HRB 62263
AB-Bautenschutz GmbH
aktuell 15 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Ludwigshafen
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
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Registerdaten
- Sitz
- Ludwigshafen
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
11 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- AB-Bautenschutz GmbH Frankenthal
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 3 f IN 38/22 Lu · AB Bautenschutz GmbH · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Ludwigshafen am Rhein
- Aktenzeichen
- 3 f IN 38/22 Lu
- Wirksam am
- 17.12.2025
- Registerbezug
- Ludwigshafen am Rhein, HRB 62263
vertreten durch:
1. Yusuf Arikan, Bahnhofstraße 3, 67227 Frankenthal (Pfalz), (Geschäftsführer),
2. Robert Nowicki, Provinzstraße 125, 13409 Berlin, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), , ist am 16.12.2025 gemäß § 200 Insolvenzordnung aufgehoben worden.
Amtsgericht Ludwigshafen/Rhein, 16.12.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 3 f IN 38/22 Lu · AB Bautenschutz GmbH · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Ludwigshafen am Rhein
- Aktenzeichen
- 3 f IN 38/22 Lu
- Wirksam am
- 10.06.2025
- Registerbezug
- Ludwigshafen am Rhein, HRB 62263
vertreten durch:
1. Yusuf Arikan, Bahnhofstraße 3, 67227 Frankenthal (Pfalz), (Geschäftsführer),
2. Robert Nowicki, Provinzstraße 125, 13409 Berlin, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), , ergeht folgender Beschluss:
1. Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 Abs.2 InsO).
2. Schlusstermin im schriftlichen Verfahren und Termin zur Prüfung evtl. nachträglich angemeldeter Forderungen (§ 5 Abs. 2 InsO) wird bestimmt auf
Freitag, den 18.7.2025.
Der Termin dient der
a) Prüfung der eventuell nachträglich angemeldeten Forderungen
b) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Beschlussfassung über die -ggfls.- nicht verwertbaren Vermögensgegenstände
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, Wittelsbachstr. 10, 67061 Ludwigshafen am Rhein einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, Wittelsbachstr. 10, 67061 Ludwigshafen am Rhein ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen.
Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Rechtspflegerin
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts -Insolvenzgericht- Ludwigshafen am Rhein eingesehen werden.
Amtsgericht Ludwigshafen/Rhein, 04.06.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 3 f IN 38/22 Lu · AB Bautenschutz GmbH · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Ludwigshafen am Rhein
- Aktenzeichen
- 3 f IN 38/22 Lu
- Wirksam am
- 30.10.2024
- Registerbezug
- Ludwigshafen am Rhein, HRB 62263
29.10.2024
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
AB Bautenschutz GmbH, Heuweg 90, 67065 Ludwigshafen am Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 62263),
vertreten durch:
1. Yusuf Arikan, Heuweg 90, 67065 Ludwigshafen am Rhein, (Geschäftsführer),
2. Robert Nowicki, Provinzstraße 125, 13409 Berlin, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer),
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Annemarie Dhonau, Rechtsanwälte Schiebe und Collegen, Seckenheimer Landstraße 4, 68163 Mannheim,
wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen das schriftliche Verfahren gem. § 177 Abs. 1 S. 2 InsO angeordnet. Die Forderungen werden am 28.11.2024 unter Berücksichtigung der bis dahin bei Gericht eingegangenen Erklärungen geprüft.
Die Tabelle nebst Anmeldungen liegt ab dem 19.11.2024 bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
, Rechtspflegerin
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 3 f IN 38/22 Lu · AB Bautenschutz GmbH · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Ludwigshafen am Rhein
- Aktenzeichen
- 3 f IN 38/22 Lu
- Wirksam am
- 07.06.2023
- Registerbezug
- Ludwigshafen am Rhein, HRB 62263
31.05.2023
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
AB Bautenschutz GmbH, Heuweg 90, 67065 Ludwigshafen am Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 62263),
vertreten durch:
1. Yusuf Arikan, Josef Hubert Str. 44, 67071 Ludwigshafen am Rhein, (Geschäftsführer),
2. Robert Nowicki, Provinzstraße 125, 13409 Berlin, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer),
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Annemarie Dhonau, Rechtsanwälte Schiebe und Collegen, Seckenheimer Landstraße 4, 68163 Mannheim,
wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen das schriftliche Verfahren gem. § 177 Abs. 1 S. 2 InsO angeordnet. Die Forderungen werden am 07.07.2023 unter Berücksichtigung der bis dahin bei Gericht eingegangenen Erklärungen geprüft.
Die Tabelle nebst Anmeldungen liegt ab dem 27.06.2023 bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Rechtspflegerin
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 3 f IN 38/22 Lu · AB Bautenschutz GmbH · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Ludwigshafen am Rhein
- Aktenzeichen
- 3 f IN 38/22 Lu
- Wirksam am
- 03.01.2023
- Registerbezug
- Ludwigshafen am Rhein, HRB 62263
02.01.2023
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
AB Bautenschutz GmbH, Heuweg 90, 67065 Ludwigshafen am Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 62263),
vertreten durch:
1. Yusuf Arikan, Josef Hubert Str. 44, 67071 Ludwigshafen am Rhein, (Geschäftsführer),
2. Robert Nowicki, Provinzstraße 125, 13409 Berlin, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer),
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Annemarie Dhonau, Rechtsanwälte Schiebe und Collegen, Seckenheimer Landstraße 4, 68163 Mannheim,
wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen das schriftliche Verfahren gem. § 177 Abs. 1 S. 2 InsO angeordnet. Die Forderungen werden am 07.02.2023 unter Berücksichtigung der bis dahin bei Gericht eingegangenen Erklärungen geprüft.
Die Tabelle nebst Anmeldungen liegt ab dem 27.01.2023 bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
, Rechtspflegerin
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 3 f IN 38/22 Lu · AB Bautenschutz GmbH · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Ludwigshafen am Rhein
- Aktenzeichen
- 3 f IN 38/22 Lu
- Wirksam am
- 27.06.2022
- Registerbezug
- Ludwigshafen am Rhein, HRB 62263
24.06.2022
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
AB Bautenschutz GmbH, Heuweg 90, 67065 Ludwigshafen am Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 62263),
vertreten durch:
1. Yusuf Arikan, Bahnhofstr. 3, 67227 Frankenthal (Pfalz), (Geschäftsführer),
2. Robert Nowicki, Provinzstraße 125, 13409 Berlin, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer),
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Annemarie Dhonau, Rechtsanwälte Schiebe und Collegen, Seckenheimer Landstraße 4, 68163 Mannheim,
wird für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung (§ 75 InsO) das mündliche Verfahren angeordnet.
Das weitere Verfahren wird unverändert schriftlich durchgeführt.
Es wird auf Antrag der Insolvenzverwalterin
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
Freitag, 08.07.2022, 10:00 Uhr, Saal XII im Amtsgerichtsgebäude.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über die beabsichtigte besonders bedeutsame Rechtshandlung der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO) gemäß Schriftsatz der Insolvenzverwalterin vom 13.6.2022, Bl.246 bis 259 der Akte.
Beantragt wird die Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Abschluss des mit dem Geschäftsführer zu 1.) verhandelten Vergleichs über die Zahlung eines Betrages in Höhe von 3000€ an die Masse zur Abgeltung der Ansprüche gegen ihn.
Zur Teilnahme an der Versammlung sind alle absonderungsberechtigten Gläubiger, alle Insolvenzgläubiger, die Insolvenzverwalterin, die Mitglieder eines Gläubigerausschusses und die Schuldnerin berechtigt.
Hinweis: Die Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Gründe:
Die Insolvenzverwalterin beantragte die Einberufung einer außerordentlichen Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die Zustimmung zu der vorgenannten Rechtshandlung.
Dem Antrag ist nach § 75 Abs. 1 InsO durch das Gericht zu entsprechen.
Rechtspflegerin
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 62263 HRB 62263: AB-Bautenschutz GmbH, Ludwigshafen, Heuweg 90, 67065 Ludwigshafen. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 3 f IN 38/22 Lu · AB Bautenschutz GmbH · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Ludwigshafen am Rhein
- Aktenzeichen
- 3 f IN 38/22 Lu
- Wirksam am
- 29.03.2022
- Registerbezug
- Ludwigshafen am Rhein, HRB 62263
3 f IN 54/22 Lu
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Die Gesundheitskasse, Karlsstraße 18, 57610 Altenkirchen,
- Antragstellerin -
g e g e n
AB Bautenschutz GmbH, Heuweg 90, 67065 Ludwigshafen am Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 62263),
vertreten durch:
1. Yusuf Arikan, Bahnhofstr. 3, 67227 Frankenthal (Geschäftsführer),
2. Robert Nowicki, ehemals: Provinzstr. 125, 13409 Berlin; derzeit unbekannten Aufenthalts (Geschäftsführer),
-Schuldnerin und Antragsgegnerin-
an dem weiter beteiligt ist
Rechtsanwältin Annemarie Dhonau
- Sachverständige -
hat das Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein durch Richter am Amtsgericht (aufsichtsführend) xxx beschlossen:
1. Die Verbindung der Verfahren mit den Aktenzeichen 3 f IN 38/22 Lu und 3 f IN 54/22 Lu wird angeordnet. Das erstgenannte Verfahren führt.
2. Der Antrag der Antragsgegnerin vom 22.02.2022, bei Gericht eingegangen am 23.02.2022, auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in der Verfahrensart des Regelinsolvenzverfahrens über ihr Vermögen wird zugelassen.
3. Über das Vermögen der Antragsgegnerin wird mit Wirkung ab
Donnerstag, 24. März 2022, 13:30 Uhr
das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
4. Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt:
Rechtsanwältin Annemarie Dhonau, Rechtsanwälte Schiebe und Collegen, Seckenheimer Landstraße 4, 68163 Mannheim.
5. Gemäß § 80 InsO geht das Recht der Antragsgegnerin, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf die Insolvenzverwalterin über. Wer Verpflichtungen gegen die Antragsgegnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Antragsgegnerin, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin zu leisten.
6. Die Gläubiger der Antragsgegnerin werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Antragsgegnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Dies ist ein Hauptinsolvenzverfahren gemäß Art. 3 Abs. 1 EUInsVO, Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 20.05.2015 (ABIEG L 141/19).
8. Gemäß § 5 Abs. 2 InsO wird das schriftliche Verfahren durchgeführt. Die Forderungen werden am 15.06.2022 geprüft. Anträge zur eventuellen Wahl eines anderen Insolvenzverwalterin sowie über die in den §§ 35 Abs. 2, 66, 68, 100, 149, 160, 162, 207 InsO bezeichneten Angelegenheiten und Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, müssen schriftlich bis zu diesem Termin bei Gericht eingegangen sein. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis spätestens 25.04.2022 bei der Insolvenzverwalterin in zweifacher Ausfertigung anzumelden. Die angemeldeten Forderungen liegen ab dem 18.05.2022 und der Bericht der Insolvenzverwalterin ab dem 3. Tag vor dem Termin auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderung im Prüfungstermin festgestellt wird, erhalten hierüber keine Benachrichtigung.
Im weiteren Verfahren erfolgen Bekanntmachungen nur noch unter www.insolvenzbekanntmachungen.de und können dort kostenfrei abgerufen werden (§ 9 Abs. 3 InsO).
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Für die Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung in alter Fassung für Insolvenzanträge, die bis 31.6.2014 gestellt wurden, gilt das Vorstehende mit der Maßgabe, dass die Frist mit Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung zu laufen beginnt. Für Insolvenzanträge, die ab dem 1.7.2014 gestellt wurden, ist § 287a der Insolvenzordnung neuer Fassung anwendbar; hier gilt das Gleiche.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.
Des Weiteren wird auf die Erklärungspflicht zur evtl. Selbständigkeit der Schuldnerin gem. § 35 InsO hingewiesen.
Gründe:
Das Verfahren ist zu eröffnen. Nach den Ermittlungen des Gerichts ist die Schuldnerin insolvenzreif. Das Gericht stützt sich insoweit maßgeblich auf das überzeugende und nachvollziehbare Sachverständigengutachten vom 21.03.2022.
Die Schuldnerin ist nicht mehr in der Lage, innerhalb einer Frist von drei Wochen seine fälligen Verbindlichkeiten von mindestens 266.007 € auf höchstens zehn Prozent zurückzuführen, da kurzfristig liquidierbare Aktiva von nicht mehr als 3.002 € vorhanden sind; weitere Kreditierungsmöglichkeiten sind nicht ersichtlich.
Zudem liegt eine Überschuldung vor. Nach den überzeugenden Ausführungen der Sachverständigen kann keine positive Fortführungsprognose gestellt werden.
Das Verfahren ist zu eröffnen, da die zu erwartenden Verfahrenskosten von nicht mehr als 15.678,69 € durch eine freie Masse in Höhe von nicht weniger als 24.591,74 € prognostisch gedeckt sind.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein,
Wittelsbachstraße 10
67061 Ludwigshafen am Rhein
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Zu Nr. 1-7 Zu Nr. 8
Richter am Amtsgericht (aufsichtsführend) Rechtspflegerin
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 62263 HRB 62263: AB-Bautenschutz GmbH, Ludwigshafen, Heuweg 90, 67065 Ludwigshafen. Bestellt als Geschäftsführer: Nowicki, Robert, Ludwigshafen am Rhein, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis i…
HRB 62263 HRB 62263:AB-Bautenschutz GmbH, Ludwigshafen, Heuweg 90, 67065 Ludwigshafen.Nicht mehr Geschäftsführer: Brodeala, Daniel, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX.
HRB 62263 HRB 62263:AB-Bautenschutz GmbH, Ludwigshafen, Heuweg 90, 67065 Ludwigshafen.Die Gesellschafterversammlung vom 27.02.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammk…
HRB 62263 HRB 62263:AB-Bautenschutz GmbH, Ludwigshafen, Heuweg 90, 67065 Ludwigshafen.Bestellt als Geschäftsführer: Arikan, Yusuf, Frankenthal, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 62263 AB-Bautenschutz GmbH, Ludwigshafen, Heuweg 90, 67065 Ludwigshafen. Bestellt als Geschäftsführer: Brodeala, Daniel, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Bicer, Ü…
HRB 62263 AB-Bautenschutz GmbH, Frankenthal, Berliner Straße 19, 67227 Frankenthal. Die Gesellschafterversammlung vom 17.11.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziff. 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzv…
HRB 62263 AB-Bautenschutz GmbH, Frankenthal, Berliner Straße 19, 67227 Frankenthal.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.08.2010. Geschäftsanschrift: Berliner Straße 19, 67227 Frankenthal.…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.