschulung gGmbH, Berlin, Beilsteiner Str. 118, 12681 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Winkelmann, Petra; Geschäftsführer: 3.
Rommeiß, René Gisbert, *XX.XX.XXXX, Berlin; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Rommeiß, René Gisbert; 2.
Winkelmann, Petra, *XX.XX.XXXX, Berlin; Einzelprokura
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 75986 B HRB 75986 B: ABU - Akademie für Berufsförderung und Umschulung gGmbH, Berlin, Beilsteiner Str. 118, 12681 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglied…
HRB 75986 B: ABU - Akademie für Berufsförderung und Umschulung gGmbH, Berlin, Beilsteiner Str. 118, 12681 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht (§52 GmbHG).
Veränderungen
HRB 75986 B HRB 75986 B: ABU - Akademie für Berufsförderung und Umschulung gGmbH, Berlin, Beilsteiner Str. 118, 12681 Berlin. Prokura: Änderung zu Nr. 1: Berichtigung des Vornamens; Rommeiß, René Gisbert, *XX.XX.XXXX, B…
HRB 75986 B: ABU - Akademie für Berufsförderung und Umschulung gGmbH, Berlin, Beilsteiner Str. 118, 12681 Berlin. Prokura: Änderung zu Nr. 1: Berichtigung des Vornamens; Rommeiß, René Gisbert, *XX.XX.XXXX, Berlin; Einzelprokura
Veränderungen
HRB 75986 B HRB 75986 B: ABU - Akademie für Berufsförderung und Umschulung gGmbH, Berlin, Beilsteiner Str. 118, 12681 Berlin. Prokura: 1. Rommeiß, René Giesbert, *XX.XX.XXXX, Berlin; Einzelprokura
HRB 75986 B: ABU - Akademie für Berufsförderung und Umschulung gGmbH, Berlin, Beilsteiner Str. 118, 12681 Berlin. Prokura: 1.
Rommeiß, René Giesbert, *XX.XX.XXXX, Berlin; Einzelprokura
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 75986 B HRB 75986 B: ABU - Akademie für Berufsförderung und Umschulung gGmbH, Berlin, Beilsteiner Str. 118, 12681 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglied…
HRB 75986 B: ABU - Akademie für Berufsförderung und Umschulung gGmbH, Berlin, Beilsteiner Str. 118, 12681 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht (§52 GmbHG).
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 75986 B HRB 75986 B: ABU - Akademie für Berufsförderung und Umschulung gGmbH, Berlin, Beilsteiner Str. 118, 12681 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglied…
HRB 75986 B: ABU - Akademie für Berufsförderung und Umschulung gGmbH, Berlin, Beilsteiner Str. 118, 12681 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht (§52 GmbHG).
Veränderungen
HRB 75986 B HRB 75986 B: ABU - Akademie für Berufsförderung und Umschulung gGmbH, Berlin, Beilsteiner Str. 118, 12681 Berlin. Gegenstand: Die Gesellschaft fördert gemeinnützige und mildtätige Zwecke auf dem Gebiet der B…
HRB 75986 B: ABU - Akademie für Berufsförderung und Umschulung gGmbH, Berlin, Beilsteiner Str. 118, 12681 Berlin. Gegenstand: Die Gesellschaft fördert gemeinnützige und mildtätige Zwecke auf dem Gebiet der Berufsförderung, Umschulung, Aus- und Weiterbildung. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigter Zweck der Abgabenordnung". Die Gesellschaft wird im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstige Zwecke" der Abgabenordnung ihre gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke selbstlos, ausschließlich und unmittelbar fördern. Die Gesellschaft verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Finanzielle Mittel werden allein für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet. Die Gesellschaft stellt ihre Tätigkeit in den Dienst der beruflichen Bildung, insbesondere von arbeitslosen bzw. arbeitsplatzgefährdeten Personen, Jugendlichen sowie sozial Benachteiligten. Sozial Benachteiligte sind Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes besonderer Hilfe bedürfen. Neben der Vermittlung von Kenntnissen geht es darum, die Persönlichkeiten der Lernenden zu entfalten und zu stabilisieren und deren Entwicklung als Glied der menschlichen Gesellschaft zu fördern. Dabei wirkt die Gesellschaft in enger Verbindung mit Regierungsstellen, der Bundesagentur für Arbeit/den JobCentern, den Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern, Wohlfahrtsverbänden sowie weiteren Partnern zusammen. Zur Verwirklichung der Ziele der Gesellschaft werden insbesondere
- Förderer gewonnen, Fördermöglichkeiten sowie -quellen erschlossen,
- Kurse zur Umschulung und Fortbildung arbeitsloser und arbeitsplatzgefährdeter Personen sowie zur berufsbegleitenden Weiterbildung durchgeführt, - für sozial Benachteiligte im o. g. Sinne berufsorientierende Maßnahmen realisiert und Maßnahmen der beruflichen Erstausbildung durchgeführt,
- für sozial benachteiligte Jugendliche, Langzeitarbeitslose und andere Zielgruppen sozialpädagogisch begleitete Bildungsmaßnahmen in Verbindung mit Beschäftigungsmaßnahmen durchgeführt,
- Maßnahmen zur Vervollkommnung der Bildungsinhalte der Didaktik sowie der Fähigkeit der Dozenten, Moderatoren und Ausbilder durchgeführt. In Umsetzung dieser Ziele wird die Zusammenarbeit mit Partnern im In- und Ausland vertieft. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.04.2015 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.
Veränderungen
HRB 75986 B HRB 75986 B: ABU - Akademie für Berufsförderung und Umschulung gGmbH, Berlin, Beilsteiner Str. 118, 12681 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Schünemann, Elke
HRB 75986 B: ABU - Akademie für Berufsförderung und Umschulung gGmbH, Berlin, Beilsteiner Str. 118, 12681 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Schünemann, Elke
Veränderungen
HRB 75986 B HRB 75986 B: ABU - Akademie für Berufsförderung und Umschulung gGmbH, Berlin, Beilsteiner Str. 118, 12681 Berlin. Änderung zu Nr. 2: Geschäftsführer: Winkelmann, Petra; mit der Befugnis die Gesellschaft alle…
HRB 75986 B: ABU - Akademie für Berufsförderung und Umschulung gGmbH, Berlin, Beilsteiner Str. 118, 12681 Berlin. Änderung zu Nr. 2: Geschäftsführer: Winkelmann, Petra; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Veränderungen
HRB 75986 B ABU - Akademie für Berufsförderung und Umschulung gGmbH, Berlin, Beilsteiner Str. 118, 12681 Berlin. Änderung zu Nr. 2:; infolge Wohnortwechsels; Geschäftsführer:; Winkelmann, Petra, *XX.XX.XXXX, Berlin.
ABU - Akademie für Berufsförderung und Umschulung gGmbH, Berlin, Beilsteiner Str. 118, 12681 Berlin. Änderung zu Nr. 2:; infolge Wohnortwechsels; Geschäftsführer:; Winkelmann, Petra, *XX.XX.XXXX, Berlin.
Veränderungen
HRB 75986 B ABU - Akademie für Berufsförderung und Umschulung gGmbH, Berlin, Beilsteiner Str. 118, 12681 Berlin. Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt gemeinnützige Ziele auf dem Gebiet der Berufsförderung, Umschulung, …
ABU - Akademie für Berufsförderung und Umschulung gGmbH, Berlin, Beilsteiner Str. 118, 12681 Berlin. Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt gemeinnützige Ziele auf dem Gebiet der Berufsförderung, Umschulung, Aus- und Weiterbildung. Die Gesellschaft wird im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung ihre gemeinnützigen Zwecke selbstlos, ausschließlich und unmittelbar fördern. Die Gesellschaft verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Finanzielle Mittel werden allein für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet. Die Gesellschafter der Gesellschaft erhalten keine Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter. Es wird keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt. Die Gesellschaft stellt ihre Tätigkeit in den Dienst der beruflichen Bildung, insbesondere von arbeitslosen bzw. arbeitsplatzgefährdeten Personen, Jugendlichen sowie sozial Benachteiligten. Sozial Benachteiligte sind Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes besonderer Hilfe bedürfen. Neben der Vermittlung von Kenntnissen geht es darum, die Persönlichkeiten der Lernenden zu entfalten und zu stabilisieren und deren Entwicklung als Glied der menschlichen Gesellschaft zu fördern. Dabei wirkt die Gesellschaft in enger Verbindung mit Regierungsstellen, der Bundesagentur für Arbeit/den JobCentern, den Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern, Wohlfahrtsverbänden sowie weiteren Partnern zusammen. Zur Verwirklichung der Ziele der Gesellschaft werden insbesondere - Förderer gewonnen, Fördermöglichkeiten sowie -quellen erschlossen, - Kurse zur Umschulung und Fortbildung arbeitsioser und arbeitsplatzgefährdeter Personen sowie zur berufsbegleitenden Weiterbildung durchgeführt, - für sozial Benachteiligte im o. g. Sinne berufsorientierende Maßnahmen realisiert und Maßnahmen der beruflichen Erstausbildung durchgeführt, - für sozial benachteiligte Jugendliche, Langzeitarbeitslose und andere Zielgruppen sozialpädagogisch begleitete Bildungsmaßnahmen in Verbindung mit Beschäftigungsmaßnahmen durchgeführt, - Maßnahmen zur Vervollkommnung der Bildungsinhalte der Didaktik sowie der Fähigkeit der Dozenten, Moderatoren und Ausbilder durchgeführt. In Umsetzung dieser Ziele wird die Zusammenarbeit mit Partnern im In- und Ausland vertieft. Änderung zu Nr. 1:; Geschäftsführer:; Schünemann, Elke; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Winkelmann, Petra, *XX.XX.XXXX, Garmisch-Partenkirchen Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 05.05.2011 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst..
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 75986 B ABU - Akademie für Berufsförderung und Umschulung gGmbH, Berlin (Beilsteiner Str. 118, 12681 Berlin). Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereic…
ABU - Akademie für Berufsförderung und Umschulung gGmbH, Berlin (Beilsteiner Str. 118, 12681 Berlin). Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht (§52 GmbHG)..
Veränderungen
HRB 75986 B ABU - Akademie für Berufsförderung und Umschulung gGmbH, Berlin(Beilsteiner Str. 118, 12681 Berlin). Rechtsform: Die Eintragung betreffend der Satzungsänderungen ist von Amts wegen berichtigt und wird wie fo…
ABU - Akademie für Berufsförderung und Umschulung gGmbH, Berlin(Beilsteiner Str. 118, 12681 Berlin). Rechtsform: Die Eintragung betreffend der Satzungsänderungen ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen:; Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.04.2009 ist der Gesellschaftvertrag geändert in den §§ 2 (Gegenstand), 3 (Stammeinlagen), 5 (Vertretung), 8 (Gesellschafterbeschlüsse) und 17 (Bundesanzeiger).
Veränderungen
HRB 75986 B ABU - Akademie für Berufsförderung und Umschulung gGmbH, Berlin(Beilsteiner Str. 118, 12681 Berlin). Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt gemeinnützige Ziele auf dem Gebiet der Berufsförderung, Umschulung, …
ABU - Akademie für Berufsförderung und Umschulung gGmbH, Berlin(Beilsteiner Str. 118, 12681 Berlin). Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt gemeinnützige Ziele auf dem Gebiet der Berufsförderung, Umschulung, Aus- und Weiterbildung. Zur Verwirklichung der Ziele der Gesellschaft werden insbesondere - Förderer gewonnen, Fördermöglichkeiten sowie -quellen erschlossen, - Kurse zur Umschulung und Fortbildung arbeitsioser und arbeitsplatzgefährdeter Personen sowie zur berufsbegleitenden Weiterbildung durchgeführt, - für sozial Benachteiligte im o. g. Sinne berufsorientierende Maßnahmen realisiert und Maßnahmen der beruflichen Erstausbildung durchgeführt, - für sozial benachteiligte Jugendliche, Langzeitarbeitslose und andere Zielgruppen sozialpädagogisch begleitete Bildungsmaßnahmen in Verbindung mit Beschäftigungsmaßnahmen durchgeführt, - Maßnahmen zur Vervollkommnung der Bildungsinhalte, der Didaktik sowie der Fähigkeit des pädagogischen Personals, der Dozenten und Moderatoren durchgeführt. In Umsetzung dieser Ziele wird die Zusammenarbeit mit Partnern im In- und Ausland vertieft. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.04.2009 ist der Gesellschaftvertrag geändert in den §§ 2 (Gegenstand), 3 (Stammeinlagen), 5 (Vertretung), 8 (Gesellschafterbeschlüsse) und 13 (Einziehung).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.