Handelsregister · HRB 49311

Registerinformationen

ABC Niederlande Geschäftsführung GmbH · Amtsgericht Düsseldorf

Unternehmen

Stammdaten

Firma
ABC Niederlande Geschäftsführung GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Düsseldorf
Geschäftsanschrift
Berliner Allee 2, 40212 Düsseldorf
Kapital
25.000,00 EUR

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 49311
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Letzte Eintragung
13.07.2026
Abrufstand
21.07.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der ABC Niederlande Beteiligungs KG, Düsseldorf.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Marten Jan Jacob Busscher

Bussum

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Constanze Dorothée Freienstein

Ratingen

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 09.12.2003
  • Die Gesellschafterversammlung vom 05.04.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.

Freitext

  • Gesellschaftsvertrag Blatt 9 ff. Sonderband
  • Beschluss Blatt 18 Sonderband
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 24 ff. Sonderband

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.07.2026 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.07.2026 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 01.07.2026 mit der Peek & Cloppenburg B.V. & Co. Kommanditgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 6862) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.