HRB 55960
AB 9807 Beteiligungsverwaltungs GmbH
aktuell 14 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Frankfurt am Main
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Registerdaten
- Sitz
- Frankfurt am Main
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- AB 9807 Beteiligungsverwaltungs GmbH München
- AB 9807 Beteiligungsverwaltungs GmbH Oberursel (Taunus)
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 810 IN 1440/19 A-6-6 · AB 9807 Beteiligungsverwaltungs GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1440/19 A-6-6
- Wirksam am
- 16.03.2026
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 55960
810 IN 1440/19 A-6-6
In dem Insolvenzverfahren
AB 9807 Beteiligungsverwaltungs GmbH
Thomas-Cook-Platz 1
61440 Oberursel (AG Frankfurt am Main, HRB 55960),
werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR xx
Auslagen EUR xx
Umsatzsteuer EUR xx
Summe EUR xx
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 20.053,00 erhält der Insolvenzverwalter unter Anwendung der Regelsätze eine Vergütung i.H.v. EUR xxnetto sowie antragsgemäß die Auslagenpauschale sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main
13.03.2026
- Insolvenzgericht -
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1440/19 A-6-6 · AB 9807 Beteiligungsverwaltungs GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1440/19 A-6-6
- Wirksam am
- 16.03.2026
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 55960
Von den Gläubigern können bis zum 11.05.2026 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 13.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 810 IN 1440/19 A-6-6 · AB 9807 Beteiligungsverwaltungs GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1440/19 A-6-6
- Wirksam am
- 16.03.2026
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 55960
Der für die Schlussverteilung verfügbare Massebestand beträgt EUR 13.849,61. Hiervon sind noch später bekanntwerdende Masseverbindlichkeiten, Gerichts- und Treuhändervergütung sowie die Veröffentlichungskosten zu berücksichtigen.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 13.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 810 IN 1440/19 A-6-6 · AB 9807 Beteiligungsverwaltungs GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1440/19 A-6-6
- Wirksam am
- 13.03.2026
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 55960
13.03.2026
- Insolvenzgericht -
810 IN 1440/19 A-6-6
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
AB 9807 Beteiligungsverwaltungs GmbH
Thomas-Cook-Platz 1
61440 Oberursel (AG Frankfurt am Main, HRB 55960),
werden für den vorläufigen Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX
Gründe:
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV EUR XXX.
Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 55960 HRB 55960: AB 9807 Beteiligungsverwaltungs GmbH, Frankfurt am Main, Thomas-Cook-Platz 1, 61440 Oberursel (Taunus). Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1440/19 A-6-6 · AB 9807 Beteiligungsverwaltungs GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1440/19 A-6-6
- Wirksam am
- 20.12.2019
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 55960
AB 9807 Beteiligungsverwaltungs GmbH, Thomas-Cook-Platz 1, 61440 Oberursel (AG
Frankfurt am Main, HRB 55960) eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt
Arno Wolf, Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg, Tel.: 06172/
17928-0, Fax: 06172/17928-99, E-Mail: wolf@wolf-collegen.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter
vorzunehmen. Anmeldefrist: 02.03.2020
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende
Anträge sind bis zum 16.03.2020 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht,
Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
· Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
· Wahl eines Gläubigerausschusses
· Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
· Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
· gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66
(Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der
Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO
bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach
§ 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als
festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 20.12.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 55960 HRB 55960: AB 9807 Beteiligungsverwaltungs GmbH, Frankfurt am Main, Thomas-Cook-Platz 1, 61440 Oberursel (Taunus). Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 1440/19 A) vom 22.11.2019 ist…
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1440/19 A-6-6 · AB 9807 Beteiligungsverwaltungs GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1440/19 A-6-6
- Wirksam am
- 22.11.2019
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 55960
9807 Beteiligungsverwaltungs GmbH, Thomas-Cook-Platz 1, 61440 Oberursel (AG
Frankfurt am Main, HRB 55960), vertr. d.: Steffen Patzak, (Geschäftsführer),
ist am 22.11.2019 um 12:06 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Arno Wolf, Kaiser-Friedrich-Promenade 30,
61348 Bad Homburg, Tel.: 06172/17928-0, Fax: 06172/17928-99, E-Mail:
wolf@wolf-collegen.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 22.11.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 55960 HRB 55960: AB 9807 Beteiligungsverwaltungs GmbH, Frankfurt am Main, Thomas-Cook-Platz 1, 61440 Oberursel (Taunus). Nicht mehr Geschäftsführer: Walther, Björn, Hofheim am Taunus, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Ges…
HRB 55960 HRB 55960: AB 9807 Beteiligungsverwaltungs GmbH, Frankfurt am Main, Thomas-Cook-Platz 1, 61440 Oberursel (Taunus). Nicht mehr Geschäftsführer: Lienhard, Bernd, Oberursel, *XX.XX.XXXX; Sabel, Klaus Egon, Neub…
HRB 55960 AB 9807 Beteiligungsverwaltungs GmbH, Frankfurt am Main, Thomas-Cook-Platz 1, 61440 Oberursel (Taunus). Nicht mehr Geschäftsführer: Demuß, Steffen, Nidderau-Heldenbergen, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsf…
HRB 55960 AB 9807 Beteiligungsverwaltungs GmbH, Frankfurt am Main, Thomas-Cook-Platz 1, 61440 Oberursel (Taunus).Geändert, nun: Geschäftsführer: Lienhard, Bernd, Oberursel, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der …
HRB 55960 AB 9807 Beteiligungsverwaltungs GmbH, Frankfurt am Main, Thomas-Cook-Platz 1, 61440 Oberursel (Taunus).Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Thomas-Cook-Platz 1, 61440 Oberursel (Taunus).
HRB 55960 AB 9807 Beteiligungsverwaltungs GmbH, Frankfurt am Main, (Neue Mainzer Straße 52-58, 60311 Frankfurt am Main).Nicht mehr Geschäftsführer: Jennings, James. Bestellt als Geschäftsführer: Lienhard, Bernd, Oberu…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.