HRA 200577

Abdichtungstechnik Nord Ltd. & Co. KG

Amtsgericht Lüneburg · Niedersachsen

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Ebstorf

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Registerdaten

Sitz
Ebstorf
Datenstand
2024-12-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-22

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 7 IN 35/19 · Abdichtungstechnik Nord Ltd. & Co. KG · Insolvenzgericht Uelzen
Insolvenzgericht
Uelzen
Aktenzeichen
7 IN 35/19
Wirksam am
11.09.2026
Registerbezug
Lüneburg, HRA 200577
7 IN 35/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Abdichtungstechnik Nord Ltd. & Co. KG, Celler Str. 47, 29574 Ebstorf (AG Lüneburg, HRA 200577), vertr. d.: 1. A.T.N Verwaltungs Limited, Companies House für England u. Wales, Birmingham, GROSSBRITANNIEN, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Dirk Meyer, Celler Str. 47, 29574 Ebstorf, (Gesellschafter), 3. Karsten Ernst, Meusebachstr. 10, 13053 Berlin, (Gesellschafter), ist die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs, Uelzen für die durch Beschlüsse vom 16.11.2021 und 23.11.2022 angeordnete Nachtragsverteilung festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Uelzen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 26.08.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung für die Nachtragsverteilung.
Gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 InsVV ist die Vergütung unter Berücksichtigung des Werts der nachträglich verteilten Insolvenzmasse nach billigem Ermessen festzusetzen.
Die beantragte Vergütung ist angemessen.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Uelzen, 10.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 200577 HRA 200577: Abdichtungstechnik Nord Ltd. & Co. KG, Ebstorf, Celler Straße 47, 29574 Ebstorf. Durch Beschluss des Amtsgerichts Uelzen (7 IN 35/19) vom 01.08.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Ins…
HRA 200577: Abdichtungstechnik Nord Ltd. & Co. KG, Ebstorf, Celler Straße 47, 29574 Ebstorf. Durch Beschluss des Amtsgerichts Uelzen (7 IN 35/19) vom 01.08.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Neueintragungen
HRA 200577 Abdichtungstechnik Nord Ltd. & Co. KG, Ebstorf (Celler Straße 47, 29574 Ebstorf, Spezialunternehmung für Bauwerksabdichtung). Kommanditgesellschaft. Der Sitz ist von Bonn (bisher AG Bonn, 6707) nach Ebstorf …
Abdichtungstechnik Nord Ltd. & Co. KG, Ebstorf (Celler Straße 47, 29574 Ebstorf, Spezialunternehmung für Bauwerksabdichtung). Kommanditgesellschaft. Der Sitz ist von Bonn (bisher AG Bonn, 6707) nach Ebstorf verlegt. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: lavend GmbH, Bonn (AG Bonn HRB 10774). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: A.T.N Verwaltungs Limited, Birmingham (Companies House für England und Wales Company No. 06396827).

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