HRB 150224

AAP Abwicklungs GmbH

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 22 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Garching

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Registerdaten

Sitz
Garching
Datenstand
2024-03-14
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-14

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Alpha Armouring Panzerung GmbH Garching

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

22
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 1542 IN 1987/18 · AAP Abwicklungs GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 1987/18
Wirksam am
08.07.2026
Registerbezug
München, HRB 150224
1542 IN 1987/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

AAP Abwicklungs GmbH, Zeppelinstraße 27, 85748 Garching, vertreten durch die Geschäftsführerin Kaller Birgit
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 150224
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pöhlmann Früchtl Oppermann PartmbB, Landsberger Straße 346, 80687 München

Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 07.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 1987/18 · AAP Abwicklungs GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 1987/18
Wirksam am
20.06.2025
Registerbezug
München, HRB 150224
Veröffentlichung gem. § 188 InsO

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AAP Abwicklungs GmbH (vormals: Alpha Armouring Panzerung GmbH), Zeppelinstraße 27, 85748 Garching, findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar sind 505.460,16 EUR Verteilungsmasse. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 3.626.173,86 EUR. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München - Insolvenzgericht - Geschäftsnummer 1542 IN 1987/18 niedergelegt.

Veröffentlicht durch das Amtsgericht München - Insolvenzgericht

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 1542 IN 1987/18 · AAP Abwicklungs GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 1987/18
Wirksam am
20.05.2025
Registerbezug
München, HRB 150224
1542 IN 1987/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

AAP Abwicklungs GmbH, Zeppelinstraße 27, 85748 Garching, vertreten durch die Geschäftsführerin Kaller Birgit
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 150224
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pöhlmann Früchtl Oppermann PartmbB, Landsberger Straße 346, 80687 München

1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 14.07.2025
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht München erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 13.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1542 IN 1987/18 · AAP Abwicklungs GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 1987/18
Wirksam am
04.04.2025
Registerbezug
München, HRB 150224
1542 IN 1987/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

AAP Abwicklungs GmbH, Zeppelinstraße 27, 85748 Garching, vertreten durch die Geschäftsführerin Kaller Birgit
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 150224
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pöhlmann Früchtl Oppermann PartmbB, Landsberger Straße 346, 80687 München

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Axel Bierbach, Herzog-Heinrich-Straße 9, 80336 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 19.12.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 1.129.044,10 EUR auszugehen.
Gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV wurde ein Betrag in Höhe von 23.414,23 EUR berücksichtigt, um den sich die Insolvenzmasse als Grundlage der Vergütungsberechnung erhöht.
Aufgrund der Erhöhung der Berechnungsgrundlage gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV erhält der Insolvenzverwalter eine Zusatzvergütung in Höhe von BETRAG EUR.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um insgesamt 70 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 19.12.2024 wird Bezug genommen.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- Betriebsfortführung, § 3 Abs. 1 lit. b. InsVVFür die Betriebsfortführung im Oktober 2018 zur "Ausproduktion" mit einem deutlich verringertem Team wird ein Zuschlag von 25 % beantragt. Im Oktober 2018 konnte lediglich der zuletzt noch vorhandene Kundenauftrag zur Panzerung eines von Kunden übergebenen Maybach mit acht Mitarbeitern einschließlich Geschäftsführerin durchgeführt werden. Mit dem verbliebenen, türkischen Kunden wurden unzählige Telefonkonferenzen, Verhandlungen, Flüge in die Türkei, Beusche des Kunden in Garching-Hochbrück ectc. Für Geldübergaben und Geldtransfers durchgeführt. Aufgrund des hohen Aufwands für die Durchführung des Auftrags wird ein Zuschlag in Höhe von 25 % als angemessen gesehen. - Arbeitnehmer, § 3 Abs. 1 lit d InsVVFür die Bearbeitung von Arbeitnehmerangelegenheiten wird ein Zuschlag von 5 % beantragt. Die Schuldnerin beschäftigte einschließlich der Geschäftsführerin sowie des angestellten Alleingesellschafters bis zur Insolvenzeröffnung 28 aktive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mit Insolvenzeröffnung mussten bis auf einige wenige Mitarbeiter alle Beschäftigten von der Arbeitsverpflichtung freigestellt und gekündigt werden. Das Abwicklungsteam wurde erst Ende Oktober 2018 nach Fertigstellung des letzten Auftrags gekündigt und freigestellt. Der Zuschlag wird für den angefallenen Arbeitsaufwand gewährt. - Aus- und Absonderungsrechte, § 3 Abs. 1 lit. A InsVVFür die Tätigkeit rund um die Bearbeitung der Aus- und Absonderungsrechte unter Berücksichtigung der gleichzeitig beantragten Sondervergütung gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV wird ein Zuschlag von 40 % beantragt. Gemäß § 3 Abs. 1 lit. A InsVV kann ein Zuschlag für die Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten beantragt werden, wenn diese einen erheblichen Teil der Tätigkeit des Insolvenzverwalters ausgemacht hat. Im Rahmen der Rückgabe des Firmengeländes war zunächst zu klären und in erhöhtem Maße schwierig festzustellen, ob Teile des Anlagevermögens wesentlicher Gebäudebestandteil oder Anlagevermögen der Schuldnerin waren. Hier ist insbesondere die teilmobile Heizanlage zu erwähnen. Hier waren umfangreiche Nachforschungen seitens des Insolvenzverwalters erforderlich. Nach Verwertung des gesamten Anlage- und Umlaufvermögens des ehemaligen Betriebsstandorts wurde gegenüber dem Vermieter das Vermieterpfandrecht abgerechnet. Die Bearbeitung von Aussonderungsbegehren einfacher Eigentumsvorbehaltslieferanten stelle sich als sehr aufwendig und schwierig da, insbesondere deshalb, weil das von der Schuldnerin geführte Warenlager ohne geschlossenes Warenkreislaufsystem arbeitete. Eines der Fahrzeuge wurde vorinsolvenzrechtlich an die Automobil-Pfandleihe GmbH verpfändet und durch die Gläubigerin verwertet. Der Abrechnung hat der Insolvenzverwalter unter Berufung auf den Wuchereinwand gem. § 138 Abs. 2 BGB entgegengetreten. Der geschlossene Pfandleihevertrag musste sodann tiefgründig einer ausführlichen juristischen Prüfung unterworfen werden. Im Vorfeld der Abrechnung der Sicherungsrechte der Commerzbank AG wurde insolvenzverwalterseitig zunächst die Vertrags- und Sicherungssituation nochmals überprüft. Es musste u. a. geprüft werden, ob die Sicherheitenbestellung zu Gunsten der Commerzbank insolvenzfest und anfechtungsfrei erfolgte. Nach Feststellungen des Gerichts hat die Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten einen erheblichen Teil der Tätigkeit des Insolvenzverwalters, sowohl aus rechtlicher und zeitlicher Hinsicht, ausgemacht. Der beantragte Zuschlag ist daher zu gewähren. - Bearbeitung InsolvenztabelleEs wurden insgesamt 107 Forderungen zur Tabelle angemeldet. Erschwert wurde die Prüfung der Insolvenztabelle durch eine Vielzahl von erstmalig geltend gemachten Eigentumsvorbehaltsrechten. Aufgrund der hohen Anzahl an geltend gemachten Drittrechten entstand auch ein deutlich erhöhter Verwaltungsaufwand für deren Bearbeitung im Rahmen der Insolvenztabelle. Ein Zuschlag von 10 % ist daher in beantragter Höhe gerechtfertigt. Als Minderungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- erhebliche Arbeitsersparnis durch die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Veröffentlichung der Bekanntgabe über die Anhörung der Insolvenzgläubiger und des Insolvenzschuldners zum eingereichten Vergütungsantrag vom 19.12.2024 mit beantragten Zuschlägen in Höhe von insgesamt 70 % erfolgte am 03.01.2025.
Stellungnahmen binnen der gesetzten Frist bis zum 21.02.2025 sind nicht eingegangen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 70 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Dem Insolvenzverwalter war eine Auslagenpauschale in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 28.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 1987/18 · AAP Abwicklungs GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 1987/18
Wirksam am
03.01.2025
Registerbezug
München, HRB 150224
1542 IN 1987/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

AAP Abwicklungs GmbH, Zeppelinstraße 27, 85748 Garching, vertreten durch die Geschäftsführerin Kaller Birgit
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 150224
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pöhlmann Früchtl Oppermann PartmbB, Landsberger Straße 346, 80687 München

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erfolgt die Bekanntgabe über die Anhörung der Insolvenzgläubiger und des Insolvenzschuldners zum eingereichten Vergütungsantrag vom 19.12.2024 mit beantragten Zuschlägen in Höhe von insgesamt 70 %

Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 21.02.2025 (Eingang bei Gericht)
Akteneinsichtsgesuche sind vorab schriftlich bei Gericht zu beantragen.

Mit freundlichen Grüßen

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 02.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1542 IN 1987/18 · AAP Abwicklungs GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 1987/18
Wirksam am
26.04.2024
Registerbezug
München, HRB 150224
1542 IN 1987/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

AAP Abwicklungs GmbH, Zeppelinstraße 27, 85748 Garching, vertreten durch die Geschäftsführerin Kaller Birgit
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 150224
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pöhlmann - Früchtl - Oppermann PartmbB, Landsberger Straße 346, 80687 München,

1. Die Prüfung der bis 26.04.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 81 - 108 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.05.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 26.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1542 IN 1987/18 · AAP Abwicklungs GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 1987/18
Wirksam am
25.07.2023
Registerbezug
München, HRB 150224
1542 IN 1987/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

AAP Abwicklungs GmbH, Zeppelinstraße 27, 85748 Garching, vertreten durch die Geschäftsführerin Kaller Birgit, ADRESSE
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 150224
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pöhlmann Früchtl Oppermann PartmbB, Äußere Sulzbacher Straße 118, 90491 Nürnberg

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Axel Bierbach, Herzog-Heinrich-Str. 9, 80336 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 02.03.2023.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 1.364.195,10 EUR auszugehen.
Der ehemalige vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 53 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 02.03.2023 wird Bezug genommen.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- Fortführung des Geschäftsbetriebs:
Der ehemals vorläufige Insolvenzverwalter beantragt einen Zuschlag in Höhe von 33 % mit Einbeziehung der Berechnung des Zuschlags für die Betriebsfortführung ausgehend von der Regelvergütung ohne Betriebsfortführung (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011 - IX ZB 143/08). Im Rahmen der Fortführung des Geschäftsbetriebs wurde vom vorläufigen Insolvenzverwalter die Auftragssituation der Schuldnerin von Beginn an überprüft und analysiert. Es wurden zwei Aufträge hereingeholt. Die Liquiditätsplanung war mit besonderen Schwierigkeiten verbunden. Die Schuldnerin verfügte über keine festgelegten Arbeitsmodi. Dem ehemalige vorläufige Insolvenzverwalter hat die Fertigstellung der beiden Panzerungsaufträge organisieren können. Mit großem Mehraufwand mussten in jedem Einzellfall die Wirksamkeit der zumeist durch Liefer-AGB ausgestalteten Geschäftsbeziehungen mit ihren Sicherungsrechten zu den jeweiligen Lieferanten überprüft werden. Zur Aufrechterhaltung des Betriebes und insbesondere zur Materialbeschaffung für die Fertigstellung der beiden Kundenfahrzeuge hat der vorläufige Insolvenzverwalter gegenüber zahlreichen Lieferanten und Dienstleistern Zahlungszusagen erteilt. Es wurden an etwa 30 verschiedene Geschäftspartner Zusagen in Höhe von etwa 80.000,00 € ausgestellt. In der Zeit der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurden die Aufträge des Herrn Cihan Pars nach entsprechender Abstimmung und Prüfung ab dem 30.07.2018 begonnen mit dem Ziel der Fertigstellung zu Ende September bzw. Ende Oktober 2018. Im Rahmen der Betriebsfortführung musste umfangreich mit der Geschäftsleitung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern korrespondiert werden. Der Produktionsstandort musste u. a. zur Überwachung der Betriebsfortführung wöchentlich mehrfach aufgesucht werden. Im Rahmen der zu ermittelnden Vergleichsberechnung hat sich bei einem ausgehenden angemessenen Zuschlag von 35 % ein nach Vergleichsberechnung zu berechneter Zuschlag von rd. 33 % ausgehend von der Regelvergütung mit Betriebsfortführung ergeben. Der beantragte Zuschlag von 33 % für die entstandene Mehrarbeit ist angemessen. - Interessentensuche:
Für die Interessensuche wird ein Zuschlag in Höhe von 10 % beantragt. Im Verlauf der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde die SGP Schneider Geiwitz Wieland Corporate Finance GmbH, München als M&A-Beratungsgesellschaft beauftragt. Die Schwierigkeit bestand insbesondere darin, eine M&A-Beratungsgesellschaft zu finden, die trotz Urlaubszeit bereit war, schnellstmöglich einen Investorenprozess aufzusetzen, welcher nach Möglichkeit bis Ende September 2018, also bis zum prognostizierten Ende der vorläufigen Insolvenzverwaltung möglichst weitgehenst abgeschlossen sein sollte. Zudem musste die zu suchende M&A-Beratungsgesellschaft bereit sein, nur oder weitgehend auf reinem Erfolgshonorar zu arbeiten, da so gut wie keine liquide Mittel vorhanden waren. Unter anderem wurden im Folgenden 162 Investoren angesprochen. Mit mindestens vier Investoren wurden Gespräche vor Ort in Garching geführt. Für den Mehraufwand bei der Interessensuche ist ein Zuschlag unter Berücksichtigung der Delegation an die SGP Schneider Geiwitz Wieland Corporate Finance GmbH angemessen. - Arbeitnehmer: Für die Bearbeitung der Arbeitnehmersachverhalte wird ein Zuschlag von 10 % beantragt. Die Schuldnerin beschäftigte während des vorläufigen Insolvenzverfahrens 28 aktive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Mitarbeiter wurden laufend und unzählige Male über die Vorgänge im vorläufigen Insolvenzverfahren informiert. Die Insolvenzgeldvorfinanzierung wurde bei der Bundesagentur für Arbeit, Insolvenzgeldstelle der Agentur für Arbeit München beantragt. Ein Zuschlag von 10 % gemäß § 3 Abs. 1 d) InsVV ist unter Berücksichtigung der beauftragten Personalsachbearbeitungsfirma in Hinblick auf den Mehraufwand bei der Insolvenzverwalterkanzlei angemessen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 53 % gerechtfertigt. Mit der Veröffentlichung der Bekanntgabe des Vergütungsantrags am 09.06.2023 bestand für die Beteiligten die Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 30.06.2023. Eine Stellungnahme wurde nicht abgegeben.

Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 25.07.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 1542 IN 1987/18 · AAP Abwicklungs GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 1987/18
Wirksam am
09.06.2023
Registerbezug
München, HRB 150224
Az. 1542 IN 1987/18

In dem vorläufigen Insolvenzverfahren über das Vermögen der AAP Abwicklungs GmbH hat der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung beantragt und über die gesetzliche Regelvergütung hinaus Zuschläge iHv. 53% geltend gemacht. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Es wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 30.06.2023 gegeben.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 1987/18 · AAP Abwicklungs GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 1987/18
Wirksam am
13.04.2021
Registerbezug
München, HRB 150224
1542 IN 1987/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

AAP Abwicklungs GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Kaller Birgit
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 150224
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pöhlmann Früchtl Oppermann PartmbB, Äußere Sulzbacher Straße 118,
90491 Nürnberg

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Erteilung einer
Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs wegen der Geschäftsführerhaftung gem.
§ 64 GmbHG (a.F.) mit mehreren Beteiligten
wird bestimmt auf

Dienstag, 04.05.2021, 09:00 Uhr, Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße
5, 80797 München

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 12.04.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 150224 HRB 150224: Alpha Armouring Panzerung GmbH, Garching, Landkreis München, Zeppelinstr. 27, 85748 Garching. Die Gesellschafterversammlung vom 30.04.2019 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen…
HRB 150224: Alpha Armouring Panzerung GmbH, Garching, Landkreis München, Zeppelinstr. 27, 85748 Garching. Die Gesellschafterversammlung vom 30.04.2019 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: AAP Abwicklungs GmbH. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Schwanthalerstraße 32 c/o RA Axel W. Bierbach, 80336 München.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 1987/18 · AAP Abwicklungs GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 1987/18
Wirksam am
17.10.2018
Registerbezug
München, HRB 150224
1542 IN 1987/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Alpha Armouring Panzerung GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Kaller
Birgit, Zeppelinstraße 27, 85748 Garching
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 150224
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pöhlmann Früchtl Oppermann PartmbB, Äußere Sulzbacher Straße 118,
90491 Nürnberg,

hat der Insolvenzverwalter am 01.10.2018 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit
vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 08.10.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 150224 HRB 150224: Alpha Armouring Panzerung GmbH, Garching, Landkreis München, Zeppelinstr. 27, 85748 Garching. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 01.10.2018 (Az. 1…
HRB 150224: Alpha Armouring Panzerung GmbH, Garching, Landkreis München, Zeppelinstr. 27, 85748 Garching. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 01.10.2018 (Az. 1542 IN 1987/18) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1542 IN 1987/18 · AAP Abwicklungs GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 1987/18
Wirksam am
05.10.2018
Registerbezug
München, HRB 150224
1542 IN 1987/18

In dem Verfahren über den Antrag d.

Alpha Armouring Panzerung GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Kaller
Birgit
85748 Garching
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 150224
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pöhlmann Früchtl Oppermann PartmbB, Äußere Sulzbacher Straße 118,
90491 Nürnberg, Gz.: 322/18 ku/asc
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.10.2018 um 10.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Axel Bierbach
Schwanthalerstrasse 32, 80336 München
Telefon: +49(89)54511125
Telefax: +49(89)54511444
Email: info@mhbk.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 07.11.2018 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Mittwoch, 19.12.2018
09:00 Uhr
Sitzungssaal 101, 1., Infanteriestraße 5, Amtsgericht München

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Mittwoch, 19.12.2018
09:00 Uhr
Sitzungssaal 101, 1., Infanteriestraße 5, Amtsgericht München
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 23.07.2018 beim Insolvenzgericht München eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 01.10.2018
******************************************************************************************************

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 1987/18 · AAP Abwicklungs GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 1987/18
Wirksam am
25.07.2018
Registerbezug
München, HRB 150224
Az.: 1542 IN 1987/18
-
In dem Verfahren über den Antrag d.

Alpha Armouring Panzerung GmbH, Zeppelinstraße 27, 85748 Garching, vertreten
durch die Geschäftsführerin Kaller Birgit,
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 150224
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pöhlmann Früchtl Oppermann PartmbB, Äußere Sulzbacher Straße 118,
90491 Nürnberg, Gz.: 322/18 ku/asc

Geschäftszweig:

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 25.07.2018 um 16:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Axel Bierbach,
Schwanthalerstrasse 32, 80336 München, Telefon: +49(89)54511125, Telefax: +49
(89)54511444, Email: info@mhbk.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

-
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 25.07.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 150224 HRB 150224: Alpha Armouring Panzerung GmbH, Garching, Landkreis München, Zeppelinstr. 27, 85748 Garching. Die Alpha Armouring GmbH mit dem Sitz in Verden (Amtsgericht Walsrode HRB 120440) ist auf Grund des V…
HRB 150224: Alpha Armouring Panzerung GmbH, Garching, Landkreis München, Zeppelinstr. 27, 85748 Garching. Die Alpha Armouring GmbH mit dem Sitz in Verden (Amtsgericht Walsrode HRB 120440) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.05.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 150224 HRB 150224: Alpha Armouring Panzerung GmbH, Garching, Landkreis München, Zeppelinstr. 27, 85748 Garching. Bestellt: Geschäftsführer: Kaller, Birgit, Landshut, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit de…
HRB 150224: Alpha Armouring Panzerung GmbH, Garching, Landkreis München, Zeppelinstr. 27, 85748 Garching. Bestellt: Geschäftsführer: Kaller, Birgit, Landshut, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Forstmaier, Victoria Tatjana, Freising, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 150224 Alpha Armouring Panzerung GmbH, Garching, Landkreis München, Zeppelinstr. 27, 85748 Garching. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Enders, Anna, München, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Forstmaier, Victor…
Alpha Armouring Panzerung GmbH, Garching, Landkreis München, Zeppelinstr. 27, 85748 Garching. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Enders, Anna, München, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Forstmaier, Victoria Tatjana, Freising, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 150224 Alpha Armouring Panzerung GmbH, Garching, Landkreis München, Zeppelinstr. 27, 85748 Garching. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Ackermann, Eike Nils, Bratislava/Slowakei, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer…
Alpha Armouring Panzerung GmbH, Garching, Landkreis München, Zeppelinstr. 27, 85748 Garching. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Ackermann, Eike Nils, Bratislava/Slowakei, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Enders, Anna, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 150224 Alpha Armouring Panzerung GmbH, Garching, Landkreis München, Zeppelinstr. 27, 85748 Garching. Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2012 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 2.000.000,00 EUR und die Änder…
Alpha Armouring Panzerung GmbH, Garching, Landkreis München, Zeppelinstr. 27, 85748 Garching. Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2012 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 2.000.000,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Es handelt sich um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Neues Stammkapital: 4.025.000,00 EUR.
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HRB 150224 Alpha Armouring Panzerung GmbH, Garching, Landkreis München, Zeppelinstr. 27, 85748 Garching. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Kayser, Michael Günther, Berlin, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Acke…
Alpha Armouring Panzerung GmbH, Garching, Landkreis München, Zeppelinstr. 27, 85748 Garching. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Kayser, Michael Günther, Berlin, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Ackermann, Eike Nils, Bratislava/Slowakei, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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HRB 150224 Alpha Armouring Panzerung GmbH, Garching, Landkreis München, Schleißheimer Str. 57, 85748 Garching. Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 2.000.000,00 EUR und die…
Alpha Armouring Panzerung GmbH, Garching, Landkreis München, Schleißheimer Str. 57, 85748 Garching. Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 2.000.000,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Es handelt sich um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Geschäftsanschrift: Zeppelinstr. 27, 85748 Garching. Neues Stammkapital: 2.025.000,00 EUR. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hawickhorst, Johann Peter, Lemwerder, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Kayser, Michael Günther, Berlin, *XX.XX.XXXX.
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HRB 150224 Alpha Armouring Panzerung GmbH, Garching, Landkreis München (Schleißheimer Str. 57, 85748 Garching). Bestellt: Geschäftsführer: Hawickhorst, Johann Peter, Lemwerder, *XX.XX.XXXX. Ausgeschieden: Geschäftsführ…
Alpha Armouring Panzerung GmbH, Garching, Landkreis München (Schleißheimer Str. 57, 85748 Garching). Bestellt: Geschäftsführer: Hawickhorst, Johann Peter, Lemwerder, *XX.XX.XXXX. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Ackermann, Klaus Michael, Verden, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.