HRB 48599

ABELINA GmbH

Amtsgericht Mainz · Rheinland-Pfalz

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Worms

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Registerdaten

Sitz
Worms
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 20 IN 10/21 · ABELINA GmbH · Insolvenzgericht Worms
Insolvenzgericht
Worms
Aktenzeichen
20 IN 10/21
Wirksam am
27.11.2025
Registerbezug
Mainz, HRB 48599
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss

20 IN 10/21
27.11.2025

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

ABELINA GmbH, Frankenstraße 7, 67549 Worms (AG Mainz, HRB 48599),
vertreten durch:
Gürhan Bahar, Frankenstraße 7, 67549 Worms, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer),

Es wird Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, auf Dienstag, den 06.01.2026 im schriftlichen Verfahren bestimmt.

Dieser Termin dient der Anhörung zu folgenden Tagesordnungspunkten:

a) Anhörung der Gläubigerversammlung und des Insolvenzverwalters zu der erwarten stehenden Einstellung des Verfahrens mangels Masse gem. § 207 InsO. Anträge, bzw. Erklärungen/Einwendungen sind bis zum vorgenannten Zeitpunkt schriftlich beim Amtsgericht Worms - Insolvenzgericht-, unter Angabe des obigen Aktenzeichens einzureichen. Um eine Einstellung des Verfahrens mangels Masse gem. § 207 InsO abzuwenden, könnte ein Kostenvorschuss bis zum Terminstag gezahlt werden. Bezüglich der Höhe ist Kontakt mit dem Insolvenzverwalter auszunehmen.

b) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters und Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis. Anträge und Erklärungen sind bis zum vorgenannten Zeitpunkt schriftlich beim Amtsgericht Worms -Insolvenzgericht-, unter Angabe des obigen Aktenzeichens einzureichen.
Die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegt bis zum 06.01.2026 zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
aus.

Amtsgericht Worms, den 27.11.2025
-Insolvenzgericht-

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 20 IN 10/21 · ABELINA GmbH · Insolvenzgericht Worms
Insolvenzgericht
Worms
Aktenzeichen
20 IN 10/21
Wirksam am
31.10.2025
Registerbezug
Mainz, HRB 48599
20 IN 10/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Rodion Kalinin, hat der
Insolvenzverwalter Vergütungsantrag gestellt. Dieser kann auf der Geschäftsstelle
während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Den Verfahrensbeteiligten
wird Gelegenheit zur Kenntnis und Stellungnahme binnen 2 Wochen ab Wirksamkeit der
Veröffentlichung gegeben.
Amtsgericht Worms, 29.10.25
-Insolvenzgericht-

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 20 IN 10/21 · ABELINA GmbH · Insolvenzgericht Worms
Insolvenzgericht
Worms
Aktenzeichen
20 IN 10/21
Wirksam am
22.10.2024
Registerbezug
Mainz, HRB 48599
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss

20 IN 10/21
22.10.2024

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

ABELINA GmbH, Frankenstraße 7, 67549 Worms (AG Mainz, HRB 48599),
vertreten durch:
Gürhan Bahar, Frankenstraße 7, 67549 Worms, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer),

wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.

Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum Dienstag, den 12.11.2024, 24.00 Uhr gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.

Die Anmeldungsunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.

Amtsgericht Worms, den 22.10.2024
- Insolvenzgericht -

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 20 IN 10/21 · ABELINA GmbH · Insolvenzgericht Worms
Insolvenzgericht
Worms
Aktenzeichen
20 IN 10/21
Wirksam am
09.11.2023
Registerbezug
Mainz, HRB 48599
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss

20 IN 10/21
09.11.2023

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

ABELINA GmbH, Frankenstraße 7, 67549 Worms (AG Mainz, HRB 48599),
vertreten durch:
Gürhan Bahar, Frankenstraße 7, 67549 Worms, (Geschäftsführer),

wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.

Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum Dienstag, den 05.12.2023, 24.00 Uhr gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.

Die Anmeldungsunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.

Amtsgericht Worms, den 09.11.2023
- Insolvenzgericht -

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 20 IN 10/21 · ABELINA GmbH · Insolvenzgericht Worms
Insolvenzgericht
Worms
Aktenzeichen
20 IN 10/21
Wirksam am
08.12.2021
Registerbezug
Mainz, HRB 48599
Amtsgericht Worms
08.12.2021
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 20 IN 10/21
(Bitte stets angeben)

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

ABELINA GmbH, Frankenstraße 7, 67549 Worms (AG Mainz, HRB 48599),
vertreten durch:
Gürhan Bahar, Frankenstraße 7, 67549 Worms, (Geschäftsführer),

hat der Insolvenzverwalter mit Schriftsatz vom 26.11.2021, eingegangen bei Gericht am 06.12.2021, die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 InsO angezeigt, sodass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Worms, den 08.12.2021
- Insolvenzgericht -

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 48599 HRB 48599: ABELINA GmbH, Worms, Frankenstr. 7, 67549 Worms. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 48599: ABELINA GmbH, Worms, Frankenstr. 7, 67549 Worms. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 20 IN 10/21 · ABELINA GmbH · Insolvenzgericht Worms
Insolvenzgericht
Worms
Aktenzeichen
20 IN 10/21
Wirksam am
24.08.2021
Registerbezug
Mainz, HRB 48599
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss

20 IN 10/21
23.08.2021

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

ABELINA GmbH, Frankenstraße 7, 67549 Worms (AG Mainz, HRB 48599),
vertreten durch:
Gürhan Bahar, Frankenstraße 7, 67549 Worms, (Geschäftsführer),

wird heute, am 23.08.2021 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. Insolvenzordnung (InsO) eröffnet.

G r ü n d e :

Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet.
Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller vom 12.08.2021.

Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, Schlichterstraße 18, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611-945 86 426, Fax: 0611-945 86 428

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen des Eröffnungsbeschlusses an die Gläubiger und Debitoren gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 05.10.2021,

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Es wird darauf hingewiesen, dass die im Gesetz vorgesehenen öffentlichen Bekanntmachungen im Internet unter der Adresse www.insolvenzbekanntmachungen.de eingesehen werden können.

Es wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Absatz 2 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 26.10.2021.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

* Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet.
* Anträge über:

* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Absatz 2 InsO)
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Absatz 3 InsO)
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere:
o Veräußerung
* des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin
* des Warenlagers im Ganzen
* eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand
* einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesen Unternehmen dienen soll
o die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten
würde
o Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebseräußerung unter Wert ( §§ 162, 163 InsO)
* eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO)
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen geprüft werden, liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

* Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechthandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden
* Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Nachricht

Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Worms einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Beschwerdegericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen.
Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Worms, den 23.08.2021
- Insolvenzgericht -

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 48599 HRB 48599: ABELINA GmbH, Worms, Frankenstr. 7, 67549 Worms. Die Gesellschafterversammlung vom 01.04.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Ände…
HRB 48599: ABELINA GmbH, Worms, Frankenstr. 7, 67549 Worms. Die Gesellschafterversammlung vom 01.04.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Geändert, jetzt: Neuer Unternehmensgegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens, Estrichlege-, Betonbohr- und Fugenschneidearbeiten sowie der Einbau von genormten Fertigbauteilen.
Neueintragungen
HRB 48599 HRB 48599: ABELINA GmbH, Worms, Frankenstr. 7, 67549 Worms. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.11.2018. Geschäftsanschrift: Frankenstr. 7, 67549 Worms. Gegenstand: Die Verwalt…
HRB 48599: ABELINA GmbH, Worms, Frankenstr. 7, 67549 Worms. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.11.2018. Geschäftsanschrift: Frankenstr. 7, 67549 Worms. Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens, gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung sowie Personalvermittlung, Rohrleitungsbau, Schweißarbeiten, Schleifarbeiten sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen soweit dafür keine besondere Erlaubnis erforderlich ist. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bahar, Gürhan, Worms, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.