HRB 25891
ABSV Service gemeinnützige GmbH
aktuellStandort
Auerbacher Str. 7, 14193 BerlinGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
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Registerdaten
- Sitz
- Berlin
- Rechtsform
- 221110
- Letzte Eintragung
- 16.01.2025
- Datenstand
- 2025-06-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Jörg Menzel
Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Beufgnis Rechtsgeschäfte als Vertreter der folgenden Gesellschaften abzuschließen: BWS Blindenwohnstätten gemeinnützige Betriebs GmbH (Sitz in Berlin, Amtsgericht Charlottenburg, HRB 379792 B), ABC Blindenwohnstätte in Weißensee gemeinnützige Betriebs GmbH (Sitz in Berlin, Amtsgericht Charlottenburg, HRB 92190 B), BWS Blindenwohnstätte in Weißensee gemeinnützige GmbH (Sitz in Berlin, Amtsgericht Charlottenburg, HRB 49116 B)Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
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Verfügbare Registerinformationen
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Chronologischer Auszug
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Abrufstand 2024-02-26 Chronologischen Auszug ansehenHistorischer Auszug
Historischer Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung.
Historischen Auszug ansehenRegisterinformationen
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Abrufstand 2025-06-07 Registerinformationen ansehenRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- BWS Blindenwohnstätten gemeinnützige GmbH Berlin
Gegenstand des Unternehmens
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist Förderung mildtätiger Zwecke (§ 53 AO), die Förderung des Wohlfahrtswesens und die Förderung der Hilfe für zivilbeschädigte und behinderte Menschen (§ 52 Abs. Abs. 2 Nr. 1 AO). (3) Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere durch folgende Tätigkeiten verwirklicht, die ihren Gegenstand bilden: (a) Erwerb eines Grundstücks und die Erstellung sowie der Betrieb eines Behindertenheims, in dem Personen selbstlos unterstützt werden, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, (b) Pflege und Integration mehrfach behinderter Blinder, blinder Senioren und Integration von Behinderten durch Zusammenleben mit nichtbehinderten Personen sowie ähnlichen Tätigkeiten, (c) Individuelle Beratung zu Fragen der Rehabilitation, Integration und Inklusion, (d) Individuelle Schulung im Bereich der Orientierung und Mobilität, (e) Individuelle Schulung im Bereich Lebenspraktische Fähigkeiten, (f) Beratung zur Nutzung geeigneter Hilfsmittel und Einweisung in den Gebrauch, (g) im Rahmen ihrer Zweckverwirklichung wirkt die Gesellschaft mit ihrer gemeinnützigen Muttergesellschaft und den gemeinnützigen Schwestergesellschaften (vgl. Anlage 1 zum Gesellschaftsvertrag) planmäßig zusammen. In diesem Rahmen erbringt die Gesellschaft gemeinschaftliche Serviceleistungen, wie Finanz-, Lohn- und Personalbuchhaltung und Hausmeister- und Gärtnertätigkeiten. (h) die Gesellschaft kann auch den in Anlage 1 aufgeführten Körperschaften und anderen gemeinnützigen Körperschaften im Sinne des § 58 Nr. 1 AO Mittel zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke zuwenden. (4) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Gesellschaft darf ihre Mittel weder für unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Etwaige Gewinne dürfen nur für die im Gesellschaftsvertrag festgelegten Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft, soweit diese nicht nach § 58 Nr. 1 AO zugewendet werden. (5) Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden, bei Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer etwa geleisteten Sacheinlagen und Gesellschafterdarlehen zurück. (6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (7) Bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an den Verein: Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin gegr. 1874 e. V. - Älteste Selbsthilfeorganisation der Blinden und Sehbehinderten, Auerbacher Straße 7, 14193 Berlin, eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg zu VR 1035 B, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat. (8) Die Gesellschaft kann sich an gleichartigen gemeinnützigen Unternehmen beteiligen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Für diese Registeridentität wurden keine sicher zuordenbaren Insolvenzbekanntmachungen oder historischen Handelsregister-Veröffentlichungen gefunden.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.