HRB 9970

Abellio Rail GmbH

Amtsgericht Hagen · Nordrhein-Westfalen

aktuell 29 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Körnerstraße 40, 58095 Hagen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Hagen
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
22.08.2023
Datenstand
2025-09-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Michael Lucht

Hamburg

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-09-28

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. ABELLIO Rail NRW GmbH Hagen

Gegenstand des Unternehmens

Der Erwerb, die Beteiligung an sowie die Steuerung von Unternehmen, die Personen mit schienengebundenen Verkehrsmitteln als Aufgabe der Daseinsvorsorge allgemein zugänglich befördern; die Erbringung von Schienenverkehrsleistungen im Bereich des Schienenpersonennah-, des Personen- und des Güterverkehrs auf den Strecken des deutschen Schienennetzes als öffentliches Eisenbahnverkehrsunternehmen im nationalen Personen- und Güterverkehr, ferner die Erledigung aller damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängender Hilfs- und Nebengeschäfte.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

29
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36a IN 3485/21 · Abellio Rail GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36a IN 3485/21
Wirksam am
30.07.2025
Registerbezug
Hagen, HRB 9970
36a IN 3485/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Abellio Rail GmbH,
Amtsgericht Hagen: HRB 9970,
vertreten durch die Geschäftsführer Rainer Blüm, Karsten Klages, Rolf Schafferath, Barbara Schneider und Dirk Snel
Körnerstraße 40, 58095 Hagen,

- Schuldnerin -

Dem Mitglieds des Gläubigerausschusses Rechtsanwalt Dr. Martin Heidrich, wird für den Zeitraum 04.07.2023 bis zum 09.07.2025 ein Vorschuss auf die Vergütung wie folgt gewährt: Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 16.07.2025.
Der Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für seine Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 28,3 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Mitglied des Gläubigerausschusses entstandenen Kosten für rechtliche Unterstützung durch in der Sozietät beschäftigten Rechtsanwälten in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 29.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36a IN 3485/21 · Abellio Rail GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36a IN 3485/21
Wirksam am
06.02.2025
Registerbezug
Hagen, HRB 9970
36a IN 3485/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Abellio Rail GmbH,
Amtsgericht Hagen: HRB 9970,
vertreten durch die Geschäftsführer Rainer Blüm, Karsten Klages, Rolf Schafferath, Barbara Schneider und Dirk Snel
Körnerstraße 40, 58095 Hagen,

- Schuldnerin -

Auf die Vergütung des Mitglieds des Gläubigerausschusses C.B.C Computer Business Center GmbH, wird für den Zeitraum 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 ein Vorschuss auf die Vergütung wie folgt gewährt:: Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 30.12.2024.
Der Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 3,08 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 05.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 36a IN 3485/21 · Abellio Rail GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36a IN 3485/21
Wirksam am
16.10.2024
Registerbezug
Hagen, HRB 9970
36a IN 3485/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Abellio Rail GmbH,
Amtsgericht Hagen: HRB 9970,
vertreten durch die Geschäftsführer Rainer Blüm, Karsten Klages, Rolf Schafferath, Barbara Schneider und Dirk Snel
Körnerstraße 40, 58095 Hagen,

- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Erwerb, Beteiligung an sowie die Steuerung von Unternehmen, die Personen mit schienengebundenen Verkehrsmitteln als Aufgabe der Daseinsvorsorge befördern, Erbringung von Schienenverkehrsleistungen im Bereich des Scheinenpersonennah-, des Personen- und des Güterverkehrs auf den Strecken des deutschen Schienennetzes als öffentliches Eisenbahnverkehrsunternehmen im nationalen Personen- und Güterverkehr

1. Die Prüfung der bis 15.10.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 234 - 360 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.11.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 15.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 36a IN 3485/21 · Abellio Rail GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36a IN 3485/21
Wirksam am
07.08.2024
Registerbezug
Hagen, HRB 9970
36a IN 3485/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Abellio Rail GmbH,
Amtsgericht Hagen: HRB 9970,
vertreten durch die Geschäftsführer Rainer Blüm, Karsten Klages, Rolf Schafferath, Barbara Schneider und Dirk Snel
Körnerstraße 40, 58095 Hagen,

- Schuldnerin -

Die Vergütung des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert, Schlüterstraße 45, 10707 Berlin, wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorläufigen Sachwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Sachwalters vom 05.07.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Der vorläufige Sachwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 110 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 05.07.2024 wird Bezug genommen.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:- Betriebsfortführung für 3 Monate (0,50 %)
- Prüfung/Überwachung Zahlungsverkehr (0,05 %)- Arbeitnehmerbelange/Insolvenzgeldvorfinanzierung (0,15 %)- Rechtliche Komplexität (0,15 %)- Beteiligung des (vorläufigen) Gläubigerausschusses (0,10 %)- Sanierungsbemühungen/Dual Track (0,15 %)Abschlagsfaktoren waren in diesem Verfahren nicht zu berücksichtigen.Der Insolvenzverwalter beschränkt seinen Gesamtzuschlag auf 100 %.Es ergibt sich eine Nettovergütung von 1.531.426,35 EUR.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 05.08.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36a IN 3485/21 · Abellio Rail GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36a IN 3485/21
Wirksam am
27.02.2024
Registerbezug
Hagen, HRB 9970
36a IN 3485/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Abellio Rail GmbH,
Amtsgericht Hagen: HRB 9970,
vertreten durch die Geschäftsführer Rainer Blüm, Karsten Klages, Rolf Schafferath, Barbara Schneider und Dirk Snel
Körnerstraße 40, 58095 Hagen,

- Schuldnerin -

Auf die Vergütung des Mitglieds des Gläubigerausschusses C.B.C Computer Business Center GmbH, wird für den Zeitraum 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 ein Vorschuss auf die Vergütung wie folgt gewährt:: Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 30.12.2023.
Der Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 6,66 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt 924,00 EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 27.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36a IN 3485/21 · Abellio Rail GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36a IN 3485/21
Wirksam am
15.12.2023
Registerbezug
Hagen, HRB 9970
36a IN 3485/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Abellio Rail GmbH,
Amtsgericht Hagen: HRB 9970,
vertreten durch die Geschäftsführer Rainer Blüm, Karsten Klages, Rolf Schafferath, Barbara Schneider und Dirk Snel
Körnerstraße 40, 58095 Hagen,

- Schuldnerin -

Auf die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des (vorläufigen) Gläubigerausschusses Rechtsanwalt Dr. Martin Heidrich wird für den Zeitraum 01.10.2021 bis zum 30.06.2023 ein Vorschuss auf die Vergütung wie folgt gewährt: Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des (vorläufigen) Gläubigerausschusses vom 04.09.2023.
Der Stundensatz des Mitglieds des (vorläufigen) Gläubigerausschusses für seine Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 50,83 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Mitglied des (vorläufigen) Gläubigerausschusses entstandenen Kosten für Rechtsberatungs- und Reisekosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 14.12.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36a IN 3485/21 · Abellio Rail GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36a IN 3485/21
Wirksam am
02.11.2023
Registerbezug
Hagen, HRB 9970
36a IN 3485/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Abellio Rail GmbH,
Amtsgericht Hagen: HRB 9970,
vertreten durch die Geschäftsführer Rainer Blüm, Karsten Klages, Rolf Schafferath, Barbara Schneider und Dirk Snel
Körnerstraße 40, 58095 Hagen,

- Schuldnerin -

Auf die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des Gläubigerausschusses Jürgen Lapp, wird für den Zeitraum 03.01.2022 bis zum 30.06.2023 ein Vorschuss auf die Vergütung wie folgt gewährt: Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung

zu erstattende Auslagen

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 22.09.2023.
Als Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für seine Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss wird aufgrund der äußerst komplexen betriebswirtschaftlichen und juristischen Sachverhalte ein Stundensatz von BETRAG EUR als angemessen betrachtet.
Für 26,25 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die dem Mitglied des Gläubigerausschusses entstandenen Kosten für Rechtsberatung in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 01.11.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36a IN 3485/21 · Abellio Rail GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36a IN 3485/21
Wirksam am
02.02.2023
Registerbezug
Hagen, HRB 9970
36a IN 3485/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Abellio Rail GmbH,
Amtsgericht Hagen: HRB 9970,
vertreten durch die Geschäftsführer Rainer Blüm, Karsten Klages, Rolf Schafferath, Barbara Schneider und Dirk Snel
Körnerstraße 40, 58095 Hagen,

- Schuldnerin -

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 31.01.2023 beschlossen:

Dem Mitglied des Gläubigerausschusses C.B.C Computer Business Center GmbH, Am Waldthausenpark 11, 45127 Essen, wird für den Zeitraum 11.11.2021 bis zum 30.12.2022 ein Vorschuss auf die Vergütung wie folgt gewährt: Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 02.01.2023.
Der Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 9,33 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 31.01.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 36a IN 3485/21 · Abellio Rail GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36a IN 3485/21
Wirksam am
18.02.2022
Registerbezug
Hagen, HRB 9970
36a IN 3485/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Abellio Rail GmbH,
Amtsgericht Hagen: HRB 9970,
vertreten durch die Geschäftsführer Rainer Blüm, Karsten Klages, Rolf Schafferath, Barbara Schneider und Dirk Snel
Körnerstraße 40, 58095 Hagen,

- Schuldnerin -

Die Vergütung des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert, Schlüterstraße 45, 10707 Berlin, wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorläufigen Sachwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Sachwalters vom 01.02.2022.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Die Regelvergütung aufgrund der Berechnungsmasse beträgt 1.191.224,00 EUR. Hiervon erhält der Sachwalter 60 %. Der vorläufige Sachwalter erhält 25 % der Vergütung des Sachwalters, mithin BETRAG EUR. Der vorläufige Sachwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 110 %. Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 01.02.2022 wird Bezug genommen. Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen: - Betriebsfortführung für 3 Monate (0,50 %)
- Prüfung/Überwachung Zahlungsverkehr (0,05 %) - Arbeitnehmerbelange/Insolvenzgeldvorfinanzierung (0,15 %) - Rechtliche Komplexität (0,15 %) - Beteiligung des (vorläufigen) Gläubigerausschusses (0,10 %) - Sanierungsbemühungen/Dual Track (0,15 %). Abschlagsfaktoren waren in diesem Verfahren nicht zu berücksichtigen. Der Insolvenzverwalter beschränkt seinen Gesamtzuschlag auf 100 %. Es ergibt sich eine Nettovergütung von BETRAG EUR. Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 17.02.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 9970 HRB 9970: Abellio Rail GmbH, Hagen, Körnerstraße 40, 58095 Hagen. Nicht mehr Geschäftsführer: Klages, Karsten, Duisburg, *XX.XX.XXXX; Schafferath, Rolf, Potsdam, *XX.XX.XXXX; Schneider, Barbara, München, *XX…
HRB 9970: Abellio Rail GmbH, Hagen, Körnerstraße 40, 58095 Hagen. Nicht mehr Geschäftsführer: Klages, Karsten, Duisburg, *XX.XX.XXXX; Schafferath, Rolf, Potsdam, *XX.XX.XXXX; Schneider, Barbara, München, *XX.XX.XXXX; Snel, Dirk, WJ Rotterdam / Niederlande, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Aschöwer, Dirk, Dortmund, *XX.XX.XXXX; Bosse, Peter, Dortmund, *XX.XX.XXXX; Jamelle, Sven, Salzkotten, *XX.XX.XXXX; Jendrny, Frank, Porta Westfalica, *XX.XX.XXXX; Kopp, Thomas, Ibbenbüren-Laggenbeck, *XX.XX.XXXX; Kowallik, Peter, Köln, *XX.XX.XXXX; Wick, Christian, Bochum, *XX.XX.XXXX; Zerahn, Maik, Mörfelden-Walldorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 9970 HRB 9970: Abellio Rail GmbH, Hagen, Körnerstraße 40, 58095 Hagen. Nach Wohnortänderung weiterhin Geschäftsführer: Snel, Dirk, WJ Rotterdam / Niederlande, *XX.XX.XXXX.
HRB 9970: Abellio Rail GmbH, Hagen, Körnerstraße 40, 58095 Hagen. Nach Wohnortänderung weiterhin Geschäftsführer: Snel, Dirk, WJ Rotterdam / Niederlande, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 9970 HRB 9970: Abellio Rail GmbH, Hagen, Körnerstraße 40, 58095 Hagen. Nach erneuter Bestellung weiterhin Prokurist: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Aschöwer, Dir…
HRB 9970: Abellio Rail GmbH, Hagen, Körnerstraße 40, 58095 Hagen. Nach erneuter Bestellung weiterhin Prokurist: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Aschöwer, Dirk, Dortmund, *XX.XX.XXXX; Bosse, Peter, Dortmund, *XX.XX.XXXX; Jamelle, Sven, Salzkotten, *XX.XX.XXXX; Jendrny, Frank, Porta Westfalica, *XX.XX.XXXX; Kopp, Thomas, Ibbenbüren-Laggenbeck, *XX.XX.XXXX; Kowallik, Peter, Köln, *XX.XX.XXXX; Wick, Christian, Bochum, *XX.XX.XXXX; Zerahn, Maik, Mörfelden-Walldorf, *XX.XX.XXXX. Der mit der Abellio GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 166446 B; vormals ABELLIO RAIL GmbH (Amtsgericht Essen, HRB 19082)) am 24.06.2008 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 01.10.2021 zum 01.10.2021 aufgehoben. Der mit der Abellio GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 166446B, vormals Amtsgericht Essen, HRB 14707)) am 30.03.2015 abgeschlossene Beherrschungsvertrag ist durch Vertrag vom 01.10.2021 zum 01.10.2021 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Veränderungen
HRB 9970 HRB 9970: Abellio Rail GmbH, Hagen, Körnerstraße 40, 58095 Hagen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg (36a IN 3485/21) vom 01.10.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Hauptinsolvenzverf…
HRB 9970: Abellio Rail GmbH, Hagen, Körnerstraße 40, 58095 Hagen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg (36a IN 3485/21) vom 01.10.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg (36a IN 3485/21) vom 01.10.2021 ist die Eigenverwaltung durch die Schuldnerin angeordnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 36a IN 3485/21 · Abellio Rail GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36a IN 3485/21
Wirksam am
04.10.2021
Registerbezug
Hagen, HRB 9970
36a IN 3485/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Abellio Rail GmbH,
Amtsgericht Hagen: HRB 9970,
vertreten durch die Geschäftsführer Rainer Blüm, Karsten Klages, Rolf Schafferath, Barbara Schneider und Dirk Snel
Körnerstraße 40, 58095 Hagen,

- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Erwerb, Beteiligung an sowie die Steuerung von Unternehmen, die Personen mit schienengebundenen Verkehrsmitteln als Aufgabe der Daseinsvorsorge befördern, Erbringung von Schienenverkehrsleistungen im Bereich des Scheinenpersonennah-, des Personen- und des Güterverkehrs auf den Strecken des deutschen Schienennetzes als öffentliches Eisenbahnverkehrsunternehmen im nationalen Personen- und Güterverkehr

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.10.2021 um 09:20 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert
Schlüterstraße 45, 10707 Berlin
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 21.10.2021 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 11.11.2021, 14:00 Uhr, Ernst-von-Siemens-Saal, Panorama-Congress-Center (PCC) im Wernerwerk Flur 11, Bauteil D, Siemensdamm 50, 13629 Berlin,

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, 11.11.2021, 14:00 Uhr, Ernst-von-Siemens-Saal, Panorama-Congress-Center (PCC) im Wernerwerk Flur 11, Bauteil D, Siemensdamm 50, 13629 Berlin,

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

7. Für die Teilnahme am Berichts- und Prüfungstermin ist zu beachten: Einlass erfolgt nur bei entsprechendem Nachweis über einen negativen Test auf das Coronavirus SARS-Cov-2 in Form eines Antigen-Schnelltests (maximal 24 Stunden alt) oder eines PCR-Tests (maximal 48 Stunden alt). Von der Pflicht zum Nachweis eines Negativtests befreit sind lediglich Personen, die vollständig geimpft sind oder als genesen gelten und dies nachgewiesen haben. Die entsprechenden Nachweise sind beim Einlass bereit zu halten.
8. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
9. Es wird gem. § 67 Abs. 1 InsO ein vorläufiger Gläubigerausschuss im eröffneten Verfahren bis zur ersten Gläubigerversammlung in der bisherigen Besetzung des vorläufigen Gläubigerausschusses eingesetzt.

10. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen.

Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
11. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 30.06.2021 beim Insolvenzgericht Charlottenburg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 04.10.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 9970 HRB 9970: Abellio Rail GmbH, Hagen, Körnerstraße 40, 58095 Hagen. Nicht mehr Geschäftsführer: Aschöwer, Dirk, Dortmund, *XX.XX.XXXX. Jeweils bestellt zum: Geschäftsführer: Klages, Karsten, Duisburg, *XX.XX.X…
HRB 9970: Abellio Rail GmbH, Hagen, Körnerstraße 40, 58095 Hagen. Nicht mehr Geschäftsführer: Aschöwer, Dirk, Dortmund, *XX.XX.XXXX. Jeweils bestellt zum: Geschäftsführer: Klages, Karsten, Duisburg, *XX.XX.XXXX; Schneider, Barbara, München, *XX.XX.XXXX; Snel, Dirk, Berlin, *XX.XX.XXXX. Jeweils bestellt zum: Geschäftsführer: Schafferath, Rolf, Potsdam, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis, weiterhin: Geschäftsführer: Blüm, Rainer, Steinhagen, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Aschöwer, Dirk, Dortmund, *XX.XX.XXXX; Jamelle, Sven, Salzkotten, *XX.XX.XXXX; Jendrny, Frank, Porta Westfalica, *XX.XX.XXXX; Kopp, Thomas, Ibbenbüren-Laggenbeck, *XX.XX.XXXX; Kowallik, Peter, Köln, *XX.XX.XXXX; Zerahn, Maik, Mörfelden-Walldorf, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Klages, Karsten, Duisburg, *XX.XX.XXXX; Schneider, Barbara, München, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 9970 HRB 9970: ABELLIO Rail NRW GmbH, Hagen, Körnerstraße 40, 58095 Hagen. Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma besch…
HRB 9970: ABELLIO Rail NRW GmbH, Hagen, Körnerstraße 40, 58095 Hagen. Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Abellio Rail GmbH.
Veränderungen
HRB 9970 HRB 9970: ABELLIO Rail NRW GmbH, Hagen, Körnerstraße 40, 58095 Hagen. Nicht mehr Geschäftsführer: Fischer, Elke, Bottrop, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Pro…
HRB 9970: ABELLIO Rail NRW GmbH, Hagen, Körnerstraße 40, 58095 Hagen. Nicht mehr Geschäftsführer: Fischer, Elke, Bottrop, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Wick, Christian, Bochum, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 9970 HRB 9970: ABELLIO Rail NRW GmbH, Hagen, Körnerstraße 40, 58095 Hagen. Nicht mehr Geschäftsführer: Zuk, Sascha Michael, Essen, *XX.XX.XXXX.
HRB 9970: ABELLIO Rail NRW GmbH, Hagen, Körnerstraße 40, 58095 Hagen. Nicht mehr Geschäftsführer: Zuk, Sascha Michael, Essen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 9970 HRB 9970: ABELLIO Rail NRW GmbH, Hagen, Körnerstraße 40, 58095 Hagen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Klages, Karsten, Duisburg, *XX.XX.XXXX; Schneider, Barb…
HRB 9970: ABELLIO Rail NRW GmbH, Hagen, Körnerstraße 40, 58095 Hagen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Klages, Karsten, Duisburg, *XX.XX.XXXX; Schneider, Barbara, München, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 9970 HRB 9970: ABELLIO Rail NRW GmbH, Hagen, Körnerstraße 40, 58095 Hagen. Prokura erloschen: Konermann, Reiner, Hameln, *XX.XX.XXXX.
HRB 9970: ABELLIO Rail NRW GmbH, Hagen, Körnerstraße 40, 58095 Hagen. Prokura erloschen: Konermann, Reiner, Hameln, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 9970 HRB 9970: ABELLIO Rail NRW GmbH, Hagen, Körnerstraße 40, 58095 Hagen. Nicht mehr Geschäftsführer: Lünser, Ronald Rainer Fritz, Holzwickede, *XX.XX.XXXX. Bestellt zum Geschäftsführer: Blüm, Rainer, Steinhagen…
HRB 9970: ABELLIO Rail NRW GmbH, Hagen, Körnerstraße 40, 58095 Hagen. Nicht mehr Geschäftsführer: Lünser, Ronald Rainer Fritz, Holzwickede, *XX.XX.XXXX. Bestellt zum Geschäftsführer: Blüm, Rainer, Steinhagen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 9970 HRB 9970: ABELLIO Rail NRW GmbH, Hagen, Körnerstraße 40, 58095 Hagen. Jeweils bestellt zum Geschäftsführer: Fischer, Elke, Bottrop, *XX.XX.XXXX; Zuk, Sascha Michael, Essen, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Zu…
HRB 9970: ABELLIO Rail NRW GmbH, Hagen, Körnerstraße 40, 58095 Hagen. Jeweils bestellt zum Geschäftsführer: Fischer, Elke, Bottrop, *XX.XX.XXXX; Zuk, Sascha Michael, Essen, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Zuk, Sascha, Essen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 9970 HRB 9970: ABELLIO Rail NRW GmbH, Hagen, Körnerstraße 40, 58095 Hagen. Nicht mehr Geschäftsführer: Scherf, Carsten, Berlin, *XX.XX.XXXX.
HRB 9970: ABELLIO Rail NRW GmbH, Hagen, Körnerstraße 40, 58095 Hagen. Nicht mehr Geschäftsführer: Scherf, Carsten, Berlin, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 9970 HRB 9970: ABELLIO Rail NRW GmbH, Hagen, Körnerstraße 40, 58095 Hagen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Zuk, Sascha, Essen, *XX.XX.XXXX.
HRB 9970: ABELLIO Rail NRW GmbH, Hagen, Körnerstraße 40, 58095 Hagen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Zuk, Sascha, Essen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 9970 HRB 9970: ABELLIO Rail NRW GmbH, Hagen, Körnerstraße 40, 58095 Hagen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schiller, Frank, Essen, *XX.XX.XXXX. Bestellt zum Geschäftsführer: Aschöwer, Dirk, Dortmund, *XX.XX.XXXX. Ges…
HRB 9970: ABELLIO Rail NRW GmbH, Hagen, Körnerstraße 40, 58095 Hagen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schiller, Frank, Essen, *XX.XX.XXXX. Bestellt zum Geschäftsführer: Aschöwer, Dirk, Dortmund, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Konermann, Reiner, Hameln, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Aschöwer, Dirk, Dortmund, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 9970 HRB 9970: ABELLIO Rail NRW GmbH, Hagen, Körnerstraße 40, 58095 Hagen. Bestellt als Geschäftsführer: Schiller, Frank, Essen, *XX.XX.XXXX.
HRB 9970: ABELLIO Rail NRW GmbH, Hagen, Körnerstraße 40, 58095 Hagen. Bestellt als Geschäftsführer: Schiller, Frank, Essen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 9970 HRB 9970: ABELLIO Rail NRW GmbH, Hagen, Körnerstraße 40, 58095 Hagen. Prokura erloschen: König, Ralf, Lüdenscheid, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuriste…
HRB 9970: ABELLIO Rail NRW GmbH, Hagen, Körnerstraße 40, 58095 Hagen. Prokura erloschen: König, Ralf, Lüdenscheid, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bosse, Peter, Dortmund, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 9970 HRB 9970: ABELLIO Rail NRW GmbH, Hagen, Körnerstraße 40, 58095 Hagen. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis weiterhin Geschäftsführer: Lünser, Ronald Rainer Fritz, Holzwickede, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungs…
HRB 9970: ABELLIO Rail NRW GmbH, Hagen, Körnerstraße 40, 58095 Hagen. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis weiterhin Geschäftsführer: Lünser, Ronald Rainer Fritz, Holzwickede, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Scherf, Carsten, Berlin, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 9970 HRB 9970: ABELLIO Rail NRW GmbH, Hagen, Körnerstraße 40, 58095 Hagen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.07.2005, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 08.04.20…
HRB 9970: ABELLIO Rail NRW GmbH, Hagen, Körnerstraße 40, 58095 Hagen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.07.2005, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 08.04.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Essen (bisher Amtsgericht Essen HRB 18724) nach Hagen beschlossen. Geschäftsanschrift: Körnerstraße 40, 58095 Hagen. Gegenstand: Der Erwerb, die Beteiligung an sowie die Steuerung von Unternehmen, die Personen mit schienengebundenen Verkehrsmitteln als Aufgabe der Daseinsvorsorge allgemein zugänglich befördern; die Erbringung von Schienenverkehrsleistungen im Bereich des Schienenpersonennah-, des Personen- und des Güterverkehrs auf den Strecken des deutschen Schienennetzes als öffentliches Eisenbahnverkehrsunternehmen im nationalen Personen- und Güterverkehr, ferner die Erledigung aller damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängender Hilfs- und Nebengeschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Lünser, Ronald Rainer Fritz, Holzwickede, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dipl.-Ing. Aschöwer, Dirk, Dortmund, *XX.XX.XXXX; König, Ralf, Lüdenscheid, *XX.XX.XXXX. Mit der ABELLIO Rail GmbH, Essen (Amtsgericht Essen HRB 19082) als herrschendem Unternehmen ist am 24.06.2008 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 02.07.2008 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. Der mit der ABELLIO Rail GmbH (vormals mit Sitz in Essen, AG Essen HRB 19082) geschlossene Ergebnisabführungsvertrag besteht - nach Wirksamkeit der Verschmelzung der ABELLIO Rail GmbH auf die Abellio GmbH am 12.06.2014 - nunmehr mit der Abellio GmbH. Mit der Abellio GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen HRB 14707) als herrschendem Unternehmen ist am 30. März 2015 ein Beherrschungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung der Abellio GmbH am 30. März 2015 und der Gesellschaft am 16. April 2015 zugestimmt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.