HRB 4758

AAM Abwicklungs GmbH

Amtsgericht Bad Kreuznach · Rheinland-Pfalz

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Gödenroth

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Registerdaten

Sitz
Gödenroth
Datenstand
2025-01-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-01-01

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. HUNSRÜCK engineering gmbh Gödenroth
  2. Adam Anlagen- und Maschinenbau GmbH Gödenroth

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 3 IN 75/19 · AAM Abwicklungs GmbH · Insolvenzgericht Bad Kreuznach
Insolvenzgericht
Bad Kreuznach
Aktenzeichen
3 IN 75/19
Wirksam am
17.12.2019
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRB 4758
3 IN 75/19.: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AAM Abwicklungs
GmbH, -vormals Adam Anlagen- u. Maschinenbau GmbH-, An der Trift 4, 56290
Gödenroth (AG Bad Kreuznach, HRB 4758), vertr. d.: Jürgen Peter Adam, Dorsstr.
20, 56288 Hundheim, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des
vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts
festgesetzt worden auf:

XXX Euro Vergütung nach §§ 11, 1 - 8 InsVV

XXX Euro Zuschläge gem. §§ 11, 3 InsVV

XXX Euro Umsatzsteuer in Höhe von 19 %

XXX Euro Auslagenpauschale, § 8 III InsVV

XXX Euro Umsatzsteuer in Höhe von 19 %

XXX Euro Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jens Lieser wird gestattet, den
festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu
entnehmen.

G r ü n d e:

Der Bruchteil zur Vergütung gem. § 2 InsVV wurde mit 80 % berücksichtigt. Die
Vergütung wurde aus einer Berechnungsgrundlage (§ 1 InsVV) von 971.511,57 Euro
berechnet.

Erhöhungstatbestände gem. §§ 11, 10, 3 InsVV wurden wie beantragt in den
Bruchteil zur Vergütung gem. § 2 InsVV miteinberechnet.

Im Einzeln sind dies:

a) 35 % für die Betriebsfortführung im vorläufigen Verfahren

b) 10 % für die Vorbereitung der übertragenden Sanierung

c) 10 % für umfangreiche arbeitsrechtliche Tätigkeiten mit 33 Arbeitnehmern

Ferner wurde dem vorläufigen Insolvenzverwalter der pauschale Auslagenersatz
gem. §§10, 8 Abs. 3 InsVV wie beantragt in Ansatz gebracht. Die Obergrenze von
250,-- Euro je angefangener Monat und höchstens 30 % der Regelvergütung wurde
beachtet.

Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende
Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in
der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach
-Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach
-Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bad Kreuznach, 13.12.2019.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 4758 HRB 4758: Adam Anlagen- und Maschinenbau GmbH, Gödenroth, An der Trift 4, 56290 Gödenroth. Durch Beschluss des Insolvenzverwalters vom 10.09.2019 wurde der Gesellschaftsvertrag in § 1 (Firma und Sitz) und da…
HRB 4758: Adam Anlagen- und Maschinenbau GmbH, Gödenroth, An der Trift 4, 56290 Gödenroth. Durch Beschluss des Insolvenzverwalters vom 10.09.2019 wurde der Gesellschaftsvertrag in § 1 (Firma und Sitz) und damit die Firma geändert. Neue Firma: AAM Abwicklungs GmbH.
Veränderungen
HRB 4758 HRB 4758: Adam Anlagen- und Maschinenbau GmbH, Gödenroth, An der Trift 4, 56290 Gödenroth. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 4758: Adam Anlagen- und Maschinenbau GmbH, Gödenroth, An der Trift 4, 56290 Gödenroth. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 3 IN 75/19 · AAM Abwicklungs GmbH · Insolvenzgericht Bad Kreuznach
Insolvenzgericht
Bad Kreuznach
Aktenzeichen
3 IN 75/19
Wirksam am
05.09.2019
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRB 4758
Geschäfts-Nr.: 3 IN 75/19 Am 01.09.2019 um 12:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren
eröffnet worden über das Vermögen der Adam Anlagen- und Maschinenbau GmbH, An
der Trift 4, 56290 Gödenroth (AG Bad Kreuznach, HRB 4758), vertr. d.: Jürgen
Peter Adam, Dorsstr. 20, 56288 Hundheim, (Geschäftsführer), .
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jens Lieser, -Fachanwalt für
Insolvenzrecht-, Dr. Karl-Aschoff-Straße 9, 55543 Bad Kreuznach, Tel.: 0671/
2987280, Fax: 0671/2987543, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und
unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 19.11.2019.

b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie
an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der
Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber d. Schuldner/in haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an d. Schuldner/in sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Gläubigerversammlungen:

1. am Dienstag, 15.10.2019, 14:15 Uhr, Saal 2, Amtsgericht Bad Kreuznach,
John-F.-Kennedy-Straße 17, 55543 Bad Kreuznach, eine Gläubigerversammlung zur
Beschlußfassung über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160
InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

Hinweis: Gem. § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung zu den besonders
bedeutsamen Rechtshandlungen i.S.d. § 160 InsO als erteilt, sofern die
einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

2. am Dienstag, 21.01.2020, 14:00 Uhr, Saal 2, Amtsgericht Bad Kreuznach,
John-F.-Kennedy-Straße 17, 55543 Bad Kreuznach, eine Gläubigerversammlung, in
der die angemeldeten Forderungen geprüft werden.

Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.

Hinweis: Die vorgeschriebenen Veröffentlichungen erfolgen im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten
in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Insolvenzeröffnung kann von dem Schuldner, dem
Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit
von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden
Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist
innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei Amtsgericht Bad Kreuznach
-Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bad Kreuznach, 04.09.2019.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 4758 HRB 4758: Adam Anlagen- und Maschinenbau GmbH, Gödenroth, An der Trift 4, 56290 Gödenroth. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bad Kreuznach (3 IN 75/19) vom 27.06.2019 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter be…
HRB 4758: Adam Anlagen- und Maschinenbau GmbH, Gödenroth, An der Trift 4, 56290 Gödenroth. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bad Kreuznach (3 IN 75/19) vom 27.06.2019 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 75/19 · AAM Abwicklungs GmbH · Insolvenzgericht Bad Kreuznach
Insolvenzgericht
Bad Kreuznach
Aktenzeichen
3 IN 75/19
Wirksam am
27.06.2019
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRB 4758
Aktenzeichen: 3 IN 75/19

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Adam Anlagen- und
Maschinenbau GmbH, An der Trift 4, 56290 Gödenroth (AG Bad Kreuznach, HRB
4758), vertr. d.: Jürgen Peter Adam, Dorsstr. 20, 56288 Hundheim,
(Geschäftsführer),

ist am 27.06.2019 um 11:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragstellerin angeordnet worden.

Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Lieser, -Fachanwalt
für Insolvenzrecht-, Dr. Karl-Aschoff-Straße 9, 55543 Bad Kreuznach, Tel.: 0671
/2987280, Fax: 0671/2987543, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de bestellt
worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach
-Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bad Kreuznach, den 27.06.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 4758 HUNSRÜCK engineering gmbh, Gödenroth, An der Trift 4, 56290 Gödenroth. Die Gesellschafterversammlung vom 04.02.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma besc…
HUNSRÜCK engineering gmbh, Gödenroth, An der Trift 4, 56290 Gödenroth. Die Gesellschafterversammlung vom 04.02.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Adam Anlagen- und Maschinenbau GmbH.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.