HRB 501365

aalcon GmbH

Amtsgericht Ulm · Baden-Württemberg

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Aalen

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Registerdaten

Sitz
Aalen
Datenstand
2025-01-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-01-01

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. aalcon Konstruktions-GmbH Aalen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 334/26 · aalcon GmbH · Insolvenzgericht Aalen
Insolvenzgericht
Aalen
Aktenzeichen
1 IN 334/26
Wirksam am
10.08.2026
Registerbezug
Ulm, HRB 501365
1 IN 334/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

aalcon GmbH, Robert-Bosch-Straße 76, 73431 Aalen, vertreten durch den Geschäftsführer Markus Starz
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 501365
Geschäftszweig:
Engineering und zwar bei Entwicklung/Konstruktion - allgemeiner Maschinenbau, Antriebstechnik, Betriebsmittelkonstruktion, Feinwerktechnik/Optik FEM (-Berechnungen), Fördertechnik, FMEA, Informationstechnik, ISO 9000 ff/QS 9000. Meß- und Regeltechnik, OS-
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 07.08.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 10.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1 IN 334/26 · aalcon GmbH · Insolvenzgericht Aalen
Insolvenzgericht
Aalen
Aktenzeichen
1 IN 334/26
Wirksam am
03.08.2026
Registerbezug
Ulm, HRB 501365
1 IN 334/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

aalcon GmbH, Robert-Bosch-Straße 76, 73431 Aalen, vertreten durch den Geschäftsführer Markus Starz
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 501365
- Schuldnerin -

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.08.2026 um 12.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Erion Metoja
Josef-Schmitt-Straße 10, 97922 Lauda-Königshofen
Telefon: 09343 627590
Telefax: 09343 3833
Email: kontakt@eisner-rechtsanwaelte.com
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 09.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 25.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 14.10.2026, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 0.08, EG, Stuttgarter Straße 7, 73430 Aalen

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 14.10.2026, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 0.08, EG, Stuttgarter Straße 7, 73430 Aalen
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 01.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 501365 HRB 501365: aalcon Konstruktions-GmbH, Aalen, Felix-Wankel-Straße 8, 73431 Aalen. Die Gesellschafterversammlung vom 01.06.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjah…
HRB 501365: aalcon Konstruktions-GmbH, Aalen, Felix-Wankel-Straße 8, 73431 Aalen. Die Gesellschafterversammlung vom 01.06.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) beschlossen. Firma geändert; nun: aalcon GmbH.
Veränderungen
HRB 501365 HRB 501365: aalcon Konstruktions-GmbH, Aalen, Felix-Wankel-Straße 8, 73431 Aalen. Nicht mehr Geschäftsführer: Prem, Hans-Peter, Aalen, *XX.XX.XXXX.
HRB 501365: aalcon Konstruktions-GmbH, Aalen, Felix-Wankel-Straße 8, 73431 Aalen. Nicht mehr Geschäftsführer: Prem, Hans-Peter, Aalen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 501365 aalcon Konstruktions-GmbH, Aalen, Felix-Wankel-Straße 8, 73431 Aalen.Aufgehoben als Zweigniederlassung: aalcon Konstruktions-GmbH Niederlassung Weimar, 99427 Weimar, Geschäftsanschrift: Rießnerstr. 12 b, 994…
aalcon Konstruktions-GmbH, Aalen, Felix-Wankel-Straße 8, 73431 Aalen.Aufgehoben als Zweigniederlassung: aalcon Konstruktions-GmbH Niederlassung Weimar, 99427 Weimar, Geschäftsanschrift: Rießnerstr. 12 b, 99427 Weimar.
Veränderungen
HRB 501365 aalcon Konstruktions-GmbH, Aalen, Felix-Wankel-Straße 8, 73431 Aalen.Die Gesellschafterversammlung vom 15.09.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital und Stammeinlagen) beschloss…
aalcon Konstruktions-GmbH, Aalen, Felix-Wankel-Straße 8, 73431 Aalen.Die Gesellschafterversammlung vom 15.09.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital und Stammeinlagen) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 50.000,00 EUR auf 80.000,00 EUR erhöht. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Felix-Wankel-Straße 8, 73431 Aalen.
Veränderungen
HRB 501365 aalcon Konstruktions-GmbH, Aalen, (Felix-Wankel-Straße 8, 73431 Aalen).Daten der Zweigniederlassung berichtigt (Postleitzahl) in: Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz: Niederlassung Weimar, 994…
aalcon Konstruktions-GmbH, Aalen, (Felix-Wankel-Straße 8, 73431 Aalen).Daten der Zweigniederlassung berichtigt (Postleitzahl) in: Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz: Niederlassung Weimar, 99423 Weimar.
Veränderungen
HRB 501365 aalcon Konstruktions-GmbH, Aalen (Felix-Wankel-Straße 8, 73431 Aalen). Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlosse…
aalcon Konstruktions-GmbH, Aalen (Felix-Wankel-Straße 8, 73431 Aalen). Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Errichtet: Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz: Niederlassung Weimar, 99243 Weimar. Gegenstand geändert; nun: Engineering und zwar bei Entwicklung/Konstruktion - allgemeiner Maschinenbau, Antriebstechnik, Betriebsmittelkonstruktion, Feinwerktechnik/Optik FEM (-Berechnungen), Fördertechnik, FMEA, Informationstechnik, ISO 9000 ff/QS 9000, Meß- und Regeltechnik, QS-Management, Softwareentwicklung, Sondermaschinenbau, Steuerungstechnik/ =Elektronik, Technische Dokumentation - die EDV-Beratung und zwar EDV-Installation, Netzwerkbetreuung, Reparatur- und Instandhaltungsservice, Soft- und Hardwareberatung - die Diplom- und Patentvermarktung und zwar Akquise, Betreuung, Vertriebsunterstützung soweit dies gesetzlich zulässig ist - Prototypenbau, Kleinserien und Serienfertigung. - Kunststofftechnik, Fertigungsbertreuung, Spritzguß - gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung sowie die Arbeitsvermittlung.
Veränderungen
HRB 501365 aalcon Konstruktions-GmbH, Aalen (Felix-Wankel-Str. 8, 73431 Aalen). Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 6 (Gesellschafterversammlung), 10 (Tod eine…
aalcon Konstruktions-GmbH, Aalen (Felix-Wankel-Str. 8, 73431 Aalen). Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 6 (Gesellschafterversammlung), 10 (Tod eines Gesellschafters) und 14 (Schlussbestimmungen) beschlossen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.