HRB 32792

Abiti Betonbau GmbH

Amtsgericht Leipzig · Sachsen

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Böhlen OT Großdeuben

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Registerdaten

Sitz
Böhlen OT Großdeuben
Datenstand
2024-04-08
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-08

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Veröffentlichungen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. Abiti Betonbau GmbH Leipzig

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 405 IN 1522/24 · Abiti Betonbau GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 1522/24
Wirksam am
01.11.2024
Registerbezug
Leipzig, HRB 32792
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1522/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Abiti Betonbau GmbH, Zehmener Straße 12, 04564 Böhlen, Amtsgericht Leipzig , HRB 32792
vertreten durch den Geschäftsführer Shemsi Abiti

- wurde am 01.11.2024 um 10:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Görge Scheid, Jacobstraße 25, 04105 Leipzig, Telefax: 0341 702 524 4 Email geschäftlich: Kanzlei@scheidrechtsanwälte.de Telefon geschäftlich: 0341 702 520

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 10.12.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 10.01.2025 beim Amtsgericht Leipzig, 04275 Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64 schriftlich einzureichen.

Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Für den Beginn der Frist ist der frühere Zeitpunkt maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 405 IN 1522/24 · Abiti Betonbau GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 1522/24
Wirksam am
03.09.2024
Registerbezug
Leipzig, HRB 32792
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1522/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Abiti Betonbau GmbH, Zehmener Straße 12, 04564 Böhlen, Amtsgericht Leipzig , HRB 32792
vertreten durch den Geschäftsführer Shemsi Abiti

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Görge Scheid, Jacobstraße 25, 04105 Leipzig, bestellt (§§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 22 Abs. 2 InsO).

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände Ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam, § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO
(allgemeiner Zustimmungsvorbehalt).

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten. Er ist berechtigt es zu diesem Zweck in Besitz zu nehmen und
Forderungen ,der Schuldnerin auch Bankguthaben, einzuziehen.

Er wird ermächtigt, auf den Namen der Schuldnerin oder in Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter auf eigenen Namen für die zukünftige Masse neue Konten (sog. Insolvenzsonderkonten) zu eröffnen und hierüber zu verfügen sowie in Bezug auf hierdurch entstehende Kosten und gegebenenfalls anfallende Zinsen Verbindlichkeiten im Rang von Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.

Die Drittschuldner dürfen nur an den Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Auskünfte Dritter, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, einzuziehen.

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden untersagt, bzw. einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind
(§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (nachfolgend als Beschwerde bezeichnet) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels
einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs gilt die Zustellung drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt die Zustellung zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als bewirkt.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Es muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein
und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht
mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen
oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege,
die in § 130a Abs. 4 ZPO abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierüber können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 32792 HRB 32792: Abiti Betonbau GmbH, Leipzig, Laubestraße 11, 04159 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2018 hat die Änderung des § 1 (Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Böhlen…
HRB 32792: Abiti Betonbau GmbH, Leipzig, Laubestraße 11, 04159 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2018 hat die Änderung des § 1 (Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Böhlen OT Großdeuben. Geschäftsanschrift: Zehmener Straße 12, 04564 Böhlen OT Großdeuben.
Veränderungen
HRB 32792 HRB 32792: Abiti Betonbau GmbH, Leipzig, Laubestraße 11, 04159 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1,00 EUR auf 25.001,00 EUR zum Zwecke der Ausglieder…
HRB 32792: Abiti Betonbau GmbH, Leipzig, Laubestraße 11, 04159 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1,00 EUR auf 25.001,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung und die Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 25.001,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 29.08.2016 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag das von Herrn Shemsi Abiti als Inhaber unter der Firma "Shemsi Abiti Betonbau e.K." mit Niederlassung in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRA 17654) betriebene einzelkaufmännische Unternehmen übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Neueintragungen
HRB 32792 HRB 32792: Abiti Betonbau GmbH, Leipzig, Laubestraße 11, 04159 Leipzig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.06.2016. Geschäftsanschrift: Laubestraße 11, 04159 Leipzig. Gegensta…
HRB 32792: Abiti Betonbau GmbH, Leipzig, Laubestraße 11, 04159 Leipzig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.06.2016. Geschäftsanschrift: Laubestraße 11, 04159 Leipzig. Gegenstand des Unternehmens: Maurer- und Betonbauarbeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Abiti, Shemsi, Leipzig, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.