HRB 90104
ab ausblick hamburg gGmbH
aktuell 28 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Hamburg
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Registerdaten
- Sitz
- Hamburg
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Chronologischer Auszug
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- BFW Vermittlungskontor GmbH Hamburg
- ab ausblick hamburg gmbh Hamburg
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 67a IN 157/24 · ab ausblick hamburg gGmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67a IN 157/24
- Wirksam am
- 03.09.2026
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 90104
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 90104 eingetragenen ab ausblick hamburg gGmbH, Spohrstraße 6, 22083 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Samuel, Breisacher
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Marc-André Borchert, Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg wie folgt festgesetzt:
Vergütung EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Endbetrag EUR
Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 17.05.2024 bis zum 01.09.2024 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug EUR. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach EUR. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von EUR zu. Die Regelmindestvergütung nach diesem Wert beträgt 1.400,00 EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf % und damit auf den Betrag von EUR gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 26.11.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagenfestzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 411 eingesehen werden.
67a IN 157/24
Amtsgericht Hamburg, 19.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 67a IN 157/24 · ab ausblick hamburg gGmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67a IN 157/24
- Wirksam am
- 27.02.2026
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 90104
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 90104 eingetragenen ab ausblick hamburg gGmbH, Spohrstraße 6, 22083 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Samuel Breisacher
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Marc-André Borchert, Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg
wird auf das Entgelt des Insolvenzverwalters folgender Vorschuss bewilligt:
Vergütung EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von 21.500,00 EUR EUR
Vorschuss EUR
Der Vorschuss kann der Insolvenzmasse entnommen werden. Er wird bei der endgültigen Festsetzung der Vergütung und der Auslagen angerechnet.
Gründe:
Der Verwalter übt sein Amt seit dem 01.09.2024 aus. Nach Abschluss der Tätigkeit hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Im Hinblick auf die lange Dauer des Verfahrens und den erforderlichen hohen Arbeits- und Verwaltungsaufwand kann das Gericht einen Vorschuss bewilligen (§ 9 InsVV). Es ist sachgerecht, im vorliegenden Verfahren von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, Zimmer Nr. B 411 eingesehen werden.
67a IN 157/24
Amtsgericht Hamburg, 23.02.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 67a IN 157/24 · ab ausblick hamburg gGmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67a IN 157/24
- Wirksam am
- 03.09.2024
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 90104
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 90104 eingetragenen ab ausblick hamburg gGmbH, Spohrstraße 6, 22083 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Samuel Breisacher
Geschäftszweig: 1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2) Zweck der Gesellschaft ist insbesondere die Förderung der Jugendhilfe, der Berufsbildung und der Rehabilitation, außerdem die Bildung, Erziehung, Betreuung und soziale Begleitung von jungen Menschen, Erwachsenen und Senioren. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften. Die Gesellschaft fördert indirekt oder unmittelbar die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft von Menschen mit Behinderungserfahrung oder von Behinderung bedrohte oder anderweitig benachteiligte Menschen, insbesondere durch Maßnahmen im Kontext der Arbeitsförderung, der Jugendhilfe und der Rehabilitation mit Schwerpunkt im norddeutschen Raum. 3) Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch a) die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, die ihrerseits die Jugendhilfe und Berufsbildung fördern, b) die Beschaffung von Mitteln durch Beiträge, Spenden sowie durch weitere Maßnahmen, die der ideellen Werbung für den geförderten Zweck dienen, für die unter a) genannten zu fördernden Körperschaften; c) die Beratung von potentiellen Rehabilitanden. 4) Der Satzungszweck wird auch dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft die strategisch-fachliche Steuerung der Unternehmensgruppe übernimmt und das Leistungsportfolio den aktuellen strategischen Entwicklungen anpasst. Die Gesellschaft übernimmt die Koordinierung einer effektiven und effizienten Zielerfüllung der Tochtergesellschaften durch die Schaffung von Rahmenbedingungen für ein qualitativ hochwertiges, vielseitiges Dienstleistungsangebot, das den Anforderungen des Arbeitsmarktes und der Auftraggeber entspricht. Sie übernimmt darüber hinaus, die Koordinierung der Neu-und Weiterentwicklung von Konzepten und Maßnahmen im Kontext beruflicher Rehabilitation innerhalb der Unternehmensgruppe. 5) Die Gesellschaft kann ihre steuerbegünstigten Zwecke auch durch planmäßiges Zusammenwirken im Sinne von § 57 Abs. 3 AO mit Gesellschaften der PepKo-Gruppe und den anderen Gesellschaften des Unternehmensverbundes des Vereins Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands gemeinnütziger e.V. (CJD), welche die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, verwirklichen. Die Art und Weise der Kooperation stellt sich wie folgt dar: - Leistungen zwischen den Gesellschaften der PepKo-Gruppe: -Leistungen im Bereich Controlling, Finanzbuchhaltung, Personalwirtschaft, Facilitymanagement, sonstige Verwaltungsleistungen -Personalgestellung, operative Zusammenarbeit -Überlassung von Räumlichkeiten - Leistungen der anderen Gesellschaften des Unternehmensverbundes des CJD an die Gesellschaften der PepKoGruppe: -Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt zwischen der PepKo Perspektiv-Kontor Hamburg gGmbH und der CJD Serviceagentur GmbH, die der PepKo Perspektiv-Kontor Hamburg gGmbH Energie bzw. Energieträger liefert sowie Dienstleistungen im Zusammen-hang mit dem Energiemanagement erbringt
wird wegen Überschuldung heute, am 01.09.2024, um 12:34 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.05.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Marc-André Borchert, Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 14.11.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 31.10.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
67a IN 157/24
Amtsgericht Hamburg, 01.09.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 67a IN 157/24 · ab ausblick hamburg gGmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67a IN 157/24
- Wirksam am
- 17.05.2024
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 90104
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 90104 eingetragenen ab ausblick hamburg gGmbH, Spohrstraße 6, 22083 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Samuel Breisacher
Geschäftszweig: 1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2) Zweck der Gesellschaft ist insbesondere die Förderung der Jugendhilfe, der Berufsbildung und der Rehabilitation, außerdem die Bildung, Erziehung, Betreuung und soziale Begleitung von jungen Menschen, Erwachsenen und Senioren. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften. Die Gesellschaft fördert indirekt oder unmittelbar die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft von Menschen mit Behinderungserfahrung oder von Behinderung bedrohte oder anderweitig benachteiligte Menschen, insbesondere durch Maßnahmen im Kontext der Arbeitsförderung, der Jugendhilfe und der Rehabilitation mit Schwerpunkt im norddeutschen Raum. 3) Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch a) die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, die ihrerseits die Jugendhilfe und Berufsbildung fördern, b) die Beschaffung von Mitteln durch Beiträge, Spenden sowie durch weitere Maßnahmen, die der ideellen Werbung für den geförderten Zweck dienen, für die unter a) genannten zu fördernden Körperschaften; c) die Beratung von potentiellen Rehabilitanden. 4) Der Satzungszweck wird auch dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft die strategisch-fachliche Steuerung der Unternehmensgruppe übernimmt und das Leistungsportfolio den aktuellen strategischen Entwicklungen anpasst. Die Gesellschaft übernimmt die Koordinierung einer effektiven und effizienten Zielerfüllung der Tochtergesellschaften durch die Schaffung von Rahmenbedingungen für ein qualitativ hochwertiges, vielseitiges Dienstleistungsangebot, das den Anforderungen des Arbeitsmarktes und der Auftraggeber entspricht. Sie übernimmt darüber hinaus, die Koordinierung der Neu-und Weiterentwicklung von Konzepten und Maßnahmen im Kontext beruflicher Rehabilitation innerhalb der Unternehmensgruppe. 5) Die Gesellschaft kann ihre steuerbegünstigten Zwecke auch durch planmäßiges Zusammenwirken im Sinne von § 57 Abs. 3 AO mit Gesellschaften der PepKo-Gruppe und den anderen Gesellschaften des Unternehmensverbundes des Vereins Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands gemeinnütziger e.V. (CJD), welche die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, verwirklichen. Die Art und Weise der Kooperation stellt sich wie folgt dar: - Leistungen zwischen den Gesellschaften der PepKo-Gruppe: -Leistungen im Bereich Controlling, Finanzbuchhaltung, Personalwirtschaft, Facilitymanagement, sonstige Verwaltungsleistungen -Personalgestellung, operative Zusammenarbeit -Überlassung von Räumlichkeiten - Leistungen der anderen Gesellschaften des Unternehmensverbundes des CJD an die Gesellschaften der PepKoGruppe: -Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt zwischen der PepKo Perspektiv-Kontor Hamburg gGmbH und der CJD Serviceagentur GmbH, die der PepKo Perspektiv-Kontor Hamburg gGmbH Energie bzw. Energieträger liefert sowie Dienstleistungen im Zusammen-hang mit dem Energiemanagement erbringt
ist am 17.05.2024, um 11:12 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Marc-André Borchert, Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67a IN 157/24
Amtsgericht Hamburg, 17.05.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 90104 HRB 90104: ab ausblick hamburg gGmbh, Hamburg, Spohrstraße 6, 22083 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den §§ 2 (…
HRB 90104 HRB 90104: ab ausblick hamburg gGmbh, Hamburg, Spohrstraße 6, 22083 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 22.07.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den §§ 2 (…
HRB 90104 HRB 90104: ab ausblick hamburg gmbh, Hamburg, Spohrstraße 6, 22083 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 26.04.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma…
HRB 90104 HRB 90104: ab ausblick hamburg gmbh, Hamburg, Spohrstraße 6, 22083 Hamburg. Prokura geändert, nun Einzelprokura: Warna, Oliver, Lübeck, *XX.XX.XXXX.
HRB 90104 HRB 90104: ab ausblick hamburg gmbh, Hamburg, Spohrstraße 6, 22083 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Lerche, Wolfgang Günter Artur, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 90104 HRB 90104: ab ausblick hamburg gmbh, Hamburg, Spohrstraße 6, 22083 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Schaerffer, Christine, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der …
HRB 90104 HRB 90104: ab ausblick hamburg gmbh, Hamburg, Spohrstraße 6, 22083 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 16.06.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Vertretung der Gesellschaft) besch…
HRB 90104 HRB 90104: ab ausblick hamburg gmbh, Hamburg, Spohrstraße 6, 22083 Hamburg. Prokura erloschen Plokarz, Steffi, Geesthacht, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Warna, Oliver, Lübec…
HRB 90104 HRB 90104: ab ausblick hamburg gmbh, Hamburg, Spohrstraße 6, 22083 Hamburg. Im Übrigen ist eine Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB nur in den in der Satzung ausdrücklich vorgesehenen Fällen möglich.
HRB 90104 HRB 90104: ab ausblick hamburg gmbh, Hamburg, Spohrstraße 6, 22083 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 02.01.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den §§ 2 (G…
HRB 90104 HRB 90104: ab ausblick hamburg gmbh, Hamburg, Spohrstraße 6, 22083 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Breisacher, Samuel, Ebersbach an der Fils, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im…
HRB 90104 HRB 90104: ab ausblick hamburg gmbh, Hamburg, August-Krogmann-Straße 52, 22159 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Spohrstraße 6, 22083 Hamburg.
HRB 90104 HRB 90104: ab ausblick hamburg gmbh, Hamburg, August-Krogmann-Straße 52, 22159 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Mohr, Jens, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt Geschäftsführer: Schlotzhauer, Melanie, Hambu…
HRB 90104 HRB 90104: ab ausblick hamburg gmbh, Hamburg, August-Krogmann-Straße 52, 22159 Hamburg. Geändert, nun Geschäftsführer: Mohr, Jens, Hamburg, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsreg…
HRB 90104 HRB 90104: ab ausblick hamburg gmbh, Hamburg, August-Krogmann-Straße 52, 22159 Hamburg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Plokarz, Steffi, Geesthacht, *XX.XX.XXXX.
HRB 90104 HRB 90104: ab ausblick hamburg gmbh, Hamburg, August-Krogmann-Straße 52, 22159 Hamburg. Geschäftsführer: Lerche, Wolfgang Günter Artur, Hamburg, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretun…
HRB 90104 HRB 90104: ab ausblick hamburg gmbh, Hamburg, August-Krogmann-Straße 52, 22159 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Mohr, Jens, Glinde, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.…
HRB 90104 HRB 90104: BFW Vermittlungskontor GmbH, Hamburg, August-Krogmann-Straße 52, 22159 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 01.07.2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere…
HRB 90104 BFW Vermittlungskontor GmbH, Hamburg, August-Krogmann-Str. 52, 22159 Hamburg. Geschäftsanschrift: August-Krogmann-Straße 52, 22159 Hamburg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Kuke, Karl-Heinz…
HRB 90104 BFW Vermittlungskontor GmbH, Hamburg, August-Krogmann-Str. 52, 22159 Hamburg. Geändert, nun Geschäftsführer: Marquardt, Udo, Hamburg, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.…
HRB 90104 BFW Vermittlungskontor GmbH, Hamburg, August-Krogmann-Str. 52, 22159 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Mohr, Jens, Glinde, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.
HRB 90104 BFW Vermittlungskontor GmbH, Hamburg, August-Krogmann-Str. 52, 22159 Hamburg.Die Gesellschafterversammlungen vom 27.05.2009 und 30.06.2009 haben die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstan…
HRB 90104 BFW Vermittlungskontor GmbH, Hamburg, August-Krogmann-Str. 52, 22159 Hamburg.Ausgeschieden Geschäftsführer: Tretow, Rolf, Garstedt, *XX.XX.XXXX.
HRB 90104 BFW Vermittlungskontor GmbH, Hamburg, August-Krogmann-Str. 52, 22159 Hamburg.Die Gesellschafterversammlungen vom 10.09.2008 und 10.10.2008 haben die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstan…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.